Protocol of the Session on July 8, 2020

Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 7/6222

(Erste Beratung in der 67. Sitzung des Landtages am 01.03.2019)

Berichterstatter für den Ausschuss ist der Abg. Herr Meister. Herr Meister hat, nachdem das Pult - - Falls wir die Chance noch haben sollten. Oder ist es schon passiert?

(Zuruf)

Herr Meister, wir gehen davon aus, dass es schon passiert ist.

(Heiterkeit)

Kein Spaß ohne Risiko, Herr Meister. Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich erstatte Bericht über den Verlauf der Ausschussberatungen.

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/3971 mit dem Titel „Beteiligung des Haushaltsgesetzgebers bei der Verteilung von EU-Mitteln“ überwies der Landtag in der 67. Sitzung am 1. März 2019 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Finanzen. Mitberatend wurde der

Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien beteiligt.

Die antragstellende Fraktion sieht es als erforderlich an, dass auch der Haushaltsgesetzgeber in die Aufstellung, die Durchführung und die Überwachung der operationellen Programme, das heißt die Umsetzung der EU-Regionalpolitik im Land Sachsen-Anhalt, einbezogen wird, und schlägt Maßnahmen sowie eine Berichterstattung über den aktuellen Stand der Vorbereitung der operationellen Programme für die EU-Förderperiode 2021 bis 2027 im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien und im Ausschuss für Finanzen vor.

Darüber hinaus begehrt die Fraktion, bei der Einrichtung des Begleitausschusses für EFRE, ESF sowie ELER der EU-Förderperiode 2021 bis 2027 und bei der Einrichtung der Lenkungsgruppe des Begleitausschusses jeweils ein Mitglied der im Landtag vertretenen Fraktionen zu berücksichtigen.

Der Ausschuss für Finanzen befasste sich erstmals in der 62. Sitzung am 10. April 2019 mit diesem Antrag. Im Ergebnis einer intensiven Beratung wurde das Ministerium der Finanzen gebeten, dem Ausschuss bis zu der Sitzung am 8. Mai 2019 einen Vorschlag für die Beteiligung des Landtages an der Erstellung der EU-Programme zu unterbreiten.

Dieser Bitte kam das Ministerium mit Schreiben vom 3. Mai 2019 nach. Darin schlug es vor, den Landtag im Rahmen fortlaufender Berichterstattung in den zuständigen Ausschüssen, in den Fraktionssitzungen und in den Arbeitskreisen sowie bei Bedarf im Rahmen von Workshops zu beteiligen.

Gleichzeitig verwies das Ministerium auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen aus dem Jahr 2008, in dem hervorgehoben wurde, dass die Formulierung der Programmvorschläge ein eigenständiges Planungsverfahren außerhalb der Gesetzgebung darstelle.

Im Ergebnis der Beratung wurde der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages um eine juristische Bewertung des Urteils des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen gebeten.

Im Verlauf dieser Sitzung legte die Fraktion DIE LINKE dem Ausschuss den Entwurf einer Beschlussempfehlung vor.

Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst legte seine Stellungnahme mit Schreiben vom 11. Oktober 2019 vor. Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 71. Sitzung am 4. Dezember 2019 erneut mit dem Antrag.

Zur Beratung lag auch ein Beschlussvorschlag der Koalitionsfraktionen vor, der ein Kompromiss zwischen der Intention des Antrages der Fraktion DIE LINKE und der in der Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zum Ausdruck gebrachten Einschätzung hinsichtlich der Gewaltenteilung und damit einen juristisch gangbaren Weg beinhalten soll.

Der Beschlussvorschlag der regierungstragenden Fraktionen kam zur Abstimmung und wurde mit 7 : 1 : 3 Stimmen beschlossen.

Diese vorläufige Beschlussempfehlung wurde dem mitberatenden Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Dieser befasste sich in der Sitzung am 5. Juni 2020 mit diesem Thema und schloss sich im Ergebnis seiner Beratung der vorläufigen Beschlussempfehlung mit der Maßgabe an, dass nicht nur in den Ausschüssen für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien und für Finanzen über wesentliche Entwicklungen der Vorbereitung der operationellen Programme sowie des GAP-Strategieplanes für die neue EU-Förderperiode berichtet wird, sondern auch im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Dieser Empfehlung folgend, erarbeitete der Ausschuss für Finanzen in der 91. Sitzung am 24. Juni 2020 mit 5 : 2: 1 Stimmen die Ihnen heute in der Drs. 7/6222 vorliegende Beschlussempfehlung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung.

(Beifall)

Der Berichterstatter hat keine Fragen zu beantworten, weil keine gestellt worden sind. - Jetzt können wir in die Dreiminutendebatte eintreten. Für die Landesregierung spricht der Herr Finanzminister Richter. Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie wir soeben gehört haben, hat sich der Ausschuss mehrfach mit diesem Thema befasst. Der Ausschussvorsitzende hat auch darauf hingewiesen, dass der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages einbezogen war und im Ergebnis festzustellen ist, dass die Landesregierung rechtlich allein dazu verpflichtet ist, dem Landtag die Programmvorschläge nach deren Fertigung zur Information vorzulegen.

Die EU-Verwaltungsbehörde in meinem Haus, der die Federführung der Programmierung gemein

sam mit der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur obliegt, hat darüber hinaus angeboten, den Landtag bereits über die Fortschritte in der Programmvorbereitung zu informieren.

Wie in der Vergangenheit auch soll die Einbeziehung des Landtages in die Programmierung erfolgen. Das bedeutet Berichterstattung in den zuständigen Ausschüssen sowie gegebenenfalls Fraktionssitzungen und Arbeitskreisen. Dieses Angebot greift die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen auf.

Meine Damen und Herren! Die bisherige Praxis der Einbeziehung relevanter Stakeholder, wie des Landtages, in die Programmierung stellte bislang ein überaus partnerschaftliches Miteinander von Legislative und Exekutive dar, welches sich über Jahre bewährt hat und entsprechend auch fortgeführt werden soll. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Ich sehe keine Fragen. Dann vielen Dank, Herr Minister. - Wir warten auf das Desinfizieren des Pultes. Wenn dies geschehen ist, dann kann für die AfD-Fraktion der Abg. Herr Raue an das Pult treten. Herr Raue, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Die Europäische Union nimmt als Ausdruck ihrer Kohäsionspolitik über verschiedene Fonds Einfluss auf die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in den einzelnen Mitgliedstaaten.

So stellt der EU-Haushalt über die Förderfonds ELER, ESF und EFRE auch für Sachsen-Anhalt Umverteilungsmittel bereit. Die Verwendung der bislang jährlich nach Sachsen-Anhalt zurückfließenden rund 500 Millionen € wird in den sogenannten operativen Programmen festgeschrieben. Diese werden von der Landesregierung vor Periodenbeginn erstellt und von der EU-Verwaltungsbehörde genehmigt.

In den operativen Programmen festgelegte Fördermaßnahmen und Mittelverwendungen sind für die nächsten sechs Jahre bindend. Der Landtag als Haushaltsgesetzgeber ist an die Programmentscheidung der Landesregierung gebunden und kann auch nach einem eventuellen Regierungswechsel keine neue Schwerpunktsetzung vornehmen. Damit ist ihm seine Kernaufgabe, den Einsatz und die Verwendung von Haushaltsmitteln zu steuern, entzogen und eingeschränkt.

Zudem erfordern die EU-Programme erhebliche Kofinanzierungsmittel aus dem Landeshaushalt, welche der Landtag über die Haushaltsgesetzgebung bereitstellen muss. Auch bei der Bereitstellung der Kofinanzierungsmittel ist der Haushalts

gesetzgeber dann nicht wirklich souverän; denn Umplanungen zugunsten anderer Projekte hätten den vollständigen Verfall der EU-Mittel zur Folge.

Insofern ist die Beteiligung des Landtages an der Programmierung und der Beschlussfassung über die in Brüssel beantragten operativen Programme schon wegen ihrer langen Bindungszeit eine Selbstverständlichkeit. Beteiligt ist stattdessen ein Beirat, in welchem verschiedene Lobbygruppen aus Wirtschaft und Sozialverbänden aktiv sind.

Der Kommissionsvorschlag für die mehrjährige Finanzplanung der EU sieht bis 2027 Ausgaben in Höhe von 1 850 Milliarden € vor. Darin enthalten ist eine Aufstockung um 750 Milliarden € unter dem Namen „Next Generation EU“ als sogenannte Staatshilfe für die Staaten Italien, Spanien, Griechenland und Portugal. Ein erheblicher Teil dieser Finanzmittel wird von den Beschäftigten in Deutschland bereitgestellt und ein viel geringerer Teil fließt wieder in unser Land zurück.

Oberstes Ziel der EU ist die Errichtung eines sozialistischen Superstaates. Unter dem Vorwand der Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen versucht die EU die Entkoppelung der Regionen von ihren Nationalstaaten voranzutreiben. Dies geschieht über die Umverteilung von nationalem Vermögen. Insbesondere die wirtschaftlich wenig erfolgreichen EU-Staaten profitieren dabei von den Milliardenzahlungen aus Deutschland.

Deshalb ist es wichtig, dass Deutschland seine Zahlungen an die EU mittelfristig einstellt und die Reformation von der Europäischen Union zur Europäischen Gemeinschaft in Gang setzt, um so die Bundesländer in unserer Heimat zu unterstützen, die schon lange nicht mehr ausreichend finanziert sind.

Kein kommunaler Bau kann ohne neue Kredite finanziert werden. Steigende Forderungen an Deutschland bewirken, dass der Bund seinen Ländern nicht in ausreichender Höhe Finanzmittel für ihre Ausgaben zur Verfügung stellen kann und der wirtschaftliche Entwicklungsprozess in den deutschen Bundesländern Schaden nimmt. - Vielen Dank.

(Zustimmung)

Ich sehe auch hierzu keine Fragen. Deswegen können wir in der Debatte fortfahren. Nachdem das Pult desinfiziert worden ist, kann für die SPDFraktion der Abg. Herr Hövelmann das Wort ergreifen. - Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Begonnen hat die Diskussion an

dieser Stelle vor etwas mehr als einem Jahr mit der damals gewagten These, dass die Mittel aus den europäischen Fonds in Zukunft besser abfließen würden, wenn wir als Parlament stärker Einfluss nehmen könnten und stärker in die Programmierung eingreifen würden.

Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, darf man heute noch genauso bezweifeln wie vor einem Jahr, und das bei allem Selbstbewusstsein, das dieses Hohe Haus an den Tag legen darf und richtigerweise auch tut.

Gleichwohl, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ist es richtig und daher auch von Koalitionsfraktionen in der Beschlussempfehlung so festgehalten - -

(Unruhe)

- Ich wäre sehr dankbar, wenn mein geschätzter Koalitionspartner CDU auch Interesse an diesem Thema hätte.

(Zurufe - Unruhe)

- Es ist extrem störend.