Protocol of the Session on June 11, 2020

Dass der öffentliche Gesundheitsdienst in Zukunft sachlich und personell besser ausgestattet werden muss, ist deutlich geworden. Dieser Umstand hat auch Eingang in das Konjunkturpaket des Bundes gefunden. Die Mindestpersonalausstattung der Gesundheitsämter soll verbessert werden, was ich für wichtig halte.

Bei der Bekämpfung einer Pandemie kommt es vor allem darauf an, die mit dem Coronavirus Infizierten zu identifizieren, das heißt zu testen und andere vor Ansteckungsgefahren zu schützen, die Betroffenen gegebenenfalls medizinisch zu behandeln und auch Kontakte nachzuverfolgen, um mögliche Infektionsketten zu bestimmen.

Das Gesundheitsministerium hat frühzeitig eine Teststrategie auf den Weg gebracht, die immer wieder an das Infektionsgeschehen angepasst wird und um Gruppen erweitert wird.

Um die epidemiologische Lage im Land weiter genau zu beobachten und eine zweite Welle mit

vielen Infektionsherden frühzeitig zu verhindern, sollen die Tests auf Kontaktpersonen, auf Kinder und Jugendliche sowie auf die Risikogruppen, also vor allem auf die älteren Mitmenschen und jene mit Vorerkrankungen, ausgeweitet werden.

Im besonderen Fokus müssen die Bewohner und Mitarbeiter in den Alten- und Pflegeheimen sowie in den Einrichtungen für Menschen mit Behinderung stehen, die vorsorglich getestet werden sollen. Sie gilt es besonders zu schützen.

Wichtig ist auch die Testung von sogenannten asymptomatischen Personen - das sind jene Personen, die nur sehr milde bis gar keine Symptome haben -, um sie als Überträger zu identifizieren und gegebenenfalls auszuschließen.

Mit der Verordnung aus dem Bundesministerium ist die Finanzierung geklärt. Ich sage auch, dass es nicht unbedingt befriedigend ist, dass die Krankenkassen jetzt für die Gesamtkosten aufkommen müssen. Aber es gibt dazu eine Entscheidung.

Was mich persönlich ärgert, ist auch angesprochen worden, nämlich dass die gesetzlich Versicherten auch für die Kosten der Tests von Privatversicherten aufkommen müssen. Dennoch bitte ich um Unterstützung und Zustimmung zu dem von uns vorgelegten Alternativantrag. Ich denke, es ist richtig, dass sich der Landtag dazu positioniert. - Danke schön.

(Zustimmung)

Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Herrn Steppuhn für den Redebeitrag. - Für die Fraktion DIE LINKE hat Herr Gebhardt, noch einmal das Recht zu reden. - Er verzichtet. Dann ist die Debatte beendet.

Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren. Es liegt der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache - -

(Zurufe)

- Entschuldigung, Herr Minister Schröder, Sie haben noch das Recht zu reden.

Herr Vizepräsident, ich nehme die Entschuldigung als Minister a. D. gern an. Ich mache es auch nicht lang. Die Argumente wurden ja ausgetauscht.

Ich möchte den Redebeitrag nutzen, um im Namen meiner Fraktion auf etwas hinzuweisen. In den Gesundheitsbehörden und den Laboren arbeiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter derzeit mit einem besonderen Einsatz. Ich möchte meinen Redebeitrag nutzen, um mich im Namen

der CDU-Landtagsfraktion für diesen besonderen Einsatz in dieser Zeit zu bedanken.

(Zustimmung)

Wir haben - das sagt selbst der Antragsteller von der Opposition - frühzeitig eine Teststrategie auf den Weg gebracht. Sie ist wissenschaftlich fundiert. Sie ist mit dem Landesamt für Verbraucherschutz sowie mit den Gesundheitsämtern abgestimmt worden und sie beinhaltet auch die Testung von Personen, die noch keine Symptome zeigen, also vorsorgliche Testungen. Insofern sind wir, glaube ich, mit dem, was wir landespolitisch tun konnten, sehr gut aufgestellt.

Wir bedauern als CDU-Landtagsfraktion, dass im Bevölkerungsschutzgesetz keine rechtliche Grundlage für die Datenübertragung und die regionalisierte Auswertung gegeben ist. Wir werden also auch bei negativen Testergebnissen immer auf das Robert-Koch-Institut und die freiwillige Aufbereitung der Daten angewiesen bleiben.

In unserem Alternativantrag, für den ich gern werben möchte, fordern wir deswegen, die Teststrategie natürlich kontinuierlich an die epidemiologische Lage anzupassen und zu überarbeiten. Wir wollen uns im Sozialausschuss weitergehend damit beschäftigen. Wir wollen dort, wo es rechtlich möglich ist, abgestimmt mit dem Datenschutzbeauftragten anonymisiert die relevanten Daten und Informationen öffentlich zugänglich machen - Stichwort: Open Data.

Wir wollen - das ist Punkt 1 -, dass sich der Bund dort, wo es möglich ist, an weiteren Kosten beteiligt, insbesondere dann, wenn Personen getestet werden, die noch keine Symptome aufweisen. Insofern kann man die sehr apodiktisch von Stefan Gebhardt gestellte Frage durchaus beantworten.

Das „Wumms-Programm“, wie es heute hieß, das Konjunkturprogramm der Bundesregierung, beinhaltet als eine zentrale Aussage, dass die Lohnnebenkosten konstant bei der 40-%-Grenze bleiben sollen. Deswegen kann es natürlich nicht sein, dass sich in der gesetzlichen Krankenversicherung sehr viele Zusatzkosten anhäufen. In diesem Punkt wird der Bund nachsteuern müssen, wenn sich das ergibt. Insofern werbe ich noch einmal für unseren Alternativantrag, der nichts umgeht. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung)

Herr Abg. Schröder, Herr Gebhardt hat sich mit einer Frage zu Wort gemeldet. - Herr Gebhardt, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Kollege Schröder. Ich frage jetzt auch Sie. Denn bisher wurde alles sehr konsistent vorgetragen und alle haben gesagt, sie finden es nicht in Ordnung, dass die Beitragszahler die Tests bezahlen müssen und nicht der Bund dafür aufkommt.

Wie steht denn die CDU-Fraktion dazu? Ist es aus Ihrer Sicht so, dass sich der Bund hier einen schlanken Fuß machen kann und dass man die Kosten komplett auf die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler abwälzt, was ja logischerweise enorme Beitragserhöhungen bei den Kassen zur Folge haben wird?

Ich frage das auch vor dem Hintergrund, dass wir morgen eine Debatte haben werden, in der es auch um Beitragserhöhungen gehen wird. Dabei geht es um 86 Cent. Hier werden die Beitragserhöhungen deutlich höher sein. Daher würde mich die Position der CDU-Fraktion hierzu interessieren.

Dazu kann ich gern etwas sagen und das auch noch einmal verdeutlichen. Das gibt mir zusätzliche Redezeit. Die CDU-Landtagsfraktion teilt die Auffassung der CDU auf der Bundesebene, dass es völlig unsinnig ist, Konjunkturmaßnahmen einschließlich einer temporären Mehrwertsteuerabsenkung vorzunehmen und gleichzeitig keine Gewähr dafür zu treffen, dass die Lohnzusatzkosten nicht ansteigen, zum Beispiel

durch mehr Vorsorgekosten. Deswegen ist die Festlegung des 40-%-Ziels als Teil des Konjunkturpaktes etwas, was die CDU-Landtagsfraktion mitträgt. Deswegen wird man schauen, was passiert.

Auf die Verordnungslage ist hingewiesen worden. Es ist eine Verordnung des Bundes. Es muss beachtet werden, dass man insbesondere dann, wenn man Personengruppen testet, die keine Symptome aufweisen, also wenn man aus Vorsorgegründen testet, diese Kosten wahrscheinlich nicht ausschließlich bei der gesetzlichen Krankenversicherung wird abladen können.

In diesem Punkt muss der Bund nachsteuern und einen größeren Anteil der Kosten übernehmen, um das Ziel, die Lohnzusatzkosten nicht ansteigen zu lassen und die Krankenversicherung nicht über Gebühr zu belasten, einzulösen. Diese Übereinstimmung in der politischen Auffassung der Bundes-CDU und der Landes-CDU haben wir auch in diesem Punkt.

(Zuruf von Stefan Gebhardt, DIE LINKE)

- Das habe ich hier vorgetragen.

Ich sehe keine weiteren Fragen. Dann danke ich Herrn Schröder für den Redebeitrag.

Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/6118. Einen Wunsch auf eine Überweisung in einen Ausschuss konnte ich nicht vernehmen. Deshalb stimmen wir direkt über den Antrag ab.

Wer für diesen Antrag stimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Regierungskoalition und die AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? - Sehe ich keine. Damit hat dieser Antrag nicht die Mehrheit des Hauses erhalten.

Wir stimmen jetzt über den Alternativantrag der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN in der Drs. 7/6155 ab. Gibt es den Wunsch auf eine Überweisung des Antrags in einen Ausschuss?

(Zurufe)

- Dann stimmen wir direkt über den Antrag ab. Wer für diesen Antrag stimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Regierungskoalition. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die AfD-Fraktion. Damit hat dieser Antrag die Mehrheit des Hauses erhalten und der Tagesordnungspunkt 17 ist erledigt.

Wir kommen nunmehr zu

Tagesordnungspunkt 21

Zweite Beratung

Gemeinschaftsschulen mit eigenen gymnasialen Oberstufen ermöglichen

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/4935

Beschlussempfehlung Ausschuss für Bildung und Kultur - Drs. 7/6068

(Erste Beratung in der 81. Sitzung des Landtages am 27.09.2019)

Ich möchte jetzt, weil es keine Berichterstattung zu diesem Tagesordnungspunkt gibt, die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Kultur zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/4935 - Gemeinschaftsschulen mit eigenen gymnasialen Oberstufen ermöglichen - vortragen:

„Nachdem der Erledigungserklärung im Ausschuss für Bildung und Kultur nicht widersprochen wurde, empfiehlt dieser dem Landtag, den genannten Antrag für erledigt zu erklären, da das Anliegen des Antrages

umgesetzt ist. Das Ministerium für Bildung hat eine Lösung gefunden und die gewünschte Ausnahmeregelung getroffen.

Der Ausschuss für Bildung und Kultur empfiehlt die Beratung im vereinfachten Verfahren gemäß § 38 Abs. 3 GO.LT.