Rechte noch gestärkt, seine Kompetenzen erweitert und auch das für Demokratie und Gesellschaft nutzlose einerseits und andererseits gefährliche VMann-Wesen gestärkt werden und letztlich nur noch Mord als Tabu und für V-Männer als verboten gelten.
Das, meine Damen und Herren, ist zynisch, gerade angesichts der Verbrechen des NSU. Es ist ein Bärendienst für die Demokratie. So wie Sie, Herr Minister, sich mit Ihrem Agieren im September 2012 wohl mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenso einen Bärendienst erwiesen haben. - Herzlichen Dank.
Danke schön, Frau Abgeordnete Quade. - Für die Landesregierung spricht der Minister für Inneres und Sport Herr Stahlknecht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach den Erfahrungen der Weimarer Republik, die sich Zeit ihres Bestehens permanenten Angriffen von links und rechts ausgesetzt sah, haben sich die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes - Gott sei Dank - für eine wehrhafte Demokratie entschieden.
Diese erste Demokratie, nämlich die Weimarer Republik, die sich nicht schützte, öffnete mit ihrer Wehrlosigkeit einem extremistischen, ja, menschenverachtenden Regime das Tor zur Macht. Gerade wir Deutschen haben vor dem Hintergrund der Geschichte allen Grund, das zu bedenken. Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung soll und muss vor ihren Feinden geschützt werden.
Dazu gehört auch, sie vor jeglicher Form von religiös oder politisch motiviertem Extremismus oder Fundamentalismus zu schützen.
Eine solche Bedrohung unserer Freiheit ist, wie wir alle wissen, keine theoretische, meine Damen und Herren - Sie brauchen nur in die Zeitung zu sehen, in die globale Welt -; sie ist eine reale.
Den Verfassungsschutzberichten der Länder und des Bundes ist klar zu entnehmen, dass die Feinde unserer Freiheit im rechtsextremen, im linksextremen, aber auch im islamistisch-extremen Bereich zu finden sind. Dementsprechend sind staatliche Stellen verpflichtet, verfassungswidrige Bestrebungen zu ermitteln und gegebenenfalls gegen diese vorzugehen.
Dabei werden die rechtlichen, polizeilichen und sicherheitspolitischen Instrumente zur Abwehr der Feinde unserer Demokratie genutzt. Nicht als Selbstzweck, sondern zum Schutz unserer Verfassung und unserer Freiheit haben wir Organisationen und Menschen, die diese Freiheit schützen und verteidigen.
Meine Damen und Herren! Dazu gehören auch die Verfassungsschutzbehörden. Den überwiegenden Teil ihrer Information gewinnen unsere Verfassungsschutzbehörden aus allgemein zugänglichen sogenannten offenen Quellen.
Das sind zum Beispiel Programme und Flugblätter, öffentliche Aussagen auf Versammlungen oder Veröffentlichungen im Internet. Wo diese offene Informationserhebung keinen Erfolg verspricht, darf die Verfassungsschutzbehörde unter den engen Voraussetzungen der §§ 7 und 8 des Verfassungsschutzgesetzes und unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nachrichtendienstliche
Mittel einsetzen. Hierzu zählt auch der Einsatz von Vertrauenspersonen, sogenannten VP oder auch V-Leuten.
Diese Personen sind Teil der Szene, über die sie berichten. Anders als verdeckte Ermittler, die als Behördenmitarbeiter von außen mit einer entsprechenden Legende erst eingeschleust werden müssen, sind V-Leute schon längere Zeit in die jeweilige Szene eingebunden und genießen bereits das Vertrauen ihrer Szenekameraden.
will ich dabei nicht verhehlen. Hierbei jedoch auf eine strafrechtlich „weiße Weste“ der Vertrauenspersonen abzustellen, wäre unter diesen gegebenen Gesichtspunkten lebensfremd.
So weit geht auch der Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes vom 20. April dieses Jahres nicht, der im Übrigen heute im Bundestag erneut zur Abstimmung steht. Wir sind tagesaktuell.
Zwar regelt § 9b Abs. 2 Satz 3 den Ausschluss als Vertrauensperson wegen vorausgegangener Straftaten. Die rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens oder eine Verurteilung zu einer nicht zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe schließen nunmehr die Anwerbung und den Einsatz grundsätzlich aus.
dazu auf die Ausführungen in der Begründung zu dem Gesetzentwurf in der Bundestagsdrucksache. Darin heißt es:
„Zur Aufklärung terroristischer Organisationen müssen unter ganz besonderen Umständen wegen der herausragenden Gefährdung womöglich Vorbestrafte unabhängig vom Resozialisierungsstand als Vertrauensleute einsetzbar sein, wenn dieser Informationszugang alternativlos ist.“
Meine Damen und Herren! Ich bin der festen Überzeugung, dass Vertrauenspersonen gerade angesichts neuer Herausforderungen wie dem islamistischen Extremismus und dem IS mit seinen Abwerbeversuchen in Deutschland für Kämpfer und für junge Frauen weiterhin nötig sind.
Diesen Aspekt hat offenbar auch unter Rot-RotGrün der Freistaat Thüringen gesehen, der zwar die V-Leute der rechten Szene im März 2015 abschaltete, jedoch nicht im Bereich der salafistischen Szene; so berichtet es jedenfalls „Spiegel online“ am 3. April dieses Jahres.
Meine Damen und Herren! Unsere Demokratie lebt von einer großen Freiheit und Offenheit. Ihre Gegner, die diese Freiheit und Offenheit angreifen oder abschaffen wollen, wollen möglichst lange unerkannt bleiben und schotten sich ab.
Um zu wissen, was gewaltbereite Extremisten vorhaben, oder um ihre Pläne zumindest erahnen zu können, ist der Verfassungsschutz auf Informationen aus der Szene angewiesen. Ohne ihre Mitarbeit wäre ein präventiver Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger nicht möglich.
Dies ist natürlich keine Garantie dafür, dass jederzeit hinreichend und rechtzeitig Informationen vorliegen, um eine akute Gefahr zu verhindern. Das haben wir alle - Frau Quade, darin gebe ich Ihnen Recht - im Zusammenhang mit den Morden des NSU schmerzhaft erfahren müssen. Daraus abzuleiten, dass dann die Arbeit der V-Leute nicht erforderlich sei, ist jedoch keine logische Schlussfolgerung.
behörden verbessert wird. Dies wurde bereits unmittelbar nach der Aufdeckung der NSU-Taten mit der Errichtung eines Gemeinsamen Abwehrzentrums Rechtsextremismus in November 2011 begonnen, das im November 2012 in das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum überführt worden ist.
Meine Damen und Herren! Wenn staatliche Stellen sich der V-Leute bedienen, um staatssichernde Erkenntnisse zu erlangen, dann haben sie gegenüber diesen Personen auch Pflichten. Berichten V-Leute Interna aus Szenekreisen, gehen sie ein hohes persönliches Risiko ein bis zur Gefahr für ihr Leben. Daher ist der Staat in der Pflicht, ihre Angaben vertraulich zu behandeln und seine Quellen zu schützen.
Dieser Quellenschutz kann bis zur Vergabe einer neuen persönlichen Identität des Informanten gehen, wenn es zum Schutz eines Menschenlebens erforderlich ist.
Daher teile ich nicht die Auffassung einiger Kollegen hier im Hohen Hause, dass Aufklärung vor Quellenschutz rangiert. Ginge der demokratische Rechtsstaat auf diese Weise mit seinen Informanten um, versiegte nicht nur die Erkenntnisquelle sehr bald, sondern ließe der Rechtsstaat auch seine Informanten schutzlos. Das halte ich für untragbar und auch mit den Werten des Rechtsstaats nicht vereinbar.
Meine Damen und Herren! Genau aus diesem Grund - ich würde es jederzeit wieder so tun - habe ich im Fall „Corelli“ handeln müssen, um Gefahren für das Leben und die körperliche Unversehrtheit von Thomas Richter, alias „Corelli“, abzuwenden.
Trotz der sicherlich nicht unumstrittenen Person - Sie haben es ausgeführt - Thomas Richter dürfen wir bei der Bewertung des Falles nicht vergessen: Das Rechtsgut „Leben“ genießt im Rahmen einer Güterabwägung absoluten Vorrang und ist für mich nicht relativierbar.
Deshalb habe ich rechtmäßig gehandelt. Ich bin aber insofern dankbar, weil Sie mir die Gelegenheit geben, Ihnen abschließend und öffentlich den Verlauf der Ereignisse im August und September 2012 zu schildern; und zwar die Punkte, auf die es ankommt.
Nachdem verschiedene Medien bereits im August 2012 über Kontakte - nicht nur Medien in SachsenAnhalt - von Thomas Richter zu Uwe Mundlos berichtet hatten, spitzte sich die Situation im September 2012 dramatisch zu.
Angesichts der schon publizierten engen Verbindungen von Thomas Richter zum Nationalsozialistischen Untergrund lag der nahezu zweifelsfreie Schluss vor, dass Richter dieser Informant sein könnte.
eine schriftliche Anfrage - somit ein Urkundsbeweis - des MDR vom 14. September 2012, in welcher der MDR das Innenministerium fragt, ob es sich bei dem V-Mann „Corelli“ um Richter handelt.
Damit war aus der Sicht des Innenministeriums der V-Mann spätestens jetzt enttarnt. Das Geheimnis war nach meiner Überzeugung aufgedeckt; es war kein Geheimnis mehr.