struktur mit 15 Maßnahmen, Wirtschaft, Wissenschaft, Arbeit mit 38 Maßnahmen, Bildung in der digitalen Welt mit 25 Maßnahmen, Kultur und Medien mit 15 Maßnahmen, digitale Daseinsvorsorge mit 16 Maßnahmen, öffentliche Verwaltung mit 18 Maßnahmen und es gibt drei weitere Maßnahmen im Bereich Verbraucherschutz, Datenschutz und Informationssicherheit. Für die Umsetzung dieser Maßnahmen sind etwa 350 Millionen € veranschlagt ohne den Breitbandausbau.
Bleibt die Frage: Setzt man in Sachsen-Anhalt auf den 5G-Ausbau, oder wird der Glasfaserausbau konsequent weitergeführt? Mir persönlich ist dies egal, ich möchte aber überall eine Verfügbarkeit, aber eine, die kein Sicherheits- oder Gesundheitsrisiko darstellt.
Wie sieht die Wertigkeit der Digitalisierung im Landtag aus? Während ich im Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung aktiv bin, wird im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr über 5G- und Netzausbau gesprochen, der Digitalpakt Bildung wird im Bildungsministerium beackert - und das ohne viel Erfolg; denn dort hängt man im Zeitplan mittlerweile sehr, sehr weit zurück. Das E-Government-Gesetz wird im Ausschuss für Inneres und Sport umgesetzt.
Es bleibt trotzdem ein Flickenteppich, da die Verwaltungen Probleme haben, all dies adäquat umzusetzen. Die Hoheit hat ohnehin das Finanzministerium, das nur so viel Geld verteilt, dass alle damit weiter an der Digitalisierung basteln können. Geld landet überall, aber keiner weiß, ob mit dem vorhandenen Geld die Mittel ordnungsgemäß und im besten Interesse der Bürger eingesetzt werden.
Digitalisierung in Sachsen-Anhalt - ich formuliere es nett - ist rückwärtsgewandt. Ein Beispiel: Aktuell richten sich die Landkreise auf die Anforderungen einer Vernetzung der Systeme und der Digitalisierung aus. Sie passen Schnittstellen an und wollen irgendwann papierlos arbeiten. Ein Blick nach Wittenberg zeigt, dass man dort versucht - ich betone: versucht -, eine Art Digitalisierung zu schaffen. Trotzdem werden dort weiterhin neue Faxgeräte beschafft. Man kann seit vielen Jahren Faxe per PC empfangen und auch versenden. Es kann doch nicht sein, dass wir Briefe ausdrucken, sie zum Faxgerät bringen und dann darüber verschicken. So hat man es in vielleicht in den Achtziger- oder Neunzigerjahren gemacht.
Will eine Verwaltung überhaupt digital werden? Für die Verwaltung heißt Digitalisierung - zumindest bei mir, so wie ich es überall aus den Landkreisen kenne -; wir brauchen mehr Personal. Aber nein, Digitalisierung heißt, effektiver arbeiten, Automatisierung von Prozessen und im Umkehrschluss weniger Personal und vor allem we
Aber gut. Wo steht das Land? Na klar, es gibt einen Masterplan für die Gigabit-Strategie, der bis zu Verwaltungsportalen Einfluss nehmen soll. Auch die IKT-Strategie spielt eine Rolle. Aber das ist in meinen Augen alles nur Stückwerk. Mir persönlich ist es egal, ob wir das Land mit 5G, Glasfaser oder mit was auch immer versorgen. Jeder Bürger muss erreichbar sein. Dies heißt übrigens auch, dass ich bei allen Telefonnetzanbietern im gesamten Sachsen-Anhalt Empfang habe, ohne dafür drei einzelne Verträge haben zu müssen. Mein Wunsch ist es, dass jeder Bürger
24 Stunden am Tag schnelles Internet zur Verfügung hat und damit auch einen Zugang zum täglichen öffentlichen Leben hat.
Der flächendeckende Breitbandausbau ist seit Jahren erklärtes Ziel von Bund und Ländern. Flächendeckend heißt: Gigabit-Anschlüsse für alle öffentlichen Einrichtungen, Firmen und Unternehmen sowie Privathaushalte. Doch im ländlichen Raum läuft der Breitbandausbau viel zu langsam. Wie groß das Gefälle zwischen Stadt und Land bei der Versorgung mit Gigabit-Anschlüssen ist, zeigt der Breitbandatlas. Während Städte teilweise bis zu 70 % versorgt sind, waren es im ländlichen Raum bisher 10 bis 12 %.
Der technische Vorsprung anderer Länder und deren Weiterentwicklung trägt dazu bei, dass uns diese immer mehr abhängen. Digitale Lösungen sind zum Beispiel in den baltischen Ländern sehr schnell möglich. Sie brauchen keine Corona-App, da die Gesundheitsämter bzw. die vergleichbaren Systeme die Daten von Coronafällen automatisch erfassen. Deutschland kann von diesem Krisenmanagement nur lernen.
Krisenmanagement heißt aktuell in unserem Land: Es gibt für die einzelnen Landkreise Geld im Bereich der Gesundheitsämter. So kann der Landkreis Wittenberg bis zu 92 000 € vom Land erwarten. Mit diesen Mitteln soll der Gesundheitsbereich digital modernisiert werden.
Was macht der Landkreis Wittenberg damit Tolles? Ich hätte gehofft, dass man sich mit diesen Mitteln für die Zukunft gerüstet, also neue Strukturen schafft, die nach vorn gerichtet sind. Aber der Landkreis tauscht eine Unmenge an 19-ZollMonitoren gegen 24-Zoll-Monitore aus. - Okay, man kauft auch ein paar mobile Laptops, falls man von zu Hause aus arbeiten muss. Aber dann nützen die tollen 24-Zoll-Monitore im Büro eben auch nichts.
Dass sich eine Pandemie im 21. Jahrhundert nicht nur mit Masken- und Abstandsregeln bekämpfen lässt, macht uns das Baltikum vor. Digitalisierung
und technischer Fortschritt stehen dort im Mittelpunkt. Ein genauer Blick auf den Umgang mit Corona macht dies deutlich.
In Deutschland meldet das Robert-Koch-Institut jeden Tag die Zahlen vom Vortag, also veraltete Zahlen. Die Gesundheitsämter sind am Wochenende nicht besetzt, und so entsteht ein Meldestau. Auch nach mehr als einem halben Jahr hat sich dieser Ablauf nicht geändert. Viele Labore und Ärzte melden nur einmal täglich an das Gesundheitsamt, und so gibt es ständig Verzögerungen. Ein zentrales oder gar digitales Meldesystem gibt es nicht. Bei der Erfassung der Daten wird mit Excel-Tabellen, Papierformularen und Bleistift gearbeitet.
In Litauen zum Beispiel wäre so etwas undenkbar. Dort existiert seit Jahren ein landesweites digitales Meldesystem. Im Frühjahr programmierten dort IT-Unternehmer in Kooperation mit den staatlichen Behörden einige neue Programme. Über diese Datenflüsse erhalten Behörden und öffentliche Einrichtungen gebündelte Informationen, die dann analysiert und per Kurznachricht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Dadurch ist nicht nur die Bevölkerung informiert, sondern auch die Behörden können besser und schneller reagieren.
Während in Deutschland viele Verdachtsfälle nicht getestet werden konnten, weil die Gesundheitsämter schon früh überlastet waren, sind im Baltikum über Künstliche Intelligenz Nutzerprogramme entwickelt worden. So entstand innerhalb von Tagen ein Kommunikationstool, das Nutzeranfragen beantwortet, Informationen weiterleitet und damit die Arbeit der Ärzte, der Arztpraxen und Gesundheitsämter unterstützt.
Diese Unterschiede machen deutlich, welche digitale Kluft im öffentlichen Sektor besteht. Die Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung hält mit den Erfordernissen nicht Schritt. Das ist das Ergebnis der Studie „Digitale Kluft - Wie digital ist der öffentliche Sektor?“: Nach Aussagen von 140 Verwaltungen auf verschiedenen Ebenen der Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik erhalten diese regelmäßig Bürgerbeschwerden aufgrund kundenunfreundlicher Prozesse. Mehr als die Hälfte der Befragten gibt an, dass das Informationsmanagement nicht im Mittelpunkt stehe.
Der effektive Zugang der Bürger an gewünschte Informationen muss final geregelt werden: Wann werden die notwendigen Portale verknüpft und wo arbeitet das Zentrale Datenportal für Sachsen-Anhalt? Wie sieht der Zeitplan aus, um alle Bürger kundenfreundlich zu erreichen und einen Datenaustausch umzusetzen? Ab wann wird die elektronische Aktenführung verbindlich und wer übernimmt die Kosten für Verwaltungsportale? Welche Rolle spielt der aktuelle Datendienstleister oder ist
Umstrukturierung auf ein eigenes Datennetz angebracht? Für alle Verwaltungen ist es jetzt wichtig, ein gewisses Verständnis über die Ziele einer digitalen Verwaltung zu erlangen, um im Interesse der Bürger mitzudenken. Nur über eine abgestimmte und zielführende Digitalstrategie ist dies zu erreichen.
Wir in Sachsen-Anhalt müssen ein Gesamtkonzept entwickeln und fortschreiben, um die Digitalisierung in einem neuen, anderen Denken umzusetzen - ein vernünftiges und zielführendes Konzept. Oftmals ist es besser, ein veraltetes Konzept über den Haufen zu werfen und komplett zu entsorgen, um dann ein neues umzusetzen. Viele von Ihnen kennen das: Sie kaufen sich ein altes Haus, renovieren es, stecken Unmengen von Geld hinein und stellen hinterher fest, dass ein Neubau vielfach preiswerter gewesen wäre.
Unser Problem in Sachsen-Anhalt heißt auch Dataport. Wir schicken unsere sämtlichen Daten in ein anderes Bundesland und zahlen dann auch noch Millionen dafür. Dies ist mehr als absurd. Sachsen-Anhalts Steuergelder sollen auch in Sachsen-Anhalt für Wertschöpfung sorgen. Von Datensicherheit und Systemausfällen mit Dataport reden wir lieber erst gar nicht.
Es ist jetzt an der Zeit, darüber nachzudenken, wie man mit Datennetzen auf den neuesten Standards umgeht und ein komplettes, modernes System aufbaut. Dies kann ein zentrales Rechenzentrum sein oder aber auch ein System von vielen kleinen Datencentern. Darauf brauchen wir Antworten. Wir möchten genau diese Antworten, um Klarheit über den tatsächlichen heutigen Stand zu erhalten - das ist auch der Grund unseres Antrags -, um diesen Flickenteppich zu beseitigen. - Vielen Dank.
Ich sehe hierzu keine Fragen. Daher können wir nun in die Debatte einsteigen. Es ist eine Dreiminutendebatte. Als Erster spricht für die Landesregierung Herr Minister Webel in Vertretung für Herrn Richter.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die in dem Antrag angesprochenen Themen betreffen nicht nur den Geschäftsbereich eines Ministeriums, sondern die des Ministeriums der Finanzen, des Ministeriums für Inneres und Sport sowie des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung. Dies vorangestellt werde ich auf die einzelnen Punkte des Antrages kurz eingehen.
Erstens zum Masterplan im Rahmen der GigabitStrategie. Mit der im Mai 2019 verabschiedeten Gigabit-Strategie hat die Landesregierung den Weg skizziert, den Sachsen-Anhalt in den nächsten Jahren gehen wird, nämlich in Richtung einer flächendeckenden Glasfaserinfrastruktur und zu einem leistungsfähigen Mobilfunknetz ohne Funklöcher.
Die Landesregierung geht davon aus, dass die Erreichung dieser Ziele eine wichtige Voraussetzung für die Digitalisierung der Verwaltung darstellt. Eines Masterplans, der die Gigabit-Strategie ergänzt, bedarf es aus der Sicht der Landesregierung jedoch nicht.
Zweitens zur Fortschreibung der IKT-Strategie „Sachsen-Anhalt digital 2020“. Die Fortentwicklung und Fortschreibung der IKT-Strategie ist bereits für das Jahr 2021 vorgesehen.
Drittens zur verbindlichen Einführung der elektronischen Aktenführung. Mit der Verabschiedung des E-Government-Gesetzes Sachsen-Anhalt im Jahr 2019 hat der Landtag die zentralen Weichenstellungen für den elektronisch gestützten Verwaltungsvollzug in der Landes- und der Kommunalverwaltung sowie für die sonstigen Körperschaften ohne Gebietshoheit, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterliegen, vorgenommen.
Das Gesetz enthält alle wichtigen Bestimmungen, auch für die Einführung der elektronischen Akte, die im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Verwaltung zu einer sicheren, modernen, bürgerfreundlichen und kostensparenden E-Government-Landschaft notwendig sind.
So legt etwa § 3 dieses Gesetzes fest, dass die Stellen der unmittelbaren Landesverwaltung ihre Akten spätestens ab dem 1. Januar 2022 elektronisch führen sollen. In diesem Zusammenhang hat die Landesregierung im Finanzministerium bereits im Jahr 2017 ein Pilotprojekt zur Einführung eines Dokumentenmanagement-Vorgangsbearbeitungssystems initiiert.
Viertens zur Umstrukturierung des Landesdatennetzes. Zurzeit findet die Migration des Landesdatennetzes ITN-LSA zu einem modernen Landesdatennetz ITN-XT zur Übertragung von Daten und Sprache statt. Ziel ist die Homogenisierung der heute noch eingesetzten heterogenen und dezentralen Systemkomponenten für die Behörden und Einrichtungen der Landesverwaltung. Außerdem soll ein zentrales Management für WLAN, LAN und Telefonie eingeführt werden.
Für die Kombination mit den Kommunen werden auch diese wie bereits im ITN-LSA in das neue Landesdatennetz integriert. Hierüber erfolgt die Bereitstellung von Datenübertragungskapazität. LAN und Telefonie werden nicht bereitgestellt. Mit
dem Zugang zum ITN-XT wird den Kommunen auch der Übergang zum Netz des Bundes bereitgestellt. Damit können die Kommunen sowohl die Dienste von Dataport im INT-XT als auch Dienste des Bundes oder anderer Verwaltungen nutzen.
Fünftens zur automatisierten Information bei Abfragen von persönlichen Daten. Bei Abfragen von persönlichen Daten sind nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt vom 19. Juni 2008, das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18. Februar 2020 geändert wurde, automatisierte Informationen derzeit nicht möglich und werden auch in Zukunft schon aus Datenschutzgründen nicht ermöglicht werden. Die Frage, ob unzulässige Abfragen unter Strafe zu stellen sind, stellt sich daher nicht.
Es handelt sich hierbei um komplexe Sachverhalte, deren einzelne Bestandteile in den zuständigen Ressorts bereits behandelt werden, sodass Änderungen oder zusätzliche Aktivitäten zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erforderlich sind. - Ich bedanke mich recht herzlich für die Aufmerksamkeit. Ich habe um eine Minute überzogen.
Herr Minister, ausschließlich ich stelle fest, nicht Sie, ob Sie überzogen haben. Es hätte nämlich Konsequenzen, wenn ich das feststellen würde. Deswegen tue ich es nicht. - Wir können jetzt in die Debatte der Fraktionen einsteigen. Es beginnt für die SPD-Fraktion der Abg. Herr Dr. Schmidt. - Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ahnungslosigkeit erzeugt Leere, denken viele. Das ist gar nicht so. Ahnungslosigkeit erzeugt ganz oft Wirrnis. Diese hat Herr Lieschke - das beweist dieser Antrag - ganz eindeutig.
In diesem Antrag werden so ziemlich alle Begriffe aus der Welt des Digitalen in Sachsen-Anhalt aufgezählt. Die Digitale Agenda hat im Antrag gefehlt. Das hat Herr Lieschke dann noch nachgereicht, und zwar vollständig zusammenhanglos und verkehrt.
Es ist eine große Wirrnis aus kompletter Ahnungslosigkeit heraus. Die Gigabit-Strategie sorgt dafür, dass überall, in jedem Haus Internet anliegt. Das hat mit Verwaltungsportalen überhaupt nichts zu tun, gar nichts.
Denn die paar Landratsämter und Liegenschaften der Landesregierung können Sie unter kompletter Weglassung jedweder Gigabit-Strategie auch mit 50-Mbit-Leitungen und nur einem Tausendstel der Standorte versorgen. Das hat gar nichts miteinander zu tun; höchstens zufällig, wenn es sich tatsächlich auf einer Gigabit-Strategie-Leitung auf dem Weg zum Landratsamt abspielt. Das ist aber wirklich der einzige Zusammenhang.
Die ITK-Strategie wird fortgeschrieben. Das muss im Wirtschaftsausschuss irgendwann einmal verhandelt worden sein. Da haben Sie vielleicht gerade nicht so aktiv aufgepasst.