Der überwiegende Teil wird für die Betreuung der Erstaufnahmeeinrichtungen, zur Verstärkung im Landesverwaltungsamt und für die Verbesserung der Integration der Flüchtlingskinder in den Schulen eingesetzt.
Wer meint, dies reiche noch lange nicht, der muss auch hier der Realität ins Auge sehen. Wir haben einen Bedarf ermittelt, von dem wir glauben, dass er ausreichend ist. Die Einstellungen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, müssen erst noch umgesetzt werden. Das habe ich bereits im September gesagt. Mit Verlaub: Sachsen-Anhalt ist nicht das einzige Land, das Beschäftigte benötigt.
All die vorgenannten Maßnahmen helfen nicht nur den ausländischen Kindern und ihren Familien, sondern sie kommen uns allen letztendlich zugute. Dies betrifft so viele Bereiche, beispielsweise den Bildungsbereich, den Arbeitsmarktbereich. Ich finde, dies darf man nicht aus den Augen verlieren.
Insgesamt haben wir für beide Jahre Mittel in Höhe von 685 Millionen € in die Hand genommen, um die Asyl- und Flüchtlingssituation in Sachsen-Anhalt anzugehen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Neben der Asyl- und Flüchtlingspolitik lag der Schwerpunkt auf einer Unterstützung der Kommunen außerhalb der Erstattung von Unterbringungs- und Versorgungskosten. Wir haben es gehört: Beim FAG sind für das Jahr 2015 50 Millionen € aufgesattelt worden. Den Ausgleichsstock haben wir wieder mit Mitteln in Höhe von 5 Millionen € aufgefüllt. Diese 5 Millionen € waren im Haushaltsplanentwurf nicht vorgesehen.
Zudem haben wir mit dem Landesprogramm Stark V Investitionsmittel des Bundes in Höhe von insgesamt 111 Millionen € für die Kommunen gesichert. Das Land springt für die Kommunen mit einer Kofinanzierung in Höhe von 12,3 Millionen € ein, die wir nun mit dem Nachtragshaushalt für die Jahre 2015 und 2016 festgeschrieben haben. Ich finde, das ist ein gewaltiges Programm.
Den Kommunen - dabei sind die steuerschwachen Kommunen bei der Verteilung der Mittel besonders berücksichtigt worden - stehen somit zusätzliche Investitionsmittel in Höhe von 123,3 Millionen € zur Verfügung - außerhalb aller anderen Programme und außerhalb des FAG. Diese Mittel können in drei vom Bund vorgegebenen Schienen verwendet werden, nämlich für Investitionen in die Bildungs
infrastruktur, für Investitionen in den Klimaschutz und in die Infrastruktur der Kommunen, also Krankenhäuser, Straßenbau, Breitbandausbau und Städtebau. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der energetischen Sanierung. Dieses Programm fügt sich damit ergänzend in die Landesprogramme für starke Kommunen, Stark II bis IV, ein.
Im Nachtragshaushaltsplan haben wir die Mittel für die Sportförderung nochmals um 6 Millionen € angehoben. Damit sollen Sportstätten ertüchtigt werden und Vereine Zuschüsse zur Herrichtung von Sportstätten erhalten. Nun kann man sagen: Es kann noch immer nicht jeder Sportplatz, noch immer nicht jede Turnhalle, noch immer nicht jedes Stadion so modern hergerichtet werden, wie wir uns das wünschen. Aber, verehrte Kolleginnen und Kollegen, wer hätte vor einem halben Jahr gedacht, dass wir noch einmal 6 Millionen € drauflegen, auch aus der Situation heraus, die wir kennen?
Abweichend von der Sportförderrichtlinie haben wir verbindlich eine bis zu 100-prozentige Förderung allein für diesen Bereich vorgesehen. Kleinen Vereinen wären Maßnahmen mit einer Kofinanzierung nicht möglich. Damit auch diese bei der Sanierung ihrer Einrichtungen unterstützt werden, ist diese Abweichung von den üblichen Fördergrundsätzen notwendig.
Mit Mitteln in Höhe von 143 200 €, also einem vergleichbar kleinen Betrag, sowie Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre haben wir das praxisintegrierte Ausbildungsprogramm in den Kindertageseinrichtungen unterstützt. Damit wird die Erzieherausbildung, die in dualer Ausbildung erfolgt, verbessert. Künftig steht damit eine Stunde mehr für die Ausbildung zur Verfügung. Am gestrigen Tag konnte unter dem Tagesordnungspunkt 17 ausführlich darüber diskutiert werden.
Es sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2,6 Millionen € zur Förderung von Musikveranstaltungen ausgebracht worden. Damit haben wir auch die Durchführung der Händel-Festspiele in Halle finanziell abgesichert. Es gab einfach viele, die nicht geglaubt haben, dass die HändelFestspiele stattfinden, obwohl sie nicht explizit im Haushaltsplan ausgewiesen worden sind. Dies haben wir jetzt getan. Damit ist die Liste vollständig und die Veranstalter der Händel-Festspiele können bis in das Jahr 2022 hinein planen.
Große Veränderungen mussten wir im Bereich der Wirtschaftsförderung vornehmen. In einem erheblichen Umfang bleiben GRW-Mittel liegen, weil sie nicht abgerufen werden. In der letzten Woche hatte ich ein Gespräch mit Bankern aus der Region. Auch sie nehmen eine erhebliche Investitionszu
rückhaltung in der Wirtschaft unseres Landes wahr. Dies liegt nach deren Einschätzung zum einen am Fachkräftemangel, an ungeklärten Unternehmensnachfolgen, aber zum anderen auch an dem mangelnden Außenhandel.
Wir nutzen den Landesanteil in Höhe von 13 Millionen € der nicht abgerufenen GRW-Mittel, um Großgeräte für die Unikliniken anzuschaffen und damit die medizinische Versorgung im Land zu verbessern, aber auch, um damit den Investitionsstau zu mildern. Künftig erhoffe ich mir allerdings, dass die Bundesmittel wieder vollständig für das Land und damit für die Wirtschaft in unserem Land gebunden werden können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei all den genannten Änderungen zum Nachtragshaushaltsplan für die Jahr 2015 und 2016 ist festzustellen, dass wir trotz dieser erheblichen Mehrkosten unseren Pfad der Entschuldung des Landes beibehalten. Für die Jahre 2015 und 2016 bleibt es bei der Tilgung der Landesschulden im Umfang von 175 Millionen € und bei einem ausgeglichenen Haushalt.
Lassen Sie mich kurz zusammenfassen: Wir haben mit dem vorliegenden Haushaltsplan Vorsorge für die Unterbringung der Flüchtlinge im Land getroffen. Wir stellen den Kommunen für die aus den Landeserstaufnahmeeinrichtungen abgegebenen
Flüchtlinge angemessene Mittel zur Verfügung, wohl wissend, dass dies in einigen Monaten anders aussehen kann und wir nachrüsten müssen.
Zudem haben wir den Kommunen mit dem Nachtragshaushaltsplan Mittel in Höhe von insgesamt 185 Millionen €, nämlich aus dem Programm Stark V, aus dem FAG und aus dem Ausgleichsstock, zusätzlich zur Verfügung gestellt.
Ich möchte einen kurzen Ausblick auf die kommende Legislaturperiode geben. Durch die kluge und sachgerechte Finanzpolitik der letzten Jahre sind Gestaltungsspielräume geschaffen worden, die es uns ermöglicht haben, nicht nur in diesem Nachtragshaushalt vieles von dem, was wir in dieser Legislaturperiode beschlossen haben, zu finanzieren. Wir sollten oder Sie sollten diesen Gestaltungsspielraum auch in künftigen Jahren ausbauen. Ich empfehle, daran auch in der kommenden Legislaturperiode festzuhalten.
Der Anspruch sollte es aus meiner Sicht nach wie vor sein, im Jahr 2020 auf eigenen Füßen zu stehen. Ich weiß, dass wir das schaffen werden. Bei allen Herausforderungen dürfen wir die Konsolidierung nicht aus den Augen verlieren. Wir haben es heute oft gehört: Es gibt immer wieder Herausforderungen, beispielsweise das Hochwasser, Asylfragen oder andere Probleme, die uns ereilen, aber die Konsolidierung und die Vorsorge sind die wichtigen Elemente, auf die wir bauen können und müssen, auch in diesen Situationen.
Ich danke dem Vorsitzenden des Finanzausschusses für die gute und sachliche Beratungsführung im Finanzausschuss und teilweise auch im Innenausschuss. Herr Knöchel, ich weiß, dass wir es Ihnen als Koalition nicht ganz einfach machen. Gerade in den letzten Beratungen waren Sie sehr geduldig. Ich danke auch dem Finanzministerium, den Mitarbeitern der Landesverwaltung und vor allen Dingen auch meinen Kolleginnen und Kollegen aus der Fraktion. Ich weiß, ich war nicht immer ganz einfach.
Sehr geehrter Herr Präsident! Im Namen meiner Fraktion beantrage ich die namentliche Abstimmung bei der Gesamtabstimmung zum Nachtragshaushaltsgesetz. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Wir danken Ihnen, liebe Kollegin Niestädt. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit haben wir die allgemeine Debatte zum Nachtragshaushaltsgesetz für die Jahre 2015 und 2016 beendet. Und fachlich passend freuen wir uns, Damen und Herren des Finanzamtes Dessau begrüßen zu dürfen.
Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren. Es ist über die Einzelpläne, gegebenenfalls über Änderungsanträge, über den Entwurf eines Nachtragshaushaltsgesetzes in der Fassung der Beschlussempfehlung und das Nachtragshaushaltsgesetz in seiner Gesamtheit abzustimmen.
Ich habe Sie richtig verstanden, dass Sie an dieser Stelle die namentliche Abstimmung eingefordert haben?
Lassen Sie uns jetzt über die Einzelpläne abstimmen. Dazu gibt es Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE in den Drs. 6/4459 und 6/4467. Mein Vorschlag ist, über diese beiden Änderungsanträge zuerst abzustimmen. Gibt es dagegen Widerspruch? - Nein.
Dann rufe ich sie jetzt in dieser Reihenfolge auf. Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag in der Drs. 6/4459 ab. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Der Änderungsantrag hat damit keine Mehrheit gefunden.
Ich rufe dann den Änderungsantrag in der Drs. 6/4467 auf. Wer stimmt dem Änderungsantrag zu? - Das sind die Antragsstellerin und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit hat auch dieser Änderungsantrag keine Mehrheit gefunden.
Ich rufe jetzt die Einzelpläne auf. Ich beginne mit dem Einzelplan 03 - Ministerium für Inneres und Sport - in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer stimmt diesem Einzelplan insgesamt zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Einzelplan 03 beschlossen worden.
Ich rufe den Einzelplan 04 - Ministerium der Finanzen - in der Fassung der Beschlussempfehlung auf. Wer stimmt ihm zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Einzelplan 04 beschlossen worden.
Ich rufe den Einzelplan 05 - Ministerium für Arbeit und Soziales - in der Fassung der Beschlussempfehlung auf. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Regierungsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. - Sie sind sicherlich damit einverstanden, wenn ich mir in der Regel die Frage nach Stimmenthaltungen verkneife. - Damit ist der Einzelplan 05 beschlossen worden.
Dann rufe ich den Einzelplan 06 - Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft - Wissenschaft und Forschung - in der Fassung der Beschlussempfehlung auf. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Einzelplan 06 beschlossen worden.
Ich rufe den Einzelplan 07 - Kultusministerium - Bildung und Kultur - in der Fassung der Beschlussempfehlung auf. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Einzelplan 07 beschlossen worden.
Ich rufe den Einzelplan 08 - Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft - Wirtschaft - in der Fassung der Beschlussempfehlung auf. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - DIE LINKE und
Ich rufe den Einzelplan 09 - Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Bereich Landwirtschaft - in der Fassung der Beschlussempfehlung
auf. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Einzelplan 09 beschlossen worden.
Ich rufe den Einzelplan 11 - Ministerium für Justiz und Gleichstellung - in der Fassung der Beschlussempfehlung auf. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Einzelplan 11 beschlossen worden.
Ich rufe den Einzelplan 13 - Allgemeine Finanzverwaltung - in der Fassung der Beschlussempfehlung auf. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Regierungsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Einzelplan 13 beschlossen worden.
Ich rufe den Einzelplan 14 - Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr - in der Fassung der Beschlussempfehlung auf. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Einzelplan 14 beschlossen worden.
Ich rufe den Einzelplan 15 - Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Bereich Umwelt - in der Fassung der Beschlussempfehlung auf. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Einzelplan 15 beschlossen worden.