Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die politische Diskussion über die Absenkung des Wahlalters ist nicht neu. Auch der Zeitpunkt überrascht mit Blick auf die Landtagswahl im nächsten Jahr nicht wirklich.
Die beabsichtigte Absenkung des Wahlalters für Kommunalwahlen von derzeit 16 auf 14 Jahre und für Landtagswahlen von derzeit 18 auf 14 Jahre ist primär eine politische Entscheidung. Gleichwohl ist den Anforderungen der Rechtsprechung an die Begründung einer Absenkung des Wahlalters Rechnung zu tragen.
Auch in zeitlicher Hinsicht bestehen Hindernisse. So darf eine Absenkung des Wahlalters grundsätzlich nicht in den laufenden Wahlvorbereitungsprozess einer in wenigen Monaten stattfindenden Landtagswahl fallen. Sie wissen, dass die Parteien bereits ihre Kandidaten nominieren. Zur Nominierung sind die wahlberechtigten Mitglieder der jeweiligen Partei im Wahlkreis aufgerufen. Derzeit dürfen nur diejenigen Parteimitglieder wählen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Insofern würde mitten im laufenden Verfahren mit dem bestehenden Wahlsystem gebrochen werden, wenn jetzt das Wahlalter auf 14 oder 16 Jahre festgelegt werden würde.
Selbstredend hat der Gesetzgeber einen Gestaltungsspielraum bei der Festsetzung des Wahlalters. Natürlich kann man - muss man vielleicht auch - darüber nachdenken, ob und wie das Gewicht der jüngeren Generationen gestärkt werden kann. Dies darf allerdings nicht so weit gehen, dass das Wahlrecht zum Experimentierfeld wird. Wahlen sind für den demokratischen Prozess von zentraler Bedeutung und deshalb besonders aufmerksam zu betrachten.
Daher finden Absenkungen des Wahlalters ihre Begrenzung in der Funktion der Wahlen als zentrale politische Integrationsvorgänge einer Demokratie. Das Wahlrecht muss, so die Rechtsprechung, auch die Kommunikationsfunktion einer Wahl sichern. Denn Demokratie setzt eine freie und offene Kommunikation zwischen Regierenden und Regierten voraus. Eine solche Kommunikation erfordert ein Mindestmaß an Kommunikationsvermögen des Wählers, das wiederum Verständnis für die Wahl, Kenntnisse von Politik und die Fähigkeit, sich eine eigene Meinung zu bilden, voraussetzt. Diese Bedingungen ziehen einer Absenkung des Wahlalters letztlich eben doch eine verfassungsrechtliche Grenze.
Sicherlich vermag nicht abzustreiten sein, dass sich 14-Jährige genauso für Politik interessieren können wie 16-Jährige, 18-Jährige, 50-Jährige oder 70-Jährige. Aber das Alter hat meines Erachtens einen deutlichen Einfluss auf das Verstehen von Politik, von komplexen Zusammenhängen und von Auswirkungen von Entscheidungen.
Die in dem Gesetzentwurf vermutete Einschätzung, dass bei typisierender Betrachtung bereits 14-Jährige über das notwendige Maß an politischen Kenntnissen und an Verständnis für Landtagswahlen sowie über eine hinreichende Einsichtsfähigkeit verfügen, lässt sich auch nicht aus den Erfahrungen in anderen Bundesländern herleiten. Kein Bundesland hat bisher ein aktives Wahlrecht für Landtags- und Kommunalwahlen ab 14 Jahren beschlossen - dies auch aus gutem Grund. Für Landtagswahlen besteht das aktive Wahlrecht in vier Bundesländern ab 16 Jahren: in Brandenburg, Schleswig-Holstein, Bremen und Hamburg. In allen anderen Bundesländern besteht, wie in Sachsen-Anhalt, das aktive Wahlrecht für Landtagswahlen ab 18 Jahren. Mit Blick auf die Kommunalwahlen reiht sich SachsenAnhalt in die Mehrzahl der Bundesländer ein, die ein Wahlrecht ab 16 Jahren vorsehen.
sondern bedürfen einer ausführlichen politischen und inhaltlichen Diskussion im Rahmen einer Parlamentsreform. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich sehe keine Fragen an die Ministerin. Damit ist der Debattenbeitrag beendet. Wir können nunmehr in die Debatte der Fraktionen eintreten. Nunmehr spricht für die SPD-Fraktion die Abg. Frau Schindler. Frau Schindler, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor 50 Jahren wurde das Wahlalter auf Bundesebene von 21 Jahren auf 18 Jahre gesenkt; so lange ist das her. Für Willy Brandt war die Herabsetzung des Wahlalters damals ein Teil seines Programms „Mehr Demokratie wagen“.
Das Wahlalter ist daher nichts Unveränderbares. Auch wir in Sachsen-Anhalt haben uns im Hinblick auf Kommunalwahlen bereits für ein Wahlalter
ab 16 Jahren entschieden. Im Hinblick auf Landtagswahlen spricht sich die SPD-Fraktion ebenfalls für ein Wahlalter ab 16 Jahren aus, konnte dies aber im Koalitionsvertrag nicht verankern und vereinbaren.
Ende Juli brachte die SPD im Bund im Zusammenhang mit der Änderung des Bundeswahlrechts die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre ebenfalls in die Gespräche ein. Wir haben dabei mehrere andere Parteien an unserer Seite, aber nicht nur Parteien, sondern auch viele Argumente. Beim Wahlalter geht es nicht um Reife allein, sondern es geht vor allen Dingen um Teilhaberechte. Bei der Wahrung von Teilhaberechten gibt es keine Unterscheidung nach politischer Bildung, persönlicher Reife oder bestimmter Haltung:
Es ist egal, ob ich 16 oder 86 Jahre alt bin. Das sind aber die Argumente, die immer wieder gegen die Absenkung des Wahlalters vorgebracht werden.
Es gibt keinen direkten Zusammenhang zwischen dem Verantwortungsbewusstsein bzw. der politischen Bildung und dem Alter einer Person. Bei 16-Jährigen hinterfragen wir das politische Wissen und Interesse, um zu begründen, ob eine Wahlbeteiligung berechtigt ist. Dass das politische Interesse unter Jugendlichen gemäß Umfragen bei mehr als 40 % liegt, finde ich beachtlich. Wenn es uns gelingt, dieses politische Interesse in demokratische Mitwirkung umzuwandeln, dann kann das für die Demokratie eigentlich nur gut sein.
Juristisch argumentieren Kritiker oftmals damit, dass das Wahlalter mit der Volljährigkeit einhergehen solle. Bürgerrechte wie das Wahlalter sind auch eng mit Pflichten und Verantwortung verbunden. Mit der Senkung des Wahlalters würden Rechte und Pflichten auseinanderfallen.
Diese Trennung kennt unser Rechtssystem aber an vielen Stellen. Die Trennung von Rechten und Pflichten kommt durchaus häufiger vor. Ich verweise diesbezüglich auf das Strafrecht, welches immer wieder angeführt wird. Dort fallen nämlich Strafrecht und Strafmündigkeit auch im Alter auseinander.
Nun zu dem vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Ich habe gerade dargestellt, dass auch die SPD-Fraktion für die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre eintritt. Der uns nun vorliegende Gesetzentwurf geht aber weiter. Wir
können ihm so noch nicht zustimmen. Ich stimme aber dem Antrag auf Überweisung des Gesetzentwurfs in den Innenausschuss und in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung zu, damit wir weitere Argumente austauschen können. - Vielen Dank.
Wir können fortfahren. Nunmehr spricht für die AfD-Fraktion der Abg. Herr Kirchner. Herr Kirchner, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Werte Abgeordnete! Hohes Haus! Zum wiederholten Male und binnen kürzester Zeit bringen Sie von der LINKEN hier inhaltlichen Unsinn ein. Nachdem Sie den Entwurf eines verfassungswidrigen Parité-Gesetzes eingebracht haben, fordern Sie nun per Gesetzentwurf die Absenkung des Wahlalters auf 14 Jahre, also auf Kindesalter.
Es fehlt eigentlich nur noch die Forderung, dass die Antifa pro Kopf zweimal abstimmen darf. Aber das können Sie vielleicht beim nächsten Mal beantragen.
Die Begründung zu Ihrem Antrag ist an einer Stelle zumindest fragwürdig, an anderer Stelle einfach Unsinn.
Fragwürdig ist, welche sozialwissenschaftlichen Analysen bestätigen, dass 14- bis 18-Jährige heute so weit sind, dass sie imstande wären, eine Parlamentswahl in ihrer Bedeutung beurteilen zu können.
Unsinn hingegen ist die Feststellung Ihrer Fraktion, dass sich die Politik nur über die Absenkung des Wahlalters mit den Interessen und Belangen heranwachsender Generationen auseinandersetzen kann. Wir alle haben in unseren Parteien Jugendorganisationen. Diese tragen ihre Interessen und Belange - -
- Herr Striegel, nehmen Sie die Maske ab. - Ach, Sie haben gar keine Maske. Es ist Ihre echte Stimme; das hätte ich jetzt gar nicht gedacht. Das ist ja Wahnsinn!
Wir alle haben Jugendorganisationen in unseren Parteien. Wenn ich mir unsere anschaue, dann stelle ich fest, dass diese ihre Interessen, Belange und Positionen an uns herantragen. Und wir setzen diese um. Wenn ich mir allerdings Ihre Jugendorganisationen ansehe, dann weiß ich, warum es problematisch sein kann, 14-Jährige wählen zu lassen.
Beschäftigen wir uns doch mal mit politischen Aussagen Ihrer Jugendorganisation. Ich lese bei der Linksjugend Sachsen-Anhalt, alle Polizisten seien Bastarde.
Toll! Ich lese bei der Linksjugend Sachsen-Anhalt: Fuck cops. Ich lese bei der Linksjugend „['solid]“ auch: Jünger als die Junge Union, aber ohne Nazis - Tritt lieber bei uns ein.