Das ist ein wichtiges Thema. Das gehört auch in eine Aktuelle Debatte. Deshalb bin ich dankbar, dass wir hier diskutieren. Sonst bin ich immer vor Ort. Viele von Ihnen auch.
Deshalb einmal vorangestellt: Ich kann die Eltern verstehen. Ich bin vor Ort. Wenn ich selbst Elternteil wäre, würde ich auch wissen wollen, warum ich mehr bezahle. - Das ist eine Vorbemerkung, mit der ich sagen möchte, dass ich das auch so sehe.
Zweite Vorbemerkung - das wiederhole ich zum x-ten Mal -: Kinderbetreuung ist kommunale Aufgabe, Pflichtaufgabe nach SGB VIII. Das ist Bundesrecht. Das Land ergänzt diese Pflichtaufgabe. Es wird immer so getan, als wäre nur das Land für die Kinderbetreuung zuständig und die Kommunen
beteiligten sich an der Finanzierung. - Nein. Das ist eine kommunale Aufgabe, und zwar in ganz Deutschland.
Ich denke, das müssen wir immer wieder sagen. In der „Volksstimme“ sind einzelne Städte aufgeführt, die es sich leisten, gar nichts von den Eltern zu nehmen, weil sie reich sind. Wenn Gemeinden abwägen, was für sie besonders wichtig ist, dann können sie selbst entschieden, was ihnen Kinder Wert sind. Wir haben das als Land jedenfalls gemacht.
Zweitens. Dass die Erzieherinnen und Erzieher endlich nach Tarif bezahlt werden, ist auch gut für die Kinder.
Die entsprechenden Mittel stellt das Land schon seit mehr als zehn Jahren zur Verfügung. Darauf komme ich gleich noch zu sprechen.
Drittens. Dass wir die frühkindliche Bildung bzw. „Bildung Elementar“ gesetzlich verankert haben, ist gut für die Kinder.
Viertens. Die Elternrechte zu stärken, ist gut für die Kinder, weil die Eltern die Hauptverantwortlichen sind.
Hinzu kommt etwas, was mir der Landtag ins Aufgabenheft geschrieben hat. Der Landtag und auch der Finanzminister wollten zu Recht wissen, was Kinderbetreuung tatsächlich kostet. Das bin ich auch von der CDU-Fraktion gefragt worden. Herr Scharf hat mich das jedes Mal gefragt. Zu Recht!
Wir wollten transparente Regelungen haben und die haben wir jetzt. Aufgrund der Leistungsverträge wissen wir, was es wirklich kostet. Das wussten wir vorher gar nicht, weil die Kosten völlig unterschiedlich waren. Das ist bis heute so. Übrigens waren die Elternbeiträge auch vorher sehr unterschiedlich hoch.
Mit den Leistungsvereinbarungen - das sage ich ganz deutlich - ist ein Instrument geschaffen worden, mit dem wir das können. Das ist übrigens in Mecklenburg-Vorpommern mit Zustimmung der LINKEN eingeführt worden. Das läuft bis heute gut.
Schauen wir uns noch einmal die aktuelle Debatte über die massiven Steigerungen der Elternbeiträge an. Frau Hohmann hat zu Recht gesagt, dass wir uns dabei auf kommunaler Ebene, auch auf der Ebene der kommunalen Selbstverwaltung bewegen. Deshalb möchte ich das KiFöG nicht dafür nutzen. Ich stehe auch als Sozialminister hier. Das möchte ich nicht vermengen mit einer Frage, die eigentlich in einen anderen Bereich gehört.
Eines ist aber klar: Es gibt ausdrücklich keinen Erlass des Innenministeriums, der regelt, dass die Gemeinden 50 % nehmen sollten. Einen solchen Erlass gibt es nicht.
Der Innenminister hat deutlich gesagt, dass es auch keine kommunale Vorschrift gibt, die vorschreibt, das zu tun. Es gibt zwar ein Handbuch, das im Zusammenhang mit Stark IV erarbeitet wird. Darin enthalten ist ein Bündel von Maßnahmen, die zur Haushaltskonsolidierung der Gemeinden beitragen können. Darüber wird diskutiert. Das ist nicht veröffentlicht. Das wird wahrscheinlich auch gar nicht öffentlich gemacht werden. Das sind Vorschläge, die gemacht werden, mit denen aber nicht verlangt wird, es zu tun. So ist die Rechtslage.
Man kann ja mal bei den Landräten nachfragen. Die bestätigen das auch. Das gibt es erst einmal nicht.
Es gibt etliche Gemeinden, die in einer Konsolidierungsphase stecken. Jetzt betrete ich einmal kurz ein Gebiet, das eigentlich nicht mein Gebiet ist. Diese Kommunen bekommen Mittel vom Finanzministerium, wenn sie sich in einer Haushaltsnotlage befinden. Diese Mittel sind daran gebunden, dass die Kommunen bestimmte Regelungen treffen. Das gilt auch für die Gemeinden, bei denen ich war. Das gilt auch für Helbra, für meinen Geburtsort. Dort war klar: Wenn sie bestimmte Dinge regeln, in die ich mich jetzt nicht einmischen kann, denn das liegt in der Verantwortung der Gemeinde, dann bekommen sie diese Liquiditätshilfe aus dem Ausgleichsstock. Es liegt dann in der Verantwortung der Gemeinden, ob sie diese Vorschläge umsetzen.
Es gibt zwei Gemeinden im Land, auf die ich einmal eingehen will. Ich gehe jetzt doch etwas von meinem Konzept ab.
Es gibt hierzu eine Übersicht, die habe ich mir zukommen lassen. Vom Innenministerium wurde abgefragt, Elternbeiträge in welcher Höhe jede einzelne Gemeinde fordert. Es gibt verschiedene Ursachen, die dazu führen, warum die Elternbeiträge unterschiedlich hoch sind. Das gilt übrigens auch für Mansfeld-Südharz. Es gibt Gemeinden,
Bei den beiden Ausreißern - Helbra und Jessen - kann man ja mal die Landräte fragen, warum das so ist. Dann wird man gute Antworten bekommen. Letzten Freitag habe ich Antworten bekommen. Niemand behauptet, das KiFöG sei daran schuld. Ich wollte nur sagen, dass das vor Ort eine schwierige Aufgabe ist.
Die beiden Gemeinden sind Ausreißer, die wir im Land haben. Ansonsten steigen die Elternbeiträge aus unterschiedlichen Gründen.
Ich will jetzt einmal ein bisschen bei meinem Redebeitrag bleiben. Nachdem das neue Kinderfördergesetz kam, wurde nach einiger Zeit eingeräumt - das haben Sie alle mitbekommen -, dass erstmals die Kosten für einen Kita-Platz wirklich kalkuliert worden sind, dass seit Jahren Elternbeiträge nicht an Kostenentwicklungen angepasst wurden. Manche haben ja auch gesagt: Wir wissen ja, dass das KiFöG kommt, und dann werden wir es machen.
Außerdem wurde auf den Konsolidierungsdruck hingewiesen, der immer mehr angewachsen ist, und dass man auch in Zukunft noch handlungsfähig sein wolle. Es wurde auch eingestanden, dass es keine Vorgabe des Innenministeriums gibt, aus der hervorgeht, dass die Kostenumlage in Höhe von 50 % angesetzt werden müsse. Das war wirklich eine Schutzfunktion. Ich kenne niemanden im Ausschuss bzw. im Parlament, der dies infrage gestellt hat. Wir waren alle der Auffassung, dass diese Schutzfunktion sein muss.
Das war in der Expertenrunde - ich bin der einzige, der eine solche Expertenrunde eingesetzt hat - übrigens nie ein Thema. Es ist diesbezüglich niemals Kritik erhoben worden. Vielmehr haben die Wohlfahrtsverbände und die kommunalen Spitzenverbände gesagt: Landtagsabgeordnete, lasst uns Zeit, wir werden die Verträge in diesem Jahr hinbekommen. Macht keine Rahmenvorgabe! - Dem hat niemand widersprochen. Wenn die Partner das hinbekommen, dann soll man ihnen auch die Zeit einräumen.
Ich möchte jetzt nicht auf den bereits zwei Jahre zurückliegenden Fall der Gemeinde Bismark in der Altmark eingehen. Da ist dieses Thema schon einmal hochgeschwappt.
Wir haben jetzt die zwei Gemeinden, die zur Debatte stehen. Alles andere bewegt sich im Rahmen von 140 € bis 180 €. Das können Sie auch nachlesen. Das kann man auch öffentlich machen. Das ist der heutige Stand.
Es drängt sich auf, dass wir mit der Regelung, die wir haben - - Es ist nicht wenig, was wir als Land für die Kinderbetreuung ausgeben und was die
Landkreise mit 53 % dazugeben. Dass sich den Rest Gemeinde und Eltern teilen, war vorher auch schon so.
Ich möchte noch etwas zur Frage der ZehnStunden-Betreuung sagen. Es heißt: bis zu zehn Stunden. Diese Regelung haben wir getroffen, weil wir nicht unterscheiden wollten zwischen Eltern, die Arbeit haben, und Eltern, die keine Arbeit haben. Es wäre nur bürokratisch, wenn man nachweisen müsste, dass man Arbeit hat, während man drei Monte später vielleicht keine Arbeit mehr hat, weil man zum Beispiel gerade kein Angebot vom Jobcenter hat.
Zehn Stunden beinhalten acht Stunden Arbeitszeit und den Arbeitsweg. Deshalb zehn Stunden. In Deutschland ist der Ganztagsanspruch im Übrigen mit sieben Stunden abgegolten. Daher verstehe ich es nicht, wenn Gemeinden nicht auch anbieten, dass acht Stunden reichen, und solche Verträge mit Eltern abschließen, wenn diese gerade keine Arbeit haben.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Eltern ihre Kinder nicht wollen und sagen: Die müssen jetzt so lange bleiben. - Wenn es aber hier und dort der Fall sein sollte, dass man zehn Stunden braucht, dann ist es gut so.
Das ist doch klar eine kommunale Aufgabe. Das Gesetz schreibt nicht vor, dass alle Kinder zehn Stunden betreut werden müssen. Ich kenne keinen einzigen Fall in Sachsen-Anhalt, bei dem Eltern, die keine Arbeit haben, gerichtlich dagegen vorgehen und klagen, weil sie zehn Stunden Betreuung haben wollen.
Es ist kommunale Aufgabe, mit Eltern zu reden und an die Verantwortung von Eltern zu erinnern. Es sollte aber nicht gesagt werden: Das Land hat falsch gerechnet. Wir sollen 9,3 Stunden berechnen. Wir haben acht Stunden berechnet. Das wird genauso berechnet wie beim Ganztagsanspruch vor 2004.
Ich muss einmal auf meine verbleibende Redezeit schauen; das Ende ist schon erreicht. Daher kann ich jetzt nicht mehr alles ansprechen.
Ich schlage in Bezug auf die Gespräche mit den Gemeinden Folgendes vor: Es sollte keine Staffelung von fünf, acht und zehn Stunden geben; vielmehr sollte es - wie es auch im Gesetz empfohlen wird - eine Staffelung von fünf, sechs, sieben, acht, neun und zehn Stunden und eine entsprechende Staffelung der Elternbeiträge geben.
Das würde schon zu gewaltigen Entlastungen führen. Eltern sollten nur so viel Betreuung bezahlen, wie sie wirklich in Anspruch nehmen, aber nicht mehr.