„Sehr bedenklich ist dabei zudem, dass nach der Einschätzung der Praxis die Zahl jugendlicher und heranwachsender Methamphetaminkonsumierender sehr hoch
Das ist altersübergreifend, alle sozialen Schichten betreffend festzustellen. Ich glaube, es gibt inzwischen in den Medien auch viele Geschichten dazu, wenn man sie denn hören will.
Es ist auch schwierig, weil es nicht mehr die typischen Einstiegsdrogen gibt, die in anderen Fällen zugrunde liegen. Die Droge ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Es ist wirklich eine Droge, wie man sie aus den 80er-Jahren kennt. Kokain ist überhaupt nicht mehr an der Tagesordnung.
Crystal Meth ist das, was angezeigt ist. Man fühlt sich am Anfang sehr beschwingt. Man ist leistungsfähig. Man bekommt das auf die Reihe, was man seit 20 Jahren nicht hinbekommen hat. - Das haben Konsumenten dieser Droge mir selbst beschrieben. Es ist sehr erschreckend, wie sie sich nach kürzester Zeit selbst reflektieren.
Dieser Prozess ist unaufholbar. Crystal Meth ist wirklich die einzige Droge, die sich sofort im Drogennachhaltigkeitsgedächtnis - ein solches gibt es nämlich - festschreibt. Das ist nicht reparabel. Man kann nur die Verhaltensweisen und den weiteren Konsum eindämmen. Man kann nicht rückgängig machen, was durch Crystal Meth sozusagen an Folgen bereits verursacht wurde.
Die Droge ist eben so speziell, dass ein einfaches Mehr von dem, was wir bisher haben, also vielleicht eine Beratungsstelle mehr, ein paar Berater mehr, nicht ausreicht. Wir brauchen - ich habe versucht, das mit meinem Antrag zu sagen - keine Feststellung des Ist-Zustandes, sondern wir brauchen dringend ein Maßnahmenkonzept, das aufzeigt, wie wir damit umgehen müssen.
Das bestehende Hilfesystem - das hat die Landesstelle im Rahmen der Beratung auf dem Fachtag, den Sie, Herr Minister, hier angesprochen haben, dezidiert dargestellt - ist längst über seine Grenzen hinaus. Deswegen wollen wir mit unserem Alternativantrag einen konkreten Handlungsauftrag an die Landesregierung aussprechen. Dabei soll es um personelle Ausstattung, um Fort- und Weiterbil
Das ist in der Tat eine Sache, in Bezug auf die man überlegen muss, dass man nicht alles neu und zusätzlich machen muss. Die Drogenlandschaft hat sich verändert. Alte Schwerpunkte können möglicherweise zugunsten der Schwerpunkte, die jetzt auf der Tagesordnung sind, aufgegeben werden.
Ob und, wenn ja, wie viel Geld in die Hand zu nehmen ist, muss man dann eben im Rahmen des Maßnahmenkonzeptes sehen. Man muss dann sehen, wo man Geld umschichten kann, wo man möglicherweise neu, kurzfristig auch aus Ausgaberesten im Haushalt Geld in die Hand nehmen und ab dem Jahr 2017 tatsächlich konzertiert CrystalMeth-Konsum angehen muss.
Ich hätte mich gefreut, wenn die Koalition beide Anträge in die Ausschüsse überwiesen hätte. Denn so viel Zeit haben wir immerhin, dass man dort aus beiden Anträgen das Beste zu einem Antrag hätte neu formen können.
Ich will für meine Fraktion beantragen, beide Anträge in die bereits genannten Ausschüsse zu überweisen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Danke sehr, Kollegin Lüddemann. - Für die Fraktion der SPD hat Frau Dr. Späthe noch einmal das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In aller Kürze: Auf den soeben gehaltenen Redebeitrag von Kollegin Lüddemann, insbesondere auf die Wortwahl an manchen Stellen, möchte ich an dieser Stelle nicht eingehen.
Ich möchte lediglich noch einmal vorgetragen, was unser Antrag beinhaltet. Wir haben gesagt, wir möchten eine valide Datenbasis, die sich aus den Daten der Suchtberatungsstellen, der Polizei und des Zolls zusammensetzt. Wir wollen die Berichte der Polizei und des Zolls haben. Wir schwören hierbei auf eine sehr gute Zusammenarbeit mit dem Innenministerium und wollen eben nicht nur den Bereich Soziales einbeziehen.
Ich betone noch einmal: Wir möchten mehrere Ausschüsse an der Problematik beteiligen, ganz besonders den Bildungsausschuss, der in Ihren Anträgen und Wortbeiträgen überhaupt nicht vorgekommen ist, gerade weil das Thema an den Schulen angekommen ist und ich selbst gesehen habe, wie versucht wird, diese Drogen in den Schulen und auf den Schulhöfen zu verteilen.
„Auf Grundlage der sich daraus ergebenen Erkenntnisse wird der Ausschuss gebeten, über Verbesserungen der bereits bestehenden Maßnahmen sowie gegebenenfalls über weitere Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung der Verbreitung der Droge zu beraten.“
Danke sehr, Frau Kollegin Späthe. - Damit ist die Aussprache beendet. Wir treten nun in das Abstimmungsverfahren ein. Zunächst ist beantragt worden, beide Drucksachen in die genannten Ausschüsse zu überweisen.
Wer einer Überweisung an sich zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Antrag auf Überweisung abgelehnt worden.
Wir stimmen nun über den Ursprungsantrag in der Drs. 6/3555 ab. Wer stimmt diesem Antrag zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Ursprungsantrag angenommen worden und es erübrigt sich, über den Alternativantrag abzustimmen.
Wir treten nun in die Mittagspause ein. Sie wird bis 14.50 Uhr andauern. Ich bitte all diejenigen, die nicht zum Empfang anlässlich der Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes gehen, pünktlich um 14.50 Uhr wieder hier im Saal zu sein. - Danke sehr.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Wenn man unseren Antrag und den Alternativantrag der Koalitionsfraktionen nebeneinander legt, wird schnell deutlich, dass wir offenbar keinen Dissens in der Frage haben, ob Abschiebung in die von Ebola betroffenen Gebiete stattfinden soll oder nicht. Lediglich in der Frage, wie wir das gemeinsam sicherstellen wollen, gehen die Meinungen auseinander.
Wir sind uns offenbar einig, dass die Abschiebung in diese Länder, die von der Epidemie betroffen sind, nicht stattfinden soll. Das finde ich gut. Angesichts der Versorgungssituation, der medizinischen Notlagen in diesen Ländern und der Schlagzeilen und Bilder, die uns nach wie vor jeden Tag erreichen, ist es auch schlichtweg die einzige humanitäre Antwort.
Ich will deshalb meine Redezeit zur Einbringung dieses Antrages nicht vollkommen ausschöpfen und erspare mir es, jetzt noch einmal auf das Phänomen Ebola einzugehen, weil ich voraussetze, dass dies bekannt zu sein scheint. Ich will nur auf den Dissens zwischen uns zu sprechen kommen.
Die Landesregierung argumentierte in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage des Kollegen Herbst, sie sehe keine Notwendigkeiten für einen generellen Abschiebestopp in diese Gebiete, da nur wenige Fälle in Sachsen-Anhalt zu erwarten seien und deswegen die Einzelfallprüfung effizienter wäre. Dieser Argumentation folgt nun auch der Alternativantrag der Koalitionsfraktionen.
Ich muss deutlich sagen, mir erschließt sich das schlichtweg nicht. Wenn Sie jetzt sagen, die Einzelfallprüfung würde angesichts der wenigen Fälle ausreichend sein, würde ich das anders sehen, könnte es aber logisch nachvollziehen. Effizienter im Sinne des Verwaltungsaufwandes und auch mit Blick auf das Ziel, dass keine Abschiebung in diese Länder stattfinden soll, dürfte doch wohl die einmalig zu treffende Entscheidung für einen generellen Abschiebestopp sein.
Wir beantragen genau einen solchen Abschiebestopp für zunächst sechs Monate. Auch wenn die Situation in den letzten Tagen ein wenig hoffnungsvoller zu sein scheint, ist es uns wichtig, diese grundsätzliche Entscheidung zu treffen. Wenn die Ausweitung der Ebola-Epidemie nach den Maßstäben der WHO zumindest in einigen Gebieten vorerst eingedämmt zu sein scheint und zu hoffen ist - was ich selbstverständlich tue -, dass sich dies in den nächsten Wochen erhärtet und die Ausbreitung der Epidemie gestoppt werden kann, ist eine mögliche Abschiebung von Personen in diese Gebiete in den sechs Monaten unbedingt zu verhindern.
So hoffnungsvoll die Nachrichten sein mögen, sie sind auch widersprüchlich. Weiterhin ist auch klar, es ist keine Zeit zur Entwarnung. Selbst wenn es Zeit zur Entwarnung wäre, was die akute Verbreitung der Epidemie angeht, wären damit keineswegs die mit Ebola verbundenen und durch diese schreckliche Epidemie verstärkten Probleme beseitigt.
Die betroffenen Länder sind alle überfordert, was die medizinische und humanitäre Versorgung angeht. In Liberia kam vor Ausbruch von Ebola auf 100 000 Einwohner ein Arzt. Dieses Verhältnis hat sich durch Ansteckung des medizinischen Personals oder durch die Angst vor Ansteckung noch einmal massiv verschlechtert. Der überwiegende Teil der Menschen in den betroffenen Ländern bleibt auf sich selbst gestellt oder ist auf traditionelle Familiennetzwerke angewiesen. Das führt auch dazu, dass Krankheitsausprägungen, die eigentlich als minderschwer zu beurteilen wären, ganze Familien bedrohen und töten können.
Dazu kommen die sogenannten Sekundäreffekte von Ebola. Menschen mit anderen chronischen oder akuten Krankheiten können wegen der Überlastung des medizinischen Personals und der Versorgungsstrukturen oft keine Versorgung erhalten. Krankenhäuser gelten wegen der Ansteckungsgefahr als hochgefährlich. Bereits einfache und an sich gut behandelbare Krankheiten können dann auch lebensgefährlich werden.
Tausenden Menschen ist die Lebensgrundlage verloren gegangen, weil sie ihre Felder nicht bestellen können, nicht zu ihren Geschäftspartnern kommen können. Dabei muss man wissen, dass für einen großen Teil dieser Länder die Arbeitswelt hauptsächlich auf so genannten informellen Geschäften basiert, also nicht mit Vertragsabschluss und größtenteils auf Mobilität beruhend. Das ist jetzt nicht möglich, weil Straßen und ganze Gebiete gesperrt sind. Die allgemeine Versorgungslage hat sich enorm verschlechtert. Die Preise für Grundnahrungsmittel sind stark gestiegen, für viele ins Unerschwingliche.
Auch ökonomisch ist die Lage in den Ländern Westafrikas mehr als prekär. Aus der Krise der Gesundheitsversorgung droht eine Nahrungsmittelkrise zu werden, aus der ökonomischen Krise eine soziale.
Deshalb ist es aus der Sicht meiner Fraktion absolut notwendig, einen Abschiebestopp auch über die absolute Akutsituation der Ebola-Krise hinaus auszusprechen. Wir finden es notwendig, den potenziell von Abschiebung betroffenen Menschen diese Sicherheit zu geben, dass ihnen ein halbes Jahr lang keine Ausweisung droht.
Ein genereller Abschiebestopp im Rahmen der Möglichkeiten, die der Innenminister als Kopf der obersten Landesbehörde hat, wäre in unseren Augen auch der eindeutige Weg, genau diese Sicherheit zu schaffen.
Mit der im Alternativantrag vorgesehenen Formulierung bleibt nicht nur das Ergebnis der Einzelfallprüfung offen; sie kann auch negativ ausfallen. Es bleibt auch offen, was die angemessene Reaktion, die im Alternativantrag beschrieben ist, sein soll.
Weiterhin ist ungeklärt, ob das Ministerium doch zu der Auffassung kommt, dass einer Abschiebung nichts mehr im Wege steht, wenn die Lage in Bezug auf die Verbreitung des Virus besser wird. Angesichts der von mir soeben beschriebenen Folge- und Sekundärwirkungen von Ebola wäre das nach Auffassung meiner Fraktion verheerend.