denn diese Vorgänge bedauern und verurteilen wir ebenso. Es geht vor allem darum, dass es sich ganz einfach verbietet, die Kennzeichnung von Menschen, welche stigmatisiert werden sollten und damit auch Verfolgungen ausgesetzt waren, zu vergleichen mit der Kennzeichnung einer Berufsgruppe, die als Staatsdiener in Uniform individualisiert werden sollen, um sie derselben Rechtsstaatlichkeit zu unterziehen wie alle anderen Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes auch. Auch das verstehen wir unter Demokratie.
Ihr Vergleich mit der PKZ war - ich sage es salopp - völlig daneben. Unsere jetzige Identifikationsnummer ist nichts anderes und auch die Namensschilder an Berufsbekleidungen sind etwas völlig Normales, Akzeptables.
Ich kann mich an keine Äußerung Ihrerseits erinnern, die darauf abzielte, dass Krankenschwester, Ärzte, Bankangestellte, Versicherungsvertreter oder auch Angehörige der Bundeswehr künftig keine Namensschilder mehr tragen dürften.
Ich möchte auch daran erinnern, dass bei jeder parlamentarischen Begegnung als erstes die Namensschilder verteilt werden,
was dazu führt, dass man sich nicht als erstes ins Gesicht schaut, sondern man schaut eine Etage tiefer, um zu sehen, mit wem man es zu tun hat.
Bislang gab es dazu keinen Aufschrei der Entrüstung von den Kennzeichnungsgegnern. Etwas mehr Gelassenheit, aber hauptsächlich Sachlichkeit würde eine ehrliche Diskussion und Argumentation zu diesem Thema sehr erleichtern.
Wir erwarten zu Recht eine Erklärung von Ihnen, Herr Ministerpräsident; denn gerade die von Ihnen geschilderten Erfahrungen, die Sie gemacht haben, müssten doch bei Ihnen die Notwendigkeit der Individualisierung staatlicher Macht erkennen lassen.
Meine Damen und Herren! Für uns stellt sich unweigerlich die Frage, wovor man eigentlich solche Angst hat.
Woher stammen die Bedenken und die Ablehnung einer solchen polizeilichen Kennzeichnungspflicht? - Sie, die sich vehement gegen die Kennzeichnung aussprechen, sollten den Polizeibeamtinnen und -beamten mehr Vertrauen entgegenbringen; denn die strikte Ablehnung lässt dieses Vertrauen leider vermissen.
Wir wollen sehr wohl differenzieren zwischen den Beamten bei polizeilichen Einsätzen, wie Demonstrationen oder Fußballspielen, und den Beamten, die sich im normalen Dienst befinden. So sollte eine namentliche Kennzeichnung nur im täglichen Dienstgeschehen erfolgen, bei polizeilichen Einsätzen würde die Kennzeichnung ausschließlich mittels einer anonymisierten Nummernkombination erfolgen, die nur durch die Behördenleitung entschlüsselt werden kann.
So kann man den subjektiven Ängsten der Polizistinnen und Polizisten begegnen, dass eine Kennzeichnung das Gefährdungspotenzial erhöhe sowie zu körperlichen Übergriffen und unberechtigten Anschuldigungen führe.
Sie können uns glauben: Wir wollen auch zukünftig nicht, dass verdeckte Ermittler mit Namensschildern ausgestattet werden.
Ich möchte auf das zurückkommen, was ich zu Beginn gesagt habe. Eines der tragenden Prinzipien des demokratischen Rechtsstaates ist und bleibt die Kontrollierbarkeit staatlicher Macht. Diese staatliche Macht muss individuell zugeordnet werden können.
Lassen Sie uns aus den genannten Gründen, die polizeiliche Kennzeichnungspflicht als einen rechtsstaatlichen Standard auch in Sachsen-Anhalt einführen. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Kollegin. - Nach der Einbringung eines Gesetzentwurfes und eines Antrages treten wir nun in die Zehnminutendebatte ein. Sie wird durch einen Beitrag des Ministers für Inneres und Sport begonnen.
sagen: Unabhängig von der Debatte, unabhängig von der Frage der Kennzeichnung habe ich ein hohes Vertrauen in unsere Polizei.
Ich sage Ihnen: Unsere Polizei handelt heute vollumfänglich rechtsstaatlich. Das möchte ich ganz deutlich sagen.
Ich habe ein wenig die Sorge, dass Ihre Argumentation, wenn man so etwas nicht einführen würde, würde man dokumentieren, man sei nicht rechtsstaatlich oder habe etwas zu verbergen, einen ganz gefährlichen Aspekt birgt, der überhaupt nicht stimmt. Das will ich auch ganz deutlich sagen.
Ich möchte auch dazu beitragen, dass wir uns in der Differenzierung etwas versachlichen. Es gibt bereits einen Erlass und auch den Willen meines Hauses, dass jede Polizeibeamtin und jeder Polizeibeamte in diesem Land, der oder die nicht in geschlossenen Einsätzen - darauf komme ich zu sprechen - tätig ist, durch ein Namensschild erkennbar ist. Darüber müssen wir gar nicht mehr reden.
Wenn ich unterwegs bin und einen Beamten oder eine Beamtin treffe, die ein solches Namensschild nicht trägt, dann bitte ich, das zukünftig zu tun, weil ich so ein schlechtes Namensgedächtnis habe. Das hilft ja auch mir. Über diesen Bereich müssen wir gar nicht mehr reden.
In diesem Bereich können wir gern auch sagen: Das ist ein Dienstleistungsbereich. Es gibt zwei Bereiche, über die wir reden, das eine ist die Dienstleistung und das andere ist die Frage der Rechtsstaatlichkeit und der Verfolgbarkeit. Das sind die zwei Argumentationssäulen. Bei den Beamten, die nicht im geschlossenen Einsatz tätig sind, ist die Erlasslage klar.
Wir werden es durchsetzen und umsetzen, dass all diese Beamten Namensschilder tragen werden, weil es eine Frage des Services ist, den die Polizei erbringt. Auf der anderen Seite können Sie dann auch sagen: Von der Rechtsstaatlichkeit kommen sie Ihrem Ziel entgegen. Wobei wir das für die rechtsstaatliche Frage überhaupt nicht brauchen. Über den Bereich müssen wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, also überhaupt nicht reden.
Wir müssen deshalb nicht darüber zu reden, weil es so ist, wie Sie es möchten und weil wir es auch so möchten. Das möchte ich einfach ganz nüchtern klarstellen, damit Sie nicht uns unterstellen, dass die Beamten - sie sitzen teilweise dort oben -, die nicht in geschlossenen Einsätzen tätig sind,
Jetzt reden wir über den eigentlichen Fall, nämlich über geschlossene Einsätze. Das sind die Demonstrationen, bei denen unsere Beamtinnen und Beamten in den Einsatz gehen müssen, weil es dort Schlägereien und Gewalttaten von Demonstranten gibt.
Ich habe heute in der Zeitung gelesen - ich hoffe, ich habe mir das richtig gemerkt -, dass in einem Bundesland ein Mitglied der LINKEN einen Polizeibeamten in den Arm gebissen haben soll.
Die Frage ist an dieser Stelle: Mit welchem Gefühl gehen die Beamten in diesen Einsatz, um unsere Sicherheit zu schützen? Das ist doch die entscheidende und am Ende die alles entscheidende Frage.
Auf der anderen Seite steht Ihre Frage und Ihre geäußerte Vermutung, dass durch eine nicht individuelle Kennzeichnung von Beamten in geschlossenen Einsätzen eine Verfolgung von Straftaten der Beamten nicht möglich wäre. Das haben Sie zumindest gesagt.
Ich bin immer der Meinung, dass man etwas nur dann tut, wenn es auch notwendig ist. In SachsenAnhalt ist es überhaupt nicht notwendig, in geschlossenen Einsätzen zu kennzeichnen, weil wir nämlich bei angezeigten Taten identifizieren konnten und auch ermittelt haben. Zudem wird jeder Einsatz bei einer Demonstration durch eine Videoaufzeichnung auch insoweit dokumentiert, dass eine individuelle Erfassung des jeweiligen Beamten möglich ist.
Wenn Sie am Ende mit dem Ausgang eines Strafverfahrens nicht zufrieden sind, dann gehört das überhaupt nicht in diese Debatte; denn es handelt sich um die Frage der unabhängigen Justiz.
Das haben Sie ganz geschickt vermischt, nach dem Motto: L’état, c’est moi - wir machen das alles in einem. Das ist überhaupt nicht das Thema.
Nun erlauben Sie mir, dass ich heute einmal etwas ablese, um die Gefühlslage von Beamtinnen und Beamten klar zu machen. - Herr Präsident, mit Ihrer Genehmigung lese ich ab. - Das Zitat ist auf der Homepage „linksunten.indymedia.org“ zu finden. Es ist vom 31. August 2011. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist ganz aktuell.