Sorgen Sie dafür, dass unser Nachtragshaushalt das bewirkt, wofür er eingerichtet und von diesem Parlament beschlossen wurde:
Wenn Sie das auf den Weg bringen, werden wir Abgeordneten - da bin ich mir ganz sicher - das in den Ausschüssen des Landtags sehr konstruktiv begleiten und unterstützen. - Herzlichen Dank.
Ich sehe bisher zumindest keine Fragestellungen an den Redner, deswegen können wir diesen Debattenbeitrag beenden und steigen in den weiteren Verlauf ein. Für die Landesregierung spricht der Ministerpräsident Dr. Haseloff. - Herr Haseloff, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! In den letzten Monaten hat es wohl keine Landtagssitzung gegeben, in der wir uns nicht auch der Coronapandemie gewidmet hätten. Es hat dazu allein drei Regierungserklärungen gegeben, zwei von mir, und gestern hat auch der Kulturminister in seiner Regierungserklärung zum Kulturland Sachsen-Anhalt deutlich betont, dass die Kultur
Ich will gleich noch dazusagen: Wir haben bereits, lieber Herr Hövelmann, aus dem Landeshaushalt, auch neben dem, was Sie gesagt haben, unter dem Programmnamen „Kultur ans Netz“ dreimal drei Monate 1 000 €, also insgesamt pro Antragsteller 3 000 €, gezahlt. Wir sind gerade am überlegen, nachdem wir durchforsten, was der Bund jetzt übernimmt oder nicht, damit es keine sich gegenseitig ausschließende Doppelförderung im Ansatz gibt, ob wir dieses eventuell wieder auflegen. Wir haben dazu über den Finanzausschuss durchaus die Möglichkeiten.
Im Übrigen, um das gleich mit loszuwerden, damit ich danach die Möglichkeit habe, am Sprechtext zu bleiben, um meine zehn Minuten einhalten, will ich nur sagen: Der Kollege Willingmann ist natürlich jedes Mal, nicht nur in der Kabinettssitzung, sondern auch in vielen Telefonaten mit mir und den Kollegen, in der Lage gewesen, alles das mit auf den Weg zu bringen, einschließlich der in seiner Federführung stehenden Verhandlungen mit dem Bundeswirtschaftsministerium, um unsere Interessen insgesamt als Team der Landesregierung, des Kabinetts rüberzubringen.
Wenn ich Ihnen allein meinen SMS-Verkehr mit der Kanzlerin zu diesem Thema, auch was den zeitlichen Ablauf und die Beschleunigung anbelangt, zeigen würde - das ist natürlich der Diskretion unterworfen -, dann wüssten Sie, dass wir diejenigen waren, die wirklich dazu beigetragen haben,
- so die Aussage der Bundesregierung - am 25. November 2020 möglich ist, erstmals in der deutschen Geschichte und einmalig international direkt beim Bund aus dem Bundeshaushalt - als Antragsteller aus unserem Land - Mittel zu beantragen.
Das gab es so noch nie. Das geht letztendlich nur über den Elster-Abgleich, um anhand der Steuernummer zu sehen, ob derjenige überhaupt existiert. Das Geld kommt direkt vom Bundeskonto. Natürlich muss das im Nachgang kontrolliert werden, wenn mehrere Abschlagszahlungen kommen; dazu gleich mehr in meinem Text.
dass sie das, was sie mit uns gemeinsam besprochen, aber vor allen auch sie selbst versprochen hat, dann in ihrem eigenen Apparat mit durchgedrückt hat.
Dass wir ihren Bundesfinanzminister und ihren Bundeswirtschaftsminister immer als Doppelpack gesehen haben, das ist auch klar. Letztendlich haben sie sich gefunden. Ich denke, egal auf welcher Ebene unterscheiden sich Finanzminister nie in ihrer Verantwortung, aber sie unterscheiden sich immer deutlich von den jeweiligen Wirtschaftsministern in der jeweiligen Ebene. Das ist aber auch deren Aufgabe, sonst könnten wir die Ministerien gleich zusammenlegen, was es schon einmal in der Form in der bundesrepublikanischen Geschichte gegeben hat, aber nicht so besonders erfolgreich war.
Machen wir jetzt weiter, dann kann ich wenigstens diesen Zettel schon einmal zur Seite legen. Dass wir uns auch am heutigen Tage diesem Thema so ausführlich zuwenden, ist gut und richtig, denn Covid-19 bedroht nicht nur das Leben und die Gesundheit der Menschen in unserem Land, es ist auch eine Bedrohung für die Wirtschaft, für Kunst und Kultur, aber auch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Wir erleben, wie sich die Geister scheiden an der Sinnhaftigkeit der gegen die Ausbreitung des Virus ergriffenen Maßnahmen und an ihrer Befolgung und wie die Einschätzungen darüber variieren, was der Staat in dieser Situation leisten sollte und überhaupt leisten kann. Letztere Frage ist durchaus berechtigt; denn
ich will nicht irgendwann einmal aus dem Amt scheiden und meinen Enkeln nicht mehr in die Augen sehen können. Das muss man auch klar so sagen.
Denn auch die werden Pandemien zu bewältigen haben, auch die werden Flutkatastrophen haben. Wenn sich das Klima weiter verändert, werden die noch ganz andere Probleme haben, und denen müssen wir auch noch ein bisschen Luft zum Atmen lassen - nicht nur, dass wir sie in die Welt gesetzt haben oder meine Kinder in der Fortfolge der Generationen, sondern wir brauchen auch die Chance, denen noch Gestaltungsmöglichkeiten einzuräumen. Ich denke, die Verantwortung haben wir alle.
Deswegen ist zum Beispiel der § 28a des Infektionsschutzgesetzes dabei eine wichtige Orientierung. Vor allem bringt er eine deutliche Verbesserung der Rechtssicherheit. Weil er keine Automatismen schafft, behalten wir unsere bisherigen
Wichtig ist - das ist unsere Maxime seit Beginn der Pandemie -, dass wir immer wieder gemeinsam, auch in Abstimmung mit dem Landtag, einen ausgewogenen Mix finden zwischen notwendigen Schutzmaßnahmen und normalem wirtschaftlichem, kulturellem und sozialem Leben in unserem Land. Wir dürfen dabei nicht ausblenden, welche Gefahr von Corona ausgeht, aber wir sollten angesichts der Ausbreitung des Virus auch nicht in Panik verfallen.
Zugleich müssen wir darauf schauen, welche Hilfsmaßnahmen für betroffene Branchen notwendig und leistbar sind und wo unsere Grenzen liegen. Wir müssen auch an kommende Generationen denken - ich sagte es bereits.
Wichtig ist mir daher, deutlich zu machen, dass der Bund und das Land Sachsen-Anhalt bereits vielfältige Maßnahmen auf den Weg gebracht haben zur Krisenbewältigung und auch zur Begleitung vieler Einzelschicksale, die wir zuhauf kennen.
Das Land hat mit einem Nachtragshaushalt 2020 in Höhe von 500 Millionen € schnell auf die Coronapandemie reagiert. Dort haben wir noch ein bisschen Luft. Der Finanzausschuss hat sich ausdrücklich vorbehalten, das mit zu steuern. Das ist die höchste Form der parlamentarischen Beteiligung. Wir können keine Programme auflegen, wenn Sie die nicht freizeichnen; das ist auch gut so, denn Sie sind der Haushaltsgesetzgeber.
Der Bund hat im Juni ein 130 Milliarden € schweres Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket aufgelegt. Von den einzelnen Bausteinen des Konjunkturpakets können auch die Unternehmen in Sachsen-Anhalt profitieren, und die breitgefächerten Maßnahmen können wichtige Impulse setzen, um die enormen Auswirkungen der Coronakrise zu bewältigen und gleichzeitig in die Zukunft unseres Landes zu investieren.
Das Land stellt bei vielen Sofort- und Konjunkturhilfen des Bundes die Kofinanzierung bereits zur Verfügung. Die Summe, die insgesamt fließen wird, lässt sich zwar noch nicht abschließend bemessen, aber wir stärken mit Landesmitteln auf jeden Fall Bundeshilfen. Das ist auch der Ansatz, der bisher gut gegriffen hat.
Besonders hilfreich für unsere Unternehmen sind nach dem Auslaufen der Soforthilfe im Juni die Anschlusshilfen unter dem Titel „Überbrückungshilfe für KMU“, mit der kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige zunächst bis Dezember 2020 weitere Unterstützung von bis zu 50 000 € monatlich erhalten können, die sogenannte „Überbrückungshilfe II“.
Da die Umsatzausfälle vor allem im Dienstleistungssektor kaum nachgeholt werden können, ist die Möglichkeit für viele kleine und mittlere Unternehmen, Kredite zu beantragen und zu tilgen nur eine begrenzt nutzbare Möglichkeit. Wir wissen, dass das auch von den Hausbanken und von vielen anderen Komponenten abhängt. Deshalb gilt es, Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten, die nicht zurückgezahlt werden müssen, zu organisieren. Die Bundesregierung hat mit den Wirtschaftsministern der Länder nunmehr auch den Rahmen dieser Novemberhilfe mit einem Volumen von 10 Milliarden € aufgestellt.
Mit Blick auf nächste Woche kann ich nur sagen: Wenn es in bestimmten Bereichen und Hotspots - oder wie auch immer wir das nachher strukturieren - noch Prolongationen bestimmter Eingriffe des Staates geben sollte - ich will gar nicht in die Glaskugel schauen, weil dieser Prozess der Diskussion auf Länderebene und auch mit dem Bund gemeinsam läuft -, dann ist das nur denkbar vor dem Hintergrund der Urteilslage, dass das finanziell unterfüttert wird, ansonsten können wir das nicht machen.
Wenn der Bund nicht die Novemberhilfe auch als Dezemberhilfe wenigstens partiell für die Zeit, wo es greifen sollte, zahlt, ist eine Fortsetzung bestimmter Maßnahmen überhaupt nicht denkbar. Das nur als Vorüberlegung, ohne dass ich damit irgendetwas schon präjudizierend gesagt habe. Das ist eine klare Geschichte.
Ansonsten ist die Angemessenheit einem Verwaltungsgericht gegenüber nicht vermittelbar. Trotz aller Veränderungen, die wir am Mittwoch im Bundestag und im Bundesrat an den gesetzlichen Regelungen vorgenommen haben, ist das die dringende Notwendigkeit, die im Sinne der Angemessenheit und Zumutbarkeit auch weiterhin gilt.
Herr Ministerpräsident, wir haben in diesem Saal heute und gestern schon viele Theorien gehört, aber glauben Sie mir: Niemand hat Ihre Uhrzeit manipuliert.
Das ist richtig; das stimmt. Ich messe ja auch die CO2-Konzentration an meinem Platz und kann nur sagen, sie müsste normalerweise 400 ppm betragen. Das wäre der natürliche Pegel, den wir haben. Aber auch der ist eigentlich zu hoch. Als ich mit meinem Studium angefangen habe, hatten wir 360 ppm.