einfach nicht zielgenau genug. Es ist nach dem Gießkannenprinzip ausgeschüttet. Was Sie vorschlagen, ist undifferenziert. Es gibt ein sehr gutes Beispiel aus Brandenburg: Dort hat die KeniaKoalition - ich würde mir wünschen, wir hätten tatsächlich auch so einen Antrag zustande gebracht - ein Stipendienprogramm für Landlehrerinnen und Landlehrer aufgelegt, das ganz ausdifferenziert auf Schulen abzielt, an denen Bedarf an Lehrkräften besteht. Dort wird nicht einfach pauschal mit der Gießkanne ausgeschüttet, sondern sehr genau darauf geschaut: Wo sind tatsächlich die Bedarfe vorhanden?
Mir ist die Verknüpfung mit dem BAföG-Höchstsatz zu viel, und mir ist auch die Verpflichtung von zehn Jahren zu pauschal und lebensfremd. Junge Leute wollen sich nicht für zehn Jahre irgendwo verpflichten. In Brandenburg wird es so gemacht: Dort muss man sich für die Dauer des Stipendiums verpflichten, das man in Anspruch nimmt. Wenn ich also sage, ich möchte für drei Jahre ein Stipendium haben, die 600 € abgreifen, dann muss ich mich verpflichten, drei Jahre an der Schule zu bleiben. Das ist eine wesentlich freiere und flexiblere Handhabung, und das finde ich sinnvoll. Wie gesagt, in Ihrem Antrag ist mir das zu undifferenziert, darin wird zu sehr nach dem Gießkannenprinzip gearbeitet. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab.
- Jetzt sei doch mal zufrieden! - Was mir allerdings noch unklar ist, Herr Lippmann, steht unter Punkt 2. Deshalb würde ich ihn auch erst einmal ablehnen. 70 % scheinen mir sehr, sehr viel, und mir ist auch noch nicht klar, wie Sie das regional staffeln wollen, nach welchen Gesichtspunkten; denn das geht aus Ihrem Antrag nicht hervor. Nach welchen Gesichtspunkten wollen Sie tatsächlich gerecht nach Regionen staffeln, wohin das Geld gehen soll? Aus diesem Grund lehnen wir das ab. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank. Auch hierzu sehe ich keine Wortmeldungen. - Die nächste Debattenrednerin wird für die SPD-Fraktion die Abg. Frau Dr. Pähle sein. Sie haben das Wort.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ja, das Problem heißt Lehrermangel. Die Lösung heißt aber nicht Stipendium. Inzwischen immatrikulieren sich pro Semester mehr als 1 000 Lehramtsstudierende in unserem Land. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an Armin Willing
mann, der das auch in den Gesprächen und Verhandlungen mit den Hochschulen erreicht hat. Das entspricht grob einem Fünftel der Schulabsolventen. Die Bewerberzahl ist höher.
Mit anderen Worten: Wir haben kein Rekrutierungsproblem. Wir haben genügend junge Menschen, die gern den Beruf des Lehrers ergreifen wollen, und wir haben sogar ein Instrument, diese jungen Menschen nach dem Lehramtsstudium zu binden, nämlich die Verbeamtung. Mit der Verbeamtung, mit dem Eintritt in den Landesdienst haben diese jungen Menschen die Perspektive - ehrlich gesagt, für ein Einkommen, das auch die Rückzahlung des BAföG nicht erschwert -, bis zum Eintritt in die Pension im Landesdienst zu sein.
Ihr Vorschlag, Herr Tillschneider, bedeutet für einen Jahrgang mit 400 Studierenden - ungefähr 900 € pro Monat; das ist ein bisschen weniger, à zwölf Monate - ungefähr ein Jahresbudget von 21 Millionen € - für einen Jahrgang. Es summiert sich ja auf. Was könnte man mit 21 Millionen € Sinnvolles tun? - Man könnte zum Beispiel etwas an der Reform des Lehramtsstudiums machen, zum Beispiel mit der Einführung eines Praxissemesters, damit die jungen Menschen erleben, dass es auch außerhalb von Halle und Magdeburg Leben gibt, damit sie merken, dass sie in den kleineren Gemeinden herzlich willkommen sind, auf ein Schulkollektiv treffen, das mit Freude auf sie wartet, dass sie auf Kinder treffen, die erpicht darauf sind, auch Mathe und Physik zu lernen. All diese Dinge könnte man damit tun.
Man könnte zum Beispiel auch dafür sorgen, dass man die jungen Menschen verstärkt und schneller nach dem Eintritt in das Referendariat bindet, indem man zum Beispiel das Landesschulamt mit mehr Personal ausstattet, damit wir bei den Einstellungen schneller sind. Denn wenn ich sehe, dass wir etwa im Jahr 2019 874 Bewerber auf Referendariatsplätzen hatten und es nur geschafft haben, 488 zu binden, dann liegt dort ein Problem und nicht in der fehlenden Motivation der jungen Menschen, bei uns Lehrerin und Lehrer zu werden.
Mit anderen Worten: Das Bemühen habe ich gesehen, nur geht es leider am Thema vorbei. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Dr. Pähle. Auch hierzu gibt es keine Wortmeldungen. - Wir kommen zum letzten Debattenredner. Für die AfD-Fraktion spricht noch einmal der Abg. Herr Dr. Tillschneider. Sie haben das Wort, bitte.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister Tullner, das ist doch alles kein Problem. Dann überweist man den Antrag in den Ausschuss, und dann sprechen wir darüber, was man vielleicht ändern kann. Die Bindung an Fächerkombinationen ist doch ein wunderbarer Verbesserungsvorschlag, den wir sofort in den Antrag integrieren würden.
Bei dem, was Sie sonst gesagt haben, muss ich mich fragen: Was wollen Sie noch alles auf die Kommunen abwälzen? - Die Kommunen sollen sich jetzt auch darum kümmern, dass die Lehrer hierbleiben. Das ist eine Überforderung. Hier muss das Land aktiv werden, und dann sind die bestehenden Anreizsysteme bei Weitem nicht attraktiv genug.
Beim „Gardelehrer“ - hierzu muss ich Sie, Frau Pähle, zitieren - sehe ich zwar das Bemühen, aber mir fehlt die Effizienz. Der „Gardelehrer“ besteht aus einem Paket. Man kümmert sich um einen Kindergartenplatz, eine Wohnung wird bei der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft freigehalten, und es gibt im Referendariat, wenn man das will und sich bindet, 300 € Taschengeld. Aber ich gehe doch nicht nach Gardelegen, weil sie mir sagen: Ich suche einen Kindergartenplatz für dich. Das funktioniert nicht.
Zu dem, was Frau Gorr sagte, dass ihr unser Modell rechtlich fragwürdig erscheine - in diese Richtung ging auch der Einwand von Herrn Aldag wegen der zehn Jahre Bindungsfrist -, hätte ich Sie gern etwas gefragt, aber Sie haben es ja wieder verweigert. Mit diesem Inhalt funktioniert es nicht. Sie haben einfach keine Konzepte und können nicht Rede und Antwort stehen für das, was Sie vortragen.
Weshalb sollen zehn Jahre Bindungsfrist rechtlich nicht gehen? - Fünf Jahre Stipendium, zehn Jahre Bindungsfrist, das ist durchaus ausgewogen. Wir haben in Deutschland immerhin noch Vertragsfreiheit. Da kann ich überhaupt keinen Knebelvertrag erkennen, auch keine Sippenhaft oder sonst etwas. Das ist ein ganz normaler Vertrag, den man machen kann. Ich bekomme fünf Jahre Stipendium und dafür leiste ich zehn Jahre Schuldienst. Weshalb soll das nicht gehen? - Die Antwort auf diese Frage bleiben Sie schuldig. Aber das ist ja immer so bei der CDU: Man sitzt hier, stellt irgendetwas in den Raum, dann geht man und verteidigt es nicht. - Dies hierzu.
Herr Lippmann, zu Ihrem Alternativantrag vorab: Der ist gar nicht so schlecht. Wir sind ja anders als Sie. Sie lehnen alles, was von der AfD
kommt, ab, nur weil es von der AfD kommt. Ich habe den Antrag geprüft, und ich erkläre jetzt, dass wir dem Antrag zustimmen. Das kann man auch machen; das ist allerdings etwas ganz anderes als unser Antrag. Der Begriff „Alternativantrag“ ist einer der am meisten missbrauchten Begriffe hier im Landtag. Also, das ist etwas völlig anderes,
Zu Herrn Aldag. Sie bemängeln, dass unser Antrag undifferenziert sei. - Nein, ist er nicht. Wir können kein komplettes Gesetz mit Durchführungsbestimmungen und allem, was dazugehört, bis ins Kleinste formuliert vorlegen. Wenn unser Antrag Ihnen zu undifferenziert ist, aber im Grundsatz doch eigentlich in die richtige Richtung geht, wie es auch Frau Pähle gesagt hat, dann beantrage ich jetzt ganz klar die Ausschussüberweisung, und dann zeigen Sie, dass es Ihnen ernst ist mit diesem Anliegen. Danach diskutieren wir dann im Ausschuss darüber und differenzieren noch ein wenig und bessern nach, und dann bringen wir etwas für unser Land zustande. Ich stelle also den Antrag, das in den Ausschuss zu überweisen. - Vielen Dank.
Ich habe vernommen, dass der Antrag der AfDFraktion in den Bildungsausschuss überwiesen werden soll. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Das ist die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Damit ist eine Überweisung des Antrags in der Drs. 7/6653 abgelehnt worden.
Wir stimmen nun über den Antrag in der Drs. 7/6653 in der Sache ab. Wer diesem Antrag der AfD-Fraktion seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Das ist die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktion und die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Damit ist der Antrag abgelehnt worden.
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/6721. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält
sich der Stimme? - Niemand. Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt worden. Wir beenden damit Tagesordnungspunkt 24.
Wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt, der auf den heutigen Tag vorgezogen wurde. Das ist für heute der letzte Tagesordnungspunkt, und zwar der Tagesordnungspunkt 30.
- Ich würde gern in der Tagesordnung fortfahren. Wenn Sie meinen, dass wir eine Auszeit benötigen, weil Sie sich jetzt austauschen müssen, dann machen wir das. - Dafür sehe ich aber keine große Zustimmung im Saal. Daher fahren wir fort.
- Ich bitte Sie, den Geräuschpegel etwas zu senken. Ansonsten gehen Sie bitte vor die Tür und tauschen sich draußen aus.
Berichterstatter wird der Abg. Daldrup sein. Am Pult ist bereits alles erledigt. Sie können deshalb zum Rednerpult kommen und erhalten auch gleich das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen und Kolleginnen! Den Antrag der Fraktion der AfD zum Thema „Lücken in der Prävention gegen die Afrikanische Schweinepest schließen“ hat der Landtag in der 96. Sitzung am 28. Februar 2020 zur federführenden Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und zur Mitberatung in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen.
Ziel des Antrages war es, die Landesregierung zu bitten, die präventiven Maßnahmen gegen eine mögliche Einschleppung und Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu verstärken.
Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat den Antrag in mehreren Sitzungen beraten. In der 49. Sitzung am 13. Mai 2020 stand dieser Antrag erstmals auf der Tagesordnung. Zu Beginn der Sitzung hatten die Koalitionsfraktionen einen Entwurf einer vorläufigen Beschlussempfehlung für den mitberatenden Verkehrsausschuss als Tischvorlage verteilt.
Die Vertreter des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie berichteten zur aktuellen Lage in verschiedenen Bundesländern. Es wurde wiederholt darauf hingewiesen, dass der Faktor Mensch das größte Risiko für den Eintrag der Afrikanischen Schweinepest nach Sachsen-Anhalt sei. Daher müsse die Aufmerksamkeit für diese Zielgruppe, also den Menschen, besonders erhalten bleiben.
In der weiteren Berichterstattung wurde seitens des Ministeriums vorgetragen, dass Plakataktionen an Autobahnraststätten und Parkplätzen sowie Informationen in den einschlägigen Medien fortgeführt würden. Außerdem gebe es weiterhin Kontakte zwischen den Fachleuten und eine enge fachliche Zusammenarbeit mit der Forstverwaltung.