Protocol of the Session on October 16, 2014

(Herr Borgwardt, CDU: Glück ist eine ethi- sche Dimension!)

Die Oberfinanzdirektion Magdeburg als Dienstleister, als Mittelbehörde hat sich in den letzten Jahren verändert. Sie hat zum Beispiel die Aufgabe des Landesrechenzentrums an Dataport abgegeben. Vor diesem Hintergrund macht es Sinn, auch über die Struktur der Aufgaben nachzudenken.

Ich habe in meiner Rede zur Einbringung des Gesetzentwurfes bereits darauf hingewiesen, dass dies eine bundesweite Entwicklung ist, der hiermit Rechnung getragen wird.

In anderen Bundesländern sind Aufgaben der Oberfinanzdirektionen bereits auf andere Behörden übergegangen. In Sachsen-Anhalt war die Oberfinanzdirektion jedoch schon so effizient aufgestellt, dass der Übergang der Kernaufgaben nicht zu wesentlichen Einsparungen führen wird.

Das heißt, wir sparen den Oberfinanzpräsidenten und vielleicht sein Präsidialbüro ein, aber alles das, was das Personal, die Verwaltung, die Steuerfachverwaltung usw. betrifft, wird in ähnlicher Form und mit gleicher personeller Ausstattung zukünftig im Ministerium stattfinden.

Etwas nachteilig ist auch, dass sämtliche Angelegenheiten, die von den Finanzämtern der Oberfinanzdirektion berichtet wurden, in Zukunft Ministerialangelegenheiten werden. Manchmal hat eine solche Mittelbehörde auch noch den guten Zweck der Filterfunktion.

Insoweit erkennen wir nicht die großen Einspareffekte, was die Auflösung angeht. Gleichwohl akzeptieren wir sie. Einige Fragen sind offen; der Herr Berichterstatter hat darauf hingewiesen. Aus diesem Grund - obwohl wir die glückliche Wendung des Gesetzentwurfes sehr begrüßen - werden wir uns bei der Abstimmung der Stimme enthalten.

(Frau Niestädt, SPD: Das ist schade!)

Wir begrüßen trotz alledem die Evaluierungsklausel. Der Herr Minister hat in seinen Ausführungen sagen lassen, dass die Landeshauptkasse und die Bezügestelle in der Vergangenheit zahlreichen Veränderungen unterworfen waren. Dabei ist selten Rücksicht auf die Belange des Personals genommen worden.

Ich gehe davon aus, dass das Ministerium dies bei der Umstrukturierung hin zum Finanzamt tun wird. Wir werden bei den Haushaltsberatungen insbesondere darauf achten, dass die Stellen, die bei der Landeshauptkasse waren, einschließlich möglicher Beförderungsstellen, auch an die Finanzämter übergehen.

Ich kann mich an einen Zustand erinnern, in dem drei Jahre lange keine Stellen vorhanden waren und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgrund dieser Umstrukturierung erhebliche Probleme hatten.

Wir werden den Prozess kritisch begleiten und uns, wie gesagt, bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf der Stimme enthalten. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Knöchel. - Für die SPD-Fraktion spricht jetzt die Kollegin Niestädt. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Die heute von uns zu treffende Entscheidung, dass die Abteilung St 3 der Oberfinanzdirektion, also die Bezüge- und die Kassenverwaltung unseres Landes, dem Finanzamt Dessau zugeordnet wird, ist der letzte Baustein der Neuordnung oder - wie ich es lieber formuliere - der Neugliederung der Finanzverwaltung.

Heute ist irgendwie der Tag des Lobes und des Dankes. Den ganzen Tag über höre ich das schon. Ich will keine Ausnahme machen und an dieser Stelle dem Finanzminister und seinem gesamten Haus ein Lob aussprechen; denn er ist im eigenen Geschäftsbereich - ich denke, gegen viele Widerstände, die Änderungen in der Geschäftsverteilung hervorrufen - den Weg der Einsparung einer Mittelebene gegangen und hat die bislang dreistufig ausgestaltete Finanzverwaltung in eine kostensparendere zweistufige Verwaltung überführt.

Ich bin der Meinung, wenn man im Sinne einer effizienten Verwaltung in allen Bereichen des Landes Strukturreformen erwartet bzw. fordert, muss das selbstverständlich auch für das eigene Haus gelten. Das ist in dem Fall geschehen.

Aber beginnen wir von vorn. Wie Sie wissen, wurden in den letzten Jahren mehrere Strukturveränderungen im Land vorgenommen, die der demografischen Entwicklung Rechung tragen sowie unser Land zukunftsfähig aufstellen und modernisieren.

In diesem Zusammenhang stand gleich am Anfang der jetzigen Legislaturperiode die Änderung der Struktur der Finanzämter auf der Tagesordnung des Finanzministeriums. Zu Beginn hatte es 21 Finanzämter gegeben. Daraus wurde eine schlanke Verwaltung mit 14 Finanzämtern, sprich: in jedem Landkreis und jedem Oberzentrum ein Finanzamt.

In diesem ersten Schritt war die OFD umsetzende Instanz. Nach erfolgreichem Abschluss dieses Strukturvorhabens konnte nun die Zweistufigkeit der Finanzverwaltung angegangen werden. Die Überführung des Landesrechenzentrums als ein Teil der OFD in den Länderverbund Dataport zu Beginn dieses Jahres war dabei der erste Schritt.

Im Zuge der Herstellung der Zweistufigkeit wurde dann die Steuerabteilung auf das Finanzministerium übertragen. Nunmehr verblieb noch die Abteilung St 3 - sprich die Finanzdienste wie die Bezüge- und die Kassenverwaltung des Landes - mit derzeit 378 Beschäftigten. Zudem war formal noch die OFD aufzuheben. Daher der heute zur Entscheidung vorliegende Gesetzentwurf zur Neuordnung bzw. Neugliederung der Landesfinanzverwaltung.

Mit dem Gesetzentwurf haben wir, wie man dem Abstimmungsergebnis von 12 : 0 : 1 Stimmen zum

Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen entnehmen kann, im Finanzausschuss ein gutes Ergebnis erzielt, Herr Knöchel. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie dem, wie Sie im Finanzausschuss zugestimmt haben, auch heute hätten zustimmen können.

Ich habe nun vernommen, dass sich Ihre Fraktion der Stimme enthält. Das ist ein wenig schade. Ich hatte mich darüber gefreut, dass wir im Finanzausschuss dieses Ergebnis einvernehmlich erzielt haben. Aber sei es, wie es ist.

Die SPD-Fraktion hat im Vorfeld dieser Entscheidung, vor allen Dingen nach der Sommerpause, viele Gespräche geführt. Wir sind nach Dessau gefahren, um vor Ort mit dem Personalrat des Finanzamtes und der Abteilung St 3 der OFD und auch mit dem Vorsteher des Finanzamtes Dessau zu sprechen und zu erläutern, was wir vorhaben, und haben mitgenommen, wo es eventuelle Vorbehalte oder Wünsche gibt.

Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Die Bezüge- und Kassenverwaltung an das Finanzamt anzugliedern, ist eine, wie ich heute sehe und noch einmal bekräftigen möchte, sachlich fundierte und dauerhaft tragfähige Entscheidung der Koalition, aber auch des gesamten Ausschusses und vor allen Dingen eine Entscheidung, die den Standort Dessau stärkt. Herr Knöchel hat vorhin darauf hingewiesen.

Für uns war es wichtig, im Gesetz zu bestimmen, dass Umsetzungen zwischen den Standorten Magdeburg mit 181 Beschäftigten und Dessau mit 197 Beschäftigten nicht erfolgen sollen. Für die Beschäftigten der Bezüge- und Kassenverwaltung wollten wir keine unnötigen Veränderungen in Bezug auf den Arbeitsplatz. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und deren Familien sind keine weiteren Umsetzungen zuzumuten.

Wir haben es bereits gehört: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben in den letzten Jahren viele Umsetzungen und damit auch Veränderungen in den Abläufen im Familienalltag hinnehmen müssen. Das muss nun aufhören. Daher finde ich es gut, dass wir eine Lösung gefunden haben und in den Gesetzentwurf schreiben konnten, mit der die Standorte erhalten bleiben.

Die Kassen- und Bezügeverwaltung arbeitet beinahe ausschließlich computergestützt. Deshalb ist auch die Arbeit an zwei Standorten, wie das bereits seit dem Abspalten der Bezüge- und Kassenverwaltung vom Landesverwaltungsamt im Jahr 2003 der Fall ist, weiterhin möglich.

Mit der Herstellung der Zweistufigkeit ist aber noch nicht der letzte Schritt der strukturellen Änderungen im Ministerium der Finanzen vollzogen. Der Finanzminister hat bereits vor einem Jahr erklärt, dass es künftig nur noch vier statt der bisher sechs

Abteilungen in seinem Haus geben wird. Das umzusetzen, steht künftig an.

Ich bitte Sie um Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung. - Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Wir danken Ihnen, Frau Kollegin. - Für die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN spricht jetzt Herr Meister. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Dame und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Zweistufigkeit des Verwaltungsaufbaus in der Finanzverwaltung unseres Landes umgesetzt werden.

Mit der Auflösung der bisherigen Oberfinanzdirektion Magdeburg und der Zuordnung der Bezügestelle zum Finanzamt Dessau-Roßlau sollen die Verwaltungsstruktur gestrafft und mögliche Synergieeffekte genutzt werden. Die im dreistufigen Verwaltungsapparat vermuteten Effizienzreserven sollen damit gehoben werden, was durchaus sinnvoll erscheint.

Bis vor Kurzem sah die Planung der Landesregierung bzw. des Finanzministeriums noch vor, die Abteilung St 3 der Oberfinanzdirektion mit dem BLSA in einen Landesbetrieb für Liegenschaften, Hochbau und Finanzen zu verschmelzen. Als alternative Restrukturierungsoptionen wurde ein Landesamt für Finanzen, die Eingliederung der Bezügestelle in das Landesverwaltungsamt oder die direkte Angliederung an das Finanzministerium diskutiert. Die jetzt favorisierte Variante „Finanzamt Dessau“ ist eine sehr kurzfristig erwogene weitere Alternative.

Nun ist die Organisation einer Bezügestelle inhaltlich nicht wirklich aufregend. Es geht eigentlich schlicht um die Frage: Wie kann die Bezügestelle bei guter Qualität am effizientesten und kostengünstigsten betrieben werden? Um unter den verschiedenen Varianten die sinnvollste zu ermitteln, wäre eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hilfreich.

Bereits bei der Einbringung des Gesetzentwurfs bemängelte ich an dieser Stelle das Fehlen einer solchen Untersuchung. Auch der Landesrechnungshof hatte sich in dieser Richtung positioniert. Für die Landesregierung war und ist dies leider nur eine zweitrangige Frage.

Dass die erhofften Synergieeffekte bei der Zuordnung der Bezügestelle zum Finanzamt DessauRoßlau geringer seien als bei einer Zuordnung zum BLSA, räumten sogar Teile der regierungstragenden Fraktionen im Finanzausschuss ein. Die Frage der Wirtschaftlichkeit der Verwaltungsstruk

tur ist bei der Entscheidungsfindung leider als untergeordnet betrachtet worden.

Diese Haltung zum Umgang mit öffentlichen Geldern finde ich befremdlich und erstaunlich, weil als Argument für die Auflösung der OFD gerade Wirtschaftlichkeitsüberlegungen angeführt wurden. Das war doch der Witz; deshalb haben wir es doch gemacht. Jetzt haben wir verschiedene Varianten und ihr schaut nicht, welches die wirtschaftlichste war.

Meiner Meinung nach sind aussagekräftige und belastbare Zahlen für die politische Entscheidungsfindung unerlässlich. Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung muss am Anfang der politischen Entscheidungsfindung stehen. Die letztendliche Entscheidung könnte dann auch gegen die wirtschaftlichste Option getroffen werden. Aber dafür brauchte es dann gute Gründe. Nur wenn alle Informationen auf dem Tisch liegen, können wir zu einer transparenten Entscheidung gelangen.

Die jetzt beabsichtigte Zuordnung der Bezügestelle, der Landeshauptkasse und der Landesleitstelle für Bezügezahlungen zum Finanzamt DessauRoßlau ist eine der denkbaren Alternativen und begegnet auch bei uns keinen grundsätzlichen Bedenken. Man kann das machen. Aber ob es die sinnvollste Variante ist, bleibt zumindest offen.

Vor diesem Hintergrund werden wir Bündnisgrünen uns wie bereits im Ausschuss bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf der Stimme enthalten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Kollege, wollen Sie eine Frage der Kollegin Niestädt beantworten?

Aber natürlich.

Es drängt sie.

Oh ja, das ist wohl wahr. - Kollege Meister, Sie haben wiederholt gefordert, eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durchzuführen, bevor man solche strukturellen Veränderungen vornimmt. Sind Sie mit mir einer Meinung, dass die Umstrukturierung insgesamt damit begonnen hat, dass das Landesrechenzentrum von der OFD in den Landesverband Dataport überführt wurde und dort sehr umfangreiche Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen vorgenommen wurden? Die nächsten daraus folgenden Schritte waren selbstverständlich, die Steuerverwaltung in das Finanzministerium zu überführen

und die Abteilung St 3 an das Finanzamt anzugliedern.