für uns zutreffen. Sie sagten mehrfach in Ihrer Rede, dass Sie Baden-Württemberg und NordrheinWestfalen dabei herangezogen haben.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! So hinterlässt diese Große Anfrage den sachkundigen Leser ziemlich ratlos. Der nun vorliegende Entschließungsantrag räumt diese Ratlosigkeit nicht aus. Die Antragsteller sind dabei in ihrem Text von „altersgerecht“ auf den Begriff „alternsgerecht“ gewechselt, der aus der Arbeitswissenschaft und der Industrie bekannt ist. Alternsgerecht beschreibt den Anspruch, das Arbeitsumfeld bis hin zu Arbeitsinstrumenten der älter werdenden Belegschaft anzupassen. Dies im sozialen Kontext anzuwenden, ist zumindest sehr gewagt.
Dem Entschließungsantrag werden wir nicht zustimmen. Ich verweise dabei auf die Ausführungen des Ministers und von Herrn Krause; denn Quartiersmanagement ist nicht erst seit heute in aller Munde und ist auch an Sachsen-Anhalt nicht vorübergegangen. Wie bereits ausgeführt, ist dieser Ansatz im seniorenpolitischen Programm und anderen Papieren verankert. Fördermöglichkeiten für Quartier- und Stadtteilmanager gibt es über das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr.
Aber wichtig wäre es, die Rolle der Kommunen, der Landkreise und der kreisfreien Städte zu beleuchten. Lassen Sie mich dazu etwas ausführen. In den 90er-Jahren ging man noch von einer bestehenden und ständig weiterentwickelten Sozialplanung der Kommunen aus. Aufgrund der Förderregelung des neu geschaffenen - nicht SGB IX, wie es in Ihrer Anfrage immer steht - SGB XI mussten die Kommunen auch damals schriftlich zu Vorhaben zur Errichtung von stationären Pflegeeinrichtungen Stellung nehmen. Diese Bestätigung der Kommunen für den Bettenbedarf, aber auch ganz entscheidend für den Standort der geplanten Einrichtungen, war eine Voraussetzung für eine 80 %ige und auch übersteigende Förderung.
Mit dem Auslaufen der finanziellen Förderung machten sich zahlreiche Kommunen die Mühe einer kommunalen Sozialplanung nicht mehr. Das war für uns auch der Grund dafür, die Vergabe von freiwilligen Zuschüssen des Landes an die Kommunen wieder an das Vorlegen von Sozial- und Jugendhilfeplänen zu binden. Sie erinnern sich.
Sozialplanung, Pflegeplanung und damit auch die Frage der Quartiersentwicklung im Kontext der demografischen Entwicklung liegen im kommunalen Interesse und sind nicht per Landesgesetz durchzudrücken. Nicht vergessen werden darf, dass sich nach derzeitiger Gesetzeslage auf der Bundesebene der Bereich des Pflegeangebotes, sowohl ambulant als auch stationär, der Einflussnahme von Kommunen und Land entzieht.
Gleiches gilt für die von Ihnen vorgeschlagene gesetzliche Verankerung kommunaler Pflegekonferenzen. Zahlreiche Projekte wie psychosoziale Arbeitsgemeinschaften, Bündnisse für Familien, aber auch Quartiersentwicklung zeigen, dass es ohne den Willen der Handelnden vor Ort, der Kommunen, der Leistungsträger, der Pflegekassen, aber auch betroffener Einwohner bis hin zu ehrenamtlichen Helfern, gar nicht umgesetzt werden kann.
Die kommunale Selbstverwaltung ist ein hohes Gut. Deshalb sollte man vorsichtig mit diesen Forderungen umgehen.
Zu Ihrer Forderung - darauf möchte ich noch eingehen - nach einer Absenkung der Doppelzimmerquote, mit der als langfristiges Ziel ein Einzelzimmer als Regelangebot anzustreben ist. Hierzu möchte ich auf das verweisen, was ich eben ausgeführt habe, nämlich dass sehr viele Einrichtungen im Land gemäß Artikel 52 des Pflegeversicherungsgesetzes gefördert wurden, deren Zweckbindung noch bis Mitte der 2020er-Jahre andauern wird, Frau Dirlich.
Angesichts dessen kann man nicht einmal eben eine strenge Reduzierung der Zimmerbelegung postulieren. Das bedeutet, dass man alle Zuwendungsbescheide im Nachhinein abändern müsste. Darüber müssten wir uns hier noch unterhalten.
Die zweite Frage ist: Warum diese stringente Forderung? Was ist, wenn ich gar kein Einzelzimmer möchte? Was ist, wenn ich es mir nicht leisten kann? - Die Kosten für die Unterbringung, die Hotelkosten, trägt nämlich immer der Betroffene selbst oder seine Angehörigen oder die Sozialhilfe. Insofern verteilen sich die gesamten Investitionskosten auf eine wesentlich geringere Bettenzahl. Das bedeutet immer eine Kostensteigerung für die Betroffenen.
Und vielleicht möchte der Pflegebedürftige gar kein Einzelzimmer oder es ist aus therapeutischen oder konzeptionellen Gründen gar nicht vorgesehen. Man sollte den Betroffenen zumindest an dieser Stelle die Wahl lassen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Danke sehr, Frau Dr. Spähte. - Frau Lüddemann, Sie haben jetzt die Möglichkeit für ein Schlusswort, das vier Minuten betragen kann.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich wollte eigentlich gar nichts mehr sagen, weil ich der Kollegin Dirlich nur zustimmen kann. Es ist eigentlich Quatsch, an dieser Stelle von dieser Landesregierung noch konzeptionelle Vorüberlegungen - Konzepte habe ich ja gar nicht gefordert - zu fordern. Aber auch das ist wahrscheinlich eine Überforderung.
Aber dass der Kollege Krause diesen Entschließungsantrag als Schnellschuss bezeichnet, muss ich ganz deutlich von uns weisen. Mir war jedenfalls neu, bevor wir hier dazu debattiert haben, dass das seniorenpolitische Programm jetzt auch als Landespflegekonzeption durchgehen soll. Wenn unsere Wortwahl, Frau Kollegin Späthe, an einigen Stellen eher der Realität angepasst ist, denn den gesetzlichen Formulierungen, dann halte ich das für einer Großen Anfrage, die kein Gesetzentwurf oder Ähnliches ist, durchaus angemessen.
Zu PiA hat der Minister einige Ausführungen gemacht. Diesen habe ich entnommen, dass es sehr wohl angedacht ist, diese Konzeption und die Ausrichtung von PiA weiterzuentwickeln. Dann könnte man diesen Punkt durchaus annehmen, wenn man das ernst meint - aber gut.
Zu den kommunalen Pflegekonferenzen habe ich durchaus eine andere Meinung. Wenn ich den Berichten von Praktikerinnen und Praktikern Glauben schenke, ist das nichts, was der Markt regelt, was im Selbstlauf passiert. Hierbei sollte man sehr wohl gestaltend und rahmengebend vonseiten des Landes - davon bin ich noch immer überzeugt - tätig werden.
Auch dass wir das Geld, das wir unter Punkt 6 sozusagen schneller in den Markt bringen wollen, nach wie vor verschenken, kann ich nicht unterstreichen.
Zu den Doppelzimmern bitte ich genau in den Entschließungsantrag zu schauen. Dort steht: Senkung der Doppelzimmerquote. Ich bin noch immer der Meinung, dass wir zu wenige Einzelzimmer in diesem Land haben. Dass das Wahlrecht der Bewohnerinnen und Bewohner gewährleistet sein muss, das steht doch außer Frage. Dass Ehepaare, wenn Sie es denn wünschen, gemeinsam untergebracht werden können - es gibt übrigens Ehepaare, die ganz ausdrücklich Einzelzimmer wünschen; das ist eine diffizile Geschichte -, ist klar. Das will ich niemandem vorschreiben. Dass das Wunsch- und Wahlrecht gewährleistet sein muss, das steht wohl außer Frage. Aber es dürfte genauso außer Frage stehen, dass die Doppelzim
Dass das an dieser Stelle nicht mehr möglich ist, verstehe ich. Kollegin Dirlich hat quasi mit dem Holzhammer auch noch einmal darauf hingewiesen, warum das so ist. Insofern werden wir das nicht zu weit weglegen, nicht in die unterste Schublade, sondern in die oberste Schublade für den Wahlkampf. Wir werden es letztlich in der nächsten Legislaturperiode wieder hervorholen. - Vielen Dank.
Wir haben jetzt über den Entschließungsantrag in der Drs. 6/4174 zu befinden. Eine Überweisung ist nicht beantragt worden. Dann stimmen wir jetzt direkt ab. Wer dem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? - Das sind die drei anderen Fraktionen. Damit ist der Entschließungsantrag abgelehnt worden und der Tagesordnungspunkt 8 ist geschlossen.
Die erste Beratung fand in der 84. Sitzung des Landtages am 26. Februar 2015 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Borgwardt. Bitte sehr, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Justizvollzugsanstalten in Sachsen-Anhalt in der Drs. 6/3798 wurde von der Landesregierung in der 84. Sitzung des Landtages am 26. Februar 2015 in den Landtag eingebracht und zur Beratung in den federführenden Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung überwiesen. Mit der Mitbera
Aufgrund sinkender Gefangenzahlen sieht die Landesregierung die Notwendigkeit, eine Justizvollzugsanstalt zu schließen und die Gefangenen auf die verbleibenden Anstalten zu verteilen. Die Schließung einer Justizvollzugsanstalt, hier der JVA Dessau-Roßlau, ist aufgrund der im Gesetz über die Justizvollzugsanstalten in Sachsen-Anhalt festgelegten Standorte durch Gesetz vorzunehmen.
Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung befasste sich erstmals in der 50. Sitzung am 10. April 2015 mit dem Gesetzentwurf. Bereits zu dieser Behandlung lag dem Ausschuss die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor, welche jedoch keine Änderungsvorschläge enthielt.
In dieser ersten Beratung verständigte sich der Ausschuss darauf, eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchzuführen. Diese Anhörung, zu der auch der mitberatende Ausschuss für Finanzen eingeladen wurde, fand in der 51. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung am 8. Mai 2015 statt.
Neben den Anstaltsleitungen aller Justizvollzugsanstalten, der Jugendanstalt sowie der Jugendarrestanstalt waren auch die Interessenvertretungen der Beschäftigten sowie der Anwälte und Richter eingeladen. Nicht zuletzt gehörten zu den Anzuhörenden Vertreter des Oberlandesgerichtes Naumburg, des Landesverbandes für Kriminalprävention und Resozialisierung, des Oberbürgermeisters der Stadt Dessau-Roßlau und des Anstaltsbeirats.
Während sich die Anstaltsleitungen geschlossen für eine möglichst zeitnahe Schließung der JVA Dessau-Roßlau aussprachen, plädierten die Verbände und Interessenvertretungen unisono für eine Beibehaltung dieser Anstalt.
Aufgrund der engen Terminfolge hat der Ausschuss die Notwendigkeit gesehen, unmittelbar im Anschluss an die Anhörung die Beratung fortzusetzen. Im Ergebnis dieser Beratung hat der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung mit 6 : 3 : 0 Stimmen eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen verabschiedet, in der er die Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung empfahl.
Der mitberatende Ausschuss für Finanzen befasste sich in seiner 85. Sitzung am 20. Mai 2015 mit diesem Gesetzentwurf. In der Beratung wurden insbesondere mögliche Nachnutzungen, damit verbundene Kosten, bereits geleistete sowie für den Weiterbetrieb notwendige Investitionen und nicht zuletzt die durch die Schließung möglichen Ein
sparungen diskutiert. Im Ergebnis der Debatte schloss sich der Ausschuss für Finanzen der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 9 : 1 : 2 Stimmen an und empfahl ebenfalls die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes.
Die abschließende Ausschussberatung zu dem Gesetzentwurf fand in der 52. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung am 19. Juni 2015 statt. Zu dieser Beratung lag dem Ausschuss ein mit dem Ministerium für Justiz und Gleichstellung abgestimmter Änderungsvorschlag des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor. Darin wurde empfohlen, im § 2 des Gesetzentwurfs das Inkrafttreten auf den 1. Oktober 2015 anzupassen. Dieser Vorschlag fand ebenfalls mit 8 : 3 : 1 Stimmen die erforderliche Mehrheit und wurde in die Beschlussempfehlung aufgenommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Ergebnis der Beratungen zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Justizvollzugsanstalten in Sachsen-Anhalt fanden die vorliegenden Stellungnahmen, der Änderungsvorschlag des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, die Redebeiträge der geladenen Gäste sowie die Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses für Finanzen Berücksichtigung.
Mit 8 : 3 : 1 Stimmen wurden die Ihnen in der Drs. 6/4183 vorgelegte Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf sowie die empfohlene Entschließung beschlossen.