Ich habe keinen Frage- und auch keinen Interventionswunsch gesehen, deswegen können wir jetzt in die Dreiminutendebatte einsteigen. Für die Landesregierung spricht zuerst Minister Herr Stahlknecht. Sie haben das Wort.
Wir haben einen Fauxpas begangen, und zwar wir beide, Herr Stahlknecht. Sie waren zu schnell und ich war zu schnell. Nun ist es egal, nun ist das Virus da.
- Ja, ja, ich habe mir sagen lassen, man wird dann in Kohorten zusammengeführt - dann wären wir eine.
Wir haben als Ministerium durch zwei Erlasse - und im Übrigen nicht Verordnungen, für die wir eine Ermächtigung gebraucht hätten, das haben
Hinweise gegeben darauf, wie Kommunalparlamente in der Coronazeit bei dringenden Angelegenheiten Beschlüsse fassen können.
Das war eine Empfehlung. Der Hauptverwaltungsbeamte konnte gemeinsam mit dem Kreistagsvorsitzenden bzw. mit dem Gemeinderatsvorsitzenden entscheiden, ob er unsere Empfehlung annahm oder nicht.
Nun können Sie natürlich sagen, mit diesem Erlass seien Hinweise gegeben worden, Dinge außer Kraft zu setzen und rechtswidrig zu handeln. Frau Kollegin, wir hatten aber eine Ausnahmesituation und insofern ist diese BGH
Rechtsprechung, die Sie zitieren, unter ganz anderen Gesichtspunkten zu sehen. Es gibt eine Reihe von Personen, die ehrenamtlich tätig sind, die in den gefährdeten Altersgruppen als Ratsmitglieder tätig sind usw. usf.
Was wäre die andere Konsequenz gewesen? Wenn sich in der damaligen Lage die Vernunft durchgesetzt hätte, hätten überhaupt keine Parlamentssitzungen in den Gemeinden und in den Kreisen stattgefunden, weil die Hauptverwaltungsbeamten und die Ratsvorsitzenden gesagt hätten, sie könnten es nicht zulassen, dass Menschen, die ehrenamtlich tätig seien, in ihrer Gesundheit gefährdet würden. Das ist die Diskussion, die wir heute Morgen sechs Stunden lang geführt haben über Einschränkungen von Rechten in Krisen- und Ausnahmesituationen.
Ich könnte das jetzt alles noch einmal zurücktragen, aber wir haben unsere Rechtsauffassung vorgetragen. Natürlich wissen wir auch, dass das, was wir empfohlen haben, auf der Grenze läuft. Aber Krisen laufen gelegentlich auch auf Grenzen bei dem, wie man handelt und etwas tut. Insofern ist jetzt noch einmal festgestellt worden, das Beschlüsse, die gefasst worden sind, im Nachhinein, wenn sich die Lage verbessert hat, bestätigt werden können.
Wenn wir uns jetzt gegenseitig vorhalten, dass in einer Krisensituation ein Kommunalministerium im Wege eines Erlasses - nicht im Wege einer Verordnung - Handlungsempfehlungen gibt, die die Kommunen im Rahmen der Selbstverwaltung anwenden können oder nicht, dann nehme ich das zur Kenntnis. Aber umgekehrt hätte das Nichtstun dazu geführt, dass wir denjenigen gesagt hätten: Freunde, uns gibt es zwar, aber in der Krise und auf hoher See seid ihr in Gottes Hand und macht das, was ihr wollt.
zung mit Michael Richter, der gerade nicht hier ist, auch eng abgestimmt mit dem Städte- und Gemeindebund und auch mit dem Landkreistag. Wir haben das auch im Innenarbeitskreis der regierungstragenden Fraktionen vorgetragen. Ich kann nur dafür werben, an einer ganz bestimmten Stelle für solche Fälle eine Rechtsgrundlage für die Zukunft auszuarbeiten.
Niemand will Demokratie außer Kraft setzen. Niemand will Freiheitsrechte, die Abwehrrechte gegen den Staat sind - es gab hierzu den Versuch einer Debatte, initiiert von der AfD -, außer Kraft setzen. Aber manchmal gibt es Situationen, in denen man handeln muss - das kann man hinterher kritisieren - und bei denen man hinterher, wenn man aus dem Rathaus kommt, möglicherweise auch klüger ist. Auch das gehört zum Leben.
Aber ich verwahre mich gegen den Vorwurf gegenüber meinen Mitarbeitern - ich lasse mich jetzt außen vor -, dass sie mit Dolus directus ersten oder zweiten Grades etwas Rechtswidriges tun, um die kommunale Selbstverwaltung außer Kraft zu setzen. Insofern kennen Sie die Motivationslage meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die über jeden Verdacht erhaben sind. Es sind exzellente Juristen. Ich kann das auch ganz gut einschätzen, weil ich selber einer bin. Ich bin zwar nicht exzellent, aber ich bin ein Jurist. Daher kann ich einschätzen, wie gut sie arbeiten. Ich glaube, sie haben das mit bestem Wissen und Gewissen getan, damit dringende Angelegenheiten ohne Gefährdung der Gesundheit und von Leib und Leben entschieden werden konnten. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank. - Ich habe zwei Fragen zu der Thematik. Frau Buchheim hat schon auf die Umlaufbeschlüsse abgestellt. In dem Alternativantrag ist die Rede davon, dass man Regelungen zur Satzung nicht vollziehen soll. Es gibt aber auch andere kritische oder diskussionswürdige Beschlüsse, zum Beispiel solche, die Finanzen betreffen.
Mich würde Ihre Meinung zu der Frage interessieren, wer eigentlich entscheidet, ob etwas kritisch oder unkritisch ist.
Mich interessiert auch Ihre Meinung zu den Fristen. Mir ist ein Beispiel aus dem AZV in Köthen zu Ohren gekommen. Dort ist ein Umlaufbeschluss erarbeitet worden, der eine Antwortzeit von 105 Minuten, also nicht einmal zwei Stunden, vor
gab. Ich bin zwar nicht Teil dieses Gremiums, frage Sie aber trotzdem, ob so etwas zulässig ist. Das ist eine ganz konkrete Frage. Vielleicht können Sie zu den Fristen noch ein wenig ausführen.
Eine weitere Frage betrifft das Fragerecht. Es ist an mich als kommunalpolitischer Sprecher herangetragen worden, dass in einigen Kommunalparlamenten von den Hauptverwaltungsbeamten, den Stadträten und den Gemeinderäten gesagt worden sei, man solle nicht so viele Fragen stellen, weil sie schnell wieder nach Hause müssten. Zum Teil sind Fragen von Kommunalpolitikern abgewürgt worden. Vielleicht können Sie klarstellen, dass dies keine Art und Weise ist, die durch diese Verordnung gedeckt ist.
Der nächste Punkt betrifft das Einwohnerfragerecht. Wie lange wollen wir das Einwohnerfragerecht noch dadurch einschränken, dass wir die Öffentlichkeit der Sitzungen auch in den Ausschüssen nicht erlauben?
Herr Roi, wie gesagt, wir üben heute noch. Wir befinden uns in einer Dreiminutendebatte. Nach unserer neuen Regelung steht für Interventionen und Fragen genau eine Minute zur Verfügung. Ich habe Sie jetzt weiterreden lassen, obwohl es beinahe zwei Minuten waren. Ich bitte Sie aber, das nächste Mal daran zu denken, dass bei Dreiminutendebatten für Interventionen und Fragen nur eine Minute vorgesehen ist. - Herr Stahlknecht, Sie haben das Wort.
Die Entscheidung, ob eine dringende Angelegenheit vorliegt - ich glaube, das war Ihre Frage -, wird im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung in eigener Verantwortung vor Ort getroffen. Was dringend ist, ist natürlich ein auslegungsbedürftiger Rechtsbegriff.
- Ja. - Es gibt auch Urteile zu der Frage, was „ohne schuldhaftes Zögern“ heißt. Ich gehe insofern davon aus, dass eine gut funktionierende Verwaltung in Kenntnis der Rechtsprechung genau weiß, was dringend ist.
Das, was Sie jetzt geschildert haben, sind Einzelfälle, bei denen ich den Sachverhalt komplett kennen müsste, um zu wissen, ob das Agieren rechtmäßig war oder nicht.
immer richtig und gut ist, ist eine andere Frage. Ob dabei irgendwelche Beteiligungsrechte verletzt worden, kann ich durch eine Ferndiagnose nicht bestätigen, weil ich den Einzelfall nicht kenne.