Es hat sich seit 1990 sehr viel getan. Inzwischen sind nahezu 100 % der Haushalte an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen. Auch die Qualität des gelieferten Trinkwassers entspricht inzwischen bis auf wenige Ausnahmen den hohen deutschen und europäischen Standards. Wir können uns im nationalen und im internationalen Ver
gleich durchaus sehen lassen. Darauf können wir auch ein Stück weit stolz sein. Mein Dank gilt allen Beteiligten, die an dieser großartigen Leistung mitgewirkt haben.
Auch die Entwicklung in der Abwasserbeseitigung war erfolgreich. Die Belastungen aus Industrie und Gewerbe haben sich deutlich reduziert. In kürzester Zeit ist es gelungen, die Gewässer nachhaltig zu schützen und deren Qualität zu verbessern. Dies kommt vor allem nachfolgenden Generationen zugute.
Meine Damen und Herren! Mit Blick auf die Herausforderungen, die der demografische Wandel mit sich bringen wird, müssen wir nun den Fokus verstärkt auf die Strukturen im Trink- und Abwasserbereich legen. Zwar haben sich zwischenzeitlich viele große und leistungsfähige Verbände gebildet, die wirtschaftlich arbeiten, in einigen Regionen des Landes gibt es aber zum Teil noch deutliches Verbesserungspotenzial.
Obwohl sich die demografischen Prognosen für Sachsen-Anhalt aufgehellt haben, müssen wir auch weiterhin mit sinkenden Einwohnerzahlen, insbesondere in den ländlichen Gebieten unseres Landes, rechnen. Daher bleibt die Schaffung effizienter wirtschaftlicher Strukturen in der Siedlungs- und Wasserwirtschaft eine Aufgabe, der wir uns stellen müssen, wenn wir verantwortungsbewusst handeln wollen. Die Landesregierung hat daher Vorstellungen zu effizienten Strukturen der Aufgabenträger der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in Sachsen-Anhalt vorgelegt. Am 15. April 2015 habe ich diese Vorstellungen im Ausschuss für Umwelt erläutern dürfen.
Eines lassen Sie mich aber ganz klar festhalten: Die kommunalen Aufgabenträger entscheiden in eigener Hoheit, ob sie den Überlegungen der Landesregierung folgen wollen, andere Strukturen bilden oder den Status quo beibehalten. In die kommunale Selbstverwaltung werden und wollen wir im Hinblick auf die Aufgabenträger nicht eingreifen. Selbstverwaltung bedeutet immer, eigene Verantwortung zu übernehmen und die zugewiesenen Aufgaben auch selbst zu erledigen. Dies hat sich bewährt und daran wollen wir festhalten.
Unser aller Interesse ist es, den sicheren und wirtschaftlichen Betrieb der Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen dauerhaft zu gewährleisten. Auch besteht nach meiner Wahrnehmung Einigkeit darüber, dass die Entgelte auf einem sozial verträglichen Niveau bleiben müssen. Das Land ist bisher seiner Verantwortung für diese wichtigen Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge gerecht geworden. Das werden wir auch in Zukunft tun. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke sehr, Herr Minister. - Als erste Debattenrednerin spricht die Abgeordnete Frau Schindler für die SPD-Fraktion.
Trinkwasser ist ein hohes Gut und die Beseitigung der Abwässer ist für unsere Umwelt besonders wichtig. Für die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung wurden in Sachsen-Anhalt Fördermittel in Höhe von 1,2 Milliarden € bereitgestellt. Darüber hinaus sind in Not geratene Aufgabenträger für die Abwasserbeseitigung mit Hilfen in Höhe von 350 Millionen € unterstützt worden. Dies zeigt, wie wichtig uns hier im Land die Bewältigung dieser wichtigen Aufgaben, die ich genannt habe, ist.
Wir haben vieles getan und wir haben viel diskutiert, auch hier im Landtag. In vorangegangenen Legislaturperioden sind sogar Unterausschüsse des Umweltausschusses gebildet worden, um die Abwasserzweckverbände zu unterstützen. In Erledigung dieser Aufgaben und der damals durchaus schwierigen Situation gibt es mittlerweile verbesserte Strukturen. Die Veränderung im Land ist erkennbar und sichtbar, auch für den Bürger. Im Bereich der Trinkwasserversorgung sind die strukturellen Veränderungen wahrgenommen worden. Wir haben leistungsfähige Verbände gebildet.
In der Zwischenzeit gibt es weitere Unterstützung seitens des Landes und auch eine neue Organisationsuntersuchung. Diese Organisationsuntersuchung hat das Ziel, die Strukturen für die Aufgabenträger vor Ort auch zukünftig zu verbessern und entsprechende Verbesserungen anzuregen. Ich finde es gut, richtig und wichtig, dass der Minister betont hat, dass es eine Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung ist und dass die Strukturen vor Ort selbst festgelegt werden sollen, dass dabei aber weiterhin Unterstützung durch das Landes gewährt wird.
Die Landesregierung ist der in dem Antrag der LINKEN erhobenen Forderung nach einer Berichterstattung zur Sicherung annährend gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bereich der Wasserver- und Abwasserentsorgung nachgekommen. Natürlich kann man vortragen, dass immer noch mehr geht und immer noch mehr getan werden kann. Auch an dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass das Problem der Abwasserentsorgung im Umwelt- und im Innenausschuss häufig diskutiert worden ist. Zu dem von Ihnen nochmals angesprochenen Problem des Herstellungsbeitrages II haben wir mehrmals diskutiert und dazu eine Entscheidung herbeigeführt.
Letztlich müssen wir den kommunalen Aufgabenträgern weiterhin großes Vertrauen entgegenbringen. Ich teile die Einschätzung des Ministers, dass
sich die Situation der Aufgabenträger deutlich verbessert hat und dass sie auch weiterhin unterstützt werden sollten. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung, die eine Ablehnung des Antrages vorsieht. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es wird Sie vielleicht verwundern, aber DIE LINKE stellt die bereits erreichten Ergebnisse nicht in Abrede - in keiner Weise. Ziel unseres Antrages war es aber, genau zu hinterfragen, wie wir in Zukunft mit den einzelnen Tatbeständen umgehen und ob wir mit Blick auf die demografische Entwicklung, das Verbrauchsverhalten der Bevölkerung und die bereits getätigten Investitionen tatsächlich zukunftsfähig aufgestellt sind.
Seit der Einbringung unseres Antrages vor anderthalb Jahren sind wir nicht zu neuen Erkenntnissen gelangt. Dies ist ein wenig betrüblich, auch vor dem Hintergrund, dass der Landesrechnungshof in seiner Prüffeststellung zum Jahresbericht 2012 - Teil 2 - ausdrücklich gravierende Mängel bei der Beitragserhebung sowie im Zusammenhang mit der Erhebung privatrechtlicher Entgelte festgestellt hat. Eine inhaltliche Bewertung dieser Feststellung hat aus meiner Sicht nicht stattgefunden.
Dies ist auch nicht verwunderlich, weil der Grundtenor, den Minister Dr. Aeikens am 31. Januar 2014 zu unserem Antrag verkündete, lautete, dass bis auf kleine Unstimmigkeiten alles in einem guten Fluss sei und dass er zu den Prüffeststellungen eine andere Sicht habe. Basta.
Das Einzige, das die geneigte Öffentlichkeit seither aus der Staatskanzlei erreichte, ist die Unterrichtung in der Drs. 6/3925 vom 23. März 2015 zu den „Vorstellungen der Landesregierung zu effizienten Strukturen der Aufgabenträger der öffentlichen Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung in Sachsen-Anhalt“.
Nun komme ich zu dem in dieser Unterrichtung dargestellten Sachverhalt. Es wird allgemein die Erledigung der Aufgaben im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung herausgestellt - dies hat bisher auch niemand bestritten -, die bisherigen Landeszuschüsse und -hilfen, die ich bereits im Jahr 2014 im Rahmen der Einbringung des Antrages dargestellt habe, werden wiederholt und es wird kurz auf die nun vorhandene Struktur der Wasserversorgung mit 60 Aufgabenträgern und der Abwasserbeseitigung mit 49 Aufgabenträgern per 1. Januar 2014 eingegangen.
Ab Seite 11 enthält die Unterrichtung aus unserer Sicht im Wesentlichen nur Allgemeinplätze zur Effizienz von Organisationsstrukturen. Beispielsweise heißt es dort: Es müssen aufgrund der Demografie effiziente Strukturen geschaffen werden - ich denke, diese Aufgabe besteht immer -, aufgrund des hohen Kapitalkostenanteils kommt nur eine Reduzierung der Verwaltungs- und Betriebskosten infrage - auch das ist nichts Neues. Und es wird die Notwendigkeit der Schaffung größerer Organisationseinheiten angeführt.
Damit man auf die von mir angesprochenen Gebührenhöhen der einzelnen Aufgabenträger nicht eingehen muss - dies interessiert die Bürgerinnen und Bürger aber besonders -, wird ausgeführt, dass diese Gebührenhöhen bei der Entwicklung der Vorstellungen der Landesregierung nicht berücksichtigt werden. Basta.
Weiterhin sagt die Landesregierung, dass die Gebührenhöhe im Wesentlichen von der Höhe der erhobenen Beiträge und von den örtlichen Bedingungen abhängt. Welche örtlichen Bedingungen aber konkret gemeint sind, wird ausgeblendet. Vielleicht ist es im Umweltausschuss dargestellt worden. In den mir bekannten Fällen gab es hierzu keine Untersuchung. Das heißt, alle Kritikpunkte, die der Prüfbericht des Landesrechnungshofes bezogen auf die Gebühren und Beiträge beinhaltet, werden ausgeklammert.
Ich fasse zusammen: Mehr Zentralisierung im Bereich der Technik, des Personals und der Bewirtschaftung heißt: Erfolg. Und weil dieses Erfolgsmodell so vielversprechend ist, will man gleichzeitig eine Verschmelzung der Trinkwasserversorgung und der Abwasserbeseitigung in Betracht ziehen. Das könnte man zwar auch mittels Zweckvereinbarung, aber diese sind ja nur auf Zeit ausgelegt.
Im Prinzip gelten diese Beispiele auch für die Abwasserbeseitigung. Man stellt nunmehr fest, dass 80 % der Investitionskosten auf die Kanalnetze entfallen. Weiter heißt es, dass in der Fläche und im Bergland höhere Investitionen zu tätigen sind als in größeren Städten und im Flachland auf Sandböden. Welch heroische Erkenntnis! Und mir unterstellt man Populismus?
Meine Damen und Herren! In der Unterrichtung wird eines sehr deutlich: Die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung werden nicht als Standortvorteil und Standortnachteil begriffen. Folglich werden die Gebühren- und Beitragshöhen nicht auf ihre Wirkungen hinsichtlich der bestehenden Siedlungsstruktur und Wirtschaftsstruktur untersucht.
Während die Fragestellung unseres Antrages klar auf die Wirkungen, auch auf die demografischen und insbesondere für die Bürgerinnen und Bürger, sowie auf die Wirtschaft ausgerichtet waren, gibt
Die Tatsachen, dass mittlerweile einige Aufgabenträger trotz der Zusammenlegung objektiv keine betriebswirtschaftlich gesunde Entwicklung vollziehen können, die Unterhaltungslasten aus den grundsätzlich zentralen Versorgungseinheiten erheblich die Rentabilität der Verbände beeinflussen und es mittlerweile in Zweckverbänden zu drastischen Gebührensprüngen von bis zu 200 % kommt, wie zum Beispiel im WAZV Saalekreis, oder die Fusionspläne des AZV Ziethetal mit den Stadtwerken Köthen erhärten die Richtigkeit unseres Antrages.
Meine Damen und Herren! Unsere Fraktion lehnt die Beschlussempfehlung als nicht sachgerecht ab. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Wasserver- und Abwasserentsorgung ist regelmäßig ein Thema in diesem Hohen Hause. Ich freue mich außerordentlich, heute erstmals auch als Umweltpolitiker vor Ihnen dazu reden zu dürfen.
Ich möchte die Thematik nicht vermischen mit den vom Landtag verabschiedeten Änderungen im Kommunalabgabengesetz. Aber das KAG schafft durch seine Verjährungshöchstfrist Klarheit und Rechtsfrieden. Im Vergleich der Bundesländer hat Sachsen-Anhalt damit eine der kürzesten Verjährungsfristen für Forderungen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern eingeführt.
Um gleichwohl auch die Interessen der kommunalen Aufgabenträger zu wahren, die gegebenenfalls die entstehenden Einnahmeausfälle wieder erwirtschaften müssen, um einen Gebührenanstieg für die Bürgerinnen und Bürger zu verhindern, gibt es eine Übergangsregelung bis zum Jahresende.
Nicht vergessen darf man in dieser Diskussion, dass eine wirksame und rechtssichere Beitragserhebung im leistungsgebundenen Recht erst ab dem Jahr 2002 und beim sogenannten Herstellungsbeitrag II erst ab dem Jahr 2009 möglich war.
Das Bundesverwaltungsgericht hat erst im April 2015 die Beitragsbescheide für Altanschließer bestätigt.
force eingerichtet, die beratend tätig wird. Beitragspflichtige, die aufgrund einer unwirksamen Satzung bestandskräftig zu Beiträgen herangezogen worden sind, müssen allerdings nicht erneut zu Beiträgen herangezogen werden.
Ein Ziel der Wasser- und Trinkwasserpolitik in den vergangenen Jahren war die Verbesserung der Wasserqualität der Fließgewässer. Ich sage das, um als Umweltpolitiker auch diesen Aspekt nicht außer Acht zu lassen.
Bei zentralen Reinigungsanlagen, aber auch in dezentralen Anlagen konnten signifikante Fortschritte erzielt werden. Die Ersterschließung ist in Sachsen-Anhalt weitestgehend abgeschlossen. Mehr als 90 % - der Minister sprach vorhin von fast 100 %; ich denke, darin unterscheiden wir uns nicht wirklich - der Einwohnerinnen und Einwohner verfügen inzwischen über einen Anschluss an zentrale Kläranlagen, die den bundesweiten und europäischen Anforderungen entsprechen. Dies ist ein Erfolg, meine Damen und Herren.
Zur Unterstützung der Grundstückseigentümer hat das Land ein eigenes Darlehensprogramm aufgelegt, welches mehr als 1 500-mal in Anspruch genommen wurde. Fast 14 000 Anlagen sind mittlerweile mit einer biologischen Reinigungsstufe ausgestattet worden.
Die Aufgabenträger haben seit dem Jahr 1990 etwa 6 Milliarden € in den Aufbau der Wasser- und Abwasserinfrastruktur investiert. Sie werden auch weiterhin investieren. Das Land wird bis zum Jahr 2020 etwa 2 Milliarden € an Unterstützung gewähren.
Wenn man das durchrechnet, dann stellt man fest, dass pro Einwohner in Sachsen-Anhalt ca. 900 € gewährt worden sind. Das Ziel des Landes waren und sind möglichst geringe Gebühren für die Bürgerinnen und Bürger.
Die demografische Entwicklung - damit gehe ich jetzt auch auf einen Punkt meines Vorrednern ein - macht dies wegen des gleichzeitig sinkenden Wasserverbrauchs schwierig. Während der bundesdeutsche Wasserverbrauch bei etwa 122 l pro Kopf und Tag liegt, liegt er in Sachsen-Anhalt bei etwa 90 bis 100 l pro Kopf. Das sind Angaben aus dem Jahr 2012.
Bereits im Jahr 2009 wurde die Landesregierung gebeten, ein Leitbild für sinnvolle Strukturen in der Abwasserbeseitigung zu erarbeiten. Im Jahr 2010 gab es dann einen Zwischenbericht. Nun sind die entsprechenden Vorstellungen da.
Die Auswertung der Daten über die Situation in der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in Sachsen-Anhalt 2009 hat signifikante Unterschiede in den Organisationsstrukturen dieser öffentlichen Aufgabe ergeben. Es wurde insbesondere deutlich, dass durch kleinteilige Strukturen ein sehr