Im Ergebnis der Anhörung im Ausschuss wurde die Ihnen in der Drs. 6/3546 vorliegende Beschlussempfehlung erarbeitet. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen einstimmig die Wahl der benannten Kandidatinnen und Kandidaten zu Mitgliedern bzw. zu stellvertretenden Mitgliedern des Landesverfassungsgerichts.
Für den Fall der Annahme des Wahlvorschlages empfiehlt der Ausschuss die Wahl von Herrn Winfried Schubert zum Präsidenten des Landesverfassungsgerichts und von Herrn Lothar Franzkowiak zum Vizepräsidenten des Landesverfassungsgerichts.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegende Beschlussempfehlung wurde vom Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung einstimmig verabschiedet. Alle Fraktionen des Landtages ha
ben sich an der Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten beteiligt. Ich möchte an dieser Stelle auch meinen Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss für ihre konstruktive Mitarbeit bei der Vorbereitung der Wahl danken.
Ich bin der Hoffnung, dass dieses einmütige Bekenntnis des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung auch bei den jetzt durchzuführenden Wahlen zum Ausdruck kommen wird. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke schön, Herr Abgeordneter Wunschinski. - Eine Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt ist nicht vorgesehen.
Ich darf zu den nun folgenden Wahlhandlungen noch einiges ausführen. Die Wahlhandlungen werden gemäß § 75 und § 77 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung durch Namensaufruf mit Stimmzetteln durchgeführt. Der Ablauf ist wie folgt vorgesehen: Die ersten beiden Wahlhandlungen - die Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts und deren Vertreter sowie die Wahl eines Mitglieds zum Beirat nach § 39 Abs. 1 des Stasi-Unterlagengesetzes - erfolgen zusammen in einem Wahlgang.
Danach ist der Wahlgang zur Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Landesverfassungsgerichts vorgesehen.
Das Landesverfassungsgerichtsgesetz und das Ausführungsgesetz zum Stasi-Unterlagengesetz legen fest, dass in allen Wahlhandlungen eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten, mindestens jedoch die Mehrheit der Mitglieder des Landtages, also 53 Abgeordnete, für den Wahlvorschlag stimmen muss.
Zur ersten Wahlhandlung. In der Drs. 6/3546 wird unter Abschnitt I vorgeschlagen, folgende Mitglieder und deren Vertreter zu wählen - ich werde sie aufrufen; sofern Sie anwesend sind und dies möchten, können Sie sich von den Plätzen erheben -:
Herrn Winfried Schubert als Mitglied, Herrn Lothar Franzkowiak als Mitglied, Herrn Volker Buchloh als Mitglied, Herrn Professor Dr. Michael Germann als Mitglied, Frau Traudel Gemmer als Mitglied, Frau Dr. Frederike Stockmann als Mitglied, Herrn
Dr. Detlef Eckert als Mitglied, Frau Iris GoerkeBerzau als Vertreterin, Herrn Helmut Engels als Vertreter, Herrn Fritz Burckgard als Vertreter, Herrn Professor Dr. Christian Tietje als Vertreter, Herrn Stephan Rether als Vertreter, Frau Tatjana Stoll als Vertreterin und Frau Jutta Fiedler als Vertreterin.
Zur zweiten Wahlhandlung. In der Drs. 6/3586 wird vorgeschlagen Herrn Professor Dr. Florian Steger in den Beirat bei dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR zu wählen.
Wer den Vorschlägen unter Abschnitt I der Drs. 6/3546 und in der Drs. 6/3586 seine Zustimmung geben möchte, der kreuzt auf den Stimmzetteln bei Ja an. Wer gegen die Vorschläge stimmt, der kreuzt bei Nein an. Wer sich der Stimme enthalten möchte, der kreuzt bei Enthaltung an.
Die Mitglieder des Landtages werden durch einen Schriftführer einzeln aufgerufen, erhalten zwei Stimmzettel und gehen damit in die Wahlkabine. Dort kreuzen Sie mit dem bereitliegenden Stift - bitte mit keinem anderen Stift - so eindeutig an, dass kein Zweifel an der Gültigkeit der abgegebenen Stimme entstehen kann. Anschließend werfen Sie die gefalteten Stimmzettel bitte in die Wahlurne.
Die Stimmzettel für die Wahl zum Landesverfassungsgericht sind gelb. Die Stimmzettel für die Wahl in den Beirat bei dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR sind grün.
Wer den Stimmzettel beschädigt, verändert oder mit Zusätzen und dergleichen versieht, der macht seine Stimme ungültig.
Ich bitte nun folgende Schriftführerinnen und Schriftführer darum, die Wahlhandlung zu unterstützen: Herrn Harms, Herrn Loos, Frau Hohmann, Frau Hampel und Herrn Krause.
Um einen zügigen Verlauf der Wahlen zu gewährleisten, bitte ich die Abgeordneten, bis zum Aufruf ihres Namens auf ihrem Platz zu bleiben und nach der Stimmabgabe wieder ihren Platz einzunehmen.
Ich bitte nunmehr die Schriftführer, ihr Amt zu übernehmen. Der Schriftführer Kollege Krause überzeugt sich bitte davon, dass die Wahlurne leer ist, und bestätigt mir dies. - Die Wahlurne ist leer. Danke schön.
Damit ist der Namensaufruf vorerst beendet. Ich bitte jetzt die am Wahlverfahren beteiligten Schriftführer, Frau Hampel, Herrn Krause (Zerbst) und Frau Hohmann, ihre Stimme abzugeben. Anschließend wählt der Sitzungsvorstand. Das sind Herr Harms, Herr Loos und ich.
Ich frage nun der Ordnung halber, ob ein Mitglied des Landtages im Plenarsaal ist, das noch nicht die Gelegenheit hatte, an der Wahl teilzunehmen. - Das ist offensichtlich nicht der Fall. Damit schließe ich die Wahl ab. Bis zur Bekanntgabe der Wahlergebnisse unterbreche ich die Sitzung. Ich darf Sie bitten, im Raum zu verweilen.
Für all diejenigen, die sich schon gefragt haben, wer die Gäste auf der Besuchertribüne sind, möchte ich sagen, dass wir Schülerinnen und Schüler des Fallstein-Gymnasiums Osterwieck herzlich willkommen heißen dürfen. - Willkommen im Haus!
Diese Wahlhandlung mag Ihnen etwas langweilig erscheinen - sie ist nicht so spannend wie eine leidenschaftlich geführte Debatte -, aber sie ist einer der ganz besonderen Höhepunkte in einem Parlament. Wir wählen heute die Richterinnen und Richter für das höchste Gericht des Landes, nämlich für das Landesverfassungsgericht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort. Nach der mir vorliegenden Wahlniederschrift wurde die Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts und deren Vertreter mit folgendem Ergebnis durchgeführt: abgegebene Stimmen 94, ungültige Stimmen keine, gültige Stimmen 94. Für den Wahlvorschlag votierten 82 Mitglieder des Hohen Hauses, gegen den Wahlvorschlag zehn; es gab zwei Stimmenthaltungen.
Das heißt, bei der gesetzlichen Anzahl von 105 Abgeordneten und der Zahl der Abgeordneten, die heute an der Wahl teilgenommen haben, hat der Wahlvorschlag das Haus mit der erforderlichen Mehrheit passiert.
Im Namen des Hohen Hauses beglückwünsche ich Sie und wünsche Ihnen alles Gute für das verantwortungsvolle hohe Amt, welches Sie innehaben. Mögen Sie mit einer glücklichen Hand für unser Land und die Bürger unseres Landes zu Ihren Entscheidungen kommen, die sicherlich viele, viele Menschen bewegen werden.
Ich darf dem Glückwunsch eine Information anfügen: Vor der Amtsübernahme stehen noch die Ernennung durch den Herrn Ministerpräsidenten sowie die Vereidigung im Landtag.
Ich möchte es auch nicht versäumen, den Mitgliedern des jetzt noch im Amt befindlichen Landesverfassungsgerichts und ihren Vertretern ein ganz herzliches Dankeschön auszusprechen für ihr Wirken. Sie haben sich um das Gemeinwohl und das Land Sachsen-Anhalt sehr verdient gemacht.
Ich gebe nunmehr das Ergebnis des zweiten Wahlgangs, der geheimen Wahl eines Mitglieds im Beirat nach § 39 Abs. 1 des Stasi-Unterlagengesetzes, bekannt: abgegebene Stimmen 94, ungültige Stimmen keine, gültige Stimmen 94. Für den Wahlvorschlag stimmten 61 Abgeordnete, gegen den Wahlvorschlag 24; es gab neun Stimmenthaltungen. Das erforderliche Quorum liegt bei 63. Damit hat der Wahlvorschlag in der Drs. 6/3586 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten.
Wir kommen nunmehr zur dritten Wahlhandlung. In der Beschlussempfehlung in der Drs. 6/3546 wird unter Abschnitt II vorgeschlagen, aus den nach § 4 Abs. 1 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes gewählten Mitgliedern als Präsidenten des Landesverfassungsgerichts Herrn Winfried Schubert und als Vizepräsidenten des Landesverfassungsgerichts Herrn Lothar Franzkowiak zu wählen. Ich bitte, die Schriftführerinnen und Schriftführer, ihr Amt als Wahlhelfer wieder aufzunehmen.
Der Namensaufruf ist beendet. Nunmehr wählen die am Verfahren beteiligten Schriftführerinnen und Schriftführer. Ich rufe auf: Kollegin Hampel, Kollege Krause und Kollegin Hohmann.
Ich frage noch einmal: Ist ein Mitglied des Landtages im Saal, das noch nicht die Gelegenheit zur Teilnahme an der Wahl hatte, sprich: seinen Stimmzettel abzugeben? - Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Wahlhandlung.
Ich darf bekanntgeben, dass wir neue Gäste bei uns im Haus haben. Ich darf Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule Höhnstedt herzlich im Landtag von Sachsen-Anhalt begrüßen, die der Wahl der Mitglieder des höchsten Gerichts des Landes, des Landesverfassungsgerichts, beiwohnen. Herzlich willkommen!
Zudem begrüße ich Damen und Herren der Deutschen Angestellten Akademie aus Sangerhausen. Ebenfalls herzlich willkommen!