Wer stimmt den Überschriften der Artikel des Gesetzesentwurfes zu? - Wer ist dagegen? - Stimmenthaltungen? - Bei einigen Stimmenthaltungen bei der Fraktion DIE LINKE ist den Artikelüberschriften zugestimmt worden.
Wer stimmt der Gesetzesüberschrift zu? - Das sind große Teil des Hauses. Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Bei einigen Stimmenthaltungen bei der Fraktion DIE LINKE ist die Gesetzesüberschrift angenommen worden.
Ich lasse nun über das Gesetz in seiner Gesamtheit abstimmen. Wer stimmt dem zu? - Das sind Abgeordnete aus allen Fraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind einige Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE. Damit ist das Gesetz mehrheitlich beschlossen worden. Ich wünsche dem Gesetz eine gute Umsetzung. Der Tagesordnungspunkt 7 ist damit erledigt.
a) Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Bundeskindergeldgesetzes (Grundsicherungs- gesetz für Sachsen-Anhalt - GruSiG LSA)
Einbringer zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung ist Herr Bischoff, der Minister für Arbeit und Soziales. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE wird von der Abgeordneten Frau Dirlich einge
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da dies eine verbundene Debatte zu dem Gesetzentwurf und zu dem Antrag ist, bringe ich zunächst den Gesetzentwurf ein und werde mich danach zu dem Antrag, der anschließend eingebracht wird, äußern.
Sowohl der Gesetzentwurf der Landesregierung als auch der Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffen im Wesentlichen die Anpassungen, die aus der so genannten Jobcenter-Reform resultieren, und das mit der Neuermittlung der Regelbedarfe eingeführte Bildungs- und Teilhabepaket. Deshalb mache ich zunächst einige Anmerkungen zu den Änderungen im SGB II und werde mich dann zu den Folgen, die sich im Gesetzentwurf widerspiegeln, äußern.
Mit der Jobcenter-Reform wurden die Verwaltungsorganisation und die Aufsicht neu gestaltet sowie ein neues Zielsteuerungssystem eingeführt, dass nun auch die Länder maßgeblich einbezieht. Vielleicht ist es für einige neu - für mich ist es immer noch neu -, dass an die Stelle der bisherigen Argen mit dem 1. Januar 2011 die Gemeinsamen Einrichtungen getreten sind - so heißen Sie jetzt offiziell. Diese Gemeinsamen Einrichtungen werden getragen von der Bundesagentur für Arbeit und der jeweiligen Kommune. Wahrscheinlich werden die Leute weiterhin „Arge“ sagen. Entsprechend geteilt sind die Aufsichtsrechte zwischen Bund und Land.
Daneben wurde das Modell der zugelassenen kommunalen Träger etabliert. Im offiziellen Sprachgebrauch heißen diese Einrichtungen ZKT. Weiterhin wird sicherlich noch der Begriff Optionskommunen verwendet. Das Modell der zugelassenen kommunalen Träger sollte dauerhaft auf bis zu 25 % der Aufgabenträger bundesweit ausgeweitet sein. Dies bedeutet für unser Land ab 2012 einen Zuwachs von zwei weiteren Optionskommunen. Dabei handelt es sich um den Altmarkkreis Salzwedel und den Burgenlandkreis.
Unsere bereits bestehenden zugelassenen kommunalen Träger, also die Optionskommunen, konnten darüber hinaus ihre Option jeweils über den gesamten nach der Kreisreform im Jahr 2007 neu entstandenen Landkreis ziehen. Seit dem 1. Januar 2011 gibt es die vier neuen Großoptionskreise Anhalt-Bitterfeld, Harz, Saalekreis und Salzlandkreis. Über diese Großoptionskreise führt allein das Land die Aufsicht.
Diese Optionserweiterung ist im Wesentlichen erfolgreich umgesetzt worden, jedoch ergeben sich in einzelnen Bereichen, zum Beispiel bei der rückwirkenden Bearbeitung von Sachverhalten aus dem Zeitraum vor 2011, nach wie vor Schwierig
keiten. Insgesamt wird der Anteil - das ist sicherlich neu für das Land - der von Optionskommunen betreuten Personen ab 2012 rund 50 % der nach SBG II berechtigten Leistungsempfänger betragen. Demnach tragen wir als Land für einen Anteil von 50 % der nach dem SGB II berechtigten Leistungsempfänger die Aufsicht.
Die Erreichung der Grundsicherungsziele, die auch als Kernziele benannt sind - Verringerung der Hilfebedürftigkeit, Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit und die Vermeidung von Langzeitleistungsbezug -, wird künftig über das bereits erwähnte komplexe System von Zielvereinbarungen verfolgt. Es erfolgte also eine Umstellung und auf das neue System wird nun fokussiert.
Dieser Zielvereinbarungsprozess findet auf unterschiedlichen Ebenen und in unterschiedlichen Strängen statt. Das musste auch ich mir erst einmal vergegenwärtigen. Damit verbunden sind neue Pflichten zur Zusammenarbeit für den Bund, die Länder, die Bundesanstalt und die Jobcenter.
Für das Land bedeutet das insbesondere die vertrauensvolle Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Kooperationsausschuss gemäß § 18 SGB II. Zur Koordination und als Dialogplattform sieht der Gesetzentwurf auf der Ebene des Landes und der Optionskommunen ein neues Gremium vor, und zwar den Ausschuss für Zielvereinbarungen. Dieses Gremium ist spiegelbildlich zum Kooperationssausschuss zu sehen.
In dem Ausschuss für Zielvereinbarungen sind das Ministerium für Arbeit und Soziales, die zugelassenen kommunalen Träger sowie die kommunalen Spitzenverbände vertreten.
Das mit der Neuermittlung der Regelbedarfe im SGB II in Kraft getretene so genannte Bildungs- und Teilhabepaket gilt rückwirkend für dieses Jahr ab 1. Januar 2011. Die Ausführung für die Hartz-IV-Empfänger wurde bereits durch das SGB II in die kommunale Zuständigkeit übertragen. Der Gesetzentwurf zielt also auf die gleichlautende Trägerschaft auch für Kinder und Jugendliche in solchen Familien ab, die einen Kinderzuschlag erhalten und Wohngeld beziehen.
Um auch dieser Gruppe die unverzügliche Teilhabe schon vor dem Inkrafttreten der vorliegenden landesgesetzlichen Regelungen zu eröffnen, hat unser Ministerium die sofortige Erbringung der Leistungen auf der Grundlage von Verwaltungsvereinbarungen mit den Kommunen abgesichert. Dieser Sachverhalt wird nun auf eine einheitliche und für alle Seiten verlässliche gesetzliche Grundlage gestellt. Der Gesetzentwurf schafft damit Transparenz und Sicherheit im komplexen institutionellen Geflecht zur Umsetzung des SGB II.
Die Finanzierung des Bildungs- und Teilhabepakets erfolgt durch den Bund, und zwar - das war ein langer Prozess - über den Umweg einer Erhö
hung seiner Beteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung für die Leistungsberechtigten nach dem SGB II. Der vorliegende Gesetzentwurf regelt daher auch die Weiterleitung und die sachgerechte Verteilung dieser finanziellen Mittel auf die kommunalen Träger.
Die Landesregierung ist sich dessen sehr wohl bewusst, dass aus der Neuartigkeit der Leistungen sowie aus dem rückwirkenden Inkrafttreten eine Reihe von Problemen entsteht. Insbesondere wurde im Verlaufe des Vermittlungsverfahrens und damit relativ spät klar, dass entgegen der ursprünglichen Planung nicht die Bundesagentur für Arbeit, sondern die Kommunen für die Umsetzung verantwortlich sein werden.
Das zuständige Ministerium hat, wie bereits erwähnt, unmittelbar im Anschluss mit den Verwaltungsvereinbarungen erste Rahmenbedingungen für die Kommunen geschaffen. Der Entwurf zur Änderung des Grundsicherungsgesetzes des Landes ist in dieser Gestalt ein weiterer Baustein.
Den Aufbau der Grundstrukturen für die Leistungserbringung vor Ort haben unsere Kommunen selbst in kürzester Zeit bewältigt. Dafür sage ich an dieser Stelle ausdrücklich herzlichen Dank. Denn es war nicht so einfach, das so schnell zu realisieren. Zumindest sind bei uns im Land keine großen Probleme entstanden, von denen man an anderer Stelle gehört hat. Dennoch ist der Prozess auch bei uns nicht gänzlich problemlos verlaufen und verläuft auch jetzt noch nicht ganz problemlos.
Die zuvor dargestellten Prozesse sowohl zur Erweiterung der Option als auch zur Implementierung des Bildungs- und Teilhabepaketes sind noch nicht abgeschlossen und sind auch noch nicht frei von Problemen. Ich bin mir der Bedeutung bewusst und lege daher sehr viel Wert darauf, dass die Fachleute meines Hauses kontinuierlich mit den Kommunen an der Lösung der auftretenden Probleme arbeiten. Ich weiß, dass sich in unserem Haus fast wöchentlich die Vertreter treffen. Sie gehen auch vor Ort, um diese Zusammenarbeit zu befördern und behilflich zu sein, damit das möglichst reibungslos vonstatten geht.
Im Einzelnen darzustellen, wo und warum es klemmt, würde jetzt zu weit führen. Das wird auch im Antrag der Fraktion DIE LINKE deutlich. Ein Stück weit wird es auch in den vorgeschlagenen Änderungen zum Gesetzentwurf deutlich, obwohl ich diesbezüglich rechtliche und inhaltliche Probleme sehe. Aber darüber können wir im Ausschuss sprechen.
Ich halte es für sinnvoll, dass wir uns damit im Ausschuss eingehender und ausführlicher befassen, weil es wichtig ist, dass wir Abgeordneten auf diesem Gebiet einigermaßen gut Bescheid wissen.
auch dem Antrag der Fraktion DIE LINKE zu, im Ausschuss über die weitere Umsetzung der Änderungen im SGB II zu berichten; denn das wird uns auf längere Sicht begleiten. - Vielen Dank.
Danke sehr, Herr Minister Bischoff. - Jetzt bringt Frau Dirlich den Antrag der Fraktion DIE LINKE ein. Zuvor haben wir die Freude, Damen vom Frauentreff „Laura“ aus Staßfurt bei uns begrüßen zu dürfen. Seien Sie recht herzlich willkommen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Tat: Der Antrag ist relativ schnell erklärt. Er ist auch deshalb nötig, weil das SGB II eben leider nicht nur eine neue Ordnung auf dem Arbeitsmarkt geschaffen hat, sondern auch jede Menge Chaos.
Das SGB II war, wie wir alle wissen, von Anfang an sehr umstritten. Seine Umsetzung war oft Gegenstand von Unklarheiten und von Diskussionen. Es war, wenn Sie sich erinnern, damals von massiven Protesten begleitet. Es ist immer wieder verändert worden und dadurch sind immer wieder neue Unsicherheiten entstanden. Es mussten immer wieder neue Irritationen ausgeräumt werden und es mussten immer wieder neue Probleme gelöst werden.
Ich möchte die Aktuelle Debatte vom Mai 2011 nicht wiederholen, sondern nur an einige offen gebliebene Frage erinnern, die wir damals aufgeworfen haben. Es ging um den Umfang der neuen Bürokratie, um die Unübersichtlichkeit der einzelnen Leistungen für die Leistungsempfängerin oder den Leistungsempfänger, um die offene Situation bei der Schülerbeförderung und auch um die Frage nach den fehlenden Qualitätskriterien in der Lernförderung. All das waren offene Fragen.
Wir waren uns sicher, dass wir über all das im Sozialausschuss beraten werden und dass wir darüber informiert werden. Wir haben deshalb im Sozialausschuss einen Selbstbefassungsantrag gestellt, der darauf abzielte, dass sich der Ausschuss regelmäßig mit diesen Fragen beschäftigt. Wir wollten über die Entwicklung insgesamt auf dem Laufenden gehalten werden, damit wir rechtzeitig auf der politischen Ebene reagieren können, wenn es notwendig sein sollte.
Ein solches Vorgehen, die Möglichkeit, im Ausschuss sehr unbürokratisch darüber zu diskutieren, war in den vergangenen Jahren selbstverständlich und Bestandteil der Beratungen im Wirtschaftsausschuss. Wir waren deshalb sehr verwundert, dass dieses Vorgehen im Sozialausschuss zu
nächst eine langwierige Debatte über alle möglichen Formalien verursacht hat. Wir waren geradezu entsetzt darüber, dass unser Antrag letztlich abgelehnt worden ist.
Sie können es mir jetzt übelnehmen oder nicht: Wir haben uns vorgenommen, dass wir das Thema jetzt öffentlich diskutieren und dass wir auch die Diskussion im Ausschuss öffentlich machen. Es ging um politisch so „relevante“ Fragen wie: Wann und woran merken wir, dass ein Problem akut wird? Wie lange vorher muss die Regierung erfahren, dass wir Fragen haben? Sollen Ministeriumsmitarbeiter und -mitarbeiterinnen stets bereit und in der Lage sein, Antworten auf Fragen von Abgeordneten zu geben? - Ich hatte gedacht, das wäre klar. Die Frage war auch, ob diese Mitarbeiter dann immer mit dasitzen sollen oder ob sie rechtzeitig herbeigerufen werden sollten. Die Diskussion dazu war sehr krude.
All das sind übrigens Fragen, die in den langen Jahren der Diskussion im Wirtschaftsausschuss niemals eine Rolle gespielt haben. Deshalb hat das durchaus für Unmut in unseren Reihen gesorgt.
Wir wollen vor allem, dass dieses Thema Beratungsgegenstand im Ausschuss wird. Deshalb, meine Damen und Herren, wollen wir Sie auf diesem Weg auffordern, unserem Antrag zuzustimmen. Wir bitten um Direktabstimmung über unseren Antrag. - Vielen Dank.
Danke sehr für die Einbringung, Frau Dirlich. - Wir treten jetzt in eine verbundene Debatte zu den beiden Beratungsgegenständen ein mit einer Redezeit von fünf Minuten je Fraktion. Für die CDUFraktion spricht der Abgeordnete Herr Rotter.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie facettenreich und spannend Arbeitsmarktpolitik sein kann, zeigt der von Minister Bischoff soeben vorgestellte Gesetzentwurf, mit dem das auf der Bundesebene geänderte Recht im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Landesrecht umgesetzt werden soll. Denn mit diesem Gesetz soll bei weitem mehr erreicht werden als die bloße Umsetzung von Bundes- in Landesrecht.
Mit der Schaffung einer einheitlichen gesetzlichen Grundlage wird mehr Sicherheit und Transparenz bei der Umsetzung des SGB II in unserem Bundesland geschaffen. Durch die gesetzlich verankerte Pflicht zur Kooperation aller am Prozess beteiligten Akteure soll mit dem Instrument von Zielvereinbarungen eine Optimierung des Systems erreicht werden. Sie werden mir zustimmen, liebe