Der CDU-dominierte Gemeinderat wollte, dass die Schule in Siersleben schließt. Dazu meine Frage - Sie haben das Gutachten für Siersleben angesprochen -: Kennen Sie das Gutachten für Gerbstedt? - Das wäre meine erste Frage. Denn auch darin sind Dinge benannt, die die Fluchtwege und die Beleuchtung usw. betreffen. Wenn Sie nach diesem Maßstab gehen, dann müssten Sie dort genauso handeln und sagen: Dort kann jetzt niemand hinein, denn - -
Damit stellt sich die nächste Frage. Das Landesschulamt hat angewiesen, dass die Schule in Siersleben aufgrund der im Gutachten genannten brandschutztechnischen Mängel gesperrt wird. Ich kenne das Gutachten, das brauchen Sie uns nicht zur Verfügung zu stellen.
Jetzt kommen wir zu der entscheidenden Sache, die Herr Gebhardt angesprochen hat: Der Landkreis hat gesagt, das wird geduldet, bis die Schule schließt. Das Oberverwaltungsgericht sagt, die Schule ist offen. Letztendlich ist nur noch die Frage zu beantworten: Akzeptieren Sie diese Duldung und setzen Sie den Unterricht in Gang oder machen Sie die Schule platt und akzeptieren die Duldung nicht? Denn im Juli war dort noch Unterricht, da gab es die gleichen Mängel wie jetzt. Aber wenn der Landkreis sagt, es ist zu dulden, dann ist doch die Frage: Was machen der Minister und das Landesschulamt? Akzeptieren sie das oder nicht? - Das müssen Sie jetzt hier beantworten.
Also noch einmal, auch für Sie, Kollege Roi: Geschlossen wurde die Schule in Siersleben durch einen Beschluss des Gemeinderates. Darüber sind wir uns doch wahrscheinlich einig.
Dieser Beschluss ist gefasst worden. Dabei gab es offenbar, wie das Verwaltungsgericht in Halle am Tag vor dem Schuljahresstart bekannt gab, Formfehler, die jetzt irgendwie zu beheben sind, mit denen der Schulträger jetzt umgehen muss. Was da läuft, weiß ich nicht.
Wir haben infolgedessen an dem Mittwoch - obwohl wir weder Beklagte noch Prozessbeteiligte noch sonst involviert sind, aber natürlich ein hohes Interesse an Schule in diesem Land haben - Kenntnis von diesem Beschluss bekommen. Wir haben an dem Mittwoch - ich weiß es nicht mehr genau, es war 17:12 Uhr oder so - noch versucht, den zuständigen Bürgermeister zu erreichen; das hat auch geklappt.
Ich habe irgendwo gelesen, dass der Ortsbürgermeister angeblich auf einen Anruf gewartet hat. Der zuständige Bürgermeister ist, glaube ich, der hauptamtliche Bürgermeister, dessen Namen ich aber nicht parat habe. Mit diesem haben wir gesprochen und haben mit ihm verabredet, wie wir mit diesem aus unserer Sicht misslichen Umstand umgehen, dass an einem Mittwochnachmittag ein Beschluss erfolgt ist und am Donnerstagmorgen die Schule anfing.
Wir haben eine vernünftige Lösung gefunden. Wir haben gesagt, wir müssen erst einmal gucken, woher wir die Kolleginnen und Kollegen bekommen. Das hat die besagten 14 Tage gedauert - ich glaube, sogar nicht einmal 14 Tage. Die Kolleginnen und Kollegen sind bereit.
Jetzt geht es darum, dass die Gemeinde Gerbstedt in Siersleben die Voraussetzungen dafür schafft, den Schulbetrieb aufzunehmen. Wenn sie das kann und die rechtlichen Rahmenbedingungen da sind, dann wird der Schulbetrieb morgen oder übermorgen oder wann auch immer sofort losgehen. Die Kolleginnen und Kollegen stehen bereit. Diese Voraussetzungen müssen geschaffen werden, die Begehung dazu hat stattgefunden. Die Dinge können jetzt ordnungsgemäß abgearbeitet werden. Darin erkenne ich überhaupt keinen Verschwörungs- oder Verschleppungs-
Auch mit dem Landkreis waren wir schon im Kontakt. Ich glaube, das Schulamt hat die Landrätin gebeten, jetzt tätig zu werden, damit endlich die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass der Beschluss umgesetzt werden kann. Das ist es, mehr auch nicht.
Die kurze Nachfrage geht dahin: Dann müssten Sie - zumindest haben Sie es jetzt nicht dementiert - das Landesschulamt - ich sage das einmal so salopp - zurückpfeifen, wenn die sagen, die Schule muss gesperrt werden. Dazu haben Sie jetzt noch nicht gesagt, was Sie machen wollen.
Ich bitte Sie jetzt noch einmal um Verständnis, aber ich sage es auch gern zum ich weiß nicht wievielten Mal: Wenn die baulichen und sächlichen Voraussetzungen - - Das mit dem Gutach
ten habe ich mir nicht ausgedacht; das hat sich das Schulamt nicht ausgedacht. Es ist unser dafür einschlägig handelnder Akteur, der das begutachtet hat. Wenn er diese Mängel festgestellt hat, dann will doch wohl niemand in diesem Hause, dass Kinder in Sachsen-Anhalt in eine Schule gehen, in der elementare Brandschutzauflagen
Nein, Sie sollten jetzt versuchen, auf die Fragen zu antworten. Alle, die jetzt noch Zwischenrufe haben und zu den wenigen gehören, die sich noch nicht gemeldet haben, können sich jetzt gern melden. - In Ordnung. Jetzt machen Sie erst einmal weiter, und danach haben Sie noch genug zu tun, Herr Minister.
Herr Minister, für eine Schule braucht man eine Schulentwicklungsplanung, und dafür ist der Landkreis zuständig. Nach meiner Kenntnis ist diese Schule Teil der Schulentwicklungsplanung dieses Kreises.
Man braucht auch ein Brandschutzgutachten und eine brandschutzrechtliche Genehmigung. Dafür ist der Landkreis zuständig. Diese liegt vor. Ich weiß nicht, ob sie auf Dauer trägt und ob es auf Dauer sinnvoll ist, das mit einer Duldung zu machen, aber sie liegt vor. Das hat das Gericht festgestellt. Also ist auch dieser Punkt abgehakt.
Dann haben wir den Schulträger, die Gemeinde, die einen Beschluss gefasst hat. Jetzt wurde vom Oberverwaltungsgericht festgestellt, dass dieser Beschluss rechtswidrig ist. Somit ist er hinfällig
Es fehlen also für eine funktionsfähige Schule nur noch ein paar Lehrer. Sie haben uns jetzt gesagt, dass Sie die Tage genutzt haben und dass Lehrer jetzt zur Verfügung stehen. Wir konnten auch in den Medien lesen, dass sich Lehrer bereit erklärt haben, in diese Schule nach Siersleben zu gehen.
Ich verstehe, ehrlich gesagt, noch immer nicht, warum dort nicht ab sofort Unterricht stattfinden kann. Dann muss man die Zeit natürlich nutzen, um zu gucken, ob das ein tragfähiges Konzept ist und was dafür getan werden muss, damit es auf Dauer tragfähig ist. Aber im Moment haben wir sowohl vom Landkreis als auch von der Gemeinde als auch von Ihnen, der für die Lehrer zuständig ist, überall einen Haken daran. Alles kann funktionieren, alles kann morgen stattfinden - mit Duldung, klar, aber es kann stattfinden. Warum passiert das nicht?
Frau Lüddemann, ich bewundere ja, dass hier alle zu Experten für alle möglichen hochkomplexen Fragen werden.
Ich wiederhole noch einmal - ich kann das auch gern zitieren -, dass gemäß § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes am 8. September 2020 eine Begehung stattgefunden hat. Dort werden folgende Dinge bemängelt: der Brandschutz im Gebäude - - Ich erspare Ihnen die Details und sage nur, was es ist.
Es geht um Fluchtfenster. Es geht um Sicherheitsbeleuchtung. Es geht um die Treppengeländer. Es geht um Feuerlöscher. Es geht um defekte Fenster.
Es geht um Flucht- und Rettungspläne. Es geht um fehlende Brandabschottungen und einiges andere mehr.
Herr Präsident, habe ich eine Chance, auf die Frage zu antworten? Oder werde ich hier niedergebrüllt?
Sie haben eine Chance, auf die Frage zu antworten, wenn Sie sich konzentrieren und einfach weitersprechen, Herr Minister.