Vielen Dank, Kollegin Hohmann. - Bevor für die Landesregierung der Innenminister spricht, begrüßen wir ganz herzlich Damen und Herren aus der Region Quedlinburg/Aschersleben. Herzlich willkommen!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE verfolgt das Ziel, die Statistik „Tageseinrichtungen für Kinder und öffentlich geförderte Tagespflege“ des Statistischen Landesamtes um eine Erhebung der in § 13 KiFöG genannten Kostenbeiträge zu ergänzen.
Die Rechtsgrundlage der im Antrag genannten Bundesstatistik „Tageseinrichtungen für Kinder und öffentlich geförderte Tagespflege“ sind die §§ 98 bis 103 SGB VIII in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz. Angaben zur Höhe der im Antrag genannten Kostenbeiträge pro Landkreis und kreisfreier Stadt geordnet nach Krippe, Kindergarten und Hort sind keine Erhebungsmerkmale nach § 99 SGB VIII. Mithin verbietet sich nach derzeitiger Rechtslage eine entsprechende Erhebung als amtliche Statistik, sodass der Antrag bereits aus diesem Grund aus unserer Sicht abzulehnen ist.
Eine Änderung der Rechtslage auf Bundesebene wäre nur durch eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel möglich, das SGB VIII zu ändern und die gewünschten Erhebungsmerkmale in § 99 SGB VIII zu ergänzen. Deren Erfolgaussicht ist sowohl angesichts der in den Bundesländern verschiedenen Rechtsgrundlagen hinsichtlich der Elternbeiträge als auch des nicht geringen Änderungsaufwandes beispielsweise bei der Programmierung, welcher bundesweit abzustimmen wäre, nach meiner Auffassung als gering einzuschätzen.
Alternativ käme, da die diesbezüglichen Daten im Statistischen Landesamt nicht vorliegen, die Festschreibung einer neuen Landesstatistik infrage. Hierzu müsste ein Fachgesetz wie das KiFöG eine Änderung erfahren. In diesem Gesetz müsste die entsprechende Rechtsgrundlage zur Erhebung geschaffen werden. Dies könnte bei der nächsten anstehenden Novellierung des KiFöG gern diskutiert und konkret geprüft werden.
Die Anordnung einer Landesstatistik durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes gemäß § 4 des Landesstatistikgesetzes kann nur erfolgen, wenn die Kosten der Statistik in einem angemessenen Verhältnis zu ihrem Nutzen stehen. Die Erforderlichkeit von Erhebungen muss grundsätzlich nach fachlichen, rechtlichen und finanziellen Kriterien eingehend geprüft werden.
Nach einer ersten kursorischen Einschätzung wäre der Aufwand, um eine derartige landesspezifische Statistik zu erheben, mit einem hohen verwaltungstechnischen, personellen und haushaltsmäßigen Aufwand verbunden. Es bedarf neben der Feststellung von Erhebungsmerkmalen und des Kreises der zu Befragenden auch zwingend detaillierter Vorgaben, die jedoch für eine mögliche einheitliche Erhebung eine Harmonisierung der El
ternbeitragssatzungen voraussetzen. Das heißt, dass eine einheitliche Untergliederung nach Kinderkrippe, Kindergarten und Hort existiert und eine Staffelung nach Betreuungszeiten möglich ist.
Zudem wäre eine Erhebung der Kostenbeiträge aller Einrichtungen notwendig, um diese Daten zu generieren. Diesbezüglich wären die Auswirkungen auf die Kommunen zu prüfen. Letztlich müssten bei der Einführung einer neuen Landesstatistik entsprechende Haushaltsmittel für deren Durchführung zur Verfügung stehen sowie entsprechende Kapazitäten bereitgestellt werden.
Also am Ende gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Erhebung einer solchen Statistik ist nicht vorhanden. Wenn eine solche Rechtsgrundlage geschaffen werden sollte, gilt es, auch die Verhältnismäßigkeit abzuwägen.
Ich gehe auch hierbei davon aus, dass das Hohe Haus eine sachgerechte Entscheidung hinsichtlich Ihres Antrags trifft. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die vereinbarte Fünfminutendebatte eröffnet jetzt für die SPD-Fraktion Frau Schindler. Bitte schön, Frau Kollegin.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, der Innenminister hat sehr ausführlich dazu ausgeführt, wie die Rechtslage aussieht. Ich möchte erst einmal grundsätzlich sagen, dass wir dem Anliegen sehr offen gegenüberstehen, dass diese Statistik erfasst werden könnte und sollte.
Aber der Antrag - das wurde jetzt schon ausgeführt - lässt mehrere Fragen offen. Als ich den Antrag las, war es für mich erst einmal nicht so deutlich, dass diese Statistik jetzt nicht mehr erfasst wird, weil die Daten selbst ja vorliegen. So ist es auch gesagt worden: Die Daten liegen vor.
Wenn wir uns das jetzige KiFöG ansehen, dann stellen wir fest, dass die Daten auch weiterhin erhoben werden. Gemäß § 11a Abs. 4 werden die örtlichen Träger aufgefordert und verpflichtet, die Einnahmen und Ausgaben, die bei ihnen vorliegen, dem örtlichen Träger der Jugendhilfe mitzuteilen. Das heißt also, dass zu den Einnahmen natürlich auch die Elternbeiträge oder die Kostenbeiträge gehören. Damit liegen diese Daten vor.
Die Daten liegen auch vor, weil jede Kindertagesstättensatzung, die durch die Kommunen jetzt beschlossen wird, eine öffentliche Satzung ist. Das heißt, dass sie öffentlich zugänglich ist.
Andererseits haben wir in § 15 KiFöG auch die Auskunftspflicht verankert. Das heißt also, dass das Landesjugendamt diese Kostenbeiträge auch
weiterhin abfragen und erheben kann. Das heißt also, es liegt nicht an der Zugänglichkeit der Kosten, sondern einfach nur am Statistikgesetz. Es geht also darum, ob es in diese Statistik aufgenommen wird oder nicht. Das komplizierte Verfahren hat der Innenminister gerade sehr deutlich beschrieben.
Deshalb sagen wir: Wir stehen dem Ganzen offen gegenüber. Aber es ist eine rechtlich komplizierte Situation, die wir noch einmal genau prüfen und miteinander diskutieren sollten.
Wir meinen, dass die öffentliche Zugänglichkeit über eine Statistik im Statistischen Landesamt wesentlich besser ist als das, was bisher beim Landesjugendamt an Daten zur Verfügung stand. Wir hätten sogar eine positive Entwicklung zu verzeichnen, weil über den öffentlichen Zugang zu diesen Daten eine Vergleichbarkeit im Land vorhanden ist. Obwohl die einzelnen Satzungen auch schon öffentlich zugänglich sind, gab es jedoch noch keine Übersicht über das gesamte Land. Der Vergleich im Land wäre dann möglich.
Ich möchte aber davor warnen zu sagen, dass dann die Höhe der Kostenbeiträge zuverlässig zu beurteilen ist und ob dies gut, richtig oder schlecht ist. Wir müssen auch sehen: Zu welchem Zeitpunkt werden die Daten erfasst? Ist dies eventuell vor oder nach einer Satzungsänderung? - Die Kommunen haben auch einen Spielraum, wann sie die Satzung ändern, ob sie eine Anpassung vornehmen oder nicht.
Wir wissen auch, dass die Kommunen im Rahmen ihrer Selbstverwaltung - darüber haben wir in der Aktuellen Debatte viel diskutiert - einen Spielraum haben zu beurteilen, in welcher Höhe sie sich an den Kosten beteiligen. Der Anteil ist mindestens 50 %. Es stellte sich jedoch die Frage, ob die Beteiligung darüber hinausgeht oder nicht. Das kann nicht unmittelbar der Maßstab für eine Aussage dafür sein, ob die Beiträge berechtigt oder unberechtigt sind. Deshalb ist es eine Frage der Veröffentlichung und des öffentlichen Zugangs.
Deshalb unsererseits die Bitte, diesen Antrag zu überweisen, weil das Statistische Landesamt zum Bereich des Ministeriums für Inneres und Sport gehört, zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport und zur Mitberatung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales. - Danke schön.
Vielen Dank, Frau Kollegin Schindler. - Wir begrüßen weitere Gäste auf der Tribüne, und zwar ganz herzlich Damen und Herren der Katholischen Arbeitnehmerbewegung Magdeburg-Ottersleben.
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat jetzt die Abgeordnete Frau Lüddemann das Wort. - Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Inhaltlich scheint es kaum Debattenbedarf zu geben. Ich glaube, das ist auch nicht überraschend. Der Bedarf nach einer aussagefähigen landesweiten gemeindegenauen Statistik zu den Elternbeiträgen ist offensichtlich. Wir hatten sehr viele Zeitungsberichte und eine Aktuelle Debatte zu diesem Thema. Ich glaube, es ist in unser aller Interesse, hierzu eine verlässliche Datengrundlage zu haben.
Wir als Abgeordnete sind die ersten, die gefragt werden, wenn die Beiträge irgendwo anders sind als in einem anderen Kreis, wenn sie nicht vergleichbar sind, wenn sie sich verändern und dergleichen. Wir müssen dann reagieren. Dafür ist eine verlässliche Datengrundlage sinnvoll.
Es sind nicht mehr nur die berühmten Ausnahmefälle, in denen es um die achtstündige Krippen- oder teilweise die achtstündige Kita-Betreuung geht und in denen das Kindergeld für die Beiträge nicht mehr ausreicht.
Meine Damen und Herren! Ich würde gern für Frau Lüddemann ohne gelbe Karte Ruhe erbitten. - Bitte schön, Frau Lüddemann.
Ich glaube, in diesen Fällen ist die Hürde der Sozialverträglichkeit längst genommen. Wenn wir in den Landkreis Bitterfeld und den Landkreis Mansfeld-Südharz schauen, dann stellen wir fest, dass diese Hürde weit überschritten ist.
Eine umfassende statistische Erhebung wird an diesem Befund natürlich nichts ändern. Aber ich glaube, eine einheitliche Datengrundlage ist wichtig, damit wir wissen, in welche Richtung wir uns entwickeln. Dann sind alle gefragt, daraus tragfähige Lösungen zu entwickeln.
Zu vermuten ist, dass wir, wenn wir eine solche fortdauernde Statistik haben, dann sachgerecht darüber reden können und aus meiner Sicht auch müssen, den § 13 in Bezug auf die Elternbeiträge noch einmal anzufassen.
Es ist nicht schwer - das ist bereits erwähnt worden -, diese Statistik zu erheben. Die Zahlen sind vorhanden. Herr Minister Bischoff hat auf der Grundlage eines vom MI erstellten Papieres die gemeindenahe Aufstellung der Kita-Beiträge in der letzten Aktuellen Debatte eingeführt. Dabei war
auch das, was DIE LINKE fordert, die niedrigsten, höchsten, durchschnittlichen Beiträge, zu erkennen.
Das, was das Innenministerium zu einer Aktuellen Debatte für das Sozialministerium vorlegt, kann sicherlich auch regelhaft für alle zur Verfügung gestellt werden.
Natürlich müssen die rechtlichen Grundlagen sachgerecht vorhanden sein. Aufwand und Nutzen müssen immer im Verhältnis stehen. Das ist überhaupt keine Frage.
Abschließend möchte ich erwähnen, dass es für ein Gesamtbild nötig und sinnvoll ist, eine Übersicht über die Kosten der Plätze zu haben. Das ist aber eine andere Frage.
Die große Spreizung bei den Kosten bei den unterschiedlichen Trägern lässt auf eine sehr unterschiedliche - um das vorsichtig zu sagen, ohne eine entsprechende Datengrundlage zu haben - Kostenkalkulation vor Ort schließen. Der Rahmenvertrag wird also benötigt, um eine gewisse Orientierung in Bezug auf das Leistungsentgelt und auf die Qualitätsvereinbarungen zu haben.
Ich will an der Stelle begrüßen, dass sich die möglichen Vertragsparteien zusammengefunden haben, dass sie verhandeln, dass sie in Aussicht stellen, im Sommer einen solchen Rahmenvertrag vorzulegen. Um den auch zu empfehlen, sollte sich das Landesverfassungsgericht im Sinne der Gemeinden entscheiden.
Zu dem vorliegenden Antrag. Wir könnten dem Antrag zustimmen. Wir würden aber auch einer Überweisung in den Ausschuss zustimmen. Über die Federführung, die gesetzlichen Grundlagen und über einige Dinge kann man noch einmal beraten. Daher wäre eine Überweisung in den Ausschuss aus der Sicht meiner Fraktion zielführend und sinnvoll. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Lüddemann. - Wir begrüßen ganz herzlich Damen und Herren aus Landsberg und Umgebung.
Am Pult begrüßen wir jetzt den Kollegen Krause. Er spricht für die CDU-Fraktion und hat hier das Wort. Bitte, Herr Abgeordneter.