„weiter auf den verschiedenen Handlungsfeldern beide Geschlechter gleichermaßen in den Blick nehmen.“
Darüber, inwieweit das seit dem Jahr 1993 geltende Frauenfördergesetz des Landes das hinreichend berücksichtigt, muss gründlich nachgedacht werden.
Wir haben es schon gehört: Sachsen-Anhalt braucht ein modernes Gleichstellungsgesetz. Das können wir nur unterstreichen. Es geht aber nicht nur um das Ob, sondern darum, wie es auszusehen hat.
Die Landesverfassung verpflichtet uns, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen der Gesellschaft durch geeignete Maßnahmen zu fördern. Dieser Verfassungsauftrag muss insbesondere für den öffentlichen Dienst in Sachsen-Anhalt noch ein weiteres Stück in die Realität umgesetzt werden. Zur Verbesserung der beruflichen Chancen von Frauen insbesondere im öffentlichen Dienst braucht Sachsen-Anhalt ein Gleichstellungsgesetz nach Thüringer Regelungsvorbild.
Ein modernes Gleichstellungsgesetz ist ein notwendiger Beitrag auf dem Weg zu einer chancengerechten Gesellschaft. Ich sehe den Landesgesetzgeber in der Pflicht, mit der dafür gebotenen Gründlichkeit durch ein Gleichstellungsgesetz die geeigneten Rahmenbedingungen zu schaffen, selbstverständlich - das haben wir vorhin schon gehört - unter Einbeziehung der Erfahrungen anderer Bundesländer.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte in diesem Zusammenhang auch an die Magdeburger Erklärung erinnern. Landtagskolleginnen und -kollegen meiner Fraktion und die Frauenunion Sachsen-Anhalt fordern gemeinsam als Gesetzesziel zur Durchsetzung der Gleichstellung in der Verwaltung des Landes unabhängig von ihrer Rechtsform, in kommunalen Gebietskörperschaften und in den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts den Anteil von Frauen und Männern zu erhöhen, soweit sie in den einzelnen Bereichen unterrepräsentiert sind. Unterrepräsentanz liegt unseres Erachtens dann vor, wenn der Frauen- und der Männeranteil jeweils unter 40 % liegen.
Weitere Gesetzesziele müssen die Schaffung von Bedingungen sein, die für beide Geschlechter die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen, sowie der Ausgleich von Nachteilen, die als Folgen einer geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung ent
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte für meine Fraktion eines noch unmissverständlich erklären: Es wäre schade, wenn der Preis für ein solches Gleichstellungsgesetz sein würde, dass eine Diskussion aus dem Freistaat Thüringen nach Sachsen-Anhalt transportiert und hier als Bedingung für ein solches Gesetzesvorhaben erhoben würde. Bekanntlich wurde im Thüringer Landtag heiß darüber diskutiert, dass man ein Gleichstellungsgesetz grundsätzlich wolle, der Kreis der Gleichstellungsbeauftragten aber bitte schön gesetzlich auf Frauen begrenzt werde.
Ich hoffe, dass das nicht der Weisheit letzter Schluss sein wird. Ein Gesetzgeber, der auf der einen Seite Rahmenbedingungen für mehr Chancengerechtigkeit der Geschlechter schafft, aber auf der anderen Seite den Kreis der Gleichstellungsbeauftragten auf Frauen begrenzt, nimmt sich selbst nicht ernst.
Gleichstellungspolitik ist heute mehr als Frauenpolitik und Frauenförderung. Das haben wir heute mehrfach gehört. Es mag sicherlich einige geben - das ist verständlich -, die der Auffassung sind, dass die Zeit für männliche Gleichstellungsbeauftragte noch nicht reif ist.
Vielleicht unterliegt der eine oder andere noch immer dem großen grundlegenden Irrtum unserer feministischen Zeit, der Fantasie von der Freiheit eines maskulinen Lebensentwurfes.
Miriam Gebhardt, die an der Universität Konstanz Geschlechtergeschichte und die Geschichte der Frauenbewegung erforscht, stellt hierzu fest: Männer brauchen das Gefühl, für andere da zu sein, genauso wie Frauen Erfolg und Anerkennung brauchen. Allerdings würden wir uns oft nur trauen, bestimmte Bedürfnisse auszuleben, nämlich diejenigen, die in das jeweilige Rollenbild passten. Individualität zu zeigen, statt Geschlechterstereotype zu bedienen, das wäre übrigens für uns alle entlastend, stellt Gebhardt richtig fest.
Meine Fraktion würde einer solchen gesetzlich angeordneten Beschränkung bei der Besetzung von Gleichstellungsbeauftragten die Zustimmung verweigern. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine zentrale Aufgabe, um Sachsen-Anhalt zukunftsfähig, erfolgreich und nachhaltig zu gestalten.
So ähnlich hat es Frau Ministerin ebenfalls ausgedrückt; so weit stimme ich mit Frau Ministerin auch überein. Ich kann Ihnen nur wünschen, dass Sie das in ähnlicher Weise Ihren Kollegen am Kabinettstisch nahe bringen können. Nachdem ich die gesamte Regierungserklärung gehört habe, habe ich daran aber nicht viele Zweifel; denn wenn Sie auf dieser lyrischen Ebene bleiben, auf der Sie heute mit der Regierungserklärung waren, dann werden sicherlich alle Ja sagen können. Wir haben nichts Konkretes gehört.
Im Gegenteil: Wir haben Dinge gehört zum Beispiel bei der geschlechtergerechten Beurteilung, wozu meine Fraktion schon vor Jahren einen Antrag eingebracht hat, nicht nur zum Landesprogramm, was von Frau Koch-Kopf dankenswerterweise erwähnt wurde, sondern eben auch zur geschlechtergerecht anonymisierten Bewerbung. Ich finde es tragisch, wenn man heute versucht, dies als eine Innovation zu verkaufen, und ich halte es für wenig geeignet, um die Gleichstellung in Sachsen-Anhalt nach vorn zu bringen.
Wir haben es leider Gottes noch immer mit klassischen Familienbildern und geschlechtsspezifischer Berufswahl zu tun. Das sind altbekannte Probleme nicht nur seit 25 Jahren, sondern sie waren es auch schon in der DDR-Zeit. Kindererziehung und die Pflege von älteren Familienangehörigen, all das ist nach wie vor eine Domäne von Frauen.
Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist in der Tat ein Schlüssel, um tatsächliche Gleichstellung von Männern und Frauen zu erreichen. Ja, Frau Ministerin: Öffentliche Kinderbetreuung ist ein wichtiger Schlüssel, um insbesondere für Mütter den Wiedereinstieg in den Beruf zu gewährleisten. Um tatsächlich weiterzukommen, dürfen wir uns an dieser Stelle nicht ausruhen und uns immer wieder loben. Vielmehr müssen wir auf der einen Seite für mehr flexible Kinderbetreuung streiten und auf der anderen Seite für eine neue Arbeitsethik.
Sie könnten damit im Land Vorreiter sein; denn das Land ist einer der größten Arbeitgeber. Als Stichworte will ich nennen: Heimarbeitsplätze, Telearbeit und flexible Arbeitszeiten.
Sie in Ihrer Regierungserklärung viel Zeit verwendet haben, nicht weit genug, was die Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt betrifft.
Wir haben einen Faktencheck. Wir haben eine politikfeldübergreifende Beschreibung von Zielen. Nachdem der Zwischenbericht - ich will es einmal salopp sagen - ziemlich in die Hose gegangen ist, hat sich in der Tat Einiges getan. Das ist es wert, unterstrichen zu werden. Im Bereich der Maßnahmen fällt das Landesprogramm aber deutlich ab: Konjunktive, Prüfaufträge ohne Terminstellung, „wenn es wieder EU-Mittel gibt, dann vielleicht“, kaum Indikatoren, die das Vorgeschlagene abrechenbar und überprüfbar machen, keine Zeitschienen.
Wenn man dann noch abrechnet, was ohnehin schon passiert, zum Beispiel im Bereich der Frauenzentren, Frauenhäuser oder Ähnlichem, dann bleibt kaum noch etwas übrig, schon gar nichts, was innovativ oder konkret ist.
Ich will es ganz deutlich machen. Ich hätte mir gewünscht, dass beispielsweise zu lesen ist: Einführung von zwei Gender-Budgeting-Projekten pro Einzelplan im Haushaltsplan 2017/2018.
Ich hätte mir gewünscht, dass Sie ganz konkret sagen: zehn Teilnehmerinnen am Mentoringprogramm pro Kalenderjahr.
Ich hätte mir gewünscht, dass ganz konkret darin steht: Barrierefreiheit in den Frauenhäusern in Sachsen-Anhalt bis zum Jahr 2022 herstellen.
Ich glaube, es wäre nur recht und billig, sich dazu konkret zu verhalten und das konkret zu benennen; denn das ist das, was Sie, Frau Ministerin, Jahr für Jahr von den von ihnen unterfinanzierten Projekten fordern, solche konkreten Ziele zu benennen und einzuhalten.
Die Vertreterinnen in diesen unterfinanzierten Projekten haben sich trotz allem mit hohem persönlichen Aufwand in diesen jahrelangen Prozess eingebracht und sich auch sehr für diesen Punkt der Abrechenbarkeit eingesetzt - wie wir jetzt sehen, leider vergeblich.
Ich möchte die Chance nutzen - ich glaube, das ist das Mindeste, was wir hier tun können -, um diesen Frauen für ihre jahrelange Mitarbeit herzlich zu danken.
Mir ist klar, dass es schwierig ist, wenn man sich selbst bindet. Das Ziel, einen Anteil von 40 % von Frauen in Führungspositionen zu erreichen, ist schon mehrfach genannt worden. Ich will jetzt nicht wieder auf die Kabinettszusammensetzung eingehen, was an anderer Stelle und von anderen bereits mehrfach getan wurde. Sie spricht für sich selbst.
Auch wenn man sich die Führungspositionen in Landesämtern oder in Ministerien anschaut, dann sieht man, dass wir von dem Ziel 40 % noch weit entfernt sind. Es ist aber natürlich klar, wenn man sich konkret bindet, dann muss man sich vor Journalisten verhalten und dann muss man Fragen der Opposition über sich ergehen lassen.