Herr Roi, Sie behaupteten vorhin, dass die automatische Diätenanpassung gemäß § 6 Abs. 4 des Abgeordnetengesetzes nicht in Kraft getreten sei, als die AfD bereits Mitglied des Hohen Hauses war. Das ist falsch. Öffnen Sie die Website www.landesrecht.sachsen-anhalt.de und rufen Sie das Abgeordnetengesetz auf. Dann werden Sie feststellen, dass die von Ihnen bekämpfte Vorschrift in der siebenten Wahlperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt - bekanntlich der jetzigen - in Kraft getreten ist.
Das ist auch der Hintergrund dafür, dass Sie vorhin sagten, in jedem Fall sei das nicht in Kraft getreten, als Sie Mitglied des Hauses waren. - Das waren Sie definitiv. Schauen Sie sich die Änderungshistorie an. Deshalb habe ich Sie vorhin auch gefragt. Wirksam geworden ist diese Regelung zum ersten Mal am 1. Juli 2016. Sie haben hier eine Berechnung angestellt und haben zur Untermauerung Ihrer Argumente vorgeführt, welche Erhöhungen der Entschädigung es seit 2009 gegeben hat hat. Darauf können Sie vielleicht nachher in Ihrer Rede noch einmal eingehen. - Falschaussage!
Sie haben behauptet, dass es zusätzlich 10 Cent pro gefahrenen Kilometer für diejenigen gibt, die mit ihrer Bahncard hierher fahren würden, haben
dann auf meine Nachfrage gesagt, das hätten Sie überhaupt nicht gesagt, sondern das sei mal irgendwie im Gespräch gewesen, aber aufgrund der Wachsamkeit der AfD nicht eingeführt worden. - Falschaussage!
Sie wollen nun mit dem Gesetzentwurf zurück zur Verfassungs- und Gesetzeslage vor der vorletzten Parlamentsreform. Aber genau diese - ich will nicht alles wiederholen, was Vorredner bereits gesagt haben - hat sich ja gerade als untauglich erwiesen; denn das Votum der Diätenkommission hat in der Praxis nie durchgeschlagen.
Ziel der vorletzten Parlamentsreform war es, dass es eine nachvollziehbare und transparente Regelung für die Abgeordnetenentschädigung gibt. Die Abgeordnetenentschädigung ist seit 2016 von der Einkommensentwicklung, der Wohlstandsentwicklung in Sachsen-Anhalt abhängig. Und das ist doch richtig: Wenn es den Menschen in diesem Land besser geht, soll durchaus auch die Entschädigung wachsen. Aber wenn die finanzielle Situation der Menschen in diesem Land schwieriger wird, dann soll es auch keine Diätenerhöhung geben. Es kann doch im nächsten Jahr zu einer Negativentwicklung kommen. Deshalb will auch die große Mehrheit dieses Hauses diese Regelung nicht ändern.
Sie wollen jedoch offensichtlich - nun werden Sie sagen, das stehe nicht in Ihrem Gesetzentwurf; es steht aber in Ihrem Gesetzentwurf - gleich noch verhindern, dass es im nächsten Jahr zu einer Negativentwicklung kommen kann. Das räumen Sie gleich mit ab: Wie verhindere ich, dass es im Jahr 2021 zu einer Negativentwicklung kommen kann? - Das haben Sie in Ihren Gesetzentwurf hineingeschrieben. Auch das haben Sie verschwiegen.
Dennoch sehen wir als SPD-Fraktion natürlich das Problem, dass es ein Missverhältnis zwischen der aktuellen Einkommensentwicklung wegen der Coronakrise und der zu erwartenden Entschädigungserhöhung zum 1. Juli 2020 geben wird. Ersteres - die Einkommensentwicklung in Sachsen-Anhalt - ist geprägt von Kurzarbeit, erhöhter Arbeitslosigkeit und Einkommensausfällen bei Selbstständigen. Deshalb ist es für uns eine Frage des Anstands, dass die Mitglieder der SPDFraktion die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigungen, die wir ja eigentlich gar nicht haben wollen, aber zunächst annehmen müssen, gemeinsam für gemeinnützige Zwecke einsetzen werden und dies auch gegenüber der Öffentlichkeit transparent abrechnen werden. - Herzlichen Dank.
Ich sehe keine Fragen. Sobald der Tisch wieder desinfiziert worden ist, hat der Abg. Herr Szarata für die CDU-Fraktion das Wort. Herr Szarata, Sie haben nun das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Liebe AfD-Fraktion! Dieser Antrag ist, wenn man ihn genau durchdenkt, an Dreistigkeit eigentlich kaum zu übertreffen; das wurde eben schon mehrmals dargestellt. Sie stellen sich hier im Landtag hin als „Rächer der Enterbten“ und fordern ein Ihrer Meinung nach transparentes Verfahren für die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung. Dabei ist allein schon die Behauptung, das aktuelle Verfahren sei nicht transparent und dementsprechend nicht nachzuvollziehen, eine Frechheit.
Wenn ich mir den einen oder anderen Redebeitrag Ihrer Fraktion anhöre, dann stelle ich mir ab und zu die Frage, welchem verwirrten Geist dieser wohl entsprungen sein mag. Aber, liebe AfD, selbst ein noch so verwirrter Geist wird doch wohl eine Entschädigungssteigerung aufgrund eines einzigen - im Übrigen wissenschaftlich unumstrittenen - Index, nämlich des Nominallohnindex, nachvollziehen können. Das ist eine Gleichung mit zwei Faktoren ohne Unbekannte. Das muss doch auch für Sie nachvollziehbar sein; davon gehe ich fest aus.
Nun möchte ich Ihnen und - Sie machen das ja auch immer so - den Bürgern da draußen einmal erklären, was Sie hier eigentlich fordern. Dabei knüpfe ich an die Worte unseres Fraktionsvorsitzenden und meiner Vorredner an, die bereits darauf hingewiesen haben, dass die Vorschläge der Kommission immer deutlich höher waren als die jetzigen Steigerungen. Wie man Ihren Redebeiträgen leider oft genug entnehmen kann, gehen Sie davon aus, dass Sie nach der nächsten Landtagswahl die stärkste Fraktion hier im Haus sein werden.
Im Normalfall ist die stärkste Fraktion dann auch an der Regierungsbildung beteiligt und hat mehr oder weniger eine Mehrheit im Landtag.
Wenn man also davon ausgeht, dass Sie in die Regierung kommen - ich hoffe und wünsche dem Land, dass es so weit niemals kommen wird -, dann kann ich natürlich verstehen, warum Sie von einem transparenten Verfahren, wie wir es jetzt haben, wieder weg zu einem Hinterzimmerverfahren kommen wollen.
dent des Landtags - wohlmöglich dann ein AfDMann - ein von Ihnen nicht genau bestimmtes Expertengremium befragt. Ganz ehrlich, wir kennen Ihre Experten, die AfD-Experten.
Der Präsident befragt also ein zumindest AfDnahes Expertengremium, das dann Vorschläge für eine Diätenerhöhung macht. Das ist ein Vorschlag, der wahrscheinlich fernab von Gut und Böse ist und letztlich nur noch vom Landtag beschlossen werden muss, in dem Sie laut Ihrer eigenen Fantasien dann die Mehrheit haben werden.
Ich sage Ihnen, was Sie wollen - Herr Erben hat das eben auch schon angeregt -: Sie bauen hier vor, damit Sie sich im Falle einer Regierungsübernahme die Taschen erst einmal so richtig vollhauen können, und zwar mit dem Geld der Steuerzahler.
Und das alles ohne ein transparentes System, ohne einen transparenten Wert, auf den man zurückgreifen kann und ohne dass Sie es den Leuten draußen erklären können.
Die übliche Desinfektionspause gibt uns die Möglichkeit, der Erheiterung noch ein bisschen zu lauschen. Falls diese sich jetzt wieder legt, könnte ich den abschließenden Redebeitrag ankündigen, der vom Abg. Herrn Roi von der AfD-Fraktion gehalten wird. Bitte, Herr Roi, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Die heutige Debatte über die automatischen Diätenerhöhungen, die wir abschaffen wollen, zeigt, wie Sie alle allergisch auf unseren Gesetzentwurf reagiert haben.
- Ja, Falschbehauptungen, dazu kommen wir gleich noch. Es zeigt sich auf jeden Fall, dass die Behauptung, dass wir es hier mit einem einzigen Kartell zu tun haben, sehr wohl stimmt.
und um eine reine Selbstbedienungskoalition. DIE LINKE unterstützt Sie, das haben wir gerade gehört. Der Beweis ist mit dieser heutigen Debatte wirklich unwiderruflich erbracht.
Jetzt haben Sie in Ihrer Debatte sämtliche Scheinargumente vorgebracht und verschanzen sich wieder in Ihrem Polit-Monopoly, wie Sie das immer machen. Sie fangen an mit Wortklauberei. Da fängt Herr Borgwardt an und sagt, ich hätte das Wort „bereichert“ genannt. Ich würde sogar eine Wette anbieten, dass das nicht stimmt. Das Wort „bereichert“ habe ich überhaupt gar nicht genannt. Ich habe davon gesprochen, Herr Borgwardt, dass Sie sich über das Abgeordnetengesetz einen hundertprozentigen Anspruch gesichert haben. Dass Sie den vorher von der Fraktion schon bekommen haben, das habe ich an keiner Stelle abgestritten.
Ich habe davon gesprochen, dass wir dem Landeshaushalt durch diese Regelung Geld entziehen. Denn das Geld, das sie vorher aus der Fraktion bekommen haben, fließt trotzdem noch an die Fraktion, aber die kann es jetzt für etwas anderes ausgeben. Das ist ein Fakt, den Sie nicht abstreiten können.
Herr Erben hat - das musste ich mir aufschreiben, er hatte auch so ein schönes Wort benutzt - davon gesprochen, wann das in Kraft getreten sei. Vorhin haben Sie mich gefragt, wann das beschlossen wurde. Dazu habe ich gesagt: Bevor die AfD hier war. Nun sagen Sie plötzlich:
Das ist erst in Kraft getreten, als die AfD im Landtag war. Jetzt können wir uns streiten, aber Fakt ist eines: Das Gesetz ist debattiert und angestoßen worden, als es die AfD hier noch gar nicht gab. Das ist das, was ich gesagt habe, und das stimmt auch.
Da können Sie noch drei Mal den Arm heben und versuchen, sich aus der Affäre zu ziehen. Ich dachte eigentlich, Herr Szarata geht ein bisschen auf den Gesetzentwurf ein.