Protocol of the Session on December 10, 2014

Mit Schreiben vom 10. Oktober 2014 meldete der Landesbeauftragte einen Bedarf für zwei neu zu schaffende Stellen an, nämlich eine Stelle der Besoldungsgruppe A 15 zur Stärkung des juristischen Sachverstandes sowie eine bis 2019 befristete Stelle eines Medienpädagogen der Besoldungsgruppe A 12 für den Bereich Medienbildung.

Der Ausschuss für Finanzen erbat vor der Entscheidung eine Übersicht über die Stellenausstattung der vergleichbaren Datenschutzbeauftragten anderer Länder, welche der Datenschutzbeauftragte dem Ausschuss mit Schreiben vom 19. November 2014 vorlegte.

In der Beratung am 26. November fand die von der Fraktion DIE LINKE zum Antrag erhobene Stellenanmeldung des Landesbeauftragten keine Mehrheit. In der Diskussion wurde sowohl durch Vertreter der Koalitionsfraktionen als auch durch den Landesrechnungshof deutlich gemacht, dass die Gesamtstellenausstattung im Ländervergleich unproblematisch sei, gleichwohl die Ausstattung mit Juristinnen und Juristen im Verhältnis zu den anderen Bediensteten für die Zukunft überprüfungswürdig sei.

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Landtag einstimmig die Annahme des geänderten Einzelplans 01.

Ich komme zum Einzelplan 02 - Staatskanzlei. Der Einzelplan 02 wurde vom Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien in der 32. Sitzung vorberaten. Dem Ausschuss für Finanzen wurde die unveränderte Annahme des Einzelplanes mit sieben Für- bei einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltung empfohlen.

Die Beratungen im Ausschuss für Finanzen ergaben hinsichtlich der Gesamteinnahmen und -ausgaben keine Änderungen, jedoch wurde mit der

Ausbringung der Ihnen in der Beschlussempfehlung vorliegenden Leertitel und Haushaltsvermerke Haushaltsvorsorge für die Zuweisung des Bundes zur Unterstützung des Breitbandausbaus und von Digitalisierungsprojekten getroffen.

Ein Antrag der Fraktion DIE LINKE, die in der Titelgruppe 69 - Landesmarketing - veranschlagten Ausgaben von 1 150 000 € sowie die Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3 450 000 € zu streichen, fand keine Mehrheit im Ausschuss.

Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt dem Hohen Haus mit acht Für- bei fünf Gegenstimmen die Annahme des so geänderten Einzelplanes 02.

Einzelplan 03 - Ministerium für Inneres und Sport - wurde im Ausschuss für Inneres und Sport in der 52. Sitzung am 22. Oktober 2014 vorberaten. An dieser Beratung nahm die Fraktion DIE LINKE nicht teil. Zur Begründung führte sie aus, dass die umfangreichen Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen erst im Verlauf der Sitzung vorgelegt worden seien und ihr darum eine Positionierung zu den Anträgen nicht möglich sei.

Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 73. und in der 78. Sitzung mit dem Einzelplan 03. Das Ergebnis der Beratung finden Sie auf den Seiten 37 bis 45 sowie den Seiten 129 bis 133 der Beschlussempfehlung.

Die Gesamteinnahmen bei Einzelplan 03 erhöhen sich um 2 325 900 € im Jahr 2015 und um 2 605 900 € im Jahr 2016. Die Gesamtausgaben erhöhen sich um 5 590 900 € im Jahr 2015 und um 4 460 500 € im Haushaltsjahr 2016.

Für das Haushaltsjahr 2015 wurden zudem zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 9 733 500 € ausgebracht, von denen 7,7 Millionen € auf die Ersatzbeschaffung eines Hubschraubers für die Landespolizei entfallen.

In den Haushaltsberatungen neu zu veranschlagen waren Miet- und Umzugskosten für ein Ersatzgebäude für das zu sanierende Dienstgebäude im Zuckerbusch 4.

Neu ausgebracht wurde bei Kapitel 03 02 die Titelgruppe 63, in der künftig die institutionelle Förderung der Historischen Kommission e. V. darzustellen ist.

Bei Kapitel 03 31 - Brand- und Katastrophenschutz Land - wurde der Ansatz bei Titel 883 61, aus welchem Gemeinden Zuwendungen aus der zentralen Beschaffung von Brandschutzfahrzeugen erhalten, in beiden Haushaltsjahren um 1 Million € angehoben.

Bei Kapitel 03 46 - Sport - wurden die Zuschüsse zur Vorbereitung von Olympischen Spielen und Paralympics sowie an die Stiftung „Sport“ erhöht. Für die Zuweisungen für Investitionen in Sportstätten von Gemeinden wurden in beiden Haus

haltsjahren 1,5 Millionen € mehr veranschlagt. Für Sportstätten anderer Träger wurden Mehrausgaben von 300 000 € pro Jahr veranschlagt.

Den zu erwartenden höheren Flüchtlingszahlen wurde bei Kapitel 03 63 durch Ansatzerhöhungen Rechnung getragen, wobei weitergehende Anträge der Oppositionsfraktionen keine Mehrheit fanden.

Einstimmig angenommen wurde ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, wonach die Entschädigung für die Pflege von Diensthunden und ausgesonderten Diensthunden erhöht werden soll.

Abgelehnt hingegen wurde der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Einrichtung eines neuen Kapitels 03 22 - Unabhängige Polizeikommission. Diese sollte nach Vorstellung der Antragstellerin die bisherige Beschwerdestelle der Polizei ersetzen.

Abgelehnt wurden auch die Anträge der Fraktion DIE LINKE, die Sachtitel in der Titelgruppe 64 - Besondere Aufgaben des Verfassungsschutzes - bei Kapitel 03 01 auf Null abzusenken.

Ebenso abgelehnt wurde die Anhebung des Ansatzes bei Titel 633 04 - Zuweisung an Gemeinden aufgrund des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren - um 50 000 € pro Jahr. Stattdessen beschloss der Ausschuss eine Anhebung von 1 400 € pro Jahr.

Keine Mehrheit fand auch der Antrag der LINKEN zur Absicherung der Neueinstellung aller erfolgreichen Absolventen der Fachhochschule der Polizei, die eine Überschreitung des Neueinstellungskorridors der Landesregierung um jeweils 50 Stellen beantragte.

Die LINKE beantragte zudem erfolglos die Erhöhung des Zuschusses an die Feuerwehrverbände um 60 000 € sowie an den Landessportbund um 300 000 € pro Jahr.

Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt die Annahme des Einzelplanes 03 mit sieben Für- bei fünf Gegenstimmen.

Der Einzelplan 04 - Ministeriums der Finanzen - wurde im Ausschuss für Finanzen in der 69. und der 78. Sitzung beraten. Durch den Ausschuss erfolgte eine Erhöhung der Gesamteinnahmen von 1 782 900 € in beiden Haushaltsjahren sowie Ausgabeerhöhung von 19 299 100 € im Jahr 2015 und 19 487 000 € im Jahr 2016.

Wesentliche Änderungen waren die, die sich durch das Gesetzgebungsverfahren zur Zweistufigkeit der Finanzverwaltung ergaben. Die Landeshauptkasse und Bezügestelle wurde statt beim BLSA beim Finanzamt Dessau angesiedelt. Sie sind nunmehr bei Kapitel 04 07 mit der neuen Bezeichnung „Finanzamt Dessau-Roßlau - Finanzdienste“ veranschlagt.

Der Finanzausschuss empfiehlt die Annahme des Einzelplanes 04 mit acht Für- bei fünf Gegenstimmen.

Einzelplan 05 - Ministerium für Arbeit und Soziales - wurde vom Ausschuss für Arbeit und Soziales in der 46. Sitzung beraten und dem Ausschuss für Finanzen mit acht Für- bei vier Gegenstimmen mit Änderungen zur Annahme empfohlen.

Der Ausschuss für Finanzen befasste sich mit dem Einzelplan in der 72. und 78. Sitzung. Zum Regierungsentwurf ergaben sich aus den Beratungen eine Minderung der Gesamteinnahmen in Höhe von 9 618 500 € im Jahr 2015 sowie eine Erhöhung der Gesamteinnahmen von 5 893 000 € im Haushaltsjahr 2016.

Durch die Ausschussberatungen wurden die Gesamtausgaben im Kalenderjahr 2015 um

9 158 500 € gemindert und im Kalenderjahr 2016 um 5 893 000 € erhöht.

Die Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2015 wurden um 18 670 000 € erhöht und für das Haushaltsjahr 2016 um 21 900 000 € abgesenkt. Im Wesentlichen resultieren die Veränderungen bei den Verpflichtungsermächtigungen aus der Veranschlagung des Fonds „DDR-Heimerziehung“ für die folgenden Haushaltsjahre. Außerdem war aufgrund der Neuregelungen im Gesetz zur Familienförderung die Ausbringung von Verpflichtungsermächtigungen entbehrlich geworden.

Das Gesetz zur Familienförderung führte ebenfalls zur Neuveranschlagung zahlreicher Titel bei den Kapiteln 05 02 und 05 17.

400 000 € zusätzliche Zuweisungen des Bundes konnten bei Kapitel 05 02 - Allgemeine Bewilligungen - für Maßnahmen zur Stärkung der Demokratie und zur Bekämpfung von Rechtsextremismus veranschlagt werden. Diese wurden in der Titelgruppe 66 auch durch Veränderung der Ausgabeansätze untersetzt.

Bei Kapitel 05 08 - Sozialhilfe - wurden der Ansatz bei Titel 671 01 - Eingliederung für behinderte Menschen in Einrichtungen - um 5 595 700 € abgesenkt. Der Ansatz bei Titel 671 21 - Hilfe zum Lebensunterhalt in Einrichtungen - wurden um 1 Million € abgesenkt und der Ansatz bei Titel 681 02 - Eingliederungshilfe für behinderte Menschen außerhalb von Einrichtungen - um 2 865 200 € gemindert.

Die Anpassung der institutionellen Förderung der Aids-Hilfen um 50 000 € im Jahr 2015 und 100 000 € im Jahr 2016 erfolgt bei Kapitel 05 13. Daneben wurden weitere Anpassungen von Fördermitteln im Einzelplan 05 vorgenommen. Auf die geplante Ausschüttung der Salus gGmbH wurde verzichtet.

Anträge der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, in der Titelgruppe 66 - Maßnahmen zur Stärkung der Demokratie und zur Bekämpfung von Rechtsextremismus - die Haushaltsansätze deutlich zu erhöhen, fanden keine Mehrheit.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragte zudem erfolglos höhere Mittel für Gemeinden für die geplante Novellierung des Gesetzes über Hilfe für psychisch Kranke und Schutzmaßnahmen des Landes Sachsen-Anhalt sowie höhere Zuschüsse für Familienverbände und Familienferienstätten bzw. Familienzentren.

Die Fraktion DIE LINKE beantragte, mit einer Änderung des Haushaltsbegleitgesetzes die Leistungen nach dem Gesetz über das Blinden- und Gehörlosengeld wieder auf dem Stand von 2013 festzusetzen. Der Antrag wurde abgelehnt.

Ebenso abgelehnt wurde der Antrag, bei Kapitel 05 13 10 bzw. 15 Millionen € für die investive Förderung von Krankenhäusern mehr einzustellen.

Der Antrag, die im vergangenen Jahr erfolgten Minderungen bei der Jugendpauschale und beim Fachkräfteprogramm rückgängig zu machen, fand keine Mehrheit.

Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt dem Landtag mit acht Für- bei fünf Gegenstimmen, den so geänderten Einzelplan anzunehmen.

Einzelplan 06 - Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft - Bereich Wissenschaft und Forschung. Der Einzelplan 06 wurde im Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft in der 40. Sitzung beraten und bei sechs Für- und vier Gegenstimmen dem Ausschuss für Finanzen mit Änderungen zur Annahme empfohlen.

Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 71., 77. und 78. Sitzung mit dem Einzelplan 06. Die Beratungen ergaben Änderungen in den Gesamtausgaben von 10 Millionen € in beiden Haushaltsjahren sowie eine Erhöhung der ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2015 um 960 600 €.

Eine wesentliche Änderung war die Wiederausbringung von 1,7 Millionen € für die Landesgraduiertenförderung bei Kapitel 06 02. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte hierfür erfolglos 2,6 Millionen € pro Jahr und die Fraktion DIE LINKE 1,9 Millionen € gefordert. Die Mittel wurden durch Verpflichtungsermächtigungen auch für das Jahr 2017 gesichert.

Der geänderte Einzelplan sieht zudem deutlich erhöhte Zuschüsse des Landes für Investitionen an Hochschulen und medizinischen Fakultäten vor.

Die Anträge der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Erhöhung der

Zuschüsse an die Universitäten und Hochschulen sowie Studentenwerke fanden keine Mehrheit.

Der Finanzausschuss empfiehlt mit acht Für- bei fünf Gegenstimmen, den geänderten Einzelplan 06 anzunehmen.