Protocol of the Session on October 16, 2015

Vielen Dank. - Es antwortet der Innenminister Herr Stahlknecht. Bitte, Herr Minister.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beantworte die Frage des Abgeordneten Herrn Grünert wie folgt.

Der Erlass gilt bis einschließlich des Haushaltsjahres 2016 und damit in der Regel bis zum dritten Jahr nach der Eröffnungsbilanz. Danach gibt es keine Gründe, eine Verrechnung mit dem Ziel der Erleichterung der Doppik-Einführung bei der Haushaltsplanung zuzulassen. Der Lenkungsbeirat

Doppik hat sich abgestimmt und beschlossen, in die neue Verordnung keine weiterführende Regelung aufzunehmen.

Zur kommunalen Haushaltsverordnung. Diese ist fertig, wird noch einmal abgestimmt und soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.

Vielen Dank. Nachfragen gibt es nicht.

Dann stellt jetzt der Kollege Hoffmann die letzte Frage, die Frage 6. Es geht um die Verhandlungen zu Regionalisierungsmitteln. Bitte, Herr Kollege.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am Rande der gemeinsamen Beratung der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am 24. September 2015 wurde eine Einigung zur künftigen Höhe, Dynamisierung und Verteilung der Regionalisierungsmittel herbeigeführt. Nach ersten Schätzungen drohen Sachsen-Anhalt Mindereinnahmen und Angebotsreduzierungen in erheblichem Ausmaß.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie haben sich welche Vertreter der Landes

regierung in der oben genannten Beratung zum Punkt der Regionalisierungsmittel verhalten?

2. Welche Nachbesserungen konnten auf der Kon

ferenz der Verkehrsminister sowie der Konferenz der Ministerpräsidenten am 8. und 9. Oktober 2015 erzielt werden?

Ich will ergänzen, wegen der Aktualität: Es gab inzwischen auch einen Vermittlungsausschuss. Es müssten also Ergebnisse vorliegen. - Ich bin einmal gespannt, wer antwortet.

Vielen Dank, Herr Hoffmann. - Für die Landesregierung antwortet Staatsminister Herr Robra. Bitte, Herr Staatsminister.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich antworte, weil ich bei der Sitzung dabei war. Ich möchte mir aber erlauben, mich nicht ganz auf die Fragen im engeren Sinne zu beziehen, weil sich die Dinge seit dem Mittwoch im Vermittlungsausschuss und heute im Bundesrat natürlich weiterentwickelt haben. Gestatten Sie mir bitte, dass ich das in meine Antwort einbeziehe.

Am 24. September 2015 gab es eine umfassende Einigung über viele Punkte, die von einer Verhandlungsdelegation ausgehandelt worden waren:

670 € pro Fall und Asylbewerber für die Dauer des Verfahrens und bei Ablehnung sogar noch einen Monat darüber hinaus; 500 Millionen € Kompensationsmittel, die schon erwähnt worden sind, für den sozialen Wohnungsbau; 350 Millionen € für die unbegleiteten Minderjährigen; 0,9 Milliarden € für das Betreuungsgeld. Der Bund hat Wert darauf gelegt, in diesem Gesamtpaket auch die Regionalisierungsmittel in Höhe von 8 Milliarden € mit einer 1,8-prozentigen Steigerung einzubeziehen.

In dem Beschluss, der sich über alle diese Themen erstreckte, heißt es für die Länderseite, dass die Verteilung nach dem Vorschlag der Länder - Klammerzusatz: Kieler Schlüssel - erfolgt.

Die Länder gingen mehrheitlich davon aus, dass das, was zwingende Grundlage des Kieler Schlüssels ist, nämlich die jährliche 1,25-prozentige Mindeststeigerung der in absoluten Zahlen zur Verfügung stehenden Mittel, die sogenannte Sperrklinke - ich sage auch gern „das Sicherheitsnetz“ -, dazu gehört. Später stellte sich heraus, dass es einzelne Länder gab, die das anders sahen und einen Kieler Schlüssel zugrunde legen, der nur dann funktioniert, wenn 8,5 Milliarden € im Topf sind bei einer Steigerung von 2 %.

Inzwischen hat der Vermittlungsausschuss getagt und einen Gesetzentwurf zum Regionalisierungsgesetz verabschiedet, mit dem geregelt wird, dass der Bund die 8 Milliarden € beisteuert bei einer Steigerung von 1,8 %, also die Bundesseite wird durchgesteuert. Für die Länderseite hat sich der Bund die Ermächtigung für eine Rechtsverordnung geben lassen, die nur mit Zustimmung des Bundesrates gezogen werden kann. Dieser Punkt ist also vertagt worden.

Das Land Sachsen-Anhalt hat im Vermittlungsausschuss dieser Regelung nicht zugestimmt, weil wir den Bund bis zur abschließenden Einigung weiterhin mit im Boot behalten wollten. Sie ist aber mit den Stimmen der anderen 15 Bundesländer dann mit Mehrheit so beschlossen worden.

Genauso war es heute im Bundesrat. Der vom Vermittlungsausschuss vorgeschlagene Gesetzentwurf hat die Zustimmung von 15 Bundesländern, aber nicht die von Sachsen-Anhalt gefunden. Wir

hätten erwartet - auch im Bundesrat konsequenterweise -, dass das Gesamtpaket erst abgeräumt wird, einschließlich des Inputs, den der Bund zu erbringen hat, wenn alles geregelt ist.

Es ist auch dabei geblieben, dass die Verordnung der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Das Land Sachsen-Anhalt hat im Bundesrat eine Protokollerklärung abgegeben, der inzwischen alle neuen Länder beigetreten sind und die folgenden Wortlaut hat - ich zitiere -:

„Im Hinblick auf die mit Zustimmung des Bundesrats zu erlassende Rechtsverordnung der Bundesregierung (§ 5 Abs. 4 Re- gionalisierungsgesetz) weisen die Länder Sachsen-Anhalt“

- und mittlerweile auch die anderen neuen Länder -

„auf die Beschlüsse der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs und Regierungschefinnen der Länder vom 24. September 2015 und der Ministerpräsidentenkonferenz vom 15. bis 17. Oktober 2014 hin, wonach zwingende Grundlage des Verteilungsschlüssels die jährliche 1,25-prozentige Mindeststeigerung der in absoluten Zahlen zur Verfügung stehenden Mittel für jedes Land ist.“

Von einer solchen Regelung würden neun Länder profitieren, während sieben Länder von dem - ich nenne es einmal umgangssprachlich so - „nackten“ Kieler Schlüssel profitieren würden. Wir gehen davon aus, dass sich auch die Länder, die sich noch nicht abschließend entschieden haben, die Einhaltung dieser sogenannten Sperrklinke einzufordern, unserer Auffassung anschließen, dass das die zwingende Grundlage eines jeden Verteilungsschlüssels, insbesondere des Kieler Schlüssels, ist, dessen wesentlicher Bestandteil diese Sperrklinke ist. Das bleibt nun abzuwarten. Die Verhandlungen gehen weiter.

Ich gehe davon aus bzw. hoffe es sehr, dass wir uns, weil das die Geschäftsgrundlage aller bisherigen Befassungen mit diesem Thema war, damit durchsetzen, dass als zwingende Grundlage die sogenannte Sperrklinke am Ende auch Gegenstand dieser Rechtsverordnung des Bundes sein wird.

Der Bund hat wiederholt erklärt, dass er keine Regelung gegen die neuen Länder zur Verteilung der Mittel auf die Länder verabschieden wird. Das werden wir in den weiteren Verhandlungen und Gesprächen mit dem Bund durchsetzen müssen.

Herr Staatsminister, es gibt Nachfragen. - Als Erster Herr Hoffmann und danach Herr Hövelmann.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Minister, ich bin ein wenig irritiert, weil man in den letzten Meldungen, die mir zugereicht worden sind, schon nicht mehr von einer Sperrklinke spricht. Habe ich Sie richtig verstanden, es schon eine Verordnung - zumindest im Entwurf - gibt, die - -

(Staatsminister Herr Robra schüttelt den Kopf)

- Gut. Also, ist das akustisch falsch angekommen.

Es gibt noch keine Verordnung. Es gibt die Ermächtigung zum Erlass einer Verordnung für den Bund.

Okay, den Kenntnisstand habe ich auch. Dann ist das richtig.

Ist es zutreffend - - Ich gehe davon aus, dass sich auch der Thüringer Ministerpräsident der jetzigen Arbeitsrichtung verweigert hat. Er hat mit einem Brief an Frau Merkel - der ist jetzt relativ frisch - dem Protokoll dieser Beratung vom 24. September 2015 widersprochen und damit den Eindruck erweckt, dass die Beratung über das Thema Regionalisierungsmittel völlig unzureichend war und mit ihm offensichtlich nicht wirklich stattgefunden hat. Würden Sie diese Auffassung teilen?

Richtig daran ist, dass das Thema Regionalisierungsmittel in der Konferenz als solches keine Rolle gespielt hat, sondern dass diese Verhandlungsdelegation, von der ich schon gesprochen habe - vier Ministerpräsidenten und der Bundesminister der Finanzen -, den Auftrag der gesamten Korona bekommen hat, diese Finanzfragen auszuverhandeln.

Aus der Sicht aller Beteiligten ging es dabei in allererster Linie um die Themen, die im Zusammenhang mit dem Anlass der Konferenz standen, nämlich: Wie finanzieren wir die Lasten, die alle Länder im Zusammenhang mit der Aufnahme von Flüchtlingen zu tragen haben?

Zur allgemeinen Überraschung kamen die Herren aus der Verhandlung mit einem Gesamtergebnis zurück, das vom Bundesminister der Finanzen dahingehend begründet worden ist, dass der Bund jetzt Klarheit über die Gesamtbelastung haben wollte. Auch das Betreuungsgeld, das im engeren Sinne nichts mit den Flüchtlingen zu tun, wurde mit geregelt. Auch das war eine Forderung der Länder.

Es ist auch für uns erfreulich, dass wir die Mittel für die Betreuung nach dem Königsteiner Schlüssel

bekommen und nicht nach irgendeinem Fallschlüssel, der sich mit anderem, zum Beispiel der Frage, wie viele Zahlfälle bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in den jeweiligen Ländern gegeben hat, beschäftigt.

Es war dann offenbar die Conditio sine qua non des Bundes für dieses Gesamtpaket, die Regionalisierungsmittel einzubeziehen. Das war für uns alle - daraus mache ich keinen Hehl - und auch für den Thüringer Ministerpräsidenten überraschend.

Gleichwohl haben am Ende alle zugestimmt, sie konnten auch zustimmen, weil es für denjenigen, der die Zusammenhänge und die zuvor gefassten Beschlüsse kannte, zum Beispiel den aus Oktober 2014 in Potsdam, überhaupt keine Frage war, dass der Vorschlag der Länder diese zwingende Grundlage, wie er in dem Beschluss seinerzeit bewusst formuliert war, die sogenannte Sperrklinke einbezieht.

Insofern war es dann ein allseitiges Erstaunen, dass einige Länder - möglicherweise auch der Bund - davon ausgingen, den Kieler Schlüssel zugrunde zu legen, der einmal beispielhaft darauf beruhte, dass 8,5 Milliarden € und eine zweiprozentige Steigerung kommen.

An der Stelle fiel dieser Dissens, der es dann gewesen ist, allen Beteiligten auf. Seitdem ist die Lage so, dass eine ganze Reihe von Ländern, insbesondere die ostdeutschen Länder sagen - Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Hessen müssten das ebenso sagen; denn sie profitieren davon -, dass sie sich von der zugrundeliegenden Beschlussfassung distanzieren wollen.

Das Land Sachsen-Anhalt fühlt sich dadurch verklappst; das muss ich deutlich sagen. Den anderen ostdeutschen Ländern geht es genauso. Wir haben das Gefühl, dass ein paar Finanzakrobaten versuchen, uns über den Tisch zu ziehen. Das lassen wir nicht mit uns machen. Deswegen haben wir es jetzt so gesteuert, dass wir den Fuß weiterhin in der Tür behalten, auf die Ausgestaltung der Verordnungsermächtigung durch den Bund maßgeblich Einfluss nehmen wollen und sehr zuversichtlich sind, dass wir das Schiff in den Hafen steuern werden, egal wie groß der Tiefgang dieses Schiffes sein mag.

Danke. - Herr Hövelmann, wollen wir den Kollegen Hoffmann erst noch eine Nachfrage stellen lassen?

(Herr Hövelmann, SPD: Ja!)

- Bitte, Herr Hoffmann.