Protocol of the Session on February 27, 2015

in Sachsen-Anhalt im Rahmen eines bevorzugten Flächenerwerbs, landwirtschaftliche Flächen zu erwerben?

2. Unter welchen konkreten Bedingungen wird es

Junglandwirten ermöglicht, bevorzugt Landes- oder BVVG-Flächen im Land Sachsen-Anhalt zu erwerben?

Für die Landesregierung antwortet Minister Herr Dr. Aeikens.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen des Abgeordneten Herrn Czeke wie folgt.

Zu Frage 1. Um die Erstniederlassung von Junglandwirten sowie die strukturelle Anpassung ihrer Betriebe nach deren Gründung bzw. Übernahme zu unterstützen, wurde seit Januar 2013 die Möglichkeit zugelassen, dass sich Junglandwirtinnen und Junglandwirte unter bestimmten Voraussetzungen an den beschränkten Ausschreibungen von BVVG-Flächen beteiligen können.

Das gemäß den Privatisierungsgrundsätzen 2010 vorgesehene Volumen wurde von 5 000 ha pro Jahr insgesamt für alle neuen Bundesländer für beschränkte Ausschreibungen in diesem Zusammenhang auf 7 500 ha pro Jahr erhöht.

Im Rahmen der Evaluierung wurden zum Ende des Jahres 2014 die mit dieser Regelung gemachten Erfahrungen im Bilanzgespräch zur Umsetzung der Privatisierungsgrundsätze ausgewertet. Es ist angedacht, den bisher absoluten Flächenumfang für beschränkte Ausschreibungen in eine relative Größe umzuwandeln.

Zu Frage 2. Die Junglandwirtinnen und Junglandwirte müssen zum Zeitpunkt der Abgabe ihres Ausschreibungsgebotes jünger als 40 Jahre sein und eine berufliche Bildung in Form eines Abschlusses in einem Agrarberuf vorweisen. Sie müssen ihren Betrieb in den letzten zehn Jahren gegründet bzw. übernommen haben oder eine erstmalige Niederlassung planen.

Die Absicht, einen Betrieb einzurichten, ist durch Vorlage entsprechender Betriebskonzepte plausibel nachzuweisen. Im Einzelfall ist auch schon bei absehbarem Ende einer entsprechenden Ausbildung unter Berücksichtigung der Erfüllung der Voraussetzungen eine Teilnahme an den beschränkten Ausschreibungen möglich.

Von der zuständigen Landwirtschaftsbehörde des Landes ist zu bestätigen, dass die zur Teilnahme an der beschränkten Ausschreibung berechtigenden Kriterien eingehalten werden.

Für den Bereich der Flächen der Landgesellschaft und der Landesflächen gibt es keine konkreten Regelungen für den bevorzugten Flächenerwerb durch Junglandwirte. Diese haben allerdings die Möglichkeit, sich an den Ausschreibungen der Landgesellschaft zum Verkauf mit einem Gebot zu beteiligen.

Die von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Bodenmarktpolitik unterbreiteten weiteren Vorschläge zur Förderung von Junglandwirten und Existenzgründern beabsichtige ich bezüglich ihrer Einführung intensiv zu prüfen. Ich sehe an dieser Stelle Handlungsbedarf.

Es gibt eine Nachfrage des Abgeordneten Herrn Czeke.

Herr Minister, sind Ihnen hierbei in irgendeinem Verfahren Verstöße oder Umgehungstatbestände bekannt geworden?

Aus dem Stegreif liegen mir keine Erkenntnisse darüber vor.

Danke schön. Weitere Nachfragen sehe ich nicht.

Ich rufe auf die Frage 16 des Abgeordneten Sören Herbst, die sich mit dem Landesdatennetz Sachsen-Anhalt beschäftigt und in Vertretung des Ministers der Finanzen von Frau Ministerin Professor Dr. Angela Kolb beantwortet wird.

Vielen Dank, Herr Präsident. Das Beste zum Schluss.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Hinweise gab es vor oder während der

Übertragung des Landesdatennetzes von Fachleuten des Landesrechenzentrums, Sicherheitsbehörden und anderen, dass Dataport der Herausforderung eines Betriebes des vorhandenen Landesdatennetzes möglicherweise nicht gewachsen sein könnte?

2. Wie wird die Landesregierung bei zukünftigen

Störungen des Landesdatennetzes die Nutzenden über aktuelle Missstände und sichere Alternativen zeitnah informieren?

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich beantworte die Frage des Abgeordneten Sören Herbst für die Landesregierung in Vertretung des Finanzministers wie folgt.

Zu Frage 1. Es keine lagen Hinweise vor. Der Betrieb des Landesdatennetzes des Landes Sachsen-Anhalt ITN-LSA wurde von Dataport im März 2014 übernommen und wird mit den gleichen Fachleuten des Landesrechenzentrums des Landes Sachsen-Anhalt und des Technischen Polizeiamtes fortgeführt. Bei der Organisation und Administration des Datennetzes wurden bisher keine Änderungen durch Dataport vorgenommen.

MI und MF haben sich verständigt, die bestehenden Verträge zur Bereitstellung von Datenleitungen verschiedener Anbieter weiterzuführen und veraltete Technik auszutauschen.

Bis zur Migration in das neue Landesdatennetz ITN-XT erfolgt des Weiteren der Erhalt und ein zeitlich begrenzter Ausbau der Leitungskapazitäten entsprechend der Notwendigkeit der nutzenden Verwaltungen und im Rahmen der jährlich zum Betrieb bereitstehenden Haushaltsmittel. Ziel ist ein möglichst störungsfreier Datennetzbetrieb des bisherigen Landesdatennetzes mit einer zeitlich abgestimmten Migration in das neue Landesdatennetz.

Zu Frage 2. Aufgrund der in der letzten Zeit aufgetretenen Störfälle wurde der bisherige Kommunikationsprozess überprüft und entsprechend angepasst. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Nutzer des Landesdatennetzes über die Störung schnellstmöglich informiert werden. Wie bisher werden alle Informationen an die Nutzer des Landesdatennetzes über das Lagezentrum des Innenministeriums erfolgen. - Vielen Dank.

Nachfragen sehe ich nicht. Damit ist die Fragestunde abgeschlossen und der Tagesordnungspunkt somit auch.

Kommen wir zu den Bemerkungen des Präsidenten am Ende der 85. Sitzung. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kolle

gen! Wir sind am Ende der 85. Sitzung des Landtages angelangt. Ich rufe den Landtag zu seiner 42. Sitzungsperiode für den 26. und 27. März 2015 ein.

Ich wünsche allen ein gutes Wochenende. Die Sitzung des Landtags ist geschlossen.

Schluss der Sitzung: 17.55 Uhr.