Protocol of the Session on October 14, 2020

Das Wirtschaftswachstum verlangsamt sich und der Zeitpunkt, an dem das Vorkrisenniveau erreicht wird, verschiebt sich nach hinten. Im Gegenzug werden Entlassungen, insbesondere im verarbeitenden Gewerbe, vorgezogen, wie die September-Steuerschätzung zeigt.

Die nächsten Jahre werden geprägt sein von niedrigen und nur langsam steigenden Einnahmen bei gleichzeitig rasant wachsenden Ausgaben. Obendrauf kommen das strukturelle Defizit des Landes Sachsen-Anhalt in Höhe von 1 bis 1,5 Milliarden € pro Jahr und der gigantische Investitionsstau, den unser Land angehäuft hat.

Vielen Kommunen steht das Wasser jetzt schon bis zum Hals. Die Kassenkreditbestände sind trotz der zurückliegenden Rekordsteuerjahre auf

hohem Niveau. Die Einnahmerückgänge in Verbindung mit der chronischen Unterfinanzierung werden vielen Kommunen das Genick brechen. Das muss verhindert werden.

Gespart werden muss dort, wo das Geld verschwendet wird; also nicht in den Kommunen, sondern bei den grünen-linken Wunschprojekten der Kenia-Koalition und der One-World-Agenda der Bundesregierung, die deutsches Steuergeld selbst in Zeiten von Corona mit vollen Händen in der ganzen Welt verteilt.

Nebenbei bemerkt: Dass die Sanierung des Bundeskanzleramtes eine halbe Milliarde Euro kostet und es damit das größte in der ganzen Welt werden soll - wobei wir dort bekanntermaßen nicht mit China konkurrieren können -, ist bei dem, was uns Frau Merkel hier auf den Tisch legt, schon Größenwahnsinn pur.

(Beifall)

Anstatt spätestens jetzt die Notbremse zu ziehen und kehrt zu machen, werden von der GroKo in Berlin Schulden in astronomischen Dimensionen gemacht und die Geldverschwendung zulasten unserer Bevölkerung auf die Spitze getrieben.

Aber auch bei den Flüchtlingskosten - ich habe sie schon angesprochen - müssen wir uns im Land Sachsen-Anhalt eines klarmachen: In den

Jahren von 2015 bis 2020 hat das Land SachsenAnhalt, Landkreise und kreisfreie Städte eingeschlossen, nach Angaben der Landesregierung 1,72 Milliarden € für die illegale Massenzuwanderung ausgegeben. Das ist unverantwortlich. Dafür müssen Sie bei den bevorstehenden Wahlen eine klare Quittung bekommen.

(Beifall - Zuruf: Jawohl!)

Denn unsere Rentner, die armen Familien und die junge Generation, die von dieser Politik betroffen sind, interessieren Sie letztlich gar nicht. Sie machen eine Finanzpolitik auf Kosten der eigenen Bevölkerung.

Den Leuten, die die Menschen, die in Moria ihr Lager abgebrannt haben, als Belohnung mit dem Flugzeug nach Deutschland holen wollen - und zwar nachts, damit man es nicht mitbekommt -, damit sie ihre Brandsätze hier auch gleich noch loswerden,

(Zurufe)

muss ich sagen: Das geht überhaupt nicht!

Nach derzeitigem Stand soll Deutschland 52 Milliarden € mehr für den EU-Wiederaufbaufonds beisteuern, als es aus diesem Fonds zurückerhält. Wir sollen über 50 Milliarden € in diesen Fonds einzahlen, die wir nicht mehr wiedersehen.

Dazu sage ich, meine Damen und Herren: Dort ist das Geld, um die Länderhaushalte zu sanieren. Es muss einen grundlegenden Wechsel im Bund geben. Den können die Menschen über Wahlen selbst herbeiführen, nämlich durch die Abwahl der großen Koalition in Berlin und die Wahl einer vernünftigen Regierung. Dafür kämpft die AfD. - Vielen Dank.

(Beifall)

Ich sehe keine Fragen. Ich will Herrn Farle nur auf einen Kontext hinweisen. Sie mögen Ihr Bild von dem haben, was in Moria passiert ist oder nicht passiert ist. Aber zu behaupten, dass Leute hergeholt werden sollen, damit sie hier ihre Brandsätze werfen, ist jenseits dessen, was mit einigermaßen seriöser politischer Argumentation zu verknüpfen ist.

(Beifall)

Ich bitte Sie, in Zukunft auf solche Äußerungen zu verzichten. - Als Nächste spricht für die SPDFraktion die Abg. Frau Schindler.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegt ein relativ kurzes Gesetz zur Abstimmung vor. Dieses kurze Gesetz hat es aber in

sich. Es ist besonders wichtig für unsere Städte und Gemeinden; denn es geht um die Finanzierung unserer Städte und Gemeinden.

Schon bei der Einbringung haben wir darauf verwiesen, dass es in diesem Jahr - das zieht sich wie ein roter Faden durch die heutigen Debattenbeiträge - infolge der Pandemie auch zu Steuereinnahmeausfällen in den Städten und Gemeinden kommen wird.

Am 17. September hat der Bundestag das Gesetz beschlossen; der Minister hat es schon erwähnt. Dazu gehört auch eine Änderung des Grundgesetzes. Immerhin war dafür eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Daran erkennt man, wie wichtig dieses Gesetz einerseits auf der Bundesebene, andererseits auf der Landesebene ist, um einen entsprechenden Ausgleich für die Steuereinnahmeausfälle zu schaffen.

An der Stelle der Hinweis an die AfD-Fraktion: Wenn es nach Ihnen ginge, würde dieser Ausgleich nicht erfolgen; denn die AfD hat diesem Gesetz im Bundestag nicht zugestimmt. Sie haben diesem wichtigen Gesetz für unsere Kommunen nicht zugestimmt, also brauchen Sie hier auch nicht groß zu tönen, dass Sie dieses Gesetz für richtig und wichtig halten.

(Zurufe)

Zur Umsetzung. Das Gesetz soll auf Landesebene zügig umgesetzt werden. Auszahlungstermin für die 162 Millionen € soll, wie es im Gesetz steht, der 10. Dezember sein. Jetzt kann man sagen: Es ist gut, dass die prognostizierten Steuereinnahmeausfälle nicht so hoch ausfallen werden wie gedacht. Ich befürchte aber, dass das noch nicht das klare Bild der Steuereinnahmeausfälle in den Gemeinden ist.

Wir wissen zwar, dass die Gewerbesteuereinnahmen eine wichtige Einnahmequelle der Gemeinden sind, aber leider nicht sehr konstant sind. Es kommt zu vielen Verwerfungen bei den Gewerbesteuereinnahmen.

Eine andere wichtige Einnahmequelle unserer Gemeinden ist die Einkommensteuer, die bisher leider nicht betrachtet wurde. Ich denke, dass wir uns diesbezüglich auf den Weg machen müssen, um noch einmal - nicht mit diesem Gesetz - genauer zu schauen.

Die Änderung des Artikels 143h Grundgesetz, die diese Zahlung an die Gemeinden erst möglich gemacht hat, gilt aber nur für dieses Jahr, sodass wir uns auf Bundesebene über die zu erwartenden Steuerausfälle in den Jahren 2021 und 2022 noch einmal unterhalten müssen. Der Grund ist nicht weggefallen, und es wird auch weiterhin eine Aufgabe bleiben.

Deshalb haben die SPD und die sozialdemokratische Gemeinschaft der Kommunalpolitiker auf der Bundesebene diese Forderung gegenüber dem Bund formuliert und werden Gespräche mit dem Bundesfinanzminister führen, in denen es um die Fortsetzung eines Rettungsschirmes für die Kommunen geht. Dieser Rettungsschirm muss - da nehme ich auf meine Rede vom September Bezug - auch noch etwas größer werden.

Ich bitte um Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung. Es ist wichtig und richtig, dass die Kommunen an das Geld kommen. - Vielen Dank.

(Beifall)

Ich sehe hierzu keine Fragen. Deshalb kann sich Herr Knöchel für die Fraktion DIE LINKE schon auf den Weg machen. - Herr Knöchel, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen, meine Herren! Ich will es vorwegnehmen: Unsere Fraktion wird dem vorliegenden Gesetzentwurf ihre Zustimmung geben. Es ist ein Gesetzentwurf, der aus dem Coronahilfspaket entstanden ist und der sich der Frage der kommunalen Steuerausfälle zuwendet.

Ich möchte allerdings auf ein paar Punkte hinweisen. Sowohl im Landesgesetz als auch im Bundesgesetz ist eine pauschale Erstattung der Steuerausfälle vorgesehen. Die Ermittlung der Steuerausfälle, die wir gewählt haben, ist aus meiner Sicht - wir haben verschiedene Modelle diskutiert - die einzig sinnvolle, wenn man die Restriktion hat, das Geld bis zum 31. Dezember zu verteilen. Es wird aber nicht zielgenau in jeder Kommune den Ausfall der Gewerbesteuereinnahmen kompensieren.

Sie haben es bereits angesprochen; die Gewerbesteuer ist eine Steuer, die stark schwankend ist und sehr stark von den wirtschaftlichen Gegebenheiten der großen Unternehmen abhängt. Wir nehmen den Durchschnitt von drei Jahren, um ein bisschen zu glätten, wie hoch die möglichen Ausfälle sein werden.

Wenn wir allerdings auf die Steuereinnahmen der letzten drei Jahre schauen, dann sehen wir in einigen Landkreisen schon erhebliche

Schwankungen. Zum Beispiel ist es im Burgenlandkreis auffällig. Es stellt sich die Frage, ob der Kompensationsbetrag dort tatsächlich ankommt. Aber eine bessere Idee, wenn man das bis 31. Dezember bewältigen will, haben wir auch nicht.

Das Gesetz des Bundes geht noch ein zweites Problem an, nämlich die Erstattung der KdU, die auf 74,9 % für die Landkreise angehoben wird, und zwar dauerhaft und nicht nur für kurze Zeit. Wir finden, dass das eine kluge Lösung ist.

Jetzt stellt sich aber auch die Frage, warum man bei der Gewerbesteuer, die seit vielen Jahren in der Diskussion ist, nicht auch zu klugen Lösungen gekommen ist. Sicherlich stand auch hierbei schnelles Handeln im Vordergrund. Wir müssen aber in der Krise auch auf die Krisenanfälligkeit der Gewerbesteuereinnahmen schauen und hier grundsätzlich über die Gewerbesteuer sprechen.

Da ist zum einen die Forderung meiner Partei, die Gewerbesteuerumlage abzuschaffen. Die Gewerbesteuer ist ja nicht nur eine kommunale Einnahmequelle, sondern 40 % der Gewerbesteuereinnahmen fließen in den Bundes- und in den Landeshaushalt. Hier wäre die Frage, ob wir die kommunalen Einnahmen nicht durch die Abschaffung der Gewerbesteuerumlage auf eine solidere Basis stellen können.

Ferner stellt sich auch die Frage einer generellen Reform der Gewerbesteuer. Sie ist eine Steuer, die aus den 1930er-Jahren stammt, als das wirtschaftliche Geschehen einschließlich der Wertschöpfungsketten und der Nutzung der entsprechenden kommunalen Infrastruktur durch Gewerbebetriebe bestimmt wurde.

Die Frage ist doch, ob angesichts der heutigen Realitäten die Bemessungsgrundlage für diejenigen, die Gewerbesteuer zahlen, nicht verbreitert werden sollte. Das würde zur Entlastung im gewerblichen Bereich führen und sie weniger krisenanfällig machen, wenn auch Selbstständige in den Gemeinden entsprechend der Bemessungsgrundlage einbezogen werden.

Vielleicht führt die Coronakrise dazu, dass man sich dem Thema Gewerbesteuer intensiver zuwendet und die seit vielen Jahren ausstehende Reform durchführt; denn im Grundgesetz steht, dass den Kommunen eine wirtschaftskraftbezogene Einnahmequelle zusteht. Die Gewerbesteuer umfasst aber nur einen kleinen Teil der Wirtschaftskraft einer Kommune.

Wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen. Wir blicken aber auch mit Sorge auf die kommenden Jahre, was die kommunale Finanzausstattung angeht. Denn es ist der Gewerbesteuer als Veranlagungssteuer zu eigen, dass die großen Steuerausfälle erst mit der Steuerveranlagung im nächsten bzw. übernächsten Jahr ankommen.

Dann stellt sich die Frage der Verlustvorträge. Die Krise, die aus der Coronapandemie resultiert, wird die Gewerbesteuereinnahmen noch viele Jahre beeinflussen. Insoweit muss man darüber nach

denken, wie man den Kommunen auch in den kommenden Jahren hilft. Dem Gesetz werden wir zustimmen. - Vielen Dank.

(Zustimmung)

Danke. Ich sehe keine Fragen. - Herr Szarata kann sich schon auf den Weg machen. - Sie haben das Wort.