Viele Bundesländer haben im Zuge der Ratifizierung einen Entschließungsantrag zu diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag auf den Weg gebracht, der zum Ziel hat, die Kfz-Regelungen wieder herauszunehmen, um politischen Druck aufzubauen, damit dies in zwei Jahren bei der Evaluierung so erfolgt. Meine Damen und Herren, das macht mir Hoffnung, dass wir bei der Evaluierung durchsetzen können, diese Regelung, die ich selbst nicht für richtig halte, herauszunehmen.
All dies, meine Damen und Herren, hat dem Entwurf viele Kritikpunkte genommen. Auch die Handwerkskammern des Landes Sachsen-Anhalt haben sich auf diese Kompromisse einigen können, na
Ich möchte ganz klar sagen: Die Einbeziehung der gewerblichen Kraftfahrzeuge in den Gebühreneinzug muss rückgängig gemacht werden. Allerdings ist dies jetzt politisch nicht durchsetzbar. Lassen Sie uns die nächsten zwei Jahre weiter daran arbeiten, dass dies so erfolgt.
Zunächst bitte ich Sie, den Gesetzentwurf in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien zu überweisen und dort intensiver weiterzuberaten. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Schulz. - Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann treten wir jetzt in das Abstimmungsverfahren ein. Ich habe ausschließlich Anträge auf Überweisung gehört, und zwar ausschließlich in den Europaausschuss, der auch für Medien zuständig ist.
Ich lasse darüber abstimmen: Wer dafür ist, dass der Gesetzentwurf in diesen Ausschuss überwiesen wird, den bitte ich um das Handzeichen. - Das findet breite Zustimmung im ganzen Haus. Ist jemand dagegen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Damit wurde der Gesetzentwurf einstimmig überwiesen. Der Tagesordnungspunkt 4 ist damit erledigt.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der vorgelegte Entwurf eines Artikelgesetzes greift für den Schulbereich zwei wesentliche Zielstellungen aus dem Koalitionsvertrag auf. So wollen wir bereits zum nächsten Übergangstermin das Eignungsfeststellungsverfahren in Klasse 4 abschaffen. Die Änderung betrifft somit all jene Schülerinnen und Schüler, die im August in den 4. Schuljahrgang eingetreten sind. Die Eltern sollen künftig selbst die Übertrittsentscheidung für ihre Kinder treffen. Durch diesen Ansatz werden die Rechte der Eltern, über den zukünftigen Lebensweg ihrer Kinder zu entscheiden, gestärkt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Einzelsachverhalt besteht Einvernehmen mit dem Vorschlag der GRÜNEN, die Letztentscheidung für den Übergang nach Klasse 4 wieder den Eltern zu übertragen.
Abweichend von dem Gesetzentwurf der GRÜNEN hält unser Gesetzentwurf allerdings daran fest, die Eltern nicht nur in Gesprächen mit der Klassenleiterin bzw. dem Klassenleiter zu beraten, sondern ihnen auch weiterhin eine verantwortlich vom Gesamtteam der Lehrkräfte erstellte schriftliche Schullaufbahnempfehlung zu geben. Diese Schullaufbahnempfehlung entfaltet aber künftig keine Bindungswirkung mehr, sondern sie stellt eine Grundlage für die Beratung der Eltern durch die Klassenleiterin bzw. den Klassenleiter dar. Mein Haus erarbeitet dafür gerade einen Gesprächsleitfaden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Aufhebung des Eignungsfeststellungsverfahrens versprechen wir uns auch einen wesentlichen Schritt im Hinblick auf die Verbesserung der Bildungschancen und der Durchlässigkeit zwischen den Schulformen, ein erklärtes Ziel der Koalition.
Der zweite Schwerpunkt unseres Artikelgesetzes widmet sich der Schulaufsicht. Vor dem Hintergrund der zunehmenden inhaltlichen und organisatorischen Eigenverantwortung der Schulen auf der einen Seite und neu entwickelter Instrumente zur Wahrnehmung der staatlichen Aufsichtspflicht durch externe Evaluation auf der anderen Seite wollen wir Aufgaben und Organisation der Schulaufsicht neu bestimmen.
Dabei setzen wir zunächst in einem ersten Schritt die Überführung der klassischen Schulaufsicht - bisher Abteilung 5 im Landesverwaltungsamt - in den Geschäftsbereich des Kultusministeriums um. Dies geschieht durch die Errichtung eines Landesschulamtes zum 1. Januar 2012 in Halle. Alle Aufgaben der Schulaufsicht, die bisher dem Landesverwaltungsamt zugewiesen sind, sollen auf das neue Landesschulamt übergehen.
Um eine problemlose Überführung in das Landesschulamt zu gewährleisten und insbesondere die regionale Präsenz zu sichern, werden die bisherigen Außenstellen des Landesverwaltungsamtes im Bereich der Schulaufsicht in Magdeburg, Dessau und Gardelegen beibehalten. Parallel dazu haben wir eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die die Organisation und die Aufgaben der Schulaufsicht insgesamt evaluiert und ein Konzept für eine moderne, die Eigenverantwortung von Schule fördernde Schulaufsicht entwirft.
Auf dieser Grundlage soll dann in einem zweiten Schritt, spätestens bis zum 1. Januar 2014, der so genannte Innenausbau des Landesschulamtes erfolgen. Im Rahmen dieses zweiten Schrittes wird auch geprüft, ob schulfachliche Aspekte einer Zusammenführung des Landesschulamtes und des
Lisa entgegenstehen. Wir werden sehen, ob dieser erste und zweite Schritt in der gebotenen Form möglich sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Neben diesen beiden Schwerpunktthemen leistet das Artikelgesetz auch einen Beitrag zum Bürokratieabbau. Bisher werden neben den regulären sowie landes- und bundesweiten Leistungserhebungen noch zentrale Klassenarbeiten geschrieben. Im 4. Schuljahr sind es zwei, nämlich in Deutsch und Mathematik. Im 6. Schuljahr sind es drei, und zwar in den Fächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen. Dies führt zu einem nicht unerheblichen Aufwand im Schulbetrieb, auch bei der anschließenden Nutzbarmachung der Datenmengen.
Wir wollen auf die zentralen Klassenarbeiten allerdings nicht gänzlich verzichten. Es soll künftig lediglich je eine zentrale Klassenarbeit in den Schuljahrgängen 4 und 6 geben. Die Auswahlentscheidung über das Fach wird das Kultusministerium treffen.
Weiterhin greift der Gesetzentwurf Vorschläge des Landeselternrates zur Besetzung, zur Amtszeit und zur Abwahl von Elternvertretungen auf.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Ihnen vorliegende Entwurf eines Artikelgesetzes wurde den Mitgliedern des Landesschulbeirats zur Stellungnahme zugeleitet. Die Herauslösung der Schulaufsicht aus dem Landesverwaltungsamt wurde durchgängig positiv bewertet. Bezüglich der weiteren Entwicklung im zweiten Schritt wurden unterschiedliche Vorstellungen dargestellt. Sie fließen in die Überlegungen der Arbeitsgruppe ein.
Bezüglich der schulfachlichen Regelungen ergab sich - bis auf einen Hinweis des Landeselternrates, der Berücksichtigung fand - keine Änderungsnotwendigkeit.
Ich bitte Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, um Überweisung des Artikelgesetzes in den Ausschuss für Bildung und Kultur. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. - Wir treten jetzt in eine Fünfminutendebatte ein. Für die Debattenbeiträge der Fraktionen ist folgende Reihenfolge vorgesehen: DIE LINKE, CDU, GRÜNE und SPD ein. Als Erste hat für die Fraktion DIE LINKE die Kollegin Koch-Kupfer das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der uns vorliegende Gesetzentwurf, insbesondere die beabsichtigten Umstrukturierungen in der Abteilung 5 des Landesverwaltungsamtes, erinnern mich sehr stark an Lewis Carrolls Roman „Alice hinter den Spiegeln“. Das ist eine Fortset
zung zu „Alice im Wunderland“. Die Geschichte spielt in der Welt einer verrückten Schachpartie. Alice ist ständig in Bewegung, bis zur Erschöpfung, und muss letzten Endes feststellen, dass sie die ganze Zeit unter ein und demselben Baum geblieben ist und alles wie vorher war.
Dann entlässt die Königin sie auch noch mit der Aussage: Hierzulande musst du so schnell rennen, wie du kannst, wenn du am gleichen Fleck bleiben willst.
Natürlich ist es für uns nachvollziehbar, meine Damen und Herren, dass Dienst- und Fachaufsicht für den schulischen Bereich in die Verantwortung des Kultusministeriums gestellt werden sollen. Selbstverständlich ist es sinnstiftend, dass die Schulaufsicht künftig enger an das Kultusministerium gebunden werden wird.
Dennoch beschleicht mich angesichts der vorliegenden Begründung der Gedanke, dass verändert werden soll, doch wohin die Reise geht und nach welchem Fahrplan dies erfolgen wird, scheint noch im Nebel zu liegen. Auch gerade eben hat der Minister keine klaren Aussagen dazu gemacht.
Veränderungsprozesse sollten zudem auch angesichts der Dynamik, die die Strukturen der Abteilung 5 des Landesverwaltungsamtes und des Lisa in der Vergangenheit entwickeln mussten, wirklich gründlich bedacht werden. Eine moderne Schulbehörde muss sich in Struktur und Inhalt, aber insbesondere in ihrer Rolle verändern. Dazu gibt es schon klare Kriterien. Wir vermissen ein konturiertes und tragfähiges Konzept.
DIE LINKE sieht Schwerpunkte einer solchen Reform vor allem darin, die regionale Präsenz zu stärken und insbesondere eine Verankerung in den Regionen anzustreben und eine enge Verknüpfung von administrativer und pädagogischer Konzeptebene zu schaffen, und zwar in einem ganzheitlichen Management, bestehend aus Systemberatung, Qualitätssicherung, Personalmanagement und Personalentwicklung, um pädagogische, personelle und ökonomische Maßnahmen sinnstiftend verbinden und begleiten zu können.
Weiterhin sieht der Gesetzentwurf vor, die Verbindlichkeit der Schullaufbahnempfehlung am Ende der Grundschulzeit aufzuheben. Das Eignungsfeststellungsverfahren wird wegfallen. Auch wir sind der Auffassung, dass die Rechte der Eltern gestärkt werden müssen. So ist dies ein richtiger Schritt. Dennoch gilt es zu bedenken, dass mit der Freigabe des Elternwillens allein schwerlich mehr Bildungsgerechtigkeit zu schaffen ist. So wird aus einem richtigen Schritt genauer betrachtet allerdings eher ein Schrittchen.
Der Bildungs- und Gesundheitsforscher Klaus Hurrelmann vergleicht den Übergang zum Gymnasium sogar mit einem Schicksalsschwert, das über Kin
dern und Eltern hängt. Dem nimmt die Aufhebung der Verbindlichkeit lediglich die Schärfe; getrennt wird trotzdem.
Der enorme Druck bei den Eltern und Kindern bleibt, meine Damen und Herren. Dabei kann die Lernmotivation der Kleinen schon einmal auf der Strecke bleiben. Mehr als 50 % der deutschen Grundschüler waren schon einmal in Therapie, so die Technikerkrankenkasse. Zahlen, die uns aufhorchen lassen sollten und die wieder einmal einen dunklen Schatten auf das gegliederte Schulsystem werfen.
Für mehr Durchlässigkeit und für freien Zugang zum Gymnasium: ja. Aber auch die Gymnasien müssen sich künftig verändern.
Dem Pisa-Schock, liebe Kolleginnen und Kollegen, begegnete man in Deutschland gern mit Tests und Vergleichsarbeiten. Dann konnten sich die Schulen miteinander vergleichen. Aber hierbei steht die Frage: Steigt eigentlich die kognitive Leistung eines Schulkindes mit der Anzahl der Tests? Oder einfacher gesagt: Werden Kinder vom Testen klüger? - Die Antwort darauf bleibt uns die Landesregierung schuldig.
Allerdings reduziert sie - und das ist gut so - die Anzahl der zentralen Klassenarbeiten mit der Begründung der sehr hohen Belastung für Lehrer und einer kaum zu bewältigenden Datenmenge. So hat die Landesregierung dazugelernt und die Schüler profitieren davon. Das gefällt mir gut.
Die Veränderungen im Bereich der Elternvertretung - der Kultusminister hat darauf hingewiesen - erscheinen uns als Fraktion nachvollziehbar, aber marginal. So sind sie im Sinne der Wortbedeutung nicht der Rede wert.
Insgesamt sehen wir viel Diskussionsstoff und freuen uns auf eine interessante Debatte in den Ausschüssen.
Vielen Dank, Frau Kollegin Koch-Kupfer. - Für die Fraktion der CDU spricht der Herr Kollege Weigelt. Bevor Herr Weigelt die Stimme erhebt, begrüße ich ganz herzlich Damen vom Unternehmerinnenstammtisch in Wernigerode.