Das Dublin-System ist nicht nur nach menschlichem Ermessen und nach den Erfahrungen in der Praxis untauglich, sondern es steht auch zunehmend im Fokus der Gerichte und wird zunehmend durch Gerichtsentscheidungen ausgehöhlt. Das zeigt, dass es nicht tragfähig ist. Denken Sie an Entscheidungen wie vor fast genau einem Jahr in der Schweiz, wobei es um die Abschiebung einer, ich glaube, afghanischen Familie nach Italien ging. Damals hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gesagt, das funktioniert nicht. Das darf nach Dublin nicht mehr gemacht werden. Diese Abschiebungen wurden gestoppt. In verschiedenen anderen Härtefällen wurden sie auch gestoppt. So wird dieses System auch gerichtlich immer weiter ausgehöhlt. Letztlich ist es überhaupt nicht tragfähig und deswegen sollten wir als Bundesland etwas dagegen tun, und das können wir auch.
Meine Damen und Herren! Wir brauchen eine gerechtere Verteilung Geflüchteter in Europa. Wir haben 56 Millionen Geflüchtete auf der ganzen Welt unterwegs. Denen müssen wir Schutz und Unterstützung bieten. Der Versuch, mit der Quote ein einheitliches Verteilsystem in Europa, ein gerechteres Verteilsystem herbeizuführen, das in der Tat auch die Leistungen, die Deutschland im Gegensatz zu anderen EU-Ländern erbringt, stärker würdigt und das auch andere Länder mit in die
Es ist bedauerlich, dass es im ersten Anlauf gescheitert ist. Es kann aber nur der erste Anlauf gewesen sein. Wir brauchen weitere Schritte in diese Richtung. Deswegen wäre es wichtig, wenn durch eine Zustimmung zu dem Antrag - er wird aber heute erst einmal an die Ausschüsse überwiesen werden - dieses Signal von Sachsen-Anhalt ausgeht. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Dublin-System ist grundsätzlich sinnvoll; denn es verpflichtet jeden Mitgliedstaat dazu, die europäischen Standards zu achten, etwa beim Asylverfahren und bei der Durchführung des Verfahrens.
Die Grundidee des Dublin-Verfahren zeigt, dass die Europäische Union der Menschenwürde der Asylsuchenden einen hohen Stellenwert beimisst. Den einzelnen Mitgliedstaaten ist es verboten, Asylsuchende wie Spielbälle hin und her zu schicken.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gleichwohl die Bundesländer in Dublin-Fällen keine eigene Entscheidungskompetenz haben, da die Ausländerbehörden der Bundesländer an die Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu inländischen und zielstaatenbezogenen Abschiebungshindernissen gebunden sind, ist es durchaus richtig, das Dublin-Übereinkommen auch hier in diesem Hohen Hause zu thematisieren.
Ich sage es ganz deutlich auch für meine Fraktion: Nicht das Dublin-Verfahren als solches ist das Problem. Die fehlende konsequente Anwendung der Dublin-Verordnung bei den Asylverfahren und Aufnahmestandards in einzelnen Mitgliedstaaten und die Überforderung insbesondere Italiens und Griechenlands mit dem stark anwachsenden Flüchtlingsstrom über das Mittelmeer stehen vielmehr derzeit dem Funktionieren des gemeinsamen europäischen Asylsystems entgegen.
Bei den Beratungen hier in diesem Hohen Haus müssen wir auch die nackten Zahlen im Blick haben. Im Jahr 2014 stellte laut Statistikbehörde Eurostat einer von drei Asylbewerbern, der in die EULänder oder nach Norwegen, Liechtenstein, Island oder die Schweiz kam, einen Antrag in Deutschland.
Wir können nicht mehr von einer gerechten Verteilung in Europa sprechen. Im letzten Jahr wurden in Deutschland 172 945 Erstanträge gestellt. In Großbritannien waren es nur 31 070 und in Spanien sogar nur 5 460. Nach Griechenland kamen im Jahr 2014 43 500 Flüchtlinge, jedoch wurden nur etwa 7 500 Erstanträge gestellt. Diese Diskrepanz ist damit zu erklären, dass es in Griechenland oft nicht möglich ist, einen Asylantrag zu stellen.
Es gibt EU-Länder, in denen nur sehr wenige Menschen um Asyl bitten dürfen. Im Juni des letzten Jahres meldeten Estland 15, Slowenien 25, die Slowakei 30 sowie Kroatien, Litauen und Portugal jeweils 35 Asylgesuche. Auch in Tschechien, Polen, Irland, Finnland und in weiteren Ländern fallen die Zahlen niedrig aus. Es ist eben auch ein Problem, dass insbesondere in Osteuropa die Solidarität zur Aufnahme von Asylsuchenden und Flüchtlingen nicht besonders groß ist und dass einige Länder wie etwa Griechenland oder Ungarn sich nicht immer an diese verbindlichen einheitlichen Standards halten, insbesondere in Bezug auf die Weiterreise von Flüchtlingen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch aus diesen Gründen hat die EU-Kommission in ihrer Migrationsagenda Maßnahmen zur Migrations- und Flüchtlingspolitik vorgestellt, die auch Vorschläge zur Verteilung der Asylbewerber innerhalb Europas enthält und auf eine gerechte Verteilung der Flüchtlinge in Europa dringt. Die Agenda enthält eine ganze Reihe guter und konstruktiver Vorschläge, die jedoch zum Beispiel bei der Festsetzung von verbindlichen Verteilungsschlüsseln nicht von allen Mitgliedstaaten getragen werden.
Die EU-Kommission bekennt sich zu den DublinRegelungen, möchte jedoch bei hohen Asylbewerberzahlen die zusätzliche Umverteilung nach bestimmten Kriterien wie der Zahl der Bevölkerung und der bisherigen Aufnahmeleistung vornehmen. Es ist richtig, darüber nachzudenken, das DublinSystem zu modifizieren, um zum Beispiel durch eine Umverteilung von Flüchtlingen auf einzelne Mitgliedstaaten eine gerechte Lastenverteilung auf europäischer Ebene in bestimmten Ausnahmesituationen erreichen zu können. Spanien, Frankreich und Großbritannien müssten dann deutlich mehr Menschen aufnehmen.
Es ist auch richtig, über die Vorschläge der EUKommission hier in diesem Hause zu beraten. Was aber definitiv keine Lösung ist, ist die Umsetzung Ihrer Forderung, dass sich ein Asylbewerber künftig aussuchen können solle, in welchem Mitgliedstaat er einen Asylantrag stellen möchte. Was wäre die Folge? - Der Anreiz für Länder wie Italien oder Griechenland, sich an europäische Standards zu halten und für ordentliche, humanitäre Bedingungen zu sorgen, wäre noch viel geringer und Deutschland würde aufgrund der im europäischen
Vergleich guten Unterbringung und Versorgung nicht nur den Großteil, sondern fast alle Antragsteller aufnehmen.
Auch Ihre Forderung, die Dublin-Verordnung außer Kraft zu setzen, zu missachten oder zu umgehen, halte ich für verantwortungslos. Solange die Dublin-Verordnung gilt, ist diese auch in Deutschland und in Sachsen-Anhalt anzuwenden. Es dürfte hilfreich sein, wenn die Landeshauptstadt Magdeburg die Rückführung von Dublin-Fällen künftig wieder ohne vorherige Ankündigung vollziehen würde.
Abschließend bitte ich Sie um Zustimmung zur Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Inneres und Sport. - Ich bedanke mich.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Kolze, Sie machen es mir nicht leicht. Jetzt bemühen wir uns alle darum, irgendwie Einigkeit zu wahren und uns zumindest auf die Punkte zu konzentrieren, die wir beantragt haben, und Sie halten jetzt hier so eine Rede.
Herr Kolze, wir sind nicht einig. Ich halte es für verantwortungslos, was Sie umgekehrt betrachten. Ich halte es für verantwortungslos in der derzeitigen Situation, Menschen gemäß der Dublin-Verordnung weiterhin zurück nach Italien zu überstellen.
Wir sind uns darin nicht einig. Das habe ich auch nicht erwartet. Das war auch nicht das Ziel unseres Antrags, wie gesagt, das habe ich erläutert. Wir haben uns darauf konzentriert, den Punkt, an dem sich Einigkeit herauszukristallisieren schien, hier gemeinsam zum Beschluss zu erheben und dem Innenminister so den Rücken zu stärken.
Ich bedaure, dass hierzu kein Signal des Landtags ausgeht. Ich sehe auch, ehrlich gesagt, keinen Grund, warum wir über diesen Antrag inhaltlich im Ausschuss beraten sollten. Er enthält keinerlei Punkte, die offen sind. Es ist eine einzige Überzeugung, die man teilt oder die man nicht teilt. Das Danach ist offen.
tion immer dabei. Lassen Sie uns über Waffenexporte reden, lassen Sie uns über ökonomische Ausbeutung reden, lassen Sie uns über Bürgerkriege, Diskriminierung, Verfolgung reden. Lassen Sie uns über Gewalt gegen Frauen reden. Lassen Sie uns über Klimaverschmutzung reden. Das tun wir gern.
Niemand in meiner Fraktion sagt, er will nicht über Fluchtursachen reden und diese nicht beseitigen. - Keine Frage. Aber zu sagen: Wir reden über Fluchtursachen und wollen die bekämpfen, damit wir die Leute hier nicht aufnehmen müssen - das machen wir nicht mit. Es braucht beides. Es braucht die Bekämpfung der Fluchtursachen,
Insofern gibt es jetzt zwei Interpretationsmöglichkeiten für die Überweisung in den Innenausschuss. Die eine ist: Herr Minister, Sie haben Ihre Position ernst gemeint, bekommen aber Ihre Fraktion nicht hinter sich. Die andere Interpretation wäre: Sie haben das nicht ernst gemeint.
Warum sollte ich die Interpretation von anderen wiedergeben? Natürlich ist das meine Interpretation. - Beide sind wenig charmant. Beide sind wenig hilfreich. Die erste Interpretation - Sie bekommen Ihre Fraktion nicht hinter sich - wäre mit Blick auf die politische Arithmetik für mich zwar inhaltlich bedauerlich, wäre aber für Sie - mit Blick auf die Arithmetik - bedauerlicher als für mich.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns den Antrag, wenn Sie es denn unbedingt wollen, überweisen. Wir haben in der nächsten Woche noch eine Sitzung des Innenausschusses, bei der - ich erwähnte es bereits - ein ein Jahr alter Antrag, auch zu Dublin, ein weitergehender Antrag zur Debatte steht. Lassen Sie uns bei dieser Gelegenheit in der nächsten Woche dann auch gleich über diesen Antrag reden. Ich würde mich sehr freuen, wenn es uns im Ausschuss gelingt, was hier noch nicht gelungen ist, nämlich Einigkeit zu diesem Antrag herzustellen und ihn zumindest sinngemäß zu beschließen, wenn Sie ihn schon nicht be
Damit ist die Debatte beendet. Wir treten in das Abstimmungsverfahren zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/4191 ein. Es ist eine Überweisung in den Innenausschuss gefordert worden. Wir stimmen darüber ab. Wer der Überweisung in den Innenausschuss zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Antrag in den Innenausschuss überwiesen worden. Der Tagesordnungspunkt 19 ist beendet.
Wir begrüßen auf der Zuschauertribüne Studentinnen und Studenten der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Seien Sie herzlich willkommen!
Bevor ich den letzten Tagesordnungspunkt für heute aufrufe, hat mich der Präsident gebeten, Ichnen mitzuteilen, dass das parlamentarische Sommerfest bereits um 19.30 Uhr offiziell eröffnet wird und dass es der Hitze wegen ab 19 Uhr schon Getränke gibt.
Ich gehe davon aus, dass Sie alle vom Wasser gut Gebrauch machen werden. Wir sehen uns dann um 19 Uhr bzw. 19.30 Uhr zur offiziellen Eröffnung.