Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich kurz zu den aus der Sicht der CDULandtagsfraktion wesentlichen Kernaussagen des Gesetzentwurfes kommen. Wir werden den dreistufigen Verwaltungsaufbau bei zur Erfüllung nach Weisung übertragenen Aufgaben beibehalten. Ich persönlich war schon immer ein Befürworter des dreistufigen Verwaltungsaufbaus. Wir brauchen ein Landesverwaltungsamt als zentrale Koordinierungs- und Bündelungsbehörde, nicht zuletzt, um auch die Fachministerien von Verwaltungsaufgaben zu entlasten. Die Einräumigkeit der Verwaltung als übergeordnetes Organisationsprinzip wird festgeschrieben. Eine Abweichung von diesem Grundsatz soll die Ausnahme bleiben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie abschließend um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Herr Kollege Kolze. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abgeordnete Herr Striegel. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der allgemeine Aufbau der öffentlichen Verwaltung und ihre räumliche Gliederung werden durch Gesetz geregelt - Kollege Kolze hat es gerade zitiert -, so heißt es in Artikel 86 Abs. 2 der Landesverfassung Sachsen-Anhalt. Diesem Auftrag kommen wir nun endlich mit dem Organisationsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt nach.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen für die Schaffung einer bürgerfreundlichen transparenten und effizienten Verwaltungsstruktur. Das Landesorganisationsgesetz schafft Rechtssicherheit im Verhältnis zwischen Gesetzgeber und Verwaltung sowie zwischen den Behörden untereinander. Zudem macht ein Organisationsgesetz die öffentliche Verwaltung auch für Bürgerinnen und Bürger transparenter.
Explizit begrüßen wir bei der nun vorliegenden Beschlussempfehlung, dass im Sinne einer Verwaltungsmodernisierung in § 3 des Landesorganisationsgesetzes Grundsätze zur elektronischen Verwaltung in gesetzlicher Form aufgestellt werden. Ziel muss es aus unserer, aus grüner Perspektive sein, öffentliche Dienste und somit die Effizienz des Verwaltungshandelns weiter zu verbessern und sie insbesondere den modernen Kommuni
Meine Damen und Herren! Meine Fraktion hat den Gesetzentwurf über die Organisation der Landesverwaltung Sachsen-Anhalt auch zum Anlass genommen, im Rahmen eines Fachgesprächs erneut über die Stufigkeit der Landesverwaltung zu diskutieren. Der pragmatische Ansatz, dass die Landesverwaltung Sachsen-Anhalt keine durchgehende Dreistufigkeit aufweist, sondern eine Stufigkeit, die sich an einer konkreten Aufgabenwahrnehmung orientiert, unterstützen wir grundsätzlich. Jedoch müssen schlanke und effiziente Verwaltungsstrukturen kontinuierlich vorangetrieben werden. Die Aufgabengebiete des Landesverwaltungsamtes
müssen darauf hin geprüft werden, welche Aufgaben kommunalisiert werden können und ob durch eine Zusammenlegung von Fachbehörden Effizienzgewinne erzielt werden können.
Ausgehend davon besteht auch in Zukunft Bedarf für eine zentrale Bündelungs- und Koordinierungsbehörde. Denn das Mittel zu effizienten Verwaltungsstrukturen stellt nicht die konsequente Zweistufigkeit der Landesverwaltung dar, sondern vielmehr eine aufgabenorientierte Beurteilung der aktuellen Verwaltungsebenen. - Meine Damen und Herren, herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Striegel. - Jetzt hat Herr Kollege Dr. Brachmann für die SPD-Fraktion das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist die Zeit der Jubiläen. Der Präsident hat heute Morgen schon darauf hingewiesen: Es ist 25 Jahre her, dass der Landtag von Sachsen-Anhalt gewählt worden ist. Es dauerte dann zwar noch einige Zeit, bis eine Landesverfassung hier im Hohen Haus verabschiedet worden ist, aber auch dieses Jubiläum werden wir in absehbarer Zeit feiern.
In dieser Landesverfassung ist die Norm des Artikels 86 Abs. 2 von Anbeginn verankert. Insoweit ist heute eine historische Stunde: Nach 23 Jahren erfüllen wir diesen Verfassungsauftrag. Ich selbst habe zwei dicke Ordner mit etlichen Entwürfen zu einem Landesorganisationsgesetz. Warum hat das so lange gedauert?
Herr Präsident, wenn Sie gestatten, würde ich hier gern ein Zitat aus einem Aufsatz von mir aus dem Jahr 1999 vortragen:
stalt die Verwaltung in den einzelnen Bereichen konkret angenommen hat, hing maßgeblich davon ab, welches Land Verwaltungshilfe leistete und woher sich die Führungskräfte rekrutierten. Darauf ist einerseits zurückzuführen, dass bei den in SachsenAnhalt geschaffenen Verwaltungsstrukturen häufig niedersächsische Vorbilder Pate
standen, andererseits erklärt dies aber auch, weshalb die Verwaltung nicht aus einem Guss ist und jedenfalls in Teilbereichen von Anbeginn besondere Wege eingeschlagen worden sind. Alles in allem ist so beim Aufbau der Landesverwaltung in Sachsen-Anhalt ein ziemlich bunter Teppich entstanden, der durch das Nebeneinander von allgemeiner Verwaltung und einer Vielzahl von Sonderbehörden und Einrichtungen gekennzeichnet ist.“
Es kommt hinzu, dass die Errichtungsakte sehr unterschiedlicher Natur waren. Die einen wurden durch Gesetz errichtet, die anderen durch Organisationsakt.
Wenn man eine Landesverwaltung effektiv und effizient organisieren will, dann ist auch klar, dass es begleitend und im Vorfeld dazu Gebietsreformen bedarf, damit insbesondere die Landkreisebene jedenfalls die Leistungsstärke erreicht, die notwendig ist, um als unmittelbare Landesverwaltung agieren zu können.
Dass es sich auch mit der Kreisgebietsreform hingezogen hat, wissen Sie alle selbst. Dass dann eine Funktionalreform realisiert worden ist, bei der noch das eine oder andere denkbar gewesen wäre, ebenso.
Alles in allem ist aus heutiger Sicht der Aufbau der Verwaltung in Sachsen-Anhalt im Wesentlichen, was die Aufbauorganisation anbelangt, abgeschlossen. Insoweit war es mir ein Anliegen, dass der Auftrag, ein Landesorganisationsgesetz endgültig auf den Weg zu bringen, in die Koalitionsvereinbarung aufgenommen worden ist. Diesem Auftrag, diesem politischen Anliegen kommen wir mit diesem Gesetz nach. Es ist das Fundament unserer Landesverwaltung und enthält wichtige Prinzipien, die für die Fortentwicklung der Verwaltung in Sachsen-Anhalt hilfreich sind.
Wünscht jemand, dass wir eine getrennte Abstimmung zu dem Beschlussvorschlag durchführen? - Das ist nicht der Fall. Dann frage ich: Wer der Beschlussempfehlung in Gänze zu, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das ist niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die - -
- Sie haben dafür gestimmt. Dann hat das jetzt irgendwie mit dem Zeitabläufen nicht geklappt. - Also, noch einmal für das Protokoll: Die Koalitionsfraktionen und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben zugestimmt und die Fraktion DIE LINKE hat dagegen gestimmt. Jetzt stimmt es.
(Herr Grünert, DIE LINKE: Nein! Enthaltung! - Frau Bull, DIE LINKE: Enthalten! - Weitere Zurufe von der LINKEN: Enthaltungen!)
- Der Stimme enthalten. - Ich bin nicht gut drauf, das gebe ich zu. Also der Stimme enthalten. Der Protokollant ist besser drauf als ich. Ich sehe das.
Es folgt die Abstimmung über die Abschnittsüberschriften. Wer stimmt den Abschnittsüberschriften zu? - Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - ich gehe jetzt immer schön von hier außen nach da drüben - und die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion DIE LINKE.
(Herr Grünert, DIE LINKE: Genau! - Zustim- mung von Frau Zoschke, DIE LINKE - Hei- terkeit bei der LINKEN)
Jetzt stimmen wir über die Gesetzesüberschrift ab. Wer stimmt der Gesetzesüberschrift zu? - Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion DIE LINKE. Damit wurde die Gesetzesüberschrift beschlossen.
Jetzt stimmen wir über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt dem Gesetz in seiner Gesamtheit zu? - Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion DIE LINKE. Das Gesetz ist damit beschlossen worden. - Danke, dass Sie es mit mir ertragen haben. Der Tagesordnungspunkt 10 ist damit erledigt.
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die „Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt“