Werte Frau Quade, Sie haben wieder ein typisches Beispiel von Hass und Hetze von links außen abgeliefert. So kennen wir das von Ihnen und nicht anders.
Sie haben mich dabei auch persönlich angesprochen und haben mal wieder versucht, mich dabei in die rechtsextreme Ecke zu schieben.
- Doch, das hat Sie. Und ich will Ihnen sagen: Ich habe mich nie antisemitisch geäußert. Ich habe immer gegen Gewalt aufgerufen.
Ich bin nicht Rechtsextremist. Ich kann nichts dafür, dass für Sie jeder rechtsextrem ist, der Ihre bolschewistische Weltanschauung nicht teilt, vor Ihren neuen roten SA-Truppen auf der Straße keine Angst hat und davor nicht zurückschreckt. Ich kann nichts dafür, dass so jemand für Sie automatisch immer rechtsextrem ist. - Danke.
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. - Für die Landesregierung spricht jetzt in Vertretung für Minister Stahlknecht die Ministerin Frau Keding. Sie haben jetzt - -
Jetzt hat Frau Ministerin Keding für die Landesregierung das Wort. Ich habe Ihnen auch die Möglichkeit gegeben, hier Ihre Worte kundzutun. - Frau Ministerin Keding, Sie haben das Wort. Bitte.
schaft und für jeden Einzelnen von uns nach wie vor eine große Belastung dar. Sie zwingt aktuell uns alle erneut dazu, unser normales Leben massiv einzuschränken. Insbesondere die wirtschaftlichen Folgen erfüllen trotz aller finanziellen Hilfen viele Menschen mit Existenzsorgen.
Menschen wollen ihren Sorgen und Ängsten Ausdruck verleihen. Sie wollen den politisch Verantwortlichen Fragen stellen und dafür auch ihre Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit nutzen. Dafür sollten wir in diesem Hohen Hause Verständnis haben.
und Verschwörungstheoretiker jedweder Couleur versuchen jedoch, das berechtigte Ansinnen dieser Menschen für sich und die eigenen extremistischen Ziele zu vereinnahmen. Durch die aktive Beteiligung am Protestgeschehen versuchen diese Kreise, Anschluss zu regierungskritischen Bürgern herzustellen und das Versammlungsgeschehen mehr und mehr zu dominieren.
Es fehlt mir das Verständnis für diejenigen, die extremistische Ansichten zwar nicht teilen, die Vereinnahmung friedlicher und legitimer Proteste durch Verfassungsfeinde aber hinnehmen und sich nicht entgegenstellen.
Es fehlt mir auch das Verständnis für diejenigen, die wissenschaftliche Erkenntnisse ignorieren, sich bei Versammlungen über notwendige Schutzmaßnahmen hinwegsetzen und mit diesem Verhalten die Gesundheit auch von Menschen gefährden, die sich an die Regeln halten.
Um es klar zu sagen: Dies gilt selbstverständlich für alle, auch für Versammlungsteilnehmer, die für sich in Anspruch nehmen, der zunehmenden Vereinnahmung coronamaßnahmenkritischer Ver
sammlungen durch Extremisten und Coronaleugner entgegentreten. Auch sie haben sich wie jeder andere an die infektionsschutzbedingten Auflagen zu halten, um andere Menschen zu schützen.
Dies ist leider nicht immer der Fall, wie das Versammlungsgeschehen am vergangenen Montag gezeigt hat. Die Durchsetzung des Abstandsgebotes war für alle Versammlungen notwendig. Die Aufforderungen der Polizei wurden dabei teilweise nur widerwillig und nach mehrfacher Ansprache beachtet. Wer das Verhalten anderer zu Recht kritisiert, sollte beim eigenen Verhalten anfangen und sich an die Regeln halten.
Meine Damen und Herren! Die überwiegende Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger hält die Infektionsschutzmaßnahmen zur Eindämmung
hält sie ein. Diese Menschen erwarten zu Recht, so sehr über einzelne Maßnahmen auch gestritten werden kann, dass gravierende und insbesondere vorsätzliche Verstöße verhindert oder unterbunden werden. Die zuständigen Behörden werden daher die Einhaltung der gültigen Eindämmungsverordnung weiter kontrollieren und Verstöße unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, wenn nötig, unterbinden und ahnden.
Meine Damen und Herren! Das gilt nicht nur allgemein für die Kontaktbeschränkungen, die Abstandsregeln oder die Maskenpflicht in Geschäften, im öffentlichen Raum oder im öffentlichen Personenverkehr, sondern selbstverständlich
auch für die aus Gründen des Infektionsschutzes erforderlichen Beschränkungen öffentlicher Versammlungen.
Auch das hohe Gut der Versammlungsfreiheit gibt niemandem das Recht, durch ignorantes, egoistisches und rücksichtsloses Verhalten das Leben und die Gesundheit anderer zu gefährden.
Nach § 2 Abs. 8 der aktuellen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung kann die zuständige Versammlungsbehörde bei Versammlung von mehr als zehn Teilnehmern nach Beteiligung der zuständigen Gesundheitsbehörde die Versammlung zum Zweck der Eindämmung des neuartigen Coronavirus verbieten, beschränken oder mit infektionsschutzbedingten Auflagen versehen.
brauch. Bei Bekanntwerden von geplanten Versammlungen werden die örtlichen Gesundheitsämter einbezogen und um ihre fachliche Expertise gebeten.
Diese Verfahrensweise ermöglicht es, auf der Grundlage der jeweiligen Gefahrenprognose unter Berücksichtigung der erwarteten Teilnehmerzahl, des erwarteten Verhaltens der Teilnehmer, der örtlichen und räumlichen Verhältnisse und des aktuellen Infektionsgeschehens vor Ort individuell sachgerechte Entscheidungen zu treffen. Die zuständigen Behörden beachten dabei sowohl die Belange des Infektionsschutzes als auch das hohe Gut der Versammlungsfreiheit.
Als infektionsschutzbedingte Auflagen kommen neben Abstandsauflagen und der Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes auch Beschränkungen der Teilnehmerzahl in Betracht.
Eine grundsätzliche Teilnehmerbeschränkung erscheint derzeit jedoch nicht erforderlich, nicht zuletzt, weil diese Beschränkung auch Versammlungen treffen würde, deren Teilnehmer sämtliche Infektionsschutzvorgaben uneingeschränkt befolgen wollen.
Die zuständigen Behörden können die erforderlichen Auflagen und Beschränkungen sachgerecht nur dann erteilen, wenn Versammlungen ordnungsgemäß und rechtzeitig angemeldet werden, wie es sowohl das Versammlungsgesetz als auch die Eindämmungsverordnung vorschreiben.
So manche Spontanversammlung stellt sich bei genauerer Betrachtung eher als nicht angemeldete Versammlung heraus. Das können wir uns gerade in der derzeitigen Pandemie nicht erlauben. Ich bitte daher alle Verantwortlichen, ihren Einfluss geltend zu machen, damit die notwendigen Regeln eingehalten werden.
Meine Damen und Herren! Die kommunalen Sicherheitsbehörden, die Polizei und auch der Verfassungsschutz werden den Einfluss rechtsextremer Kreise, von Reichsbürgern und Verschwörungstheoretikern auf das Versammlungsgeschehen rund um die Coronapandemie weiter beobachten und sachgerechte Gefahrenprognosen erstellen.
Die bewusste Missachtung infektionsschutzbedingter Beschränkungen wird im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten und insbesondere unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sanktioniert, in gravierenden Fällen bis hin zur Auflösung von Versammlungen.
Darüber hinaus obliegt es uns politisch Verantwortlichen, einerseits den Menschen die Infektionsschutzmaßnahmen zu vermitteln und andererseits die einschneidenden Einschränkungen fortwährend auf ihre Erforderlichkeit hin zu überprüfen. Diese Transparenz kann dazu beitragen, Extremisten und Coronaleugnern den Wind aus den Segeln zu nehmen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Unterstützung.