Ist noch eine Abgeordnete bzw. ein Abgeordneter im Raum, die bzw. der nicht aufgerufen worden ist? - Damit ist der Abstimmungsvorgang abgeschlossen. Die Stimmen werden nunmehr ausgezählt.
Ich darf Ihnen das Ergebnis bekanntgeben: 35 Jastimmen, 54 Neinstimmen und eine Enthaltung. 15 Kolleginnen und Kollegen waren nicht anwesend. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.
Ich lasse nunmehr über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr in der Drs. 6/3893 abstimmen. Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich der Stimme? - Einige Enthaltungen bei der SPD-Fraktion. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen worden. Der Tagesordnungspunkt 11 ist somit erledigt.
Neuwahl der Vertrauensleute und deren Stellvertreter für den bei dem Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt eingerichteten Wahlausschuss
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die anstehende Neuwahl der Vertrauensleute und deren Stellvertreter in dem beim Finanzgericht eingerichteten Wahlausschuss obliegt es nach § 23 Abs. 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung dem Landtag, die Vertrauensleute und deren Stellvertreter für den bei dem Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt eingerichteten Ausschuss zu wählen.
Der Landtag kann diese Aufgabe einem durch ihn zu bestimmenden Ausschuss übertragen. In der Drs. 6/3903 liegt uns ein diesbezüglicher Antrag aller Fraktionen vor, in dem angestrebt wird, den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung mit der Wahl der Vertrauensleute und deren Vertreter zu betrauen. Die Antragsteller folgen da
mit dem bisher praktizierten Verfahren und jenem, das bereits bei der Wahl der Vertrauensleute für den beim Oberverwaltungsgericht zu bestellenden Wahlausschuss zur Anwendung gelangte.
Wenn ich mich im Raum umsehe, dann kann ich niemanden entdecken, der eine Frage hat oder eine Debatte wünscht. Deshalb lasse ich jetzt abstimmen. Wer dem in der Drs. 6/3903 vorgesehenen Verfahren zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind Vertreter aller Fraktionen. Stimmt jemand dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Nein. Damit ist dem Verfahren so zugestimmt worden. Das war der Tagesordnungspunkt 15.
Die erste Beratung fand in der 62. Sitzung des Landtags am 28. Februar 2014 statt. Wir behandeln dies in einem vereinfachten Verfahren gemäß § 38 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung und treten damit unmittelbar in das Abstimmungsverfahren ein.
Wer der Beschlussempfehlung in der Drs. 6/3888 zustimmt und damit den Antrag für erledigt erklären möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind Vertreter aller Fraktionen. Stimmt jemand dagegen? - Nein. Enthält sich jemand der Stimme? - Das ist auch nicht der Fall. Damit wurde der Beschlussempfehlung gefolgt und der Tagesordnungspunkt 16 ist erledigt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind damit am Ende der 86. Sitzung des Landtags. Die morgige 87. Sitzung beginnt um 9 Uhr mit der Aktuellen Debatte.
Ich schließe die Sitzung. Wo auch immer Sie den Abend verbringen - eventuell beim Ostdeutschen Sparkassenverband -, er möge Ihnen gefallen.