Auch ich schließe mich dem Dank insbesondere an die Vorsitzende Frau Gorr an. Frau Gorr, Sie haben den Ausdruck „Dompteuse“ gebraucht. Ich habe einmal nachgeschaut, woher das kommt. Der Begriff kommt aus dem Französischen; dessen bin ich leider nicht mächtig. Das hat etwas mit Zähmen zu tun. Ich glaube, Abgeordnete lassen sich nicht zähmen, aber Sie haben, wenn ich das an dieser Stelle so sagen darf, einen verdammt guten Job gemacht. Herzlichen Dank dafür!
Mein Dank geht auch an die Verwaltung, an die Hochschule Harz und an die Kolleginnen und Kollegen, die sich regelmäßig in der Enquete-Kommission beteiligt haben.
Auch ich hoffe, dass die Ergebnisse der EnqueteKommission nicht in Bücherregalen und Festplatten verschwinden, sondern dass sie eine Rolle spielen, auch für die Politik in diesem Lande.
Gestern haben wir über das Organisationsgesetz diskutiert. Der Innenminister hat bereits in seiner Rede dazu auf die Enquete-Kommission Bezug genommen. An dieser Stelle haben wir einen ersten konkreten Ansatz, wie auch die Erkenntnisse dieser Kommission umgesetzt worden sind.
Ich appelliere an diejenigen Fraktionen, die nach dem 13. März des kommenden Jahres den Koalitionsvertrag aushandeln werden, dass sie sich auch die Erkenntnisse, die wir in der EnqueteKommission gewonnen haben, zu eigen machen und zumindest das eine oder andere davon auch in den Koalitionsvertrag niederschreiben, damit das in der kommenden Wahlperiode umgesetzt wird. Damit haben die Kolleginnen und Kollegen auch in den kommenden Jahren noch genügend zu tun. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Kollege Graner. - Wir begrüßen ganz herzlich die zweite Gruppe von Schülerinnen und Schüler des Fallstein-Gymnasiums Osterwieck.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Enquete-Kommission „Öffentliche Verwaltung konsequent voranbringen - bürgernah und zukunftsfähig gestalten“ erarbeitete die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgende Stellungnahme - ich zitiere -:
Die Einnahmen aus der EU-Förderung und die vom Bund werden bis Ende des Jahrzehnts stetig sinken. Der anhaltende Bevölkerungsrückgang wird die zukünftigen Einnahmen des Landes verringern. Aufgrund der Einnahmeverluste muss das Land Sachsen-Anhalt im Jahr 2020 mit etwa 2,3 Milliarden € weniger auskommen. Diese Summe setzt sich zusammen aus Einnahmeverlusten durch geringere Zuschüsse Dritter und aufgrund des Bevölkerungsrückgangs.
In diesem Kontext aus demografischem Wandel und sinkenden Finanzeinnahmen muss die Aufgabenwahrnehmung der Landes- und Kommunalverwaltung weiterhin quantitativ und qualitativ gewährleistet werden. Es kommt einer Quadratur des Kreises gleich, wenn weniger Mitarbeiter eine gleichbleibende Qualität der Dienstleistung erhalten und zudem die Kommunikation mit den Bürgern sicherstellen sollen. Erschwerend kommt es in einigen Bereichen sogar zu Aufgabenaufwüchsen. Der aktuelle Flüchtlingszustrom ist hierfür ein sehr eindrückliches Beispiel. Erforderlich ist eine ressort-, ebenen- und funktionsübergreifende Betrachtung, Planung und Steuerung.
Im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung muss der Fokus auf der Aufgabenorientierung liegen. Die Grundidee, die sich aus diesem Gedankenspiel herauskristallisiert hat, ist, dass eher von einem Bottom-up-Ansatz ausgegangen werden soll
te. Hierbei stellt sich die grüne Fraktion ein „Aufden-Kopf-Stellen“ der Hierarchien vor, um nutzer- und aufgabenorientierte Bedarfsanalysen durchführen zu können.
Im Sinne des „Auf-den-Kopf-Stellens“ der Hierarchien muss eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe zwischen Bund, Ländern und Kommunen bei der gemeinsamen Standardentwicklung in allen Verwaltungsbereichen stattfinden. Denn Föderalismus hin und gemeindliche Selbstverwaltung her: An dieser Stelle muss bewusst gemacht werden, dass die Arbeit auf kommunaler Ebene zu 80 % in der Umsetzung bundesrechtlicher Regelungen und zu fast 20 % in der Umsetzung landesrechtlicher Regelungen besteht. Ortsrecht und freiwillige Aufgaben sind für die hier in Rede stehende Betrachtung vernachlässigbar.
Das heißt, ein Bestreben, die Verwaltung im Sinne der Enquete-Kommission zu modernisieren, ohne eine genaue Kenntnis dessen, was bestehende und neue Regelungen im Vollzug innerhalb der Kommune an Aufwand erzeugen, ist zum Scheitern verurteilt.
Welche Ressourcen werden demzufolge benötigt und wie sind Organisationseinheiten bzw. Prozesse zu gestalten, um nachhaltige Verwaltungsmodernisierung umsetzen zu können?
Im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel muss Zuwanderung im Kontext der Verwaltungsmodernisierung als Zuwanderung im weiteren Sinne betrachtet werden. Das bedeutet einerseits, Menschen aus der ganzen Welt und der Bundesrepublik Deutschland nach Sachsen-Anhalt zu locken, und andererseits, Flüchtlinge als Fachkräftepool zu nutzen.
Dieser Personenkreis muss auf eine nachhaltige Willkommens- und Ankommenskultur treffen, die extern sichtbar ist und intern gelebt wird. Menschen aus anderen Landesteilen und mit Migrationshintergrund dürfen nicht aus einem problem- und defizitorientierten Blickwinkel betrachtet werden, sondern sind als wahre Chance wahrzunehmen, die die Folgen der jetzt schon spürbaren demografischen Entwicklung abfedern und neue Impulse in Sachsen-Anhalt setzen können.
Um dies zu erreichen, müssen folgende Punkte berücksichtigt werden: Unterschiedliche Belegschaften bedürfen eines Diversity Managements, um Informationsdefizite und Abwehrhaltungen abzubauen; Barrierefreiheit im Rahmen von transparenten Angeboten und Leistungen; die Integration von interkultureller Kompetenz in Bildungsangebote; die interkulturelle Öffnung des Personalkörpers, wie Ausschreibungen mit Antidiskriminierungszusatz; die verbesserte Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen; ein integrationsfreundliches Zuwanderungsgesetz bezüglich der Arbeitserlaubnis.
Gender-Mainstreaming erfordert die Analyse der Ressourcenkonstellation in Beruf und Familie. Ein Wissensmanagement für eine strategische Nachfolgepersonalplanung, Talentmanagement, Ehemaligenmanagement, flexible Übergangsregelungen, Coaching- und Mentoren-Modelle, altersgemischte Arbeitsgruppen und übergangsweise Doppelbesetzungen machen monetäre und dienstrechtliche Anpassungen nötig.
Eine gut ausgebaute IT-Infrastruktur ermöglicht im Rahmen der Erledigung der anfallenden Aufgaben und im Rahmen des Personaleinsatzes eine sternförmige Beteiligung, die alle relevanten Behörden in strukturierter Form mit einbindet, weswegen mit einheitlichen Strukturdaten gearbeitet werden sollte, um Daten von anderen Verwaltungsträgern automatisch medienbruchfrei einlesen zu können.
Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen den Ebenen des Landes und der Kommunen werden IT-Infrastrukturen benötigt, die im Verbund aufgebaut werden und als wesentlichen Bestandteil die Kommunikation zwischen den Gemeinden berücksichtigen. Insbesondere die kleineren Gemeinden in Sachsen-Anhalt sind finanziell und personell selten in der Lage, diese Strukturen allein aufzubauen.
Eine problem- und zielgruppenorientierte Vorgehensweise, bei der aus kommunaler Sicht heraus gefragt wird, wo Probleme in der Kommunalverwaltung und bei Bürgern liegen, ist dabei förderlich.
IT-Potenziale können zudem nur ausgeschöpft werden, wenn eine optimierte Ausstattung in Bezug auf Infrastruktur und Personal vorhanden ist.
Folgende Punkte sind zu berücksichtigen: Bei der Weiterentwicklung des E-Governments ist die Verwaltung als Ganzes zu betrachten und die Organisationsstruktur entsprechend anzupassen.
Es ist erforderlich, dass das Personal über eine E-Government-Kompetenz verfügt, die über Medienkompetenz hinausgeht. Das Land SachsenAnhalt muss im Rahmen des Breitbandausbaus die vorhandenen erheblichen Defizite rasch aufholen.
Die aktuelle Ausschreibung des Landesdatennetzes hat die Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände, hier eine Infrastruktur zu schaffen, die auch für die Kommunikation zwischen den Gemeinden und den Landkreisen untereinander genutzt werden kann und dafür in Struktur und Kapazität geeignet ist, nicht aufgegriffen. Dies ist aus der Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein schwerer Fehler, der das Land im Hinblick auf seine wirtschaftliche Entwicklung und die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung
Die Landesregierung muss auch im Sinne der interkommunalen Zusammenarbeit den Breitbandausbau vorantreiben; denn das Landesdatennetz mit seinen Bandbreiten reicht nicht aus, um die Fachverfahren abwickeln zu können. Dabei muss sich die Landesregierung mit Blick auf die Kommunen im Rahmen der Konnexität bewegen.
Die Bedeutung der interkommunalen Zusammenarbeit kann vor dem Hintergrund des Kostendrucks auf die öffentlichen Haushalte nicht hoch genug eingeschätzt werden. Das Ausnutzen von Größenvorteilen, die Verbesserung von Service und Bürgerorientierung und erhöhte Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns müssen die Kommunen stärker dazu veranlassen, sich diesem Thema zu widmen.
Die interkommunale Zusammenarbeit kann im Wettlauf um Einwohner und Arbeitsplätze zu einem entscheidenden Standortvorteil werden. Zudem können gemeinschaftliche Lösungen helfen, die Eigenständigkeit und Attraktivität auch kleinerer Gemeinden zu wahren, wenn es damit möglich wird, öffentliche Einrichtungen wie zum Beispiel Bildungs- und Freizeiteinrichtungen in den Gemeinden oder zumindest im regionalen Umfeld zu erhalten.
Die gemeinsame Erledigung von Verwaltungsaufgaben wie Buchhaltung oder Kassenwesen bietet sich ebenfalls an. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, des drohenden Fachkräftemangels und einer dabei gleichbleibenden Aufgabenintensität sollte auf der Landesebene die Einrichtung von Shared-Service-Centern vorangetrieben werden. Aufgaben, Funktionen oder Tätigkeiten, die bislang in gleicher oder ähnlicher Form an mehreren Stellen in der Landesverwaltung durchgeführt werden, können damit an einer zentralen Stelle zusammengefasst werden.
Dabei handelt es sich oft um indirekte dienstleistende Funktionen für die eigentlichen Kernbereiche der Ministerien bzw. Verwaltungseinheiten. Diese teilen sich dann die Nutzung und die Kosten für ein solches sogenanntes Shared-Service-Center. Dadurch werden Vorteile für die gesamte Landesverwaltung generiert. Die Geschäftseinheiten können durch Shared-Service-Center dezentral effektiver und effizienter arbeiten. - Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
gemacht. Wir haben im Konsens gearbeitet und den Auftrag, den wir hier im Landtag erhalten haben, gemeinsam interpretiert. Wir haben diese Interpretation einstimmig vorgenommen. Das Ergebnis liegt nun vor.
Ich gehe davon aus, dass viele von Ihnen den Bericht schon gelesen haben. Ich möchte aber schon jetzt darauf hinweisen, dass ich nicht alle Ihre Fragen beantworten möchte, zumindest nicht heute, weil die Zeit wahrscheinlich nicht ausreichen würde und ich Ihnen in den nächsten Tagen noch gern zur Verfügung stehe.
Ja, Sie können das auch im Protokoll nachlesen. Wir haben neben der intensiven Beschäftigung mit vielen kleinen und einzelnen Verwaltungsaufgabenstellungen an einigen Stellen tatsächlich auch herzhaft lachen dürfen. Das hatten wir auch nötig, um zu vermeiden, dass Einzelne, vielleicht auch ich, aufstehen, den Raum verlassen und sagen: Das stehe ich nicht durch, mich derart ellenlang am Freitagnachmittag immer wieder mit diesem Thema beschäftigen zu müssen. Aber Sie sehen, dass auch ich durchgehalten habe.
Ich danke den anderen Beteiligten im Ausschuss. Ich danke vor allem unserer Dompteuse - ich hoffe, ich habe das Wort halbwegs richtig ausgesprochen, obwohl ich des Französischen nicht mächtig bin -, weil sie es geschafft hat,
Nun möchte ich die umfangreiche Redezeit doch für einige Hinweise nutzen. Warum haben wir uns mit dem Ganzen derart intensiv beschäftigt, dass man sich, wenn man sich das Ding durchgelesen hat und einmal durchgerechnet hat, wie viele hunderttausend Euro das möglicherweise gekostet hat, fragen muss, ob dieser Aufwand tatsächlich gerechtfertigt ist. Dann stellen wir fest: Wir haben uns damit beschäftigt, weil wir ein stabiles demokratisches System haben, in dem die ganze Sache nach dem Minderheitenrecht in Gange gesetzt wurde. Genau das ist ein Punkt, der mich sehr zum Nachdenken angeregt hat.
Ich finde es wichtig, dass wir ein solches Minderheitenrecht haben. Ich bedauere es allerdings ausdrücklich, dass wir die Diskussion hier im Landtag beim Start der ganzen Geschichte nicht genauso intensiv, gemeinsam und im Konsens geführt haben, um die Aufgabenstellung untereinander genauer abzustimmen und zu verfeinern. Das hätte dem Gesamtergebnis außerordentlich gutgetan.
Ich kann zukünftigen Einbringern von EnqueteVorhaben nur empfehlen, diesen Konsens im Vorfeld zu suchen. Das tut uns allen gut.