Protocol of the Session on October 14, 2020

und in der Praxis nicht zu ertasten.

Interessant fand ich allerdings die Aussage, unsere Sonderfonds seien verfassungswidrig. Den Satz müssen wir noch einmal diskutieren.

Ich glaube nicht, dass es verfassungswidrig ist, wenn wir sagen, dass wir einen Sonderfonds zur Bewältigung der Coronakrise auflegen, mit dem wir dann die tatsächlichen wirtschaftlichen, sozioökonomischen, aber auch die im Gesundheitswesen anfallenden Folgen bewältigen. Im Gegenteil: Ein solcher Sonderfonds würde die Transparenz herstellen, die notwendig ist. Verfassungswidrig wäre er nicht. Bemühen Sie also bitte nicht solche Argumente.

Vollsaugen wie ein Vampir wollten wir uns, sagte Herr Szarata. Das sagt jemand, dessen Koalition eine Politik macht, die so leer ist wie ein ausgetrockneter Schwamm. - Also, ich bitte Sie!

(Zustimmung)

Warum, meine Damen, meine Herren, keine Schulden aufnehmen? - Das ist doch Quatsch! Das ist doch Ökonomie von vor 200 Jahren. Das ist völliger Quatsch! Es kommt immer darauf an, was man mit den Schulden, die man aufnimmt, macht.

(Zuruf)

Und da stellt sich die Frage der Investitionen in Land und Leute. Genau das sind die Punkte, bei denen Ihre Koalition versagt hat.

Investitionen in die Leute: Wie ist die Situation an unseren Schulen? - Schlecht.

Investitionen in das Land: Gucken Sie sich bitte die Bilanzen des Finanzministeriums zu den Investitionsausgaben in den letzten Jahren an.

Nein, Sie haben keine Perspektiven eröffnet. Und Sachsen-Anhalt wird, nachdem Sie unseren Antrag abgelehnt haben, immer noch ein Fünfmilliardenproblem haben plus das, was durch die Coronakrise dazukommt. - Vielen Dank.

(Zustimmung - Zurufe)

Vielen Dank, Herr Abg. Knöchel. Ich sehe keine Wortmeldungen. - Wir steigen somit in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 7/6674 ein. Einen Antrag auf Überweisung habe ich nicht vernehmen können. Deshalb werden wir direkt über den Antrag abstimmen.

Wer dem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die AfD-Fraktion. Damit

ist dieser Antrag abgelehnt worden und der Tagesordnungspunkt 8 ist erledigt.

Wir werden an dieser Stelle jetzt einen Wechsel vornehmen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir können jetzt in unserer Tagesordnung fortfahren.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 9

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuerausfällen der Gemeinden in Sachsen-Anhalt infolge der Coronapandemie (Gewerbesteuerausgleichsgesetz Sachsen-An- halt - GewStAusgleichsG LSA)

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/6524

Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 7/6646

(Erste Beratung in der 108. Sitzung des Landta- ges am 10.09.2020)

Berichterstatter ist der Abg. Herr Meister. - Herr Meister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 7/6524 mit dem Titel „Entwurf eines Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuerausfällen der Gemeinden in Sachsen-Anhalt infolge der Coronapandemie“ hat der Landtag in der 108. Sitzung am 10. September 2020 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.

Am 3. Juni 2020 hat der Koalitionsausschuss der Bundesregierung beschlossen, gemeinsam mit den Ländern durch einen kommunalen Solidarpakt 2020 die aktuellen krisenbedingten Ausfälle der Gewerbesteuereinnahmen pauschal auszugleichen. Dazu hat die Bundesregierung die Gesetzentwürfe zur Änderung der Artikel 104a und 143h des Grundgesetzes sowie zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder auf den Weg gebracht.

Zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden infolge der Covid-19-Pandemie gewährt der Bund den Gemeinden in Sachsen-Anhalt zu gleichen Teilen mit dem Land Sachsen-Anhalt für im Jahr 2020 erwartete Gewerbesteuermindereinnahmen einen pauschalen Ausgleich in Höhe von 162 Millionen €.

Das Land Sachsen-Anhalt stellt seinen Gemeinden den Betrag in Höhe von insgesamt

162 Millionen € zum pauschalen Ausgleich der Gewerbesteuermindereinnahmen im Jahr 2020 unverzüglich nach Zahlungseingang des hälftigen Bundesanteils zur Verfügung.

Das Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung ist es, die Finanzsituation der Gemeinden zeitnah zu stärken, um die ökonomischen Folgekosten der Covid-19-Pandemie zu mindern. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird das Bundesgesetz umgesetzt.

Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 96. Sitzung am 30. September 2020 mit diesem Gesetzentwurf. Zur Beratung lag dem Ausschuss eine Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt vor. Außerdem lag dem Ausschuss als Beratungsgrundlage eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach einer kurzen Aussprache erarbeitete der Ausschuss für Finanzen die Ihnen in der Drs. 7/6646 vorliegende Beschlussempfehlung. Sie wurde mit 10 : 0 : 0 Stimmen und damit einstimmig beschlossen.

Im Namen des Ausschusses bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.

(Zustimmung)

Ich sehe keine Fragen an den Berichterstatter. Dann hat jetzt für die Landesregierung Herr Webel in Vertretung von Herrn Minister Richter das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Dieser Gesetzentwurf ist in der letzten Landtagssitzung von mir stellvertretend für den damals schon erkrankten Finanzminister Herrn Richter eingebracht worden. Er ist fraktionsübergreifend auf große Zustimmung gestoßen.

Nun liegt uns die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen vor. Der Ausschuss hat einstimmig empfohlen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Ich hatte seinerzeit darum gebeten, im Interesse der Kommunen zügig zu beraten. Ich möchte an dieser Stelle herzlich Danke sagen.

Ich schließe mich dieser Empfehlung an, damit den Gemeinden, die Gewerbesteuerausfälle zu verzeichnen haben, zum 10. Dezember dieses

Jahres die vorgesehenen 162 Millionen € pauschal zur Verfügung gestellt werden können.

Ich möchte noch kurz auf folgende zwei Punkte hinweisen:

Die diesem Gesetzentwurf zugrunde liegenden Bundesgesetze sind das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes und das Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder. Die Grundgesetzänderung ist am 8. Oktober dieses Jahres in Kraft getreten. Das Kommunalentlastungsgesetz ist heute im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt morgen in Kraft. Damit sind nun auch die bundesgesetzlichen Voraussetzungen für den vorliegenden Gesetzentwurf erfüllt.

Weiterhin liegen die Ergebnisse der SonderSteuerschätzung vom September 2020 vor. Nach der Steuerschätzung im Mai dieses Jahres war noch befürchtet worden, dass die Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinden im Jahr 2020 noch weiter einbrechen werden als prognostiziert. Diese Befürchtung hat sich zum Glück nicht bewahrheitet.

Die Mai-Steuerschätzung ging bei der Gewerbesteuer für 2020 von einem Minus in Höhe von 162 Millionen € gegenüber der Oktober-Steuerschätzung 2019 aus. Dies war die Grundlage für die Berechnung der Zuweisungen an die Gemeinden. Die September-Steuerschätzung geht nunmehr von einem Minus in Höhe von 161 Millionen € aus. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Ich sehe keine Fragen an den Minister. Dann können wir jetzt in die Fünfminutendebatte einsteigen. Für die AfD-Fraktion spricht der Abg. Herr Farle.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Gesetzentwurf ist das meiste bereits in der letzten Plenarsitzung besprochen worden. Die 162 Millionen € als pauschale Kompensation der Gewerbesteuerausfälle für das Jahr 2020 sind in der Höhe aktuell angemessen und der Verteilungsmechanismus scheint dem angestrebten Zweck gerecht zu werden. Daher stimmen wir diesem Gesetzentwurf zu.

Für die AfD-Fraktion ist es völlig klar, dass den Kommunen schnell geholfen werden muss. Das gilt auch für die nächsten Jahre. Dies führt zu der Frage, wie zukünftig mit den Einnahmeausfällen der Kommunen verfahren werden soll.

Nach der September-Steuerschätzung werden die Steuereinnahmen erst im Jahr 2023 wieder auf dem Niveau des Jahres 2019 sein. Darüber hinaus betreffen die Einnahmeausfälle auch andere Einnahmequellen der Kommunen.

Die Ergebnisse der neuesten Steuerschätzung geben wenig Anlass zur Hoffnung. Zwar werden die Steuerausfälle im Jahr 2020 weniger massiv ausfallen als zur Mai-Steuerschätzung angenommen, dafür fällt aber der Ausblick für die Folgejahre erheblich pessimistischer aus. Dieser Trend gilt für Bund, Länder und Kommunen.

Das Wirtschaftswachstum verlangsamt sich und der Zeitpunkt, an dem das Vorkrisenniveau erreicht wird, verschiebt sich nach hinten. Im Gegenzug werden Entlassungen, insbesondere im verarbeitenden Gewerbe, vorgezogen, wie die September-Steuerschätzung zeigt.