Protocol of the Session on June 4, 2015

Die ergänzend zur Landesverordnung umzusetzenden Erhaltungsmaßnahmen werden bereits im Zuge der Entwicklung der landesweiten Regelungen kontinuierlich festgelegt. So soll den Erfordernissen der Erhaltungszustände der Lebensraumtypen und Arten in den jeweiligen Regionen schon während des Sicherungsprozesses Rechnung getragen werden. Zur Anwendung kommen zum Beispiel Zuwendungsverträge oder -bescheide, Agrar- und Umweltmaßnahmen, Waldbewirtschaftungspläne, Waldumweltmaßnahmen, sonstige Vereinbarungen sowie gegebenenfalls Einzelanordnungen der Naturschutzbehörden.

Damit wird einer weiteren vom Umweltausschuss aufgestellten Forderung entsprochen. Des Weiteren soll die Umsetzung von Natura 2000 auf den Flächen des Landeswaldes durch Erlass geregelt werden.

Die Beschlussempfehlung des Umweltausschusses unterstützt die von der Landesregierung am 29. Juli 2014 beschlossene Konzeption zur Umsetzung von Natura 2000 in Sachsen-Anhalt.

Ich kann nur noch einmal wiederholen, dass die Arbeiten an der Landesverordnung derzeit mit Hochdruck laufen. Das Landesverwaltungsamt führt gegenwärtig das vorgezogene Abstimmungs- und Beteiligungsverfahren mit den Nutzern und Naturschutzverbänden sowie mit den betroffenen Landesbehörden und mit den Landkreisen und kreisfreien Städten durch. Der eingeschlagene Weg, der richtige Weg, wird konsequent fortgesetzt. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Danke, Herr Minister. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht der Abgeordnete Herr Lüderitz.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Als Erstes möchte ich zwei Vorbemerkungen machen.

Erstens. Lieber Ralf Bergmann, auch wenn die Versuchung groß ist, werde ich die Aprilrede nicht wieder vortragen.

(Herr Bergmann, SPD: Ich mache das auch nicht!)

Zweitens. Bevor ich zu unserer Kritik an der vorliegenden Beschlussempfehlung komme, möchte ich mich im Namen meiner Fraktion bei den mehr als 30 befristetet eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesverwaltungsamtes und des

LAU für ihre engagierte Arbeit, die sie für die Umsetzung des Natura 2000-Prozesses - oder sollte ich es besser Aufholprozess nennen? - gegenwärtig leisten, bedanken. Sie tun dies trotz eines sehr engen Budgets und eines sehr schwierigen Arbeitsauftrages. Dafür der Dank meiner Fraktion an die Kollegen in den Behörden.

(Zustimmung von Frau Hunger, DIE LINKE, und von Herrn Bergmann, SPD)

Nun zur vorliegenden Beschlussempfehlung. Die Koalitionsfraktionen haben den Versuch unternommen, sich auf den Landtagsbeschluss vom 21. Februar 2013 zurückziehen. Ich kann nur sagen, das ist ein durchaus netter Versuch. Aber zwischenzeitlich hat sich einiges bewegt, wenn auch nicht immer ungeheuer viel in Sachsen-Anhalt.

Die EU - der Minister hat es eben erwähnt - hat bekanntermaßen das Vertragsverletzungsverfahren eröffnet. Wir als Land sind zwar nur mittelbar betroffen, waren aber einer der Hauptverursacher dieses Verfahrens.

Die Landesregierung hat es fast zwei Jahre nach dem Beschluss des Landtages in diesem Jahr geschafft, die personellen Voraussetzungen für eine eventuelle Sicherung der Natura-2000-Gebiete in den Jahren 2018 oder 2019 zu schaffen, dann immerhin „nur“ mit einer Verspätung von acht bis neun Jahren.

Damit komme ich doch wieder auf meine Aprilrede zurück. Herr Dr. Aeikens, tolles Durchsteuern; Sie haben wieder einmal leider gar nichts im Griff.

Putzig ist die Beschlussempfehlung auch, schon im ersten Punkt. Hier ist vom geplanten Konzept zur Umsetzung von Natura 2000 zu lesen. Geplant? - Werte Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, da ist wohl einiges an Ihnen vorbeigegangen. Auch hierzu hat der Minister schon ausgeführt. Arbeiten die mehr als 30 Kollegen im LAU und im Landesverwaltungsamt etwa konzeptionslos? - Meines Wissens nicht. Es gibt ein sehr konkretes Konzept, wenn auch noch nicht offiziell für den Landtag.

Im zweiten Punkt Ihrer Beschlussempfehlung gehen Sie auf den bereits erwähnten Beschluss in der Drs. 6/1840 vom 21. Februar 2013 ein. In Ihrem damaligen Beschluss lautete der erste Punkt, das EU-Recht 1 : 1 umzusetzen. Dass die Landesregierung hierbei bisher offensichtlich sehr wenige Aktivitäten entwickelt hat, nehmen Sie offensichtlich einfach mal so hin. Neben Sie sich doch endlich wieder selber ernst und fordern Sie die Umsetzung Ihrer eigenen Beschlüsse auch einmal ein!

Eine weitere Anmerkung zum zweiten Punkt Ihrer Beschlussempfehlung. Ich hoffe, Sie haben die unteren Naturschutzbehörden nur vergessen. Auch diese müssen beteiligt werden. Auch dazu hat der

Minister ausgeführt. Ich kann es nachweisen: Ja, sie werden beteiligt, wie es auch im Konzept des Landesverwaltungsamtes vorgesehen ist. Aber bei Ihnen fehlt dieser Aspekt.

Zu nennen wäre noch der dritte Punkt der Beschlussempfehlung, diese Aufforderung an die Landesregierung oder an das Ministerium oder an den Minister, das zu tun, wozu sie im Rahmen des Gesetzesvollzuges und des Haushaltsvollzuges verpflichtet sind. Hieraus strahlt meines Erachtens eine gehörige Portion Misstrauen gegenüber der eigenen Landesregierung, gegenüber dem eigenen Minister.

Somit wird es mehr als deutlich: Sie haben offensichtlich auch Ihr Vertrauen in diese Landesregierung verloren. Das ist etwas, was uns eint.

Noch eine Bemerkung zur Umsetzungsstrategie - oder besser gesagt: zur Aufholstrategie - bei Natura 2000. Etwas hat die Opposition doch schon bewirkt: Die Landesverordnung soll sich hauptsächlich nur mit den allgemeinen Grundsätzen befassen und mit konkreten Einzelanordnungen dann untersetzt werden.

Das ist aus meiner Sicht ein erster Schritt in die richtige Richtung. Aber das Hohe Haus sollte sich auch klar darüber sein, dass dies erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen benötigt bei einer zwingend notwendigen zügigen Umsetzung der Natura-2000-Verordnung. Wir haben es fast zehn Jahre lang versäumt, hier aktiv tätig zu sein. Ich wiederhole nur das Stichwort Vertragsverletzungsverfahren durch Brüssel.

Da die uns vorliegende Beschlussempfehlung weit hinter dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und auch hinter dem eigenen Landtagsbeschluss Ihrer Koalition aus dem Jahr 2013 zurückbleibt, können und werden wir, wie schon im Ausschuss, dieser nicht zustimmen.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke sehr, Kollege Lüderitz. - Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Scharf. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir wissen es: Das Land SachsenAnhalt organisiert und verwaltet sich zu umständlich. Untrügliches Kennzeichen ist die Kennziffer der Bediensteten pro Tausend Einwohner. Laut Personalsachstandsbericht von 2014 liegen wir gegenwärtig bei 20,32 Vollbeschäftigteneinheiten. Wir haben uns das Ziel gesetzt, diese Kennziffer bis zum Jahr 2016 auf 18 zu reduzieren. Das werden wir wohl nicht schaffen. Aber wir haben uns bereits darauf verständigt, das im Jahr 2019 zu er

reichen. Aber die Richtung ist klar. Wir müssen unser Land effektiver organisieren, effektiver verwalten.

(Zustimmung von Herrn Weihrich, GRÜNE)

Dabei hilft kein Lamentieren, sondern es hilft nur besseres Regierungshandeln. Auf einigen Gebieten haben wir Jahr für Jahr beständige, aber nicht ausreichende Fortschritte erreicht, auf einigen Gebieten sogar Rückschritte. Ich nenne nur einige Stichworte. In punkto Schulwesen bewegen wir uns in eine falsche Richtung; dabei kombinieren wir Umständlichkeit und Uneffektivität. Das haben wir nicht nötig. Wir laufen Gefahr, bei der Inklusion denselben falschen Weg zu gehen.

Nun, meine Damen und Herren, müssen wir aber aufpassen, dass wir beim Naturschutz und bei der Umsetzung der Natura-2000-Richtlinie nicht auch in die falsche Richtung gehen. Die GRÜNEN wollen uns in eine falsche und umständliche Richtung schicken. Dieses wollen wir nicht, meine Damen und Herren.

(Zustimmung bei der CDU)

Es ist schon ärgerlich, dass wir ein Vertragsverletzungsverfahren zu bewältigen haben, weil wir die Richtlinie nicht pünktlich im Jahr 2013 umgesetzt haben. Nun müssen wir aber klug und effizient reagieren.

Meine Damen und Herren! Nach der Auffassung der CDU hat die Landesregierung einen richtigen Weg eingeschlagen, um mit den zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen in absehbarer Zeit - die Zeit läuft uns eventuell davon - den eingeschlagenen Weg so umzusetzen, dass wir gegenüber der EU argumentieren können, wir setzten diese Richtlinie jetzt zügig um. Dabei wollen wir die Landesregierung tatkräftig unterstützen.

Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt hat, wie mehrfach dargelegt, einen neuen Weg beschritten. Dieser neue Weg ist auch rechtlich durchaus anspruchsvoll. Ich kann meinen Kollegen der Fraktion DIE LINKE gar nicht verstehen, wenn er meint, diesen neuen Weg müsse man nicht regelmäßig auch im Parlament noch einmal zur Diskussion stellen. Man muss darüber diskutieren, ob man alles richtig macht oder ob man eventuell in die eine oder andere neue Falle stapft.

Insofern muss an dieser Stelle ordentlich und regelmäßig unterrichtet werden. Das muss eine Grundvoraussetzung dafür sein, dann auch tatsächlich erfolgreich handeln zu können.

Übrigens hinken wir leider nicht allein zurück. Es hinken auch andere Länder zurück. Zum Beispiel planen die Länder Brandenburg und Thüringen den Abschluss der Erhaltungsmaßnahmen erst für 2022. Das ist nun auch nicht gerade die Ziel

erreichung, die sich die EU ursprünglich gedacht hat.

Wir brauchen also die regelmäßige strenge und effiziente Berichterstattung. Wir müssen uns vergewissern, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Wir müssen uns sicher sein, dass wir die Landeigentümer und die Landnutzer mitnehmen und dass wir die Vereine und Verbände auf diesem Weg mitnehmen. Denn nur so können wir die komplizierten Verwaltungsmaßnahmen auch mit der öffentlichen Beteiligung und mit der entsprechenden Akzeptanz umsetzen.

Wir müssen auch sicherstellen, dass wir die Absicherung der Erhaltungs- und Schutzziele mit landeseigenen Maßnahmen möglichst so fördern und unterstützen, dass wir die eigenen vorhandenen Förderinstrumente umsetzen können. Das heißt, dass wir auch finanziell einen effektiven Weg einschlagen.

Dann, meine Damen und Herren, erhoffe ich mir im Sinne des Naturschutzes, dass wir zugleich bessere und verständlichere Rechtsgrundlagen erstellen, dass wir damit zugleich eine bessere gesellschaftlich Akzeptanz erreichen und dass wir zugleich ein schnelleres und effektiveres Verwaltungshandeln gewährleisten. Dabei wollen wir die Landesregierung unterstützen.

Leider muss auch heute eingeräumt werden, dass wir die dringend notwendige Vereinfachung des Naturschutzrechtes in Sachsen-Anhalt in ein und demselben Schritt nicht erreichen. Diese Illusion darf man nicht haben. Deshalb setzen wir auch darauf, dass parallel dazu die EU selber die FFHRichtlinie evaluiert. Wir wollen der EU auf diesem Gebiet durchaus Mut machen, ein einfacheres Naturschutzrecht - im guten Sinne des Wortes - auf EU-Ebene zu implementieren. Das würde uns auch in Sachsen-Anhalt helfen, meine Damen und Herren.

Die Verordnung, von der mehrfach gesprochen worden ist, wird nicht automatisch gleichzeitig alle auf den betreffenden Gebieten liegenden Schutzvorschriften ersetzen; denn auf der Grundlage der neuen Verordnung wird dann auch in SachsenAnhalt ein Prozess in Gang gesetzt werden müssen, Schritt für Schritt Vereinfachungsprozesse zu erledigen. Dazu muss man realistischerweise sagen, das wird dann die nächsten zehn bis 15 Jahre dauern. Das heißt, eine Berichterstattung zu diesem Thema wird diesem und den folgenden Landtagen regelmäßig erhalten bleiben. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU)

Danke sehr, Kollege Scharf. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abgeordnete Herr Weihrich.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben jetzt sehr viel über nationalrechtliche Sicherung und Ausweisung der FFHGebiete gesprochen. Deswegen möchte ich gleich vorweg etwas betonen: Alle diese Pflichten, denen wir uns im Moment ausgesetzt fühlen, sind nur Mittel zum Zweck. Und der Zweck ist die Erreichung der Ziele der Naturschutzrichtlinien. Die bestehen im Kern doch darin, Maßnahmen durchzuführen, um den Erhaltungszustand der Arten und Lebensraumtypen in den Gebieten zu verbessern. Es geht also schlicht um die Erhaltung der Biodiversität und um den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Deswegen ist es so wichtig, die FFHRichtlinie umzusetzen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LIN- KEN)

Nun sollen wir laut der Beschlussempfehlung die Landesregierung bitten, sicherzustellen, dass landeseigene Maßnahmen oder Maßnahmen, die gefördert und unterstützt werden, auch durchgeführt werden. Ich will es noch einmal betonen: Maßnahmen, die gefördert und unterstützt werden, durchgeführt werden. Na gut, man könnte jetzt sagen, das ist in Sachsen-Anhalt keine Selbstverständlichkeit, aber eigentlich sollte das selbstverständlich sein.

Zudem soll über ein geplantes Konzept berichtet werden. Meine Damen und Herren! Unverbindlicher geht es ja wohl kaum noch, und das bei einer Aufgabe, die seit mehr als zehn Jahren fest steht. Es ist doch das mindeste, jetzt einzufordern, dass die Landesregierung erklärt, warum sie bisher nicht aktiv geworden ist, und konkret darlegt, welche Maßnahmen sie in welchem Zeitraum umsetzen wird.

Ich will einmal als Beispiel den Erlass für die Landeswälder nennen. Sie haben das schon mehrfach erwähnt, Herr Dr. Aeikens. Ich frage Sie: Warum ist das nicht schon längst erfolgt? - Wenn Sie es jetzt vorhaben, dann sagen Sie uns doch, wann Sie das endlich machen. Das ist doch eine einfache Übung, eine einfache Aufgabe. Seit zehn Jahren steht das im Raum und trotzdem ist bisher nichts erreicht worden. Das wollen wir einfach nicht weiter hinnehmen.