Protocol of the Session on May 7, 2020

Ich dachte, jetzt kommt noch etwas Neues. Ich habe dazu schon alles gesagt. Es sind Ihre Gesetze, die Sie beschlossen haben. Dazu stehe ich und mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

Danke. - Wir sind jetzt am Ende der Aussprache angelangt und kommen zur Abstimmung. Ich habe eine Frage. Es kann sein, dass ich es überhört habe. Gibt es seitens der Fraktion der AfD einen Antrag auf Überweisung?

(Daniel Roi, AfD: Ausschuss für Recht, Ver- fassung und Gleichstellung und Ausschuss für Finanzen!)

- Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung und Ausschuss für Finanzen. Welcher soll im Fall des Falles federführend sein?

(Daniel Roi, AfD: Recht und Verfassung!)

- Recht und Verfassung. Das ist der Vorschlag der AfD und den stelle ich jetzt zur Abstimmung. Wer diesem Vorschlag bezüglich der Überweisung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? - Das ist eine sehr große Mehrheit. Da das Quorum von 22 Abgeordneten nicht erreicht worden ist, ist eine Überweisung demzufolge abgelehnt worden. Damit schließen wir die erste Lesung dieses Gesetzentwurfes und den Tagesordnungspunkt 8.

Jetzt kommen wir - ich würde sie nicht Mittagspause nennen - zu einer Kaffeepause. Ich habe

ein Signal von den parlamentarischen Geschäftsführern, die - aus welchen Gründen auch immer - gesagt haben, eine 30-minütige Pause würde ausreichen.

(Zurufe: Ja!)

Dann würde ich jetzt nicht extra darüber abstimmen lassen. Wir wären dann in etwa im Zeitplan. Lassen Sie uns bitte um 16 Uhr weitermachen.

Unterbrechung: 15:32 Uhr.

Wiederbeginn: 16:03 Uhr.

Wir steigen wieder in unsere Sitzung ein. Wir beginnen nach unserer Pause mit dem Tagesordnungspunkt 9. Dazu habe ich eine Wortmeldung der Vorsitzenden der Fraktion des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Frau Lüddemann. Gemäß § 61 Abs. 1a GO.LT bekommt sie jetzt das Wort. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen Abgeordnete! Auf der Tagesordnung steht jetzt die Wahl eines Mitglieds im Beirat nach § 39 Abs. 1 des Stasi-Unterlagengesetzes. Das ist eine Wahl, die in freier und geheimer Weise im Parlamentssaal durchzuführen ist. Es gibt ein festes Quorum. Wir haben festgestellt, dass wir coronabedingt eine ganze Menge Absagen von Kolleginnen und Kollegen zu verzeichnen haben. Bei anderen Tagesordnungspunkten haben wir ein Pairing vereinbart. Das kann hierbei natürlich nicht greifen. Auf dieser Grundlage ziehen wir in Absprache mit den anderen Regierungskoalitionsfraktionen diesen Punkt für heute von der Tagesordnung zurück.

Gut. Dazu gibt es, glaube ich, jetzt keinen weiteren Erörterungsbedarf. Damit ist der Tagesordnungspunkt 9 abgesetzt worden und ersparen uns möglicherweise sogar insgesamt ein sehr umfangreiches Wahlverfahren unter Coronabedingungen, das heute etwas länger gedauert hätte.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 10

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über datenschutzrechtliche Anpassungen am „Dataport-Staatsvertrag“ zwischen dem Land Schleswig-Holstein, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vor

pommern, der Freien Hansestadt Bremen, dem Land Niedersachsen und dem Land SachsenAnhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/5741

Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 7/5926

(Erste Beratung in der 95. Sitzung des Landtages am 27.02.2020)

Berichterstatter für den Ausschuss ist der Abg. Herr Meister. Herr Meister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 7/5741 mit dem Titel „Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über datenschutzrechtliche Anpassungen am Dataport-Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, der Freien Hansestadt Bremen, dem Land Niedersachsen und dem Land Sachsen-Anhalt“ überwies der Landtag in der 95. Sitzung am 27. Februar 2020 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Finanzen.

Im Zuge von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen sind Anpassungen an dem der Anstalt des öffentlichen Rechts Dataport zugrunde liegenden Staatsvertrag notwendig geworden. Insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung und die jeweils angepassten Datenschutzgesetze der einzelnen Trägerländer von Dataport bedingen einen Anpassungsbedarf.

Der zwischen den Ländern verhandelte Änderungsstaatsvertrag ist am 29. November 2019 von den Ländern unterzeichnet worden. Der Änderungsstaatsvertrag verändert den bestehenden Dataport-Staatsvertrag punktuell und soll den aufgetretenen Problemen Rechnung tragen.

Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 84. Sitzung am 12. März 2020 mit diesem Gesetzentwurf. Im Ergebnis dieser Beratung wurde der Gesetzentwurf in seiner Gesamtheit mit 8 : 0 : 2 Stimmen beschlossen.

Meine verehrten Damen und Herren! Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen liegt Ihnen in der Drs. 7/5926 vor. Im Namen des Ausschusses bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.

(Beifall)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, dazu keine Debatte zu führen. Deswegen kommen wir sofort

zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 7/5926. Es handelt sich hierbei bei um einen Gesetzesentwurf, der in der Fassung der vorliegenden Beschlussempfehlung vorliegt.

Ich frage: Gibt es den Bedarf, Einzelabstimmungen mit Blick auf diesen Gesetzesentwurf vorzunehmen? - Dies scheint nicht der Fall zu sein. Dann würde ich ihn jetzt in Gänze zur Abstimmung bringen. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen in der Drs. 7/5926 zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion der AfD. Gibt es Stimmenthaltungen? - Die sehe ich nicht. Demzufolge ist dieser Gesetzesentwurf mit der Mehrheit des Hauses angenommen worden und wir können den Tagesordnungspunkt 10 beenden.

Wir kommen nunmehr zum

Tagesordnungspunkt 11

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen und zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/6026

Einbringer für die Landesregierung, die diesen Entwurf in der genannten Drucksache vorgelegt hat, ist der Kollege Willingmann - so steht es hier. Es verwundert mich etwas, dass ich ihn nicht sehe.

(Zurufe)

- Das ist dann ein Fehler. Die Landesregierung spricht ja mit einer Stimme. Das ist jetzt insofern passend, als wir genau einen Minister hier haben. Wenn der Innenminister sich bereit erklärt, diesen Gesetzesentwurf einzubringen, dann hat Herr Stahlknecht jetzt das Wort dazu.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf liegt Ihnen vor. Im Wege des Selbstlesestudiums haben Sie ihn natürlich gesehen. Da wir heute nicht final abstimmen werden, können all Ihre Fragen, die Sie jetzt sowieso nicht stellen können, im Ausschuss erörtert werden.

Ich bitte insofern um die Überweisung in den zuständigen Ausschuss. Für ein gutes parlamenta

risches Verfahren werden wir in der zweiten Lesung einen guten Beschluss fassen. - Herzlichen Dank.

(Beifall - Zuruf von Dr. Katja Pähle, SPD)

- Liebe Frau Pähle, das darf ich noch ergänzen: Der Gesetzentwurf soll in den Innen- und in den Wirtschaftsausschuss überwiesen werden. Ich vermute, die Federführung soll dem Wirtschaftsausschuss obliegen. - Das habe ich auch richtig gemacht. Dann darf ich Sie bitten, dem zuzustimmen. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung - Zuruf)

Frau Pähle, dann bleibt mir jetzt nur die Frage an Sie, ob die Vermutung des Minister bezüglich Ihres Überweisungsbegehrens richtig war.

(Dr. Katja Pähle, SPD: Ja!)

- Gut. Okay.