Das wird auch an ganz formalen Dingen sichtbar. Wie kann es denn sein, dass es zum Beispiel unterschiedliche Zählweisen in Bezug auf Rechts- und Linksextremismus gibt? - Bei der statistischen Erfassung des Linksextremismus fehlt die Kategorie „weitgehend unstrukturierter, meist subkulturell geprägter Linksextremismus“ gänzlich. Das haben wir schon mehrmals im Ausschuss und bei der E09 angemerkt und nachgefragt. Diese Kategorie wird bei den Rechtsextremen - das ganz nebenbei - als das größte Gefahrenpotenzial erfasst. Auf meine Frage, warum es diese subkulturell geprägten linken Strukturen nicht gibt, antwortet der MI-Vertreter: weil der Begriff nicht ausgeworfen ist. - Aha, kann ich da nur sagen. Klar, deshalb also.
Ebenso die zweifelhafte Bewertung dessen, was überhaupt als PMK - links - und PMK - rechts - zu bewerten ist. Ich nenne nur ein Stichwort: Hakenkreuz am AfD-Büro ist gleich PMK - rechts. Das
ist doch völlig absurd. Oder der Fakt, dass es sich automatisch um rechte Täter handelt, wenn explizit kein linker Täter nachgewiesen werden kann oder festgestellt oder ermittelt wurde.
Das, meine Damen und Herren, sind zumindest für uns deutliche Zeichen dafür, dass bewusst mit ungleichem Maß gemessen wird, um die falschen Schlüsse daraus ziehen zu können und diese der Öffentlichkeit zu vermitteln, um die - ich sage es einmal so - verhasste rechte Opposition diskreditieren und bekämpfen zu können.
Zu dem Gesetzentwurf kann ich nur sagen: Bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Verfassungsschutz nicht aus dem MI herausgelöst wird und eine wirklich neutrale Behörde wie der Landesrechnungshof ist, werden wir solchen Gesetzentwürfen unsere Zustimmung grundsätzlich verweigern. - Vielen Dank.
Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Herrn Höse für den Redebeitrag. - Für die SPD-Fraktion spricht der Abg. Herr Erben. Herr Erben, Sie haben das Wort.
Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Zunächst: Herr Höse, wenn Sie ein bisschen langsamer und stattdessen weniger reden würden, hätte ich jetzt auf irgendetwas irgendwie eingehen können. Ich konnte Ihrem Vortrag schon sprachlich überhaupt nicht folgen. Das muss ich ehrlich sagen. Ich würde mich gern damit auseinandersetzen, aber ich habe akustisch nur Bruchstücke davon wahrnehmen können. Deshalb will ich das großzügig überspringen.
Aber auf einen Punkt will ich Sie hinweisen: Wie eine Straftat, die politisch motiviert ist, statistisch eingeordnet wird, entscheidet zumindest in Sachsen-Anhalt die Polizei und nicht der Verfassungsschutz.
Der vorliegende Gesetzentwurf hat zwei Schwerpunkte. Um das kurz zu rekapitulieren: Da ist zum einen der Katalog der nachrichtendienstlichen Mittel; das ist eine Empfehlung aus dem zweiten NSU-Untersuchungsausschuss.
sind die Empfehlungen einige Jahre alt. Aber es ist schon sehr wichtig, dass wir nun endlich für verdeckte Mitarbeiter oder für Vertrauenspersonen klare gesetzliche Regelungen haben. Wir haben nun Regelungen wie die meisten anderen Bundesländer und wie sie für das BfV vor nunmehr einem halben Jahrzehnt geschaffen wurden.
Zweiter großer Komplex ist die parlamentarische Kontrolle. Ich gehöre zu den wenigen Angehörigen dieses Hauses, die diese Kontrolle von beiden Seiten kennen, nämlich erstens als Kontrollierter und zweitens als Kontrolleur. Da will ich zunächst sagen, dass die Kontrolle in den vergangenen Jahren deutlich besser und intensiver geworden ist. Ich sage aber auch ausdrücklich, dass wir in diesem Land über einen Abteilungsleiter Verfassungsschutz verfügen, der mit äußerster Transparenz gegenüber dem Kontrollgremium arbeitet.
Das kann man sicherlich - und das tun wir - nach nunmehr neunjähriger Amtszeit - so lange ist er schon in unseren Diensten - hier mal ausdrücklich feststellen; denn ich fühle mich von der Verfassungsschutzbehörde bei der Wahrnahme der Kontrolle unterstützt.
Wir wollen nach außen gehen. Ich bin noch etwas skeptisch, wenn es um eine Einschätzung geht, wie groß das Interesse an einer dann öffentlichen PKGr-Sitzung sein wird.
Man kann das beobachten. Es wird vermutlich zu einer gewissen Enttäuschung kommen, weil die Öffentlichkeit natürlich auch bedingt, dass bestimmte Dinge in der Öffentlichkeit nicht erörtert werden können. Ich glaube, die Erwartungen sind dort etwas zu hoch gesteckt.
Schließlich und endlich ist es, glaube ich, spätestens nach NSU eine selbstverständliche Tatsache, dass wir die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, damit sich nicht nur die Kontrollierten über die Landesgrenze hinweg frei austauschen können, sondern dass sich auch die Kontrolleure endlich frei austauschen können.
Das, glaube ich, ist den meisten Angehörigen der diversen Aufsichtsgremien in den Bundesländern schon lange ein Dorn im Auge. Wir schaffen es jetzt ab und können auf die Weise unsere Arbeit als parlamentarisches Kontrollgremium deutlich verbessern. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. Herr Präsident. - Sehr geehrter Herr Erben, gehe ich recht in der Annahme - das ist jetzt eine Frage von mir; ich kann ja auch mal eine stellen -, dass es jetzt äußerste Priorität hat, dass man V-Leute gezielt bei den GRÜNEN und bei den LINKEN einschleust, um ein Tatsachenbild darüber zu bekommen, wie in diesen Kreisen unsere Verfassung zunehmend bedroht wird durch Forderungen wie die, dass schon Kinder das Wahlalter bekommen
oder, wie wir heute bei anderen Dingen vernommen haben, dass ständig irgendwelche Hetzposts durchgeführt werden und dass in Leipzig sogar Autos abgefackelt werden? - Das ist übrigens etwas, das neulich linksextremistische Kräfte auch wieder in Magdeburg durchgeführt haben.
Um also die Frage insgesamt zusammenzufassen: Die wahren Verfassungsfeinde sitzen ja bei den LINKEN und bei den GRÜNEN. Meine Frage ist: Geben Sie mir darin recht, dass man diese V-Leute wirklich dort einsetzen sollte? - Vielen Dank.
Herr Farle, Sie sind Jurist. Insofern sind Sie ja des Lesens von Gesetzen befähigt. Ich empfehle Ihnen, das bisher geltende Verfassungsschutzrecht und das neue zu lesen. Dann werden Sie sehr schnell zu dem Ergebnis kommen, wie Sie Ihre Frage zu beantworten hätten. Die Antwort lautet nämlich, dass für die von Ihnen geforderten Maßnahmen gesetzliche Grundlagen nicht vorliegen würden.
Weitere Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Herrn Erben für den Redebeitrag. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht dann die Abg. Frau von Angern. Frau von Angern, Sie haben das Wort.
Danke. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! An den grundsätzlich kritischen Positionen meiner Fraktion zur Institution des Verfassungsschutzes und auch zum vorliegenden Gesetzentwurf hat sich auch nach der Anhörung im Ausschuss für Inneres und des Sport nichts geändert. Wir lehnen deshalb den vorliegenden Gesetzentwurf auch in der zweiten Lesung ab.
Meine Damen und Herren! Natürlich geht es auch uns darum, die Grund- und Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger sowie die Demokratie in unserem Land vor verfassungsfeindlichen Bestrebungen wirksam zu schützen und zu verteidigen. Doch den Beweis, dass dies insbesondere mithilfe der Beobachtung und Analyse verfassungsfeindlicher Bestrebungen durch die Verfassungsschutzbehörden auch tatsächlich gelingt, sind diese Behörden auf der Bundes- und auch auf der Landesebene bereits mehrfach schuldig geblieben.
Rechtsterroristische Taten - ich erinnere hier mit aller Deutlichkeit an die Ereignisse in RostockLichtenhagen, Mölln, Solingen, Hoyerswerda, München, Walter Lübcke, Halle und Hanau - sind geschehen, obwohl es den Verfassungsschutz gibt. Auch zusätzliche Überwachungs- und Kontrollmöglichkeiten der Verfassungsschutzbehörden hätten diese Taten und Vorkommnisse meines Erachtens mit hoher Wahrscheinlichkeit leider nicht verhindert.
Wir brauchen andere politische präventive Ansätze, um unsere Verfassung und unsere Demokratie wirksam zu schützen. Die Aufarbeitung der Mordserie des NSU hat das Versagen der Geheimdienste und auch der V-Leute offengelegt und für alle sichtbar gemacht.
Und um auf ein bundesweites Beispiel aus der jüngsten Vergangenheit zurückzugreifen, möchte ich an die Ereignisse bei der Demonstration in Berlin am vorvergangenen Wochenende am Berliner Reichstagsgebäude erinnern. Dort fanden Demonstrationen und Proteste gegen Coronamaßnahmen statt, die von Rechtsextremen, Reichsbürgern und Antisemiten unterwandert, getragen und teilweise organisiert worden sind.
dass es keinerlei Hinweise geben würde, dass Rechtsextreme versuchen könnten, diese Demonstration zu vereinnahmen. Rechtsextreme würden nach Einschätzung der Behörde bislang nicht die Demonstration gegen die Coronapolitik dominieren. Das war die Aussage des Bundesinnenministeriums. Ich denke, die traurigen Bilder sind Ihnen allen noch in Erinnerung.
Vor dem Hintergrund dieser Einschätzung sind sehr wohl Kritik und Zweifel am Agieren des Verfassungsschutzes angebracht.