Protocol of the Session on November 13, 2014

Schließlich war in der „Volksstimme“ am 24. Oktober 2013 gleich an zwei Stellen und später in abgewandelter Form auch in der Ausgabe vom 16. November 2013 zu lesen, dass im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben der Jahn-Halle ein bestimmter Verein angeblich Hunderttausende Euro habe verschwinden lassen und dass vieles darauf hindeute, dass sich der Vereinsvorsitzende einen Teil davon in die eigene Tasche gesteckt habe. Auch in der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom heutigen Tage habe ich Ähnliches gelesen.

Fakt ist: Das Landgericht Magdeburg hat einer bestimmten Frau verboten, diese Anschuldigungen zu wiederholen. Tut sie es dennoch, so riskiert sie eine Strafe in Höhe von 25 000 €. Nebenbei bemerkt ist dies das bisher einzige rechtsstaatliche Urteil in diesem Gesamtzusammenhang. Eine Berichterstattung über dieses Urteil habe ich in den Medien nicht gefunden, dafür aber umso mehr wiederholte Mutmaßungen, Verdächtigungen und mediale Vorverurteilungen.

Daneben finden Sie in den vielen dazu erschienenen Berichten mittlerweile unterschiedlichste Angaben zu den verschiedenen Ämtern, die ich bekleide bzw. bekleidet habe. Mal bin ich bereits seit März 2011 Minister für Landesentwicklung und Verkehr, mal war ich noch im August 2011 Landrat des Landkreises Börde. Dann wiederum war ich im Jahr 2001 noch Wolmirstedter Landrat.

Wenn man die Zeitung hierbei beim Wort nähme, wäre ich bereits im Kabinett Böhmer II Minister gewesen, allerdings in Doppelfunktion, und zwar offenbar auch als weiterhin amtierender Landrat - eine deutschlandweit wahrscheinlich einmalige Konstellation. Ganz nebenbei hätte ich außerdem noch die erste Kreisgebietsreform von 1994 mindestens sieben Jahre lang erfolgreich ausgesessen.

(Heiterkeit bei der CDU)

Bei all diesem medialen Durcheinander kann es kaum verwundern, dass für den besagten Autor der „Volksstimme“ im Verlaufe seiner vielen Berichte bereits eine Vielzahl von angeblich Schuldigen feststand. War es am Anfang seiner Berichterstattung der frühere Stadtratsvorsitzende, so war es anschließend das Innenministerium, dann kurzzeitig niemand, dann wieder der frühere Stadtratsvorsitzende, dann das Landesverwaltungsamt und schließlich eine Partei und ich, zusammen mit dem Landesverwaltungsamt.

Was meine eigene Person angeht, so wurde durch den Autor eine Zeit lang der Eindruck erweckt, ich würde alle möglichen Behörden quasi fernsteuern sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Belieben nach meiner Pfeife tanzen lassen können. Vor Kurzem war hingegen zu lesen, ich hätte die Hände in den Schoß gelegt und dem ganzen Treiben tatenlos zugesehen. - Auch dies sagt einiges über die Fähigkeit zu einem abgewogenen und ausgewogenen Urteil eines Autors aus.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von den Medien, ich darf die Gelegenheit nutzen, um auch ein Wort an Sie zu richten. Natürlich muss man in einer Position wie der meinen auch mit negativen öffentlichen Darstellungen leben können. Dies habe ich zu früheren Zeiten stets getan. Wer mich kennt, der weiß das auch. Aber auch hierfür gibt es Grenzen, und diese dürften nach allem, was ich Ihnen bisher zur offensichtlich unseriösen Tätigkeit eines bestimmten Journalisten dargelegt habe, wohl überschritten sein.

Zur Erinnerung darf ich Sie auch darauf hinweisen, was in der Präambel des deutschen Pressekodex steht. Dort heißt es:

„Verleger, Herausgeber und Journalisten müssen sich bei ihrer Arbeit der Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit und ihrer Verpflichtung für das Ansehen der Presse bewusst sein. Sie nehmen ihre publizistische Aufgabe fair, nach bestem Wissen und Gewissen, unbeeinflusst von persönlichen Interessen und sachfremden Beweggründen wahr.“

Wohl gemerkt: Diese Aussage stammt aus einer Vereinbarung, die sich der Deutsche Presserat und die deutschen Presseverbände vor vielen Jahren selbst gegeben haben und die - das muss hier ganz deutlich gesagt werden - auch für einen bestimmten Journalisten der „Volksstimme“ berufsethische Maßstäbe setzen sollte.

Ich wiederhole deshalb von hier aus meine bereits mehrfach erfolgte Aufforderung an den Autor der „Volksstimme“, seine Falschdarstellungen umgehend und vollständig zu korrigieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor allen Dingen meine Damen und Herren von der Linkspartei! So weit zunächst zu dem Punkt Sorgfalt und Gründlichkeit in der medialen Berichterstattung, die Sie zu einem Teil Ihrer Begründung für die Aktuelle Debatte gemacht haben.

Nun komme ich zu dem zweiten Punkt in der Berichterstattung: Daneben wird nun schon über Monate hinweg fetzenweise aus Berichten zitiert, die unterschiedliche Behörden zu unterschiedlichen Zeitpunkten abgefasst haben. Besonders lang und ausgiebig werden dabei stets aufs Neue die immer

gleichen Passagen aus dem sogenannten OlafBericht wiedergegeben, wohingegen zum Beispiel dem Bericht des Landesverwaltungsamtes doch eher spärlich mediale Aufmerksamkeit zuteil wird.

(Herr Gallert, DIE LINKE: Wissen Sie auch, warum?)

Weil wie zufällig aus jedem Bericht sorgsam das aussortiert wird, was nicht in das vorgefertigte mediale Bild passen will, entsteht in der Öffentlichkeit der Eindruck sich scheinbar widersprechender Prüfberichte unterschiedlicher Behörden. Für den Autor der „Volksstimme“ bleibt dies dann mit Unschuldsmiene wahlweise „rätselhaft“, „macht stutzig“ oder „gibt Rätsel auf“.

Angebliche Widersprüche gebe es laut besagter Zeitung zwischen einer Prüfung im Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Börde von Oktober 2010 bis August 2011, nach der die Verwendungsnachweise Wolmirstedts erhebliche Mängel aufweisen würden, einer Prüfung des Landesverwaltungsamtes von August bis Dezember 2011, nach der die Verwendungsnachweise fehlerfrei waren, einer Erklärung des Landkreises Börde im August 2012, dass kein Anlass bestehe, die Prüfung des Landesverwaltungsamtes anzuzweifeln, und einer Erklärung des Landkreises Börde vom 6. September 2012, nach der nun doch Bedenken zur Jahn-Halle bestünden.

Suggeriert wird bei all dem, dass das abweichende positive Prüfungsergebnis des Landesverwaltungsamtes und der Auffassungswechsel im Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Börde mangels anderer Erklärungen nur Ergebnis politischen Drucks von ganz oben gewesen sein könne.

Mit Vokabeln wie „rätselhaft“ wird bewusst der Eindruck erweckt, dass im Hintergrund heimlich doch irgendwelche Fäden gezogen worden sein müssen. Die gute alte Verschwörungstheorie lässt grüßen. Fakt ist jedoch, dass auch hierbei ein etwas sorgfältigeres Lesen und ein Zur-KenntnisNehmen vorliegender Dokumente zu den plausibelsten Erkenntnissen führen.

Ja, es trifft zu, dass das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Börde im August 2011 feststellte, dass nicht für alle Verfahrensweisen der Stadt Wolmirstedt und des Vereins Wolves bestätigt werden könne, dass der Haushaltsgrundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Mittelverwendung eingehalten wurde. Als ursächlich hierfür nannte es unvollständige oder gar nicht vorgelegte Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen.

Und: Ja, im Dezember 2011 bestätigte das Landesverwaltungsamt für den größten Teil der Fördermittel - bis auf den auch von mir bereits erwähnten Teil von rund 58 000 € -, dass ihm hierzu ordnungsgemäße Verwendungsnachweise vorgelegen hätten.

Aber was ist zwischendurch passiert? Was ist denn das angeblich so große Rätsel, das der Autor des besagten Zeitungsartikels entweder nicht lösen kann oder nicht lösen will, ja, das er der interessierten Leserschaft vielleicht sogar erst aufgeben will?

Der schriftliche Prüfungsvermerk des Landesverwaltungsamtes vom 6. Dezember 2011 gibt die Antwort hierauf. Er bestätigt ausdrücklich, dass diejenigen Unterlagen, die bei der Überprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises noch gefehlt haben, beim Landesverwaltungsamt zwischenzeitlich eingereicht worden waren, sodass die Bedenken, die zunächst auf dem Fehlen dieser Unterlagen beruhten, entfielen.

Ich hatte Ihnen diesen Bericht zusammen mit anderen Unterlagen bereits in der Novembersitzung des Landtages im Jahr 2013 zur Verfügung gestellt, sehr geehrter Herr Dr. Thiel. Auch das werden Sie sicherlich bestätigen können.

(Herr Leimbach, CDU: Nee!)

Vor diesem veränderten tatsächlichen Hintergrund ist dann für jeden Gutwilligen auch die spätere Erklärung des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Börde aus dem Jahr 2012 problemlos nachvollziehbar.

Bleibt noch der in den Medien ebenfalls erwähnte Bericht des Landkreises Börde vom 6. September 2011 übrig. Auch hierin stecke laut Zeitungsberichten ein angeblicher Widerspruch zu den anderen, früheren Berichten. Ich frage mich manchmal wirklich, wer diesen Bericht oder auch die anderen eben genannten Berichte bisher überhaupt im Original gelesen hat. Ich habe ihn zusammen mit den anderen Berichten heute mitgebracht. Ich bin schon jetzt gespannt, welcher Ansturm darauf im Anschluss an diese Debatte herrschen mag.

Für alle anderen lüfte ich das Geheimnis bereits an dieser Stelle. Wie jeder bereits in der Überschrift des Berichtes lesen kann, hat ihn der Landkreis Börde zur Vorbereitung einer Stadtratssitzung der Stadt Wolmirstedt erstellt. Die Überschrift lautet deshalb „Jahn-Sporthalle - Stadtratsbeschluss zum Vergleich mit dem Wolves Wolmirstedt e. V.“

Hintergrund dieses Berichtes ist, dass der Stadtrat der Stadt Wolmirstedt seinerzeit über einen möglichen Vergleich mit dem besagten Verein befinden wollte. Es geht in diesem Bericht nicht um das Förderverhältnis Land Sachsen-Anhalt - Stadt Wolmirstedt, sondern um jenen Teil von Vereinbarungen, Bürgschaften etc., die zwischen der Stadt Wolmirstedt und dem Taekwondo-Verein geschlossen bzw. gewährt wurden. Dieser Teil berührt in keiner Weise die Förderung seitens des Landes und unterliegt auch nicht deren Prüfung.

Auch auf diesen Aspekt habe ich bereits mehrmals hingewiesen. Trotzdem wirft der Autor besagter

Zeitungsberichte hier bewusst oder unbewusst Äpfel mit Birnen zusammen und stiftet auf diese Weise offenbar viel Verwirrung und wenig Klarheit.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich weiß, verglichen mit den ursprünglich verbreiteten Behauptungen, die eine große politische Verschwörung suggerieren, ist eine Erklärung dahingehend, dass ein Fördermittelempfänger dadurch, dass er zunächst unsorgfältig bei der Zusammenstellung seiner Verwendungsnachweise war, Zweifel verursacht hat, dann den Ernst der Lage eingesehen und letztlich alles im Wesentlichen ordentlich dokumentiert hat, schlicht banal und für schlagzeilenorientierte Medien- und Oppositionsvertreter deshalb uninteressant. Aber sie ist lebensnah und plausibel. Vor allem beruht sie - im Gegensatz zu den bisherigen öffentlichen Halbwahrheiten - auf vollständig erfassten Fakten. Ich wiederhole mich an dieser Stelle bewusst, wenn ich sage: Fakten aus Akten sind besser als Meinung aus Zeitung.

An dieser Stelle komme ich zu einem Punkt, von dem ich weiß, dass er vor allem die „Volksstimme“ besonders interessiert. Ich bitte deshalb insbesondere deren Mitarbeiter, jetzt genau zuzuhören, damit dann auch exakt berichtet werden kann.

In der Ausgabe der „Volksstimme“ vom 8. November 2014 heißt es:

„Bereits im Oktober 2010 hatte das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Börde auf eklatante Mängel bei der Sanierung der Jahn-Halle hingewiesen“.

Und weiter:

„Trotz seines Wissens aus der Zeit als Landrat hat Webel nicht gehandelt. Warum hat der Minister das Landesverwaltungsamt nicht auf die Probleme hingewiesen?“

Im Kommentar vom gleichen Tag heißt es:

„Während der Landkreis längst warnt, deckt die übergeordnete Landesbehörde den ganzen Schwindel. Der Minister sieht zu.“

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Gleichfalls sehr geehrte und geschätzte Vertreter der Medien! Auch hier gewinnt Klarheit, wer sich auf Fakten aus Akten statt auf Meinung aus Zeitung stützt.

Der besagte Bericht, von dem es heißt, ich hätte ihn bzw. seinen Inhalt als Landrat detailliert kennen müssen und dieses hypothetische Kopfwissen dann als Minister gegenüber dem Landesverwaltungsamt in irgendeiner Weise verwenden müssen, schließt mit dem folgenden Satz - Zitat -:

„Die abschließende Prüfung und Beurteilung des Verwendungsnachweises bleibt der Bewilligungsbehörde vorbehalten.“

Ich frage deshalb heute hier zurück: Wie hätte ich denn als Minister mit diesem hypothetischen Kopfwissen - die wacklige Konstruktion der vielen Wenns und Abers sei hier großzügig geschenkt - anders umgehen sollen, als die abschließende Prüfung durch das zuständige Landesverwaltungsamt durchführen zu lassen oder - um in den Worten des Zeitungskommentars zu bleiben - als keinen Einfluss nehmend der ordnungsgemäßen abschließenden Prüfung durch die zuständige Behörde zuzusehen?

Eine weitergehende Erläuterung, wie waghalsig die beschriebene Konstruktion eines detailversessenen Wissenstransfers von täglich unzähligen verschiedenen Vorgängen bei einem Ämterwechsel überhaupt ist, erspare ich mir an dieser Stelle genauso wie den obligatorischen Hinweis auf die Unabhängigkeit des Landesverwaltungsamtes.

Der zweite Bericht des Rechnungsprüfungsamtes stammt hingegen vom August 2011. Zu diesem Zeitpunkt war ich nun schon seit mehreren Monaten Minister, konnte dessen Inhalte also auch hypothetisch nicht als Kopfwissen mit ins Ministerium genommen haben. Auch dieser Bericht schließt mit den Worten: Die abschließende Prüfung und Beurteilung des Verwendungsnachweises bleibt der Bewilligungsbehörde vorbehalten.

Der von den Medien und der Opposition offenbar zur entscheidenden Frage hochstilisierte Umstand, ob ich nun diesen oder jenen Bericht aus der Landkreisverwaltung aus meiner Zeit als Landrat kannte oder hätte kennen müssen und ob ich dann nicht dieses Kopfwissen später als Minister dazu hätten benutzen müssen, das Landesverwaltungsamt zu diesem oder zu jenem anzuhalten oder meinetwegen wahlweise hiervon oder davon abzuhalten, entpuppt sich, abgesehen von den vielen Konjunktiven, den rechtlichen Beschränkungen und der Realität des Arbeitsalltages sowohl eines Landrates als auch eines Ministers, bei Kenntnis der Faktenlage anstelle der Presselage insoweit als völlig unerheblich, als beide Berichte völlig zu Recht auf die abschließende Zuständigkeit des Landesverwaltungsamtes abstellen.

Um es noch einmal ganz deutlich zu sagen: Beide Berichte des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Börde nahmen gerade nicht für sich in Anspruch, eine abschließende Aussage über mögliche Verstöße zu treffen.

Der Vollständigkeit halber sei im Übrigen auch darauf hingewiesen, dass all diejenigen, die hier immer auf das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Börde verweisen und damit den Landkreis Börde, dessen Landrat usw. in einer originären kommunalrechtlichen Pflicht sehen, übersehen, dass das Rechnungsprüfungsamt in dieser Sache in den Jahren 2010 und 2011 nicht für den Landkreis tätig wurde.

Vielmehr war es die Stadt Wolmirstedt, die aufgrund ihrer geringen Größe kein eigenes Prüfungsamt hat und deshalb diese Aufgabe dem Landkreis Börde übertragen hatte. Das hat sogar das Olaf in seinem Bericht ausdrücklich bestätigt.

Die Prüfung muss daher als eine Auftragstätigkeit für die Stadt Wolmirstedt im Wege der Organleihe und nicht als Tätigkeit als Organ des Landkreises eingestuft werden. Im Klartext heißt das, dass dieser Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Börde nicht für den Landkreis, sondern für die Stadt Wolmirstedt erarbeitet worden ist und demzufolge auch dorthin weitergeleitet worden ist.