Ich habe an der Veranstaltung teilgenommen, die der Waldbesitzerverband im vergangenen Jahr durchgeführt hat, und kann nur sagen: Ja, wir hatten einen ähnlichen Antrag zu den Pflanzenschutzmitteln und der Rolle in den Forsten, allerdings noch in kirchlicher Beherbergung.
Herr Minister, Sie haben eben das Monitoring selbst angesprochen. Monitoring bedeutet immer auch den Einsatz von Personal. Ich darf durchaus sagen: Diesbezüglich sind Sie wahrlich nicht gut aufgestellt. Das ist die Problematik.
Forstreviere und Personalentwicklung müssen in Einklang gebracht werden. Dabei sind die Forstaufseher, wie sie das neue Waldgesetz vorsieht, nach meiner Überzeugung zwar eine Hilfe, aber eigentlich doch nur eine Mogelpackung. Herr Dr. Aeikens, hier muss einfach mehr drin sein!
Die Situation aufgrund der noch wenigen Mittel sprach Kollege Geisthardt an. Eines läuft im April des kommenden Jahres aus, eines läuft noch bis 2018. Das bedeutet tatsächlich, dass die Industrie aufgrund der geringen Mengen, die zum Einsatz kämen, wenig Interesse zeigt, etwas Neues zu entwickeln. Würde sie das aber tun, würden sich auch die Kosten refinanzieren. Darin bin ich mir ganz sicher.
Sie sprachen es eben an: Ja, mehr eigene Forschung wäre möglich. Ob die Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt in Göttingen tatsächlich mehr leisten kann, kann ich aus meiner Sicht nicht einschätzen. Das wäre aber durchaus eine Variante.
Der Flächenverbrauch ist in der Bundesrepublik eindeutig zu hoch. Damit kommen wir zu den Problematiken, die auch von Wichtigkeit sind: Wie
Es siedeln sich Pilze an - Kollege Geisthardt hat es angesprochen -, die eigentlich aus dem Mittelmeerraum stammen. Ich habe die Abhandlung zum Diplodia-Triebsterben und den Pilzen hier. Ich will Sie damit jetzt nicht auf die Folter spannen.
- Wir können das gern machen. - Wichtig wäre hier, dass man sich bei Diplodia sapinea genauer anschaut, was das Synonym für das Triebsterben ist. Wenn dann tatsächlich die Kiefernbuschhornblattwespe mit den Beständen fertig ist, dann wirkt der Pilz zusätzlich in dem Absterbeprozess unterstützend.
Von der Diplodia sapinea gibt es noch Unterarten, so unbekannter Art, dass ich sie jetzt nicht nennen werde, weil die Stenografinnen ansonsten noch in die Lexika gehen müssten. Ich habe es aber hier; es ist auch veröffentlicht.
Das ist mit den Antibiotika für Menschen vergleichbar: Wenn es zu Resistenzen kommt und die Wirksamkeit eingeschränkt ist, ist es sehr schwierig, noch etwas Wirksamens in Größenordnungen zu finden. Das ist wohl wahr.
Wenn wir einmal in den ursprünglichen Forstabschnitt bei Letzlingen schauen, dann stellen wir fest, dass ist dort eine Kombination aus mehreren Prozessen vorhanden. Dabei geht es auch um Temperaturen, Vorschädigungen und auch um Niederschläge. Ich hoffe, wir können uns im Ausschuss tiefgründig damit beschäftigen.
Das habe ich jetzt mit aufgenommen, weil der Klimawandel eines der Kernprobleme, die wir dabei haben.
Es gibt auch Aussagen des Umweltbundesamtes, die eindeutig besagen, dass aufgrund der neuen Regelung die Länder mittlerweile die Anwendung in Hoheit haben. Wenn aber eine Landesbehörde zu dem Schluss kommt, dass es nicht zu dem Totalausfall kommen wird und ein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft mit Luftfahrzeugen - gemeint sind Hubschrauber - nicht greift, dann ist das eine Sache, die wir im Ausschuss noch einmal besprechen müssen. Dafür ist das Umweltbundesamt definitiv nicht verantwortlich.
Die Zulassung wird geregelt und genehmigt; das ist richtig. Das hat auch der Minister gesagt. Dabei sind die EU- und die Bundesebene gefragt. Aber die Anwendung, also der Einsatz, liegt in Landes
Ich empfehle meiner Fraktion, den Antrag, weil es eine Berichterstattung geben soll, passieren zu lassen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielen Dank, Herr Czeke, für Ihre Vorlesung zum Thema der Forstschädlinge. Ich denke, das können wir an anderer Stelle noch einmal erweitern. Man lernt ja nie aus.
In einem muss ich Ihnen Recht geben. Es ist tatsächlich so: Es ist kein Schaufensterantrag, weil das Thema viel zu ernst ist. Deshalb, denke ich, kann es nicht schaden, wenn wir uns damit im Ausschuss auch noch einmal befassen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Schutz der Wälder ist eine der dringlichsten Aufgaben, um unser Klima zu schützen, die biologische Vielfalt zu erhalten, die Erholungsfunktion zu wahren und den nachwachsenden Rohstoff im Sinne der Nachhaltigkeit auch für kommende Generationen zu erhalten.
Das haben Sie bestimmt schon hundert Mal in diesem Hohen Hause gehört. Aber man kann es nicht oft genug sagen.
(Zustimmung von Minister Herrn Dr. Aeikens und von Minister Herrn Bischoff - Herr Cze- ke, DIE LINKE: Das ist jetzt die Vorlesung!)
Es geht um nicht mehr oder weniger als um die Erhaltung unserer natürlichen Lebensgrundlagen. In diesem Sinne - das möchte ich ausdrücklich betonen - ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in unseren Wäldern nicht nur zu rechtfertigen, sondern auch als erforderliche Umweltschutzmaßnahme zu werten.
Wir haben es heute mit einer Vielzahl von Umwelteinflüssen zu tun, die in ihrer Summe ein gewaltiges Gefährdungspotenzial für unsere Wälder beinhalten. Länger anhaltende Trockenperioden, die Einschleppung invasiver Arten und das Auftreten von Kalamitäten stellen Gefahren dar, denen wir mit effizienten Mitteln begegnen müssen.
Ein solches effizientes Mittel ist und bleibt auf absehbare Zeit der Einsatz und die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln durch Luftfahrzeuge, sprich Hubschrauber. Aufgrund der Nebenwirkungen ist aber ein Höchstmaß an Sensibilität erforderlich. Die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft kann und darf auch nur das letzte Mittel sein, um bedrohte Waldbestände zu schützen.
Mit dem zweistufigen Zulassungs- und Genehmigungsverfahren nach § 18 Abs. 2 des Pflanzenschutzgesetzes wurde ein Weg gefunden, der diesem Anliegen gerecht wird.
Die für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zuständige Bundesbehörde, das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, regelt die grundsätzliche Zulässigkeit bestimmter Pflanzenschutzmittel für die Applikation mit Luftfahrzeugen.
In der zweiten Stufe sind die Genehmigungsbehörden auf der Ebene der Bundesländer für die flächenbezogene Genehmigung zuständig.
Mit dieser klaren Aufgabenteilung wird sichergestellt, dass im Falle eines Auftretens von Schädlingskalamitäten zügig und sachgerecht reagiert werden kann.
Eine Grundvoraussetzung für die effektive Bekämpfung von Schädlingskapazitäten ist nach unserer Ansicht auch insbesondere die Betreuung der Besitzer kleiner Waldflächen. Deshalb legen wir viel Wert darauf, dass die Betreuung der Besitzer kleiner Waldflächen durch das Landeszentrum Wald auch zukünftig gesichert wird.
Meine Damen und Herren! Insbesondere die Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes rechtfertigen es, dass Steuergelder verwendet werden, um den ganzheitlichen Schutz unserer Wälder zu gewährleisten.
Ein Problem, welches insbesondere auch einer langfristigen Lösung bedarf, ist die Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln für unsere Wälder. Von meinen Vorrednern ist dies bereits mehrfach angesprochen worden. Wir sehen die Notwendigkeit, dass die an der Zulassung beteiligten Bundesbehörden mit den Ländern sowie den Herstellerfirmen eng zusammenarbeiten. Wichtig ist, dass wirksame und zugleich umweltschonende Pflanzenschutzmittel erhalten bleiben und neue entwickelt werden. Dies darf nicht an den Entwicklungskosten oder Aufwendungen für die Zulassung scheitern.
In diesem Sinne ist es wichtig, dafür einzutreten, dass auch in Zukunft die notwendigen Maßnahmen zum Schutz unserer Wälder ergriffen werden.
Im Namen der SPD-Fraktion bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke sehr, Herr Kollege Barth. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Frau Professor Dr. Dalbert.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Waldschutz befördern, das wollen auch wir. Aber es muss klar sein: Wir wollen möglichst wenig Pflanzenschutzmittel im Wald.
Schauen wir uns den Antrag an. Punkt 1. Es ist sicherlich eine gute Sache, dass die Landesregierung über das Gefährdungspotenzial und die Schwerpunkte von Kalamitäten im Wald berichtet. Dazu braucht es aber keinen Antrag; eine Selbstbefassung zu diesem Thema hätte ausgereicht.
Auch Punkt 2 finde ich nachvollziehbar. Wir haben in Sachsen-Anhalt mehr als 50 000 Waldbesitzer; viele sind Besitzer sehr kleiner Waldflächen. Es ist gut, dass wir der Verantwortung nachkommen, diese Waldbesitzer zu beraten.
Ich denke, der Kern Ihres Antrages ist Punkt 3 Buchstabe a bis c. Ich finde es nicht nachvollziehbar, was Sie hierin beantragen.
Ich muss auch sagen: Die Debatte, die wir bisher geführt haben, war - bis auf die wissenschaftlichen Beiträge des Kollegen Czeke - ein bisschen absurd. Denn niemand im Hohen Haus will Pflanzenschutzmittel im Wald verbieten. Das ist auch nicht Gegenstand dieses Antrages.
Was ist der Gegenstand Ihres Antrages? - Unter Punkt 3 Buchstabe a formulieren Sie, dass Sie das Verfahren zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln beschleunigen wollen.