Protocol of the Session on May 7, 2020

Viertens zur europäischen Lösung. Sie sagen, wir brauchen eine europäische Lösung. Damit sind wir d‘accord. Die brauchen wir, keine Frage. Sie wissen aber ganz genau, dass es sie nicht gibt und dass sie nicht greifbar ist. Sie sagen, die Lösung, die es nicht gibt, werde gefährdet, wenn wir als Land Sachsen-Anhalt einen Sonderweg gehen und mehr als zwei Kinder aufnehmen, und dann werfen Sie mir vor, die Realität zu ignorieren. Ich bitte Sie! Das ist verantwortungslos und das ist zynisch.

(Beifall)

Vielen Dank, Frau Abg. Quade. Ich sehe keine Wortmeldungen.

Somit steigen wir in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 7/5999 ein. Ich habe vernommen, dass dieser Antrag zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport und zur Mitberatung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen werden soll. - Ich sehe Kopfnicken. Somit lasse ich darüber abstimmen. Wer damit einverstanden ist, dass dieser Antrag entsprechend überwiesen wird, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das ist die AfD-Fraktion.

(Zuruf: Eine!)

- Und eine Stimme aus der CDU-Fraktion, vielen Dank. Deshalb hatte ich ja darum gebeten, dass Sie mich unterstützen, weil wir im Moment auch keine Schriftführer haben. Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag überwiesen worden und der Tagesordnungspunkt 5 erledigt.

Wir werden nun hier vorn einen Wechsel vornehmen.

Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Meine Damen und Herren!

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 6

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und anderer Vorschriften

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/4918

Beschlussempfehlung Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung - Drs. 7/6013

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/6038

(Erste Beratung in der 80. Sitzung des Landtages am 26.09.2019)

Berichterstatter ist der Abg. Herr Kolze. Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde in der 80. Sitzung des Landtages am 26. September 2019 beraten und zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Finanzen überwiesen.

Die Landesregierung begründet die Notwendigkeit der Änderung des Hochschulgesetzes und anderer Vorschriften damit, dass mit der Novelle der Rechtsrahmen für die Hochschulen des Landes nunmehr den tatsächlichen Anforderungen angepasst werden soll.

Die Neufassung des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt - Artikel 1 Abs. 1 des Gesetzesentwurfs - dient zugleich der weiteren Stärkung der Autonomie und Eigenverantwortung sowie der Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen des Landes, der Erweiterung ihrer wirtschaftlichen Betätigungsmöglichkeiten, der verbesserten Partizipation aller Hochschulmitglieder an Entscheidungen, der Verbesserung von Studium und Lehre und der Förderung der Chancengleichheit, insbesondere auch beim Zugang zu Promotionen. Darüber hinaus sind zahlreiche Klarstellungen und Anpassungen an die aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung vorzunehmen.

Der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung beschloss in der 33. Sitzung am 7. November 2019, eine öffentliche Anhörung in der 34. Sitzung am 5. Dezember 2019 durchzuführen. Die Fraktionen meldeten 13 Anzuhörende, davon nahmen zehn an der Anhörung teil. Insgesamt gingen dem Ausschuss 20 Stellungnahmen mit zahlreichen Änderungswünschen ein.

In der 37. Sitzung am 12. März 2020 wurde eine vorläufige Beschlussempfehlung für den mitberatenden Ausschuss für Finanzen erarbeitet. Zu dieser Beratung lagen dem Ausschuss Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE und der Koalitionsfraktionen vor, dazu wurden bei der Beratung noch zahlreiche mündliche Änderungsanträge gestellt. Beratungsgrundlage war die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes.

Der Finanzausschuss hat in der 86. Sitzung am 15. April 2020 den Gesetzentwurf und die dazu vorliegende vorläufige Beschlussempfehlung beraten und eine Beschlussempfehlung in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung erarbeitet.

In der 40. Sitzung am 23. April 2020 hat der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung den Gesetzentwurf abschließend beraten. Dazu legten die Koalitionsfraktionen einen Änderungsantrag, den Artikel 1 § 63 betreffend, vor. Dieser wurde mit 8 : 0 : 3 Stimmen beschlossen. Auf der Grundlage der vorläufigen Beschlussempfehlung und des beschlossenen Änderungsantrages wurde die Ihnen heute unter Drs. 7/6013 vorliegende Beschlussempfehlung mit 7 : 2 : 3 Stimmen beschlossen.

Ich bitte das Hohe Haus um Zustimmung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Ich danke Herrn Kolze für die Berichterstattung. - In der Debatte sind fünf Minuten Redezeit je Fraktion vorgesehen, auch für die Landesregierung. Für diese spricht der Minister Herr Prof. Dr. Willingmann. Herr Minister, Sie haben das Wort.

(Zurufe)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat: Die Verlockung wäre groß, diesen kleinen Moment zu nutzen; allein die Kabinettsdisziplin zwingt mich, im Manuskript zu bleiben - oder jedenfalls bei der Sache.

(Zurufe: Oooh!)

In Zeiten von Corona - -

(Zuruf)

- Das ist eine nette Kommentierung. Ich weise mir das Attribut gern zu, vielen Dank.

Es ist erfreulich, dass wir in Zeiten von Corona auch über etwas berichten können, das aus der Zeit davor, einer Zeit, die wir uns fast nicht mehr vorstellen können, herrührt. Was zugegebenermaßen etwas länger gedauert hat, aber dafür am Ende auch gut geworden ist. Wenn Sie es heute beschließen, so bekommt Sachsen-Anhalt im Bundesvergleich ein hochmodernes Hochschulgesetz, und damit stärken wir den Wissenschaftsstandort Sachsen-Anhalt für die kommenden Jahre und machen ihn wettbewerbsfest und zukunftsfähig.

(Zustimmung)

Der Prozess, um dorthin zu kommen, hat sich ein wenig hingezogen. Gleichwohl - vielleicht ist das auch das Gute daran - haben wir darüber auch Etliches an Vorzügen kennengelernt, an Vorschlägen verworfen und an Neuerungen aufgenommen, um am Ende des Tages ein in sich sehr konsistentes und vor allem in die Zukunft weisendes Gesetz zu bekommen.

Gestatten Sie mir, dass ich nur einige Punkte herausgreife. Es ist eine durchgreifende Reform des Gesetzes vom ersten bis zum letzten Paragrafen aufgegriffen worden. Deshalb nur einige Überschriften:

Mehr Autonomie, mehr Eigenverantwortung. Dass wir das Berufungsrecht nun endgültig in die Hände der Hochschulen legen und sagen, es muss nicht dieses Wechselspiel zwischen Ministerium und Rektorat, zwischen Ministerium und akademischem Senat, mit den Fachbereichen und den Berufungskommissionen geben, ist ein wichtiger Meilenstein im Kampf um die besten Köpfe.

(Beifall)

Will man Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gewinnen, gilt der schöne alte Volksmund, dass der frühe Vogel wohl den Wurm frisst. Es geht also darum, in solchen Verfahren um Spitzenwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler

möglichst schnell zu sein. Dies setzt voraus, dass wir ein Verfahren haben, bei dem möglichst bürokratiearm entschieden wird.

Denn die Maßstäbe für die Berufung auf eine Professur bleiben unverändert hoch: Sie sind streng, sie erfordern sehr viel Mitwirkung und sehr viel Expertise. Kurzum: Diese wird dort ausgeübt, wo das Verfahren liegt, nämlich in den Hochschulen. Wir als Ministerium halten uns heraus und gehen erst dazwischen, wenn wir feststellen, dass etwas nicht in Ordnung ist.

Wir wollen mehr Mitwirkungsmöglichkeiten aller Hochschulmitglieder. Das heißt, die Senate werden wieder in ihrer Funktion gestärkt. Die Hochschulstruktur, die Hochschulentwicklungsplanung und auch Zielvereinbarungen - ein Thema, das uns auch schon seit geraumer Zeit und wahrscheinlich auch die nächsten Tage noch beschäftigen wird - gehören wieder in das Entscheidungsrecht, jedenfalls das Mitentscheidungsrecht, der Senate.

Wir wissen, wenn wir aus dem akademischen Bereich kommen, dass die Partizipation einen hohen Stellenwert hat. Wir müssen davon ausgehen, dass die Bereitschaft zur Mitwirkung in diesen Gremien dann vor allen Dingen gegeben ist, wenn die Mitglieder des Akademischen Senats auch tatsächlich wieder entscheiden, wenn sie nicht nur beraten dürfen. Wir geben also ein

Stück weit an Kompetenzen zurück. Wir geben damit die Kompetenzen dort hinein, die die Rechtsprechung in jüngster Zeit wiederholt den an den Hochschulen Tätigen zugewiesen hat. Kurzum: An dieser Stelle aktualisieren wir.

Wir werden das Gründungsgeschehen an den Hochschulen deutlich beleben. Das war ein Punkt, der auch in der öffentlichen Diskussion einen sehr breiten Raum eingenommen hat. Denken Sie an Tesvolt aus Wittenberg, an Start-ups und die Start-up-Safari, die in Halle stattgefunden hat. Wir machen Fortschritte, aber wir haben noch einiges aufzuholen. Das kriegen wir dann besser hin, wenn wir jungen Menschen aus den Hochschulen die Möglichkeit erleichtern, ein Unternehmen mit der Hochschule zusammen, mit ihrem akademischen Lehrer, mit ihrer akademischen Lehrerin und möglicherweise auch mit Unterstützung der Hochschule selbst zu gründen.

Das ist ein besonders innovativer, ein besonders moderner Ansatz. An dieser Stelle haben wir deutlich entbürokratisiert und ich verspreche mir davon einiges. Ich darf an dieser Stelle sagen: Wir werden das nach Corona bitter nötig haben, dass aus den Hochschulen heraus Gründungen stattfinden und dass hier attraktive Arbeitsplätze entstehen. Deshalb an dieser Stelle: Tun Sie ein gutes Werk für die weitere wirtschaftliche Entwicklung von Sachsen-Anhalt

(Beifall)

und stärken Sie zusätzlich die Hochschulen.

Ich möchte damit insbesondere die Absolventinnen und Absolventen der Hochschulen ermutigen, Unternehmen zu gründen, und ich möchte die - ich darf das noch sagen - Kolleginnen und Kollegen aus der Wissenschaft dazu animieren, sich auch daran zu beteiligen. Wir schaffen dafür den erforderlichen Rechtsrahmen.