Der Antrag der AfD-Fraktion betrifft in seinem Kern die Frage, welche Regelungen im Straßenverkehrsrecht wegen ihrer besonderen Sicherheitsrelevanz besonders wichtig sind und deshalb sanktioniert werden sollten und vor allem in welcher Höhe bzw. mit welcher Härte.
Richtig ist, dass es im April 2020 einige Änderungen im Bußgeldkatalog gab. Ein Fraktionsmitglied hat mir vorhin richtigerweise gesagt, ein Bußgeldkatalog ist eben kein Gebührenkatalog. Man muss erst gegen etwas verstoßen,
- Nein. Wir sind uns doch alle einig darin, dass wir dieses Landesthema - - Wir alle sind doch schon bei der Verkehrswacht gewesen; ich weiß, dass Sie dort waren, ich weiß, dass Herr Dr. Grube dort war, die CDU war dort, Herr Henke war dort, und
auch ein AfD-Vertreter war schon dort. Wir alle sind also der Meinung: Verkehrssicherheit ist wichtig. Für uns alle gilt § 1 der StVO. Aber das Leben ist manchmal komplizierter und anders.
Unser Verkehrsminister hat eigentlich all das gesagt, was auch ich hier sagen möchte: Man muss hier noch einmal heran.
Wir sind uns ja auch einig darin, dass wir diesen Antrag der AfD-Fraktion in den Verkehrsausschuss überweisen.
- Na, Sie sind ja immer außen vor. Die LINKE ist ja schon immer ein besonderes Beispiel an Glückseligkeit.
Aber jetzt lassen Sie mich einmal weitermachen. - Ein besonderes Augenmerk wurde auf die höheren Strafen gelegt. Vor allem das Parken in der zweiten Reihe sowie auf den Geh- und Radwegen, die Rettungsgasse, der größere Abstand zu Fahrradfahrern bei Überholvorgängen oder das direkte Überholverbot bei Zweirädern wurden geregelt. Im Jahr 2020 gibt es zudem ein neues Verkehrsschild, das Autos das Überholen von Zweirädern verbietet. Beim Überholen von Zweirädern muss künftig innerorts ein Abstand von 1,50 m und außerorts einer von 2 m eingehalten werden. Diese Änderungen sind weitgehend nicht strittig und dienen der allgemeinen Verkehrssicherheit.
Wie meine Vorredner schon sagten: Der Schwächere muss auch durch den Stärkeren geschützt werden. Gerade die Bildung von Rettungsgassen kann essenziell für die Rettung von Menschenleben werden und sein. Dies sollte sich jeder bewusst machen. Deshalb sind die Strafen für denjenigen, der dagegen verstößt, richtig; denn das arme Würstchen, das dort vorn im verunfallten Auto sitzt oder eingeklemmt ist und der Hilfe bedarf, wartet sehnsüchtig darauf, dass ihm diese zuteilwird. Von daher ist das richtig.
Unverhältnismäßig sind allerdings die Änderungen bei den Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Wer innerorts 21 km/h bzw. außerorts 26 km/h mehr als erlaubt fährt, der riskiert, neben 80 € Strafe und einem Punkt auch einen Monat Fahrverbot zu kassieren - und dieses unabhängig von der Gefährdungssituation und ohne ausreichende Differenzierung.
- Ja, natürlich, ihr seid ja alle so abgeklärt. Ich komme mir wirklich vor wie Michael von Obentraut, wie der deutsche Michel, dem jeder in die Tasche fasst.
wir werden darüber in einer Fünfminutendebatte nicht diskutieren können. Wir werden diesen Antrag im Ausschuss bearbeiten. Ich freue mich schon auf diese Debatte. Ich kann die Änderungswünsche bezüglich der Härte bei Geschwindigkeitsüberschreitungen nachvollziehen. Ich bin auch selbst schon gelaufen. Das waren dann für mich dann immer die Wochen der deutschen Verkehrsgesundheit, nein, „Volksgesundheit“ habe ich da gesagt.