Protocol of the Session on July 1, 2015

Ich habe es - damals konnte ich noch nicht ahnen, welche Ausmaße das alles annimmt - in den Haushaltsberatungen auch gesagt: Am Geld wird es nicht scheitern. Lassen Sie uns nicht spekulieren, was im nächsten und übernächsten Jahr ist, sondern lassen Sie uns das dann beherzt tun, wenn wir einigermaßen wissen, was an Hilfe notwendig ist: Wir sollten aufhören, dauernd über Geld zu sprechen, sondern wir haben über Inhalte zu sprechen, wie wir diese Menschen aktivieren, ihnen bei der Sprache helfen und ihre Alltagsprobleme lösen können. Das ist im Prinzip das Wichtige. Klar muss

aber auch sein: Wir müssen die haushaltsrechtlichen Vorbereitungen treffen.

Das Thema „Sachsen-Anhalt - weltoffen, willkommen!“ ist Leitgedanke des Handelns, aber nicht zuallererst die Frage nach Geld, sondern es sind andere Themen gefragt. Deshalb stehe ich heute hier, damit wir dies auf rechtliche Füße stellen; denn aufgrund unserer Gesetzgebung müssen wir die Voraussetzungen schaffen. Sie wissen selbst noch: Wir hatten einmal ein Gesetz, das das geregelt hat und dann in das FAG übergegangen ist. Nun müssen wir die Voraussetzungen dafür schaffen, dass es unabhängig von Haushaltsberatungen im FAG gelöst werden kann.

Ich denke, eine bessere Integration kann gelingen, wenn wir zum Beispiel Integrationslotsen anbieten. Sie helfen bei Anfangsschwierigkeiten. Wir sprechen über Sprachklassen für Deutschkurse. Wir haben uns gerade nach Diskussionen in den Kommunen auf eine Pauschale von 8 600 € geeinigt. Dem einen reicht es, dem anderen nicht. Ich denke, im Ländervergleich können wir uns damit sehen lassen.

Auch dort gilt: Lasst uns erst mal den Menschen helfen und schauen, was an Gesamtfinanzierung nötig ist. Aber ich kann aus heutiger Sicht sagen, dass wir den Kommunen die Kosten fast komplett abnehmen. Wir sind ja in der Diskussion mit dem Bund noch nicht am Ende, welchen Teil der Finanzierung von Asylbewerbern jeder schultern muss. Ich denke, das wird in den nächsten Wochen und Monaten konkreter werden.

Jetzt zur Finanzierung. Das Finanzausgleichsgesetz des Landes gewährt, wie Sie wissen, den Kommunen eine aufgabenbezogene Finanzausstattung. Steigen die Ausgaben, so schlägt sich das hier nieder, nur mit dem Problem: später. Das ist das, was beim FAG ohnehin immer diskutiert wird. Die Kommunen brauchen jetzt die Unterstützung, sie brauchen jetzt die Klarheit. Sie wissen: Diskussionen über die Liquidität in kommunalen Haushalten dürfen nicht mit dem Thema Asyl zusammengebracht werden; das wäre völlig falsch. Dafür tragen wir die Verantwortung.

Deshalb war es wichtig, eine schnelle Unterstützung zu organisieren. Der Nachtragshaushalt sieht daher eine Aufstockung der Zuweisungen an die Kommunen von 22 Millionen € im Jahr 2015 und weiteren 48 Millionen € im Jahr 2016 vor. Es geht um die Aufstockung, nicht um die reinen Kosten.

Ab 2016 wird die Kostenerstattung im Asylbereich - ich habe es eben erwähnt -, aus dem FAG ausgegliedert und in einem gesonderten Leistungsgesetz geregelt. Wir hatten heute früh Stabilitätsrat mit den Kommunen - nicht dass auf einmal die falsche Überschrift kommt: „Bullerjahn kürzt wieder das FAG“. Eins zu eins geht dies in das Leistungsgesetz über. Das hat den Vorteil, dass Ausgaben

entwicklungen zeitnäher begleitet werden können, als wenn wir sie vorher bei der Ausgestaltung des FAG planen und überprüfen müssen.

In einer interministeriellen Arbeitsgruppe hat sich die Landesregierung außerdem über ein Bündel flankierender Hilfen für Flüchtlinge verständigt. Beim Ministerpräsidenten werden zum Asylgipfel mit dem Innenminister, dem Sozialminister und dem Kultusminister regelmäßig auch Umsetzungsfragen mit Landrätinnen und Landräten sowie Oberbürgermeistern besprochen. Ich denke, dabei gibt es eine gute Zusammenarbeit. Das geht von der Willkommens-Kitas bis zu den Sprachklassen und mit vielen kleinen Projekten in den Kommunen weiter.

Wir müssen die Kapazität der zentralen Aufnahmestelle für Asylbewerber in Halberstadt erweitern. Dies tut der federführende Innenminister. Auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird verstärkt und sieben neue Stellen werden für das Richteramt vorgesehen; dies haben die Länder gemeinsam mit dem Bund abgestimmt. Hierfür schafft auch der Nachtragshaushalt die Voraussetzungen.

Alle asylbezogenen Ausgaben wurden im Übrigen eckwerterhöhend in den Einzelplänen berücksichtigt; dies möchte ich nur am Rande erwähnen.

Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen bei der Bewältigung dieser Aufgaben. Bereits im vergangenen Jahr hatte er Zusagen gemacht, die im Rahmen des jüngsten Gipfels noch einmal konkretisiert wurden: Das Land kann nach Verabredung mit dem Bund nun im Jahr 2015 insgesamt mit einer Unterstützung in Höhe von ca. 27 Millionen € rechnen. Auch für 2016 hat er eine Beteiligung in ähnlicher Höhe angekündigt. Ich gehöre zu denen, die dem Bund vertrauen. Am Ende wird es darauf ankommen, dass die Entwicklung in den Ländern konkret nachvollziehbar ist.

Die Ausgaben des Landes für Asyl und unbegleitete Flüchtlingskinder im Doppelhaushalt 2015/2016 sowie in dem ergänzenden, jetzt vorgelegten Nachtragshaushalt liegen aber alles in allem weit über den Unterstützungsleistungen. Auch dies sei noch einmal erwähnt, dass das Land dabei eine gehörigen Anteil an Verantwortung übernimmt. Allein im Nachtragshaushalt sind für die Hilfen für Flüchtlinge für 2015 etwa 33 Millionen € und für 2016 etwa 67 Millionen € zusätzlich zu den schon im ursprünglichen Haushalt veranschlagten Ausgaben geplant. Das heißt, für beide Jahre sind es über 200 Millionen €, die der Landeshaushalt dafür zur Verfügung stellt. Ich denke, das ist eine sinnvolle, aber stattliche Größenordnung.

(Beifall bei der SPD)

Ich denke, dass das Land damit die finanziellen Rahmenbedingungen geschaffen hat, um den Flüchtlingen, aber auch den Kommunen, die sich

darum kümmern müssen, helfen zu können. Deshalb dürfen wir nicht dauernd über das Geld sprechen. Ich mahne, dass wir die konkreten finanziellen und strukturellen Probleme, die da und dort auftreten, auf der fachlichen Ebene lösen, damit nicht der Eindruck entsteht, dass es nur etwas damit zu tun habe, dass Geld fehlen würde.

Nächster Themenkomplex: Wir wollen mit dem Nachtragshaushalt das Förderprogramm Stark V auf den Weg bringen. Der Bund - das ist allgemein bekannt -, stellt zusätzliche Mittel für Investitionen finanzschwacher Kommunen bereit. Es ist aber nicht so gedacht, dass „finanzschwach“ bedeutet, dass alle Kommunen Hilfe bekommen. Sonst melden sich sogar jene, die nicht finanzschwach sind.

Ich weiß, dass Neid und Ärger an dieser Stelle manchmal dazugehört, aber ich mahne und werbe ausdrücklich dafür, dass wir diesem Ziel, das der Bund vorgegeben hat, eins zu eins folgen und es jenen gönnen, die es sonst vielleicht nicht in der Höhe finanzieren können, wie es andere regelmäßig aus ihrem Haushalt tun. Auch dort sollten wir den Streit nicht übertreiben.

Wir werden - dies ist von der Landesregierung und auch, so glaube ich, von allen Fraktionen gewollt - die Kofinanzierung als zusätzliche Landesaufgabe sehen und diese auch ausfinanzieren. Die entsprechenden Kriterien sind Ihnen bekannt, die Finanzkraft der Kommunen, die Arbeitslosenquote usw. Diese Kriterien sind den Berechnungen zugrunde gelegt worden. Daraus ergeben sich bestimmte Tabellen. An diesen ist in keinem einzigen Fall etwas verändert worden.

Das heißt konkret: Der Bund stellt Mittel in Höhe von 111 Millionen € für vier Jahre zur Verfügung, hinzu kommen Kofinanzierungsmittel des Landes in Höhe von 10 %. Die Kommunen müssen somit keinen Eigenanteil aufbringen. Es wäre auch Unsinn gewesen, wenn gerade die Kommunen, die wegen ihrer Haushaltslage ohnehin schon von der Kommunalaufsicht begleitet werden, sich hätten fragen müssen, wie sie die Gegenfinanzierung sicherstellen können.

Dies zeigt aber auch, dass der Landeshaushalt mittlerweile in der Lage ist, solche Dinge zu realisieren, ohne in Schwierigkeiten zu geraten.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Ich denke, den Kommunen wird an dieser Stelle geholfen. Mittel in Höhe von 123 Millionen € stehen über das Stark-Programm zur Verfügung, weil wir diese Hilfen einordnen wollten.

Ich möchte ergänzen, dass wir heute früh im Stabilitätsrat besprochen haben, dass wir das Programm Stark II weitere zwei Jahre finanzieren wollen. Das hängt nicht damit zusammen, dass ich irgendetwas gefunden hätte. Vielmehr ist es so, dass wir aufgrund der damaligen Planung der

Kapitalmarktzinsen und der tatsächlich eingetretenen Zinsentwicklungen von den Konsolidierungshilfen - das sind ja die grundsätzlichen Gelder, die wir von den Ländern bekommen und die über den Haushalt an die Investitionsbank weitergereicht werden - noch genug übrig haben, um das Programm Stark II um zwei Jahre zu verlängern.

Mit diesem Programm wird die Ablösung alter Kredite finanziert. Das heißt konkret, dass das Land auch ein Volumen von 45 Millionen € schultern kann, also einen Tilgungszuschuss in Höhe von 13 Millionen €. Das bedeutet konkret - ich möchte jetzt nur über den Zeitraum sprechen, in dem ich die Verantwortung hatte -, dass die Kreditschulden, die im Jahr 2006 noch 3,3 Milliarden € betrugen, im Jahr 2020 auf unter 1 Milliarde € sinken werden. Das ist beachtlich.

(Zustimmung bei der SPD)

Das ist kein Selbstlob. Das ist eine der größten Entlastungen für die Kommunen; denn durch die Langfristigkeit der Abnahme der Schulden wird den Kommunen am meisten geholfen. Der Streit um das FAG bleibt ohnehin erhalten. Und das ist auch okay.

Es ist auch nicht so, dass dann, wenn die Zinsen auf dem Kreditmarkt anziehen, alles gleich wieder schwieriger wird. Die mittelfristigen Kredite, also die mit einer Laufzeit von zehn Jahren, sind fest gebunden. Das heißt, selbst wenn sich die Zinsen auf dem Kapitalmarkt nach oben entwickeln, sind die vereinbarten Zinsen garantiert. Ich finde das beachtlich. Damals haben alle Fraktionen mit Stark II ein gutes Instrument gefunden, um den Kommunen diese Last zu nehmen, um auch mithilfe eigener Anstrengungen diesen Batzen nicht anwachsen zu lassen.

Wenn die Kommunen das Angebot annehmen - das haben wir heute früh auch besprochen -, dann werden wir die Diskussion darüber, ob das Programm Stark IV aufgelegt wird, weiterführen. Diese Diskussion kommt derzeit in Gang. Hierfür ist der Innenminister verantwortlich.

Nicht dass Sie sich wundern: Da das Programm noch nicht angelaufen ist, haben wir Mittel in Höhe von 5 Millionen € aus dem Haushaltsjahr 2015 herausgenommen und es sozusagen gedanklich bei der Mipla draufgelegt. Es bleibt bei den verabredeten 10 Millionen €, also für zehn Jahre 100 Millionen €. Ich möchte das nur ergänzen, weil viele gefragt haben: Was ist nun mit Stark IV?

Ein drittes Thema betrifft das Personal. Natürlich haben wir es immer wieder mit der Diskussion über das Personal, über Personalstellen, über die Zahl der Lehrer oder der Polizisten, zu tun. Das kann man jeden Tag nachlesen.

Ich habe dazu heute früh, also ganz aktuell, an die Fraktionsvorsitzenden ein Papier mit Datum vom

23. Juni geschickt, das sicherlich auch den Finanzausschuss erreichen wird. In diesem Papier ist, bezogen auf den 30. Juni 2014, zu lesen, wie uns die ZDL, also die Zentrale Datenstelle der Landesfinanzminister, einschätzt. Diese Einschätzung wird jährlich vorgenommen. Dazu fragen sie uns gar nicht. In einem Schalenmodell, also vom Kernhaushalt über die Hochschulen bis hin zu allem, was auf der Landesebene beschäftigt ist, wird ein Vergleich angestellt.

Wir haben dort ohne Hochschulen eine Personalausstattung von 20,2 Vollzeitäquivalenten - das ist nicht mein Begriff; wir wollen es nicht so kompliziert machen -, also 20,2 vollen Stellen oder Bedienstete je 1 000 Einwohner. Was bedeutet das? - Damit liegen wir aktuell weit über dem westdeutschen Durchschnitt von 18 Vollzeitäquivalenten je 1 000 Einwohner und auch weit über dem ostdeutschen Durchschnitt von 18,9 Vollzeitäquivalenten je 1 000 Einwohner. Das heißt, Sachsen-Anhalt belegt im Hinblick auf die Personalausstattung den letzten Platz. Andere würden sagen: Die haben das meiste Personal.

Deshalb sollten wir uns auch - das möchte ich Ihnen mitgeben - von den Fakten beeinflussen lassen, wenn wir über die Personalausstattung reden, und nicht nur von gefühlten oder gewünschten Sachverhalten. Diese Statistik wird uns im Prinzip immer weiter begleiten. Ich möchte an dieser Stelle nicht weiter auf den Landtag einwirken, aber ich möchte schon, dass wir ab und zu darüber reden, wie es um die Personalausstattung tatsächlich steht. Wir können in den anderen Ländern niemandem erklären, warum wir bei einer ähnlichen Aufgabenlage eine massiv andere Personalausstattung haben.

Dankenswerterweise durften wir jemanden zu der Veranstaltung der LINKEN schicken. An dieser Stelle muss man sagen: Hut ab für das, was man dort gemacht hat. Wir haben einmal die Zahlen der Kollegen aus Brandenburg hochgerechnet: Brandenburg liegt heute schon bei 18,2 Vollzeitäquivalenten je 1 000 Einwohner. Diese Zahl wird später 18,4 Vollzeitäquivalente betragen.

Ich bitte darum, dass wir schauen, in welchem Raster wir uns bewegen. Wenn wir so reich wie Bayern wären, dann könnten wir uns auch 21, 22 oder 23 Vollzeitäquivalente leisten, aber solange wir bei den Themen Tilgung, Ausstattungsstrukturen und Investitionen nicht zu den Stärksten gehören, bitte ich das zu berücksichtigen.

Bei den Kommunen - das habe ich vorhin auch schon erklärt - sieht die Lage nicht anders aus. Ich verzichte darauf, die Zahlen zu nennen; denn sie liegen den Fraktionen vor. Die Kommunen in Sachsen-Anhalt haben im Vergleich zu anderen Ländern die höchste Personalausstattung. Auch das haben wir uns vorhin ohne Schaum vor dem

Mund gegenseitig erklärt. In diesem Zusammenhang wird dann beispielsweise der Fakt angeführt, dass sich 1 000 Mitarbeiter in der Altersteilzeit befinden. Das ist okay. Diese Stellen müssen in der Ruhephase abschmelzen.

Wir haben mit dem Nachtragshaushalt das Thema Personal noch einmal aufgegriffen, weil in der nächsten Zeit - an dieser Stelle haben wir alle Recht - die starken Jahrgänge mit einer hohen Zahl von Abgängen kommen: brutto 2 500, netto - wenn man die Neueinstellungen dagegenrechnet - ungefähr 1 500. Das wird die Verwaltung in allen Bereichen nachhaltig beeinflussen und darauf muss man sich vorbereiten. Deswegen sind im Nachtragshaushaltsplan 100 zusätzliche Lehrerstellen für einen Vertretungspool verankert worden. Damit sind wir in diesem Jahr - der Bildungsminister hat es gestern, so glaube ich, gesagt - bei mehr als 400, beinahe 500 Stellen. Vor diesem Hintergrund und auch mit Blick auf die SchülerLehrer-Relation, die wir haben, von einem akuten Bedarf zu reden, ist schlichtweg falsch.

(Frau Bull, DIE LINKE, lacht)

- Wenn man sich von Fakten nicht beeindrucken lässt - - Der Bildungsbericht des Kultusministeriums sagt eindeutig - dieser Bericht ist sehr informativ -, dass wir mit Blick auf die Schüler-LehrerRelation weiter vor den anderen Ländern liegen. Ich stelle überhaupt nicht in Abrede, dass wir heute schon einstellen müssen, damit wir in drei, vier, fünf Jahren dem starken Rückgang etwas entgegensetzen können.

Ähnlich stellt es sich bei der Polizei dar. Es sind 50 zusätzliche Stellen für Polizeianwärter vorgesehen. Von heute bis zum Jahr 2025 gehen ca. 20 000 Landesbedienstete - das ist durchaus kritisch - in Pension. Das ist eine Herausforderung.

Wir haben überschlagen - das werden wir dem Landtag in der mittelfristigen Finanzplanung, die im Herbst vorgestellt wird, auch aufzeigen -, dass durch den vor Jahren unterstellten stärken Abgang im Jahr 2017 1 000 junge Leute in den Landesdienst eingestellt werden können. Ich habe etwas von 260 Neueinstellungen gehört.

(Zustimmung von Frau Budde, SPD)

Ich bitte das zur Kenntnis zu nehmen und vielleicht auch ein wenig anzuerkennen, dass dieses Land neben der Konsolidierung auch investiert, auch in junge Leute, aber eben immer in einem Maß, das der Haushalt auch tragen kann. Ich denke, das ist ein vernünftiger Ansatz. - So weit zu den drei großen Veränderungen im Nachtragshaushalt.

Es gibt einige unabweisbare Mehrbedarfe, über die in den Fachausschüssen geredet werden kann. Es gibt eine größere Abweichung, die ich an dieser Stelle benennen möchte, nämlich eine ganz konkrete Straßenbaumaßnahme im Süden des Lan

des, wofür eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 5 Millionen € im Haushalt veranschlagt worden ist. Ich glaube, Insider wissen, über welche Straße ich rede. Aber bevor ich die falsche Bezeichnung nenne, sage ich lieber gar nichts. Ich denke, das wird während der Haushaltsberatungen hinterfragt werden.

Die große Frage für den Finanzminister lautet: Wie wird das alles finanziert? - Ich hoffe, das interessiert Sie auch, Frau Budde, und auch andere. Sie wissen aus der Steuerschätzung: Für das laufende Jahr sind Mehreinnahmen in Höhe von 20 Millionen € und für das Jahr 2016 von 7 Millionen € prognostiziert worden. Ich rechne mit noch höheren Steuereinnahmen, aber angesichts der Diskussion über Griechenland und die Wirtschaftsentwicklung bin ich etwas vorsichtiger.