Protocol of the Session on September 11, 2020

Dann werden hier in regelmäßigen Abständen sowohl die Mikrofone als auch die Lautsprecheranlagen desinfiziert, durch Zellophan abgedeckt, das auch regelmäßig ausgetauscht wird, sodass sich dadurch die Infektionsgefahr minimiert. Unabhängig davon kann ich nicht verhindern, dass sich Herr Hövelmann durch sein Gesicht wischt. Wir geben jedenfalls die Empfehlung heraus, dass man dies im Augenblick nicht tun sollte.

(Zurufe)

Das ist meine Antwort auf Ihre erste Frage.

Jetzt müssten Sie mir nur noch einmal ein kurzes Stichwort geben.

Wenn ich darf? - Das war die Beschaffung von FFP3-Masken für Unternehmen, Firmen und Dienstleister, die diese brauchen, aber zurzeit nicht bekommen.

Ja, das ist nun eine Frage des Arbeitsschutzes. Diese Frage müssen Sie an die Arbeitgeber richten. Die Pflicht zum Maskentragen hat in diesen Bereichen schon vor Corona bestanden. Die benötigten Arbeitsmaterialien werden von dem jeweiligen Arbeitgeber gestellt.

(Zurufe)

Die bekommen mittlerweile alle Masken. - Ich würde mit Ihnen heute gern noch einen Faktencheck machen. Das bekomme ich hinsichtlich der vielen Punkte, die Sie heute falsch dargestellt haben, nicht so schnell hin. Aber ich würde die gesamte Rede von Herrn Siegmund gern noch einmal einem Faktencheck unterziehen. Darin sind sehr viele falsche Behauptungen enthalten. Sie können sowohl - -

(Zurufe)

Es gibt nirgendwo einen Engpass hinsichtlich der bestimmten Masken.

Okay. - Herr Loth, das war jetzt die dritte Nachfrage. Jetzt ist mal Schluss. - Jetzt hat sich

Herr Siegmund gemeldet und hat eine Frage avisiert. Bitte sehr, Herr Siegmund.

Vielen Dank. - Vielen Dank auch, Frau Ministerin, für die Chance zur Fragestellung.

Ich bin in meinen Ausführungen auch intensiv auf die möglichen Gesundheitsschäden eingegangen. Ich betone das Wort „möglichen“. Ich verweise dazu auf eine Hausmitteilung des Deutschen Bundestages von dieser Woche. Der Deutsche Bundestag hat seine mehr als 5 000 Mitarbeiter sowohl der Bundestagsverwaltung als auch der Abgeordneten vor der CO2-Rückatmung, der Hyperkapnie, gewarnt. Da frage ich Sie: Haben Sie, bevor Sie Ihren Erlass auf den Weg gebracht haben, einen möglichen Kollateralschaden durch diese möglichen Gesundheitsrisiken gegenüber einem möglichen Nutzen abgewogen? Wenn ja, warum haben Sie den Erlass trotzdem auf den Weg gebracht?

Sie unterstellen jetzt wieder, dass wir die Maskenpflicht für alle Räumlichkeiten, sowohl im öffentlichen Bereich als auch im geschlossenen Bereich, eingeführt hätten. Das haben wir nicht getan. Bei uns gibt es nur eine reine Maskenpflicht im ÖPNV und beim Einkaufen.

(Zustimmung - Zuruf)

- In dem Blatt des Bundestages ging es um die Beschäftigten der Bundestagsverwaltung und um die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Bundestagsabgeordneten und nicht darum, dass diese jetzt einkaufen gegangen oder mit dem öffentlichen Nahverkehr gefahren sind.

(Zuruf)

- Nein, ist es nicht.

Noch eine kurze Nachfrage, Herr Siegmund.

Okay, ich wiederhole meine Frage. Ich habe nicht gefragt, wo es eine Maskenpflicht gibt, sondern ich hatte gefragt, ob Sie, bevor Sie diese Maskenpflicht beispielsweise im ÖPNV eingeführt haben, mögliche Gesundheitsrisiken geprüft haben und ob Sie den Kollateralschaden eines möglichen Gesundheitsrisikos im Verhältnis zur Maskenpflicht abgewogen haben und sich trotzdem dafür eingesetzt haben.

(Zuruf)

- Durch die Rückatmung, genau.

So, jetzt noch einmal die Frau Ministerin. Bitte.

Ich meine, dass ich diese Frage vorhin schon beantwortet habe. Ich habe gar keine Kollateralschäden verursacht, weil ich das in dem Bereich gar nicht verpflichtend geregelt habe.

Jetzt Frau Frederking, bitte.

(Unruhe)

- Ich möchte Sie bitten, zumindest zu versuchen, demjenigen, der das Wort hat, die Chance zu geben, dass er es auch nehmen kann. Jetzt ist Frau Frederking dran. Warten wir doch erst einmal ab, was Frau Frederking zu sagen hat. - Bitte.

Herr Präsident, darf ich drei Fragen stellen?

Wenn Sie das innerhalb von zwei Minuten hinbekommen, dann können Sie drei Fragen stellen. Bitte.

Frau Ministerin, erstens: Ist Ihnen bekannt, dass das Maskentragen nur zur Eindämmung dienen soll, also kein hundertprozentiger Schutz ist, und dass andere Maßnahmen, wie Abstand halten, lüften und desinfizieren, hinzukommen?

Die zweite Frage lautet: Es wurde darüber gesprochen, wie wirksam die Masken sind. Sie haben die Studie ja nur anreißen und nicht zitieren können. Ist Ihnen bekannt, dass in dieser Studie nachgewiesen ist, dass die kleinen Viren auf Aerosoltröpfchen reisen und dass diese Aerosoltröpfen von den Masken zurückgehalten werden?

Die dritte Frage: Ist Ihnen bekannt, dass die Hersteller aus rechtlichen Gründen, um sich abzusichern, auf die Verpackung der Masken schreiben müssen, dass die Masken keinen hundertprozentiger Schutz vor Viren geben?

(Zurufe)

Das dauerte nicht einmal eine Minute. Deswegen kann die Ministerin jetzt antworten.

Ich mache jetzt ein dreimaliges Ja.

Okay, das ist ja nun relativ schnell durchgegangen. - Jetzt liegt noch eine Wortmeldung von Herrn Poggenburg vor, der jetzt ans Mikrofon treten darf.

Sehr geehrte Frau Ministerin, mit allem Respekt und auch in aller Ruhe: Sie haben vorhin die - ich nenne es einmal so - Zwangsmaßnahme „Mundschutz für Corona“ damit verteidigt, dass das Maskentragen eben auch positive Effekte und Auswirkungen in anderen Bereichen habe. Grippe und Magen-Darm-Erkrankungen führten Sie vorhin an. Aber ist Ihnen denn nicht bewusst, dass, wenn man versucht, eine solche Zwangsmaßnahme umständlich mit einer Wirkung an anderer Stelle zu begründen, genau das doch klarstellt, dass die Maßnahme unbegründet ist? Wenn man erst diesen Weg wählen muss, um etwas zu begründen, stellt man doch ganz deutlich heraus, dass der eigentliche Grund gar nicht gegeben ist. - Danke.

Sie können antworten, Frau Ministerin.

Nein.

(Zustimmung - Heiterkeit)

Gut, alles klar. - Dann sind wir so weit durch und können jetzt in die Fünfminutendebatte der Fraktionen eintreten. Für die CDU-Fraktion hat als Erster der Abg. Herr Krull das Wort. Herr Krull, Sie haben das Wort. Bitte.

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde jetzt zum Hohen Haus sprechen und nicht zu den Zuschauern eines YouTube-Kanals, wie es meine Vorredner zum Teil getan haben.

(Zustimmung)

In dieser Woche erschien in der „Magdeburger Volksstimme“ ein Interview mit dem Sozialpsychologen Prof. Florian Kaiser unter der Überschrift „Ein Symbol für allen Ärger“. Diese Überschrift,

meine sehr geehrten Damen und Herren, fasst in nur ganz wenigen Worten zusammen, worum es dem Antragsteller heute eigentlich geht.

Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wollen Sie abschaffen und damit Ihre Kritik an der Politik von Bund und Land bei der Eindämmung der Ausbreitung der SARS-Covid-2-Epedemie auszudrücken. Das ist nicht nur gefährlich im Sinne des Gesundheitsschutzes, sondern zeigt auch, dass Sie nicht die Mehrheit der Bevölkerung hinter sich haben.

Alle aktuellen Umfragen zeigen, dass sich eine deutliche Mehrheit der Menschen hinter die ergriffenen Maßnahmen stellt oder diese teilweise sogar als zu locker empfindet.

(Zustimmung)

Natürlich gibt es auch Kritik an der aktuellen Politik, aber das ist nicht die Mehrheit der Bevölkerung. Wir nehmen diese Kritik auch ernst. Ich gebe auch zu, dass sich die Politik nicht von Anfang an darüber einig war, welche Wirksamkeit ein Mund-Nasen-Schutz hat.

Auch innerhalb der Ärzteschaft gibt es unterschiedliche Auffassungen. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren der AfD-Fraktion, es ist nun einmal in der Wissenschaft so, dass niemand im Besitz der absoluten Wahrheit ist und Diskussion, Forschung, Evaluierung und Debatte mit dazugehören.