Protocol of the Session on October 15, 2020

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich bedanke mich zunächst für das rege Interesse heute, für die positive Resonanz auf diesen Antrag sowie für das Interesse im Umweltausschuss. Ich muss deutlich sagen, dass mir gut gefallen hat, dass bei einer unideologischen Sache, die im Prinzip fast politikfrei ist und bei der es wirklich um Staubemissionen geht, die eigentlich gar nicht passieren dürfen, eine Zusammenarbeit möglich ist bzw. man gemerkt: So muss Politik funktionieren. Man stellt fest, hier funktioniert etwas nicht; und dann werden alle gemeinsam das Ministerium genauer unter die Lupe nehmen, und das ist dort passiert.

Jetzt zu Ihrem Redebeitrag, Herr Aldag. Ich begrüße ausdrücklich, was Sie gesagt haben. Ich hoffe nur, dass es tatsächlich so ist, wie Sie es gerade ausgeführt haben; denn ich war etwas entsetzt darüber, dass unsere Umweltministerin Frau Dalbert nicht die Möglichkeit genutzt hat - auch wenn es eine Kurzintervention war -, auf meine Frage zu reagieren, denn sie war relativ konkret. Man hätte sagen können: Ja, das machen wir jetzt. Dann wäre die Sache aus der Welt gewesen. Das hat ziemlich viele Interpretationen zugelassen. Ich denke, das ist an dieser Stelle einfach nicht das richtige Zeichen.

Außerdem möchte ich noch einmal kurz auf das eingehen, was hier zu dem Thema gesagt wurde, nämlich dass es sporadisch auftrete. Dazu möchte ich kurz beschreiben, wie es tatsächlich ist. Es ist nicht so, dass mal sporadisch irgendwie ein Hauch kommt und dann etwas herunterkommt, das dann arbeitet, sondern es kommt seit Ende letzten Jahres permanent jeden Tag eine Emission herunter, die sich dann absetzt. Wenn ich einen weißen Tisch aus Plastik hinausstelle, der blitzblank geputzt ist und dann drei Tage lang draußen steht, dann finde ich schon nach dieser Zeit die ersten Sprenkel darauf. Warte ich drei weitere Tage, sind es doppelt so viele Sprenkel. Warte ich wieder drei Tage, sind es noch mehr. Das ist das Problem, das wir dort haben.

Zusätzlich kommen richtige Schübe dazu, wo irgendwo etwas austritt, das dann noch stärker herunterkommt und noch stärker arbeitet. Aber es

ist nicht nur sporadisch, sondern immer - rund um die Uhr - so, dass dort Emissionen herunterkommen, die arbeiten; das muss man hier deutlich sagen.

Die Staubsammelstellen wurden nach meinem Kenntnisstand auch nicht erst 2020 abgebaut. Vielmehr wurde die Staubsammelstelle, die auf meinem Grundstück stand, nach einem Jahr abgebaut und dann hat man das für erledigt erklärt. Dass dort länger Staub gesammelt worden ist, ist mir wirklich nicht bekannt.

Ich denke, wir können im Umweltausschuss noch einmal genauer darüber debattieren. Ich werde als Abgeordneter natürlich an den Sitzungen teilnehmen, das ist ja mein Recht, und wenn nicht, werde ich irgendjemanden aus dem Umweltausschuss bei diesem Tagesordnungspunkt fragen, weil ich natürlich für die Bürger in Staßfurt spreche und ihnen die Informationspolitik, die die LINKEN gern haben wollen, zukommen lassen kann und darüber berichten kann, was im Ausschuss besprochen worden ist, was dort passiert ist und was demnächst passieren wird.

Ich danke vielmals für Ihr Interesse und hoffe, dass wir diese Sache bald ad acta legen können und endlich wieder zum Normalzustand zurückkehren. - Vielen Dank.

(Beifall)

Vielen Dank, Herr Büttner. Ich sehe auch hierzu keine Fragen.

Ich habe vernommen, dass beide Anträge in den Ausschuss für Umwelt und Energie überwiesen werden sollen. Somit frage ich: Wer stimmt dem zu, dass die beiden Anträge überwiesen werden sollen? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Linksfraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? - Die gibt es nicht. Jetzt habe ich, glaube ich, ein fraktionsloses Mitglied übersehen. Sie hatten auch zugestimmt? - Okay. - Vielen Dank. Damit sind die beiden Anträge in den Ausschuss für Umwelt und Energie überwiesen worden und wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt.

Zuvor wird Herr Vizepräsident Gallert die Sitzungsleitung übernehmen, der vorhin nicht bemerkt hat, dass wir sehr schnell waren. Wir haben wirklich gut gearbeitet.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Präsidentin hat völlig recht. Ich war vorhin ob des Fortschritts tatsächlich etwas überrascht, aber freudig überrascht. Insofern können wir versuchen, die Dinge gleich so fortzuführen.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 18

Zweite Beratung

Tag der Befreiung als Gedenk- und Feiertag

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/5730

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 7/6665

(Erste Beratung in der 95. Sitzung des Landtages am 27.02.2020)

Berichterstatter hierzu ist der Abg. Herr Kohl. Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Den Antrag der Fraktion DIE LINKE mit dem Titel „Tag der Befreiung als Gedenk- und Feiertag“ hat der Landtag in der 95. Sitzung am 27. Februar 2020 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen. Mitberatend wurden der Ältestenrat sowie der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung beteiligt.

Mit dem Antrag sollte der 8. Mai in der Öffentlichkeit als Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus mit einem Gedenk- und Feiertag verankert werden. Der Landtag sollte sich dafür aussprechen, den zu diesem Zeitpunkt noch bevorstehenden 75. Jahrestag der Befreiung als öffentlichen Gedenktag zu begehen. Ferner sollte der Landtag die Landesregierung bitten, am 8. Mai 2020 einen öffentlichen Gedenkakt gemeinsam mit dem Landtag auszurichten. Darüber hinaus sollte sich die Landesregierung auf Bundesebene dafür einsetzen, dass der 8. Mai zum bundesweiten Feiertag erklärt wird.

(Unruhe)

Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich erstmals in der 46. Sitzung am 12. März 2020 mit dem Antrag und kam mit 8 : 2 : 1 Stimmen überein,

Herr Kollege Kohl, ich möchte um etwas mehr Ruhe bitten. - Okay, danke.

den Ältestenrat um eine Stellungnahme zu Nr. 2 des Antrages zu bitten. So sollte gewährleistet werden, dass sich dieser noch rechtzeitig vor dem 8. März 2020 mit der Frage eines möglichen Gedenkaktes auseinandersetzen kann.

Der Ältestenrat befasste sich mit dem Antrag und dem Anliegen des Ausschusses für Inneres und Sport erstmals in der 45. Sitzung am 17. März 2020. Aufgrund der nicht absehbaren Entwicklung in der Folge der Pandemiesituation wurde die Entscheidung zu einem möglichen Gedenkakt auf die für den 14. April 2020 geplante Ältestenratssitzung verschoben.

Zur nächsten Beratung des Ältestenrates in dessen 47. Sitzung am 20. April 2020 lag der Beschlussvorschlag der Fraktion DIE LINKE als Vorlage 2 vor. Nach erfolgter Beratung verständigte sich der Ältestenrat darauf, am 8. Mai 2020 vor der Landtagssitzung eine Gedenkminute aus Anlass der 75-jährigen Wiederkehr des Tages der Befreiung am 8. Mai 1945 durchzuführen. Die nähere Ausgestaltung sollte in der 48. Sitzung am 30. April 2020 festgelegt werden. Ferner soll am 8. Mai 2021 gemeinsam mit der Landesregierung ein Gedenkakt ausgerichtet werden.

In der 48. Sitzung am 30. April 2020 änderte der Ältestenrat seine Festlegung aus der 47. Sitzung dahin gehend, dass vor der Landtagssitzung am 8. Mai 2020 eine Kranzniederlegung durch die Landtagspräsidentin gemeinsam mit den Vorsitzenden der Fraktionen durchgeführt und eingangs der Landtagssitzung gedenkende Worte an das Plenum gerichtet werden sollten. Hierüber wurde der Ausschuss für Inneres und Sport in einer Entsprechung der Bitte um Stellungnahme mit Schreiben der Landtagspräsidentin vom 23. April 2020 als Vorlage 3 in Kenntnis gesetzt. Nachfolgend beabsichtigte der Ausschuss für Inneres und Sport, sich in der 48. Sitzung am 14. Mai 2020 erneut mit dem Antrag zu befassen. Die Behandlung des Tagesordnungspunktes wurde jedoch zu Beginn der Sitzung abgesetzt.

Im Nachgang zur Sitzung ging dem Ausschuss ein Beschlussvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als Vorlage 4 zu, der die Annahme des Antrages in geänderter Fassung mit einem Bekenntnis des Landtages, diesen Tag der Befreiung als „Mahnung und Verpflichtung, für Frieden, Freiheit, Demokratie und Menschenrechte aktiv einzutreten“, vorsah. Dieser Beschlussvorschlag war Gegenstand der 49. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport am 25. Juni 2020. Die Fraktion DIE LINKE erklärte, sich dem Beschlussvorschlag nicht anzuschließen, da dieser inhaltlich zwar nicht falsch, jedoch am Kern des Antrages vorbeigehe und nicht konkret Stellung zu dem ursprünglichen Inhalt des Antrages nehme.

Bei der anschließenden Abstimmung wurde der Beschlussvorschlag mit 8 : 2 : 3 Stimmen als vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ältestenrat sowie den Ausschuss für

Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung verabschiedet.

Der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung hat sich in der 44. Sitzung am 27. August 2020 mit dem Antrag und der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses befasst und sich dieser mit 5 : 2 : 2 Stimmen angeschlossen.

Der ebenfalls mitberatende Ältestenrat befasste sich in der 52. Sitzung am 3. September 2020 erneut mit der Thematik und der nun vorliegenden vorläufigen Beschlussempfehlung.

Nachdem die Fraktion DIE LINKE ihre bereits im federführenden Ausschuss vorgetragenen Bedenken gegen den Umfang der vorliegenden Beschlussempfehlung wiederholt hatte, schloss sich der Ältestenrat mit 7 : 5 : 0 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung an.

Abschließend befasste sich der Ausschuss für Inneres und Sport in der 51. Sitzung am 1. Oktober 2020 mit diesem Antrag und bestätigte nach kurzer Aussprache seine vorläufige Beschlussempfehlung mit 7 : 2 : 3 Stimmen als Beschlussempfehlung an den Landtag.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Ergebnis der Beratungen in den Ausschüssen für Inneres und Sport, für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung sowie im Ältestenrat wurde die Ihnen in der Drs. 7/6665 vorliegende Beschlussempfehlung verabschiedet. - Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Ihre Zustimmung.

Ich sehe keine Fragen an den Berichterstatter, deshalb können wir nunmehr in die Debatte einsteigen. Es ist eine Dreiminutendebatte. Wir haben als Erstes die Wortmeldung der Landesregierung. Diese nimmt Herr Minister Stahlknecht wahr. - Herr Stahlknecht verzichtet. Somit spricht nun für die SPD-Fraktion der Abg. Herr Erben. Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen nachher mit Mehrheit folgenden Text:

„Mit der bedingungslosen Kapitulation

Deutschlands am 8. Mai 1945 endete der Zweite Weltkrieg in Europa, und auch Deutschland wurde von dem menschenverachtenden System der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft befreit. Die Erinnerung an diesen Tag der Befreiung ist eine Mahnung und Verpflichtung, für Frie

den, Freiheit, Demokratie und Menschenrechte aktiv einzutreten.“

Wenn man das liest - ich glaube, das geht jedem Demokraten so -, fragt man sich: Weswegen sollen wir eine solche Selbstverständlichkeit eigentlich beschließen? - Das kann man so sehen. Wenn man allerdings den Redebeitrag des Abg. Höse in der letzten Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport gehört hat, dann kommt man sehr schnell zu dem Ergebnis: Ja, wir müssen mit Mehrheit ausdrücklich einen solchen Satz beschließen.

(Zustimmung)

Er ist offensichtlich nicht bei allen Mitgliedern des Hauses eine Selbstverständlichkeit.

(Zurufe)

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE war deutlich umfangreicher. Man muss an dieser Stelle der Ehrlichkeit halber dazusagen, dass über manches natürlich allein aufgrund der Pandemiesituation mittlerweile die Zeit hinweggegangen ist. Das hat letztlich Corona verursacht.

Ich habe bei der Einbringung bereits darauf hingewiesen, dass die Schaffung eines Gedenktages bei der SPD-Fraktion große Sympathie genießt und dass wir diese Form des Gedenkens - -

(Unruhe)

Warten Sie bitte kurz, Herr Erben. - Ich weiß, die parlamentarischen Geschäftsführer haben gerade einen schweren Job, aber es ist hier einfach zu laut. Ich bitte die Arbeitsgemeinschaft, besser kurz nach draußen zu gehen, natürlich mit Ausnahme von Herrn Erben, der jetzt spricht. - Okay, danke.