Protocol of the Session on September 17, 2015

wurde durch den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung einstimmig verabschiedet.

Weiterhin verständigte sich der Ausschuss darauf, abweichend von der üblichen Plenumsbefassung im vereinfachten Verfahren mit der Abgabe einer Stellungnahme die Möglichkeit der Berichterstattung im Landtag zu nutzen, was hiermit geschieht.

Im Namen des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke sehr, Kollege Herbst. - Eine Debatte war nicht vorgesehen. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir jetzt zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 6/4344. Es ist die Abstimmung über die Beschlussempfehlung, so wie es Herr Herbst gerade ausgeführt hat. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist die Stellungnahme so angenommen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 21.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 26 auf:

Beratung

Bestimmung von acht weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisationen für die Mitgliedschaft in der Versammlung der Landesmedienanstalt

Antrag Fraktionen CDU, DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/4373

Eine Einbringung ist hierzu nicht vorgesehen worden. Ich möchte zu dem Gegenstand jedoch einige Anmerkungen machen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag haben die Fraktionen acht gesellschaftlich bedeutsame Organisationen für

die Mitgliedschaft in der Versammlung der Landesmedienanstalt durch den Landtag bestimmt.

Diese Aufgabe leitet sich aus § 42 Abs. 1 Satz 2 Nr. 15 des Mediengesetzes des Landes SachsenAnhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2013 ab, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Mediengesetzes vom 5. Dezember 2014.

Da die Amtszeit der bisherigen Versammlung der Medienanstalt am 3. November 2015 endet, sind nunmehr neue Mitglieder zu entsenden. Daher haben die Fraktionen aus zwölf Bewerbungen um eine Mitgliedschaft die in dem Antrag aufgeführten acht Organisationen bestimmt. Dieses Ergebnis stellt der Landtag durch Beschluss fest.

Ich will zur Abstimmung über den Antrag in der Drs. 6/4373 aufrufen. Wer stimmt dem zu? - Das sind alle Fraktionen. Damit ist das so beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt 26 ist damit abgeschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 27 auf:

Beratung

Behandlung im vereinfachten Verfahren gemäß § 38 Abs. 3 GO.LT (Konsensliste)

Konsensliste Landtagspräsident - Drs. 6/4374

Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht - Landesverfassungsgerichtsverfahren LVG 4/15 (ADrs. 6/REV/135)

Beschlussempfehlung Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung - Drs. 6/4342

Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht - Landesverfassungsgerichtsverfahren LVG 5/15 (ADrs. 6/REV/137)

Beschlussempfehlung Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung - Drs. 6/4343

Über die Konsensliste ist in der Drs. 6/4374 abzustimmen. Wer stimmt dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist die Konsensliste so beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 27 ist erledigt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 19 auf:

Zweite Beratung

Anerkennung der Taubblindheit als Behinderung eigener Art

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/438

Änderungsantrag Fraktionen CDU und SPD - Drs. 6/469

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit und Soziales - Drs. 6/4362

Die erste Beratung fand in der 11. Sitzung des Landtages am 7. Oktober 2011 statt. Berichterstatterin ist die Abgeordnete Frau Dr. Späthe. Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/438 und der dazugehörige Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 6/469 wurden vom Plenum in der 11. Sitzung am 7. Oktober 2011 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Mitberatende Ausschüsse gab es nicht.

Mit ihrem Antrag zielt die Fraktion DIE LINKE darauf ab, die Landesregierung aufzufordern, eine Bundesratsinitiative zu starten, die Taubblindheit als Behinderung eigener Art amtlich anzuerkennen. Dafür soll ein spezielles Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis eingetragen werden, was jedoch einer Verankerung im SGB IX bedarf.

Mit dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD soll die Landesregierung zunächst gebeten werden, im Ausschuss für Arbeit und Soziales zu dieser Thematik zu berichten, insbesondere bezüglich der Aufnahme des besonderen Merkzeichens „TBI“ im Schwerbehindertenausweis vor dem Hintergrund der Erklärung des Europäischen Parlaments zu den Rechten von Hör- und Sehbehinderten.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat sich erstmals in der 8. Sitzung am 30. November 2011 mit beiden Anträgen befasst. Die Fraktion DIE LINKE erklärte, an ihrem Antrag festzuhalten. Eine Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss, wie es der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen vorsieht, hielt sie nicht für zielführend.

Die Vertreter der Landesregierung und der Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen gaben dem Ausschuss zunächst über die grundsätzlichen Ausführungen im Plenum hinausgehende Informationen zu dieser auf der auf Bundesebene zu regelnden Problematik.

Sie wiesen hierbei auch auf eine wissenschaftliche Untersuchung der Lebenssituation Taubblinder hin, die durch das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales zwischenzeitlich in Auftrag gegeben wurde, und empfahlen, die Ergebnisse dieser Untersuchung abzuwarten, ebenso die Ergebnisse der Beratungen der Behindertenbeauftragten der Länder im April 2012.

Der Ausschuss stimmte dem Vorschlag einvernehmlich zu, die Ergebnisse der erwähnten wissenschaftlichen Studie abzuwarten und danach zu entscheiden, wie weiter verfahren werden soll.

In der 55. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 25. August 2015 wurden die Anträge erneut beraten. Dazu lag dem Ausschuss eine schriftliche Stellungnahme der Landesregierung vom 23. Juni 2015 vor.

Die Landesregierung berichtete unter anderem, dass sich auf der Bundesebene keine Mehrheiten für die Einführung eines eigenen Merkzeichens für die Taubblindheit finden ließen; sie gehe aber davon aus, dass die derzeit bestehenden Zeichen für „sehblind“, „gehörlos“ und „eingeschränkt“ ausreichend seien, um entsprechende Unterstützungsleistungen zu gewähren.

Nach der Ansicht der Koalitionsfraktionen haben sich sowohl der Antrag der Fraktion DIE LINKE als auch der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD mit dem Bericht der Landesregierung erledigt. Insbesondere wies die Fraktion der CDU darauf hin, dass Hilfsmittel, die benötigt würden, bereits bezahlt würden, unabhängig von der Existenz des Merkzeichens. Die Fraktion der SPD erinnerte zudem daran, dass sich selbst der Behindertenbeauftragte des Landes im Jahr 2011 gegen die Einführung eines solchen Merkzeichens ausgesprochen habe.

Die Oppositionsfraktionen teilten die Ansicht nicht, dass sich die Anträge erledigt hätten. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betrachtet die Einführung eines solchen Merkzeichens als einen ersten Schritt zum Nachteilsausgleich für taubblinde Menschen. Die Fraktion DIE LINKE sprach sich gegen eine Erledigterklärung des Antrages auch vor dem Hintergrund dessen aus, dass von der Landesregierung bisher kein Bericht über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von speziellen Nachteilsausgleichen für Taubblinde vorlag.

Im Ergebnis der Diskussion folgte der Ausschuss mit 7 : 3 : 0 Stimmen dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD, der zum Inhalt hat, im Ausschuss für Arbeit und Soziales über die Systematik der Merkzeichen im Schwerbehindertenrecht und über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von speziellen Nachteilsausgleichen zu berichten.

Zusätzlich beantragten die Koalitionsfraktionen, mit der Beschlussfassung im Plenum gleichzeitig den Antrag für erledigt zu erklären, da die Berichterstattung der Landesregierung bereits stattgefunden hatte. Dieser Antrag wurde mit 7 : 4 : 0 Stimmen angenommen.

Bei der im Nachgang zu dieser Sitzung durchgeführten Prüfung der Beschlussempfehlung hin

sichtlich der Rechtmäßigkeit in Bezug auf die Geschäftsordnung traten Bedenken auf, da einerseits eine Entscheidung über den Antrag in der Sache getroffen, gleichzeitig dieser jedoch für erledigt erklärt wurde, was einen Widerspruch ergab.

Die Abstimmung über die Drucksachen wurde deshalb in der folgenden 56. Sitzung am 9. September 2015 erneut durchgeführt mit dem Ergebnis, dass der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 6/469, der eine Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Arbeit und Soziales vorsieht, mit 7 : 4 : 0 Stimmen angenommen wurde.

Dieser liegt nun dem Plenum als Beschlussempfehlung vor. Das Hohe Haus wird gebeten, dieser Empfehlung zu folgen. - Danke.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Danke sehr, Frau Kollegin Dr. Späthe, für die Berichterstattung. - Für die Landesregierung spricht Minister Herr Bischoff. Bitte sehr.