Allein mit dieser Anzeige der Flächen könnte viel, viel mehr erreicht werden als mit dieser fragwürdigen Gesetzesänderung, die hierzu vorliegt. Die Gesetzesänderung ist deswegen auch überflüssig, um einmal bei der Diktion von vorhin zu bleiben.
mit der Kompensation eines Eingriffs durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollen die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushaltes wiederhergestellt werden. Nun soll das allein durch die Nutzung des Ökokontos erreicht werden können. Das ist also ein rein formales Kriterium ohne inhaltlichen Bezug. Das führt zu einer Ungleichbehandlung und kann deswegen nicht sinnvoll sein, meine Damen und Herren.
Auch die Forderung, die mit § 7 Abs. 4 des Landesnaturschutzgesetzes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Beschlussempfehlung vorgeschlagen wurde, ist einfach nicht praktikabel; denn die zuständige Naturschutzbehörde kann nicht einfach so vorab die Eignung von Maßnahmen feststellen, ohne dass eine genau Analyse der Beeinträchtigungen vorliegt. Die sogenannten CEF-Maßnahmen eignen sich nur dann, wenn zielgenau die lokale Population einer streng geschützten Art gesichert wird. Um das festzustellen, wäre die zuständige Naturschutzbehörde förmlich gezwungen, eigene Untersuchungen anzustellen. Das ist angesichts des Personalmangels in den Naturschutzbehörden jedoch völlig illusorisch.
Dann zu dem Punkt „Nachträgliche Festsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen“. Hierzu ein kurzes Zitat aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz:
„Durch die Planfeststellung werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und dem durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt.“
Ich frage Sie, meine Damen und Herren: Wo ist da der Raum, irgendetwas nachträglich zu regeln? Der Widerspruch zu dem geltenden und auch höherrangigen Recht ist doch offensichtlich. Deswegen wird diese Regelung mitnichten irgendwelche Hochwasserschutzmaßnahmen beschleunigen, sondern - im Gegenteil - nur Unsicherheiten bringen und Klagemöglichkeiten eröffnen. Sie ist deswegen kontraproduktiv.
Das wird sich auch sehr schnell vor Gericht zeigen. Ich verweise auf die Urteile, von denen auch Herr Dr. Aeikens gesprochen hat. Wahrscheinlich wird es dazu kommen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass wir diese Regelung sehr schnell wieder werden kassieren müssen.
Auch an der Ablehnung meiner Fraktion im Hinblick auf den gewählten Weg zur Sicherung der Natura-2000-Gebiete hat sich nach der Ausschussberatung nichts geändert. Ich habe das schon bei der Einbringung ausgeführt. Es ist schlicht ein Irrweg. Wir brauchen nämlich keine Pauschalisierung, sondern detaillierte und transparente Rege
Durch die jetzige Lösung werden weder die formalen Bedingungen der EU noch die tatsächlichen Anforderungen erfüllt. Die tatsächlichen Anforderungen bestehen darin, dass wir detaillierte Vorgaben für die Nutzung brauchen.
Und - Herr Stadelmann hat das auch schon vorgezeichnet -: Wir werden in den nächsten Jahren ein Sammelsurium unterschiedlicher Regelungen in den Gebieten haben, Naturschutzverordnungen und dann irgendwelche Regelungen aus dieser Verordnung. Und niemand, wirklich niemand, weder die Behörden noch die privaten Eigentümer, wird sich vor Ort zurechtfinden können.
Es gibt auch keine neue Schutzkategorie, sondern eben nur ein parallel existierendes Sammelsurium von, wie gesagt, unterschiedlichen Vorgaben. Das kann wirklich nicht hilfreich sein; deswegen lehnen wir das ab.
Abschließend noch der Hinweis, dass es natürlich einige Regelungen gibt, denen wir zustimmen können. Ich habe das im Ausschuss auch ausgeführt, zum Beispiel die Regelungen zum Biosphärenreservat, auch die zum Denkmalschutz. Das könnten wir mittragen.
Aber - ganz eindeutig -: Die Mehrzahl der bestehenden Regelungen wird keine Verbesserung bringen, sondern nur neue Probleme schaffen. Ich finde es schon beachtlich, wie die Koalition Gegenargumente einfach ignoriert und ihre Vorhaben aus meiner Sicht wider besseres Wissen durchsetzt. Das hat mit vorausschauender Naturschutzpolitik und Good Government nichts mehr zu tun, meine Damen und Herren. Deswegen werden wir den Gesetzentwurf ablehnen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Weihrich. - Jetzt spricht für die SPD-Fraktion der Abgeordnete Herr Bergmann. Bitte, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Zum Naturschutzgesetz. Lieber Dietmar Weihrich, ich glaube, den Vorwurf, der hier im Raum steht, könnte ich im Maßstab 1 : 1 zurückgeben. Oder - wie es Roland Mormann vorhin sagte -: Sagt ein Elefant zum anderen: Hast du aber große Ohren! Ja. Ich glaube, so geht es uns heute auch. Ich habe eigentlich gedacht, wir haben schon mehrmals erklärt, warum wir hier bestimmte Dinge tun. Ich
sage auch an jeder Stelle und immer wieder: Bevor man die Fakten verdreht, muss man sie kennen. Ich versuche noch einmal, es zu erklären. Dann hoffe ich, dass wir ein Stück weiterkommen.
Unstrittig ist für uns Umweltpolitiker alle, glaube ich, dass wir wissen, dass Fläche nicht unendlich vermehrbar ist. Unstrittig ist auch, dass Flächenknappheit Auswirkungen auf die Eingriffsregelung hat. Ich halte es deshalb für richtig und für geboten, dass wir gesagt haben: Die Ökokontomaßnahmen können von vornherein dazu genutzt werden, bestimmte Dinge auszugleichen oder zu ersetzen. Denn sie sind bereits durch das Prüfschema der unteren Naturschutzbehörde unter Maßgabe eines Landschaftsrahmenplanes geschaffen worden. Das muss man fachlich auch einmal akzeptieren.
Wenn man das nicht akzeptiert, heißt das auch ganz klar, dass wir in einer Sackgasse sind. Dann heißt das ganz klar, dass eine Einbuchung in das Ökokonto Res dann zwar möglich ist, aber heraus kommt man dann so gut wie gar nicht mehr, wenn man die hohen Ansprüche nicht erfüllt. Damit werden die Leute ziemlich verladen, um es nett auszudrücken.
Als Nächstes habe ich mir als Stichwort aufgeschrieben CEF-Maßnahmen. Niemand von der Koalition, keiner von uns, hat hierbei CEF-Maßnahmen im Auge gehabt. Wir haben explizit gesagt, das europäische Recht wird hierdurch nicht tangiert, darf nicht tangiert werden. Wir beziehen uns ausdrücklich auf die Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzrecht.
Die Übertragung auf Dritte haben wir vereinfacht, indem das in Zukunft die zuständige Zulassungsbehörde machen kann. Auch das halte ich für richtig. Das ist natürlich für die Kollegen, die nicht so im Stoff sind, wieder ein schwieriges Thema. Aber das ist ein wichtiges Thema. Das heißt, dass wir in den Verfahren schneller vorankommen. Das heißt, dass nicht extra das Ministerium bemüht werden muss, um letztlich die Übertragung festzustellen.
- Ein bisschen Kritik. - Es ist nicht so, dass das MLU alles falsch macht. Aber es gab schon Situationen, in denen wir festgestellt haben, dass Maßnahmen, die insbesondere der Landesbetrieb für Hochwasserschutz durchgeführt hat und bei denen die Übertragung auf Dritte genehmigt werden musste, obwohl sie gut, fachlich versiert und kompetent waren, vonseiten des MLU aus rein formalen Gründen nicht akzeptiert wurden. Das verzögert die Verfahren. Das führt dazu, dass man nicht weitermachen kann. Deswegen soll das jetzt
Es ist auch nicht so, Kollege Weihrich und Kollege Lüderitz, dass es bei der Hochwasserregelung einen Verzicht auf Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gibt. Es ist lediglich geregelt, dass sie etwas später festgestellt werden dürfen.
Ich kann dazu nur sagen: Herr Weihrich, halten Sie die Rede, die Sie hier gehalten haben, bei mir im Wahlkreis in Fischbeck. Ich versuche Ihnen anschließend noch aus dem Ort hinauszuhelfen.
Man muss bei bestimmten Dingen einfach einmal klar und deutlich sagen: Hochwasserschutz geht an dieser Stelle einfach vor. Nichts anderes steht darin. Für diese Fälle ist das gemacht, ansonsten nicht, und auch nur für eine öffentlich-rechtliche Truppe. - Ende der Aussage.
Zu Natura 2000 kommt viel Kritik. Die vernehme auch ich. Die Landesverordnung wird nicht von jedem begrüßt.
Ich kann nur sagen: Wir schauen uns das an. Das Gesetz gibt nicht vor, dass es nur eine sein muss. Vielleicht kommt man im weiteren Verlauf, im Denkprozess noch dazu, dass man das systematisch oder geografisch - wie auch immer - auseinanderdividieren kann und dann eventuell doch zu mehreren kommt, was in der Anhörung etwas einfacher wird. Man muss schauen. Das kann ich nicht beurteilen. Es ist dann Sache des Landesverwaltungsamtes, hierfür den richtigen Weg auszuloten.
Last, but not least: Ich freue mich darüber, dass wir jetzt auch eine Regelung finden, wie wir beim Thema Biosphärenreservat einen Schritt nach vorn kommen. Es ist weiterhin die Unesco-Anerkennung angestrebt.
Um auf einen Presseartikel oder eine Mitteilung der letzten Tage zu reagieren, möchte ich nur ganz kurz sagen: Die Region bekommt das Etikett, das sie verdient hat. Dafür wollen wir sorgen. Sie bekommt das Etikett, weil sie dieses Etiketts würdig ist. - Vielen Dank.
Lieber Kollege Bergmann, vieles von dem, was jetzt ausgeführt wurde, habe ich überhaupt nicht so gesagt.
Vielleicht ist es sinnvoll, sich das, was ich gesagt habe, in einer ruhigen Minute einmal durchzulesen. Ich denke, dann wird sich viel Klarheit ergeben.
Ich möchte an dieser Stelle noch auf einen Punkt eingehen, nämlich auf die Frage der nachträglichen Feststellung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Ich sage vorab erst einmal deutlich, dass niemand in meiner Fraktion irgendwelche Probleme damit hat, jegliche Möglichkeiten zu nutzen, um Hochwasserschutzmaßnahmen zu beschleunigen.
Ich habe lediglich große Bedenken, dass diese Regelung so mit anderen Rechtsvorschriften vereinbar ist, vor allem im Rahmen der Planfeststellung; denn nach einer Planfeststellung, nach dem Planfeststellungsbeschluss gibt es einfach keinen Raum mehr, irgendwelche Leute noch nachträglich zu belasten. Das ist schlicht nicht mehr möglich. Deswegen ist es auch nicht möglich, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nachträglich festzustellen.
Das war lediglich meine Anmerkung. Ich erkenne durchaus an, dass man den Versuch unternimmt, etwas zu beschleunigen. Aber das ist der falsche Weg. Dies wird nicht zu einer Beschleunigung führen, sondern das Ganze eher noch behindern, weil es vor Gericht Klagen gegen diese Maßnahmen geben wird. Die werden dann vor Gericht auch Recht bekommen.
Ich würde sagen: Wir sind hier nicht unbedingt angetreten, um die Leute aufzufordern, grundsätzlich vor Gericht zu ziehen.