Protocol of the Session on September 8, 2011

Ich möchte nicht wiederholen, was hier schon vorgetragen wurde. Ich möchte nichts zum Inhalt des Gesetzentwurfes wiederholen, was hier längst gesagt wurde. Ich will nur wenige Aspekte aufgreifen und natürlich etwas zu unseren Anträgen sagen.

Der Gesetzentwurf enthält aus unserer Sicht lediglich die notwendigsten Regelungen. Das Land setzt mit diesem Gesetzentwurf keine eigenen Akzente. Wir glauben natürlich auch nicht, Frau Grimm-Benne, dass wir alle Fehler, die in diesem Bereich auf der Bundesebene gemacht worden sind, mit einem Landesgesetz beheben können. Wenn wir das könnten, dann wäre unser Änderungsantrag ein Stückchen länger geworden. Wir wollen aber einige wenige Akzente an den Stellen setzen, wo wir aus der Sicht des Landes Möglichkeiten sehen, den Vollzug des Gesetzes für die Bürgerinnen und Bürger zu erleichtern. Diese Möglichkeit haben wir.

(Beifall bei der LINKEN)

Ein Teil der Probleme, die wir in der Aktuellen Debatte benannt haben, hängt mit der Tatsache zusammen, dass Leistungsberechtigte Schwierigkeiten hatten und immer noch haben, die Übersicht über ihre Ansprüche zu behalten und stets zu wissen, wann Anträge wo gestellt werden müssen und welche Nachweise erbracht werden müssen. Außerdem wissen wir, dass auch die Anträge immer komplizierter werden, sodass die Antragstellerinnen entweder über umfangreiche Kenntnisse verfügen müssen oder Hilfe brauchen. Genau darauf stellt unser erster Vorschlag ab.

Wir wollen, dass die zuständigen Träger der Grundsicherung dazu verpflichtet werden, den Leistungsberechtigten zur rechtzeitigen Geltendmachung von Ansprüchen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets vollständige Antragsunterlagen zukommen zu lassen, ihnen Beratungsangebote zur Erstellung dieser Anträge zu machen und möglicherweise auch einen Termin zur Bearbeitung dieser Anträge zu nennen, damit alle Nachweise vorhanden sind, die man für die Antragstellung braucht. Das ist der Vorschlag, den wir an dieser Stelle machen.

Es geht wirklich um nichts weiter, als vielen Leistungsberechtigten den Zugang zu diesem Teilhabepaket zu erleichtern. Um mehr geht es gar nicht. Ich weiß, dass damit nicht ein einziges Problem gelöst wird; darüber sind wir uns im Klaren. Das Elend würde aber ein bisschen erträglicher gemacht.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir haben in der Aktuellen Debatte auch über die offenen Probleme bei der Schülerbeförderung diskutiert. Dem Landtag liegt ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes vor. Darauf zielt unser zweiter Vorschlag ab.

Im Grunde wollen wir nichts weiter tun, als die Beweislast umzukehren.

(Frau Grimm-Benne, SPD: Das geht doch gar nicht!)

Wir beziehen uns auf den Grundsatz des § 28 Absatz 4 SGB II.

(Frau Grimm-Benne, SPD: Ja, und den wol- len Sie ändern! Das geht gar nicht!)

- Nein, den will ich nicht ändern; ich will nur die Beweislast umkehren.

(Frau Grimm-Benne, SPD: Das ist doch eine gesetzliche Änderung, eine bundesgesetz- liche Änderung! - Herr Borgwardt, CDU: Das ist doch eine Änderung!)

Dieser Paragraf besagt, die tatsächlichen Kosten für die Schülerbeförderung sollen dann übernommen werden können, wenn es der leistungsberechtigten Person nicht zugemutet werden kann

- hier ist der Spielraum -, die Aufwendungen aus dem Regelbedarf zu bestreiten. Genau an diesem Punkt besteht der Spielraum.

Wir sind der Auffassung und wollen, dass davon ausgegangen wird, dass es den Leistungsberechtigten nicht zugemutet werden kann, den gesamten für Mobilität vorgesehenen Anteil des Regelsatzes ausschließlich für die Beförderung zur Schule und wieder nach Hause einzusetzen.

(Beifall bei der LINKEN)

Das genau wollen wir den Leistungsberechtigten nicht zumuten. Wir wollen der Ausführung des Gesetzes die Annahme zugrunde legen, dass es den Leistungsberechtigten nicht zuzumuten ist, und den Ämtern auferlegen, den Gegenbeweis anzutreten, zum Beispiel dann, wenn eine Schülerfahrkarte das ganze Jahr über gültig ist und auch in der Freizeit genutzt werden kann.

Wir sagen, die Schülerinnen möchten vielleicht auch einmal die Oma oder die Tante besuchen, aber eben nicht das ganze Geld, das sie für die Mobilität im Monat zur Verfügung haben, nur für die Schülerbeförderung ausgeben. Das wollen wir ihnen nicht zumuten. Nur darum geht es.

(Beifall bei der LINKEN - Frau Grimm-Ben- ne, SPD: Aber Landesrecht bricht nicht Bun- desrecht!)

Ich bitte um Überweisung an die entsprechenden Ausschüsse.

Noch ein paar Worte zu dem Antrag, den ich selbst gestellt habe.

Es können aber wirklich nur ein paar Worte sein. Sie haben Ihre Redezeit schon überzogen.

Aber für die Erwiderung hätte ich noch einmal zusätzlich Zeit?

(Herr Borgwardt, CDU: Das ist ja der Bei- trag!)

Nein, es ist eine Fünfminutendebatte. Machen Sie noch weiter.

Na gut, ich würde mich jetzt nicht darum streiten - -

(Unruhe und Widerspruch bei der CDU und bei der SPD)

- Ich mache es ja nicht. - Natürlich wollen wir die Berichterstattung nicht anlassunabhängig machen. Der Minister hat gerade erklärt, dass man zurzeit

jede Woche zusammensitze, um sich darüber auszutauschen und die Probleme zu klären. Der Ausschuss tagt aber nur einmal im Monat. Es wird wahrscheinlich immer einen Anlass geben, sich darüber auszutauschen. Wenn die meisten Probleme beseitigt sein werden, kann man sich immer noch größere Abstände gönnen.

Im Übrigen geht es überhaupt nicht darum, dass wir hier alle Probleme lösen wollen, die auf der Bundesebene bestehen, oder alle Fehler korrigieren wollen, die die Bundesregierung gemacht hat. - Ich bitte um Zustimmung.

(Beifall bei der LINKEN)

Damit ist die Debatte beendet. Wir treten in das Abstimmungsverfahren ein. Zunächst kommen wir zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung in Drs. 6/341 und zu dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drs. 6/374.

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass es hinsichtlich des Änderungsantrages nicht der Zustimmung oder Ablehnung bedarf, weil es sich bei dem Änderungsantrag um eine unselbständige Vorlage handelt, die automatisch mit überwiesen ist, wenn der Gesetzentwurf in den Ausschuss überwiesen wird. Ich sah nicht das Problem, dass der Gesetzentwurf etwa nicht überwiesen werden sollte. Vielmehr habe ich es so verstanden, dass der Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales und zur Mitberatung an den Ausschuss für Inneres überwiesen werden soll. Wenn es keine gegensätzlichen Auffassungen gibt, dann lasse ich darüber abstimmen.

Wer damit einverstanden ist, dass der Gesetzentwurf und der Änderungsantrag an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung und an den Ausschuss für Inneres zur Mitberatung überwiesen werden, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist das so beschlossen worden.

Wir treten nun in das Abstimmungsverfahren zu dem Antrag in Drs. 6/335 ein. Ich weise darauf hin, dass es sich eigentlich um einen klassischen Antrag zur Direktabstimmung handelt, weil der Antrag eine Berichterstattung im Ausschuss zum Gegenstand hat. Dennoch wurde gefordert, den Antrag an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung und - das hatte ich so verstanden - an den Ausschuss für Inneres zur Mitberatung zu überweisen.

(Herr Rotter, CDU, meldet sich zu Wort)

- Herr Rotter.

Nur Arbeit und Soziales, Frau Präsidentin.

Aha. - Wir stimmen damit über die Überweisung des Antrags in Drs. 6/335 an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ab. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Fraktionen DIE GRÜNEN, die Koalitionsfraktionen und einige Mitglieder der Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Das ist die Mehrheit der Fraktion DIE LINKE.

(Zuruf von der CDU: Das ist doch Ihr An- trag!)

Damit ist der Antrag an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 8.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 9 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen, SachsenAnhalt und Mecklenburg-Vorpommern zur Änderung des Staatsvertrages über die Norddeutsche Landesbank - Girozentrale

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/304

Einbringer ist der Minister der Finanzen Herr Bullerjahn. Bitte sehr.

(Unruhe - Zurufe)

- Die Festlegung „ohne Debatte“ bezieht sich eigentlich nur auf die Beiträge der Fraktionen.

Ich muss trotzdem etwas sagen, das stimmt schon. Ganz so kurz geht es dann nicht, meine Damen und Herren.