Sie würde letztendlich auch dafür sein - das muss sicherlich mit den Parteigremien noch genau abgestimmt werden; ich wäre zumindest dafür -, dass wir bereits in der nächsten Legislaturperiode entweder einen neuen oder zumindest eine Ergänzung zum Landesentwicklungsplan vornehmen, einfach deswegen, damit die Dinge, die wir hier jetzt hineingenommen haben, wie Hochwasserschutz, wie die Thematik der unterirdischen Raumordnung, wie die Thematik des Repowerings, dann auch untersetzt werden können, damit die Vorgaben für die regionalen Planungsgemeinschaften, für die Kommunen usw. dann vorhanden sind.
Das müssten Sie, wenn Sie mit uns regieren wollen - wer auch immer das möchte -, mit uns dann schon tun.
Das heißt, so ganz billig sind wir nicht zu kriegen. Und wir haben im Programm sicherlich noch ein paar andere Forderungen.
Ich bedanke mich bei Ihnen und möchte vielleicht noch sagen: Der Antrag der LINKEN betrifft eine Thematik, auf die ich nicht noch dahingehend eingehen möchte, dass wir das heute mit aufnehmen werden. Allein schon der Betriff der grundzentralen Versorgungsräume ist ein Widerspruch an sich. Entweder habe ich einen Raum oder ich habe ein Zentrum. Und das dann auf die ganze Fläche zu gießen, ist meines Erachtens irgendwie nicht ausgegoren.
Ich würde mich freuen, wenn wir trotz einiger Unstimmigkeiten - - Jeder hat den Weg mitbekommen. Frank Scheurell, man kann sagen, wir haben über einen sehr langen Zeitraum sehr sorgfältig miteinander diskutiert. Es hat immerhin etwas gebracht; es ist etwas dabei herausgekommen, meines Erachtens auch etwas Gutes. Das kann noch besser werden, aber wir beschließen heute erst einmal das Gute. In diesem Sinne möchte ich Sie um Zustimmung bitten. - Vielen Dank.
Ich wollte auf Ihre Einlassung mit dem Konflikt zum Naturschutz eingehen. Das hatte schon Herr Scheurell angesprochen; ich habe vergessen, das zu beantworten. Deshalb möchte ich nur ganz kurz sagen - das war auch schon Gegenstand einer Landtagsdebatte und von Beratungen im Umweltausschuss -: Selbstverständlich müssen wir auf der Ebene der Ausweisung zusehen, dass wir gute Standorte ausweisen, konfliktarm, die Abstände zu den Brutplätzen der Vögel beachten und all diese Dinge, damit der Konflikt möglichst gering ist.
Auch im Hinblick auf die bestehenden Anlagen und auf die zu genehmigenden Anlagen soll es Leitfäden geben, um die Anlagen vernünftig zu betreiben. Darin steht zum Beispiel, dass eben Windanlagen bei bestimmten Windgeschwindigkeiten, bei denen die Fledermäuse fliegen, automatisch abgeschaltet werden.
Ich gebe das dem ganzen Parlament, dem Hohen Hause noch einmal zur Kenntnis, weil das in unsere Richtung gefragt wurde und Sie beide das ganz konkret auch angesprochen hatten.
Ich möchte ganz kurz eine Antwort darauf geben. - Frau Frederking, darin liegen wir gar nicht auseinander. Ich glaube, Dietmar Weihrich kann aufgrund unserer letzten Diskussionen bestätigen: Wir wissen, dass die Ornithologen und auch die Fledermaus-Kollegen, was die Abstandsregelungen angeht, gern das Helgoländer Papier konsequent umgesetzt sehen wollen. Sie wissen, dass unsere regionalen Entwicklungspläne alle durchgeklagt sind und dass uns die Leute auch sagen: Wir haben unsere Kriterien genommen, wir können jetzt nicht wahllos irgendwo neue Gebiete aufmachen.
Wir selbst haben inzwischen festgestellt, wo die Gebiete besser funktionieren, wo sie schlechter funktionieren. Ich wüsste im Moment nicht, wenn ich alle Kriterien nehme, die in den Raum geworfen werden, wo ich dann überhaupt noch einen Quadratmeter überbehalte, wo ich auch nur eine Anlage hinstellen könnte. Deswegen habe ich vorhin gesagt: Das ist der Punkt, wo wir noch einmal ran müssen.
Ich habe vom Landesverband Erneuerbare Energie Sachsen-Anhalt e. V. auch das Schreiben bekommen, in dem sie noch einmal darauf hinwei
sen, dass wir, wenn wir diese Regelung umsetzen, etwa 2 GW Einspeisungsverluste haben werden. Es gibt aber verschiedene Studien, die das unterschiedlich sehen.
Wir müssen darüber reden, wie wir die Energiewende vernünftig gestalten, mit wenig Biodiversitätsverlust und möglichst viel effizienter Energie aus erneuerbaren Energieformen. Aber da ist eben der Weisheit letzter Schluss noch nicht da. Ich glaube, dass wir das fachlich sicherlich in den nächsten Jahren lösen können, aber es geht nicht im Hauruckverfahren. - Schönen Dank.
Vielen Dank. - Damit ist die Debatte abgeschlossen. Wir kommen zum Abstimmungsverfahren. Dazu liegt uns ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/3911 vor. Ich schlage vor, über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in seiner Gesamtheit abzustimmen. - Widerspruch kann ich nicht erkennen.
Dann frage ich: Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? Diejenigen bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Das ist - naturgegeben - die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit hat dieser Änderungsantrag keine Mehrheit gefunden.
In Anwendung des § 32 unserer Geschäftsordnung schlage ich vor, über die selbständigen Bestimmungen des Gesetzentwurfes in der Fassung der Beschlussempfehlung in ihrer Gesamtheit abzustimmen. - Dagegen gibt es auch keinen Widerspruch. Wer stimmt diesen zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Fraktion DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit haben wir über den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung in seiner Gesamtheit positiv abgestimmt.
Ich lasse jetzt über die Abschnittsüberschriften abstimmen. Wer stimmt denen zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Teilen.
Wer enthält sich der Stimme? - Jetzt enthält sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrer Gesamtheit. Das ist somit beschlossen worden.
Wir kommen zur Abstimmung über die Gesetzesüberschrift. Wer dieser zustimmt, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Das ist beschlossen worden.
Jetzt lasse ich über das Gesetz in seiner Gesamtheit abstimmen. Wer stimmt dem Gesetz in seiner Gesamtheit zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist das Gesetz - ich denke, ein für das Land wichtiges, zukunftsweisendes Gesetz - beschlossen worden. - Vielen Dank.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Finanzierung von Investitionen des kommunalen Straßenbaus
Ich darf um Ihre Aufmerksamkeit bitten. Es gibt hier, glaube ich, niemanden im Raum, der Straßen nicht braucht. - Bitte schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr wurde am 24. Oktober 2014 bei den Beratungen zum Haushaltsbegleitgesetz auf Antrag der Koalitionsfraktionen die heute mit dem Gesetzentwurf noch einmal vorgelegte Streichung von § 5 Abs. 3 beschlossen.
Der Finanzausschuss ist in seiner Beratung zum Haushaltsbegleitgesetz am 20. November 2014 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr gefolgt und hat die Streichung von § 5 Abs. 3 übernommen.
Zwischen Finanzausschuss und Landtag muss sich nun ein Übernahmefehler eingeschlichen haben; die Streichung des § 5 Abs. 3 ist in der Beschlussempfehlung für den Landtag im Dezember 2014 nicht mehr enthalten gewesen. Da aber nur das Gesetzeskraft hat, was das Parlament beschlossen hat, und nicht, was die Ausschüsse beschließen, haben wir heute noch einmal einen entsprechenden Gesetzentwurf mit der Bitte um Änderung eingebracht. Mit der heutigen Vorlage wollen wir also dieses Versäumnis heilen.
Da eine Beschlussfassung in den Ausschüssen bereits erfolgt ist und die damals beschlossene Änderung auch die Zustimmung der Ausschüsse erhielt, rege ich an, daher nunmehr lediglich eine Überweisung in den Ausschuss für Landes
Vielen Dank, Herr Kollege Hövelmann. - Für die Landesregierung spricht jetzt Minister Herr Webel - wenn die Justizministerin ihn loslässt. - Wunderbar. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich bin den Koalitionsfraktionen für diesen Gesetzentwurf sehr dankbar. Wir haben in den vorherigen Legislaturperioden, als ich auch noch Mitglied des Landtages war, des Öfteren Heilungsgesetze beschlossen. So würde ich diesen Gesetzentwurf auch als „Heilungsgesetz“ bezeichnen.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Finanzierung von Investitionen des kommunalen Straßenbaus hat zum Inhalt, dass § 5 Abs. 3 aufgehoben wird. Dieser § 5 Abs. 3 regelt die Anrechnung nicht verbrauchter Pauschalmittel auf nachfolgende Zahlungen. Mit seiner Aufhebung können die Landkreise und kreisfreien Städte in Abhängigkeit von den Realisierungszeiträumen der Baumaßnahmen selbst über den notwendigen Zeitpunkt des Mitteleinsatzes entscheiden.
Die Entscheidung, über die wir hier sprechen - das hat der Kollege Hövelmann soeben genannt -, ist im Grunde schon im letzten Herbst gefallen, hat aber nicht Eingang in das Gesetzgebungsverfahren, das heißt in die Beschlussempfehlung für den Landtag, gefunden.
Nur so viel: Das Geld aus dem Entflechtungsgesetz für den kommunalen Straßenbau kommt auf der kommunalen Ebene an. Dorthin gehört es ja auch. Wenn es dann zeitnah für den Straßenbau verwendet wird, ist der Zweckbestimmung Genüge getan. Das ist im Sinne der Landesregierung so in Ordnung. Ein Arbeiten mit Fristen, der Neuzuteilung von Mitteln oder Ähnliches ist bürokratischer Luxus, den wir nicht brauchen. Wir reden ständig vom Bürokratieabbau.