Protocol of the Session on October 16, 2014

Als Ausdruck dieser guten Zusammenarbeit darf ich wohl die Tatsache werten, dass der Endbericht und damit die gemeinsam erarbeiteten Ergebnisse von den Ausschussmitgliedern einstimmig verabschiedet wurden.

Vergessen werden häufig die wissenschaftlichen Mitarbeiter der Fraktionen. Deshalb geht an dieser Stelle mein ganz besonderer Dank an Julia Scheffler, Bernd Krause, Dr. Thoralf Schleitz und Dr. Anne Becker. Sie haben einen ganz entscheidenden Anteil am Erfolg unseres Ausschusses.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte Sie, den vorgelegten Endbericht zur Kenntnis zu nehmen, und freue mich auf die Aussprache. - Vielen Dank.

(Beifall im ganzen Hause)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Take. - Vielleicht können wir noch einen letzten Dank an die Kolleginnen und Kollegen hinterherschieben, die diesen besonderen, zeitweiligen Ausschuss begleitet und in der inhaltlichen Arbeit dann auch ausgemacht haben. Es war sehr intensiv. Es ist auch sehr erfreulich zu hören, dass die Arbeit im Interesse der Sache über Fraktionsgrenzen hinweg und auch zwischen der Legislative und der Exekutive effizient und gut funktioniert hat. Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein herzliches Dankeschön.

Bevor Herr Minister Aeikens für die Landesregierung zu dem Thema spricht, möchte ich Gäste im Haus willkommen heißen. Wir begrüßen Schülerinnen und Schüler der Integrierten Gesamtschule „Willy Brandt“ aus Magdeburg. Herzlich willkommen im Plenum!

(Beifall im ganzen Hause)

Für die Landesregierung spricht nun Herr Minister Dr. Aeikens.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat vor drei Jahren den Beschluss zur Einrichtung des Zeitweiligen Ausschusses „Grundwasserprobleme, Vernässungen und das dazugehörige Wassermanagement“ gefasst. Nun liegt der Endbericht vor, der die Ergebnisse der Ausschusstätigkeit zusammenfasst.

Auf die Ergebnisse ist die Vorsitzende des Ausschusses Frau Take ausführlich eingegangen. Der Bericht enthält wertvolle Anregungen auch für die zukünftige Arbeit der Landesregierung. Die Behandlung des Themas Grundwasser, meine Damen und Herren, ist meines Erachtens ein gutes Beispiel dafür, dass Bürgeranliegen von der Politik aufgegriffen, Lösungsansätze entwickelt und Finanzmittel bereitgestellt werden. Damit wurde bürgernahe Politik praktiziert.

Die Themen Grundwasser und Vernässungen sind vielschichtig. Nachhaltige Lösungen müssen gewährleisten, dass sowohl einem Zuviel an Wasser als auch einem Zuwenig begegnet wird. Das ist ein sehr anspruchsvoller Ansatz. Ich danke dem Parlament, dem Ministerpräsidenten, den Kabinettskollegen, insbesondere dem Finanzminister, sehr herzlich dafür, dass das 30 Millionen € umfassende sogenannte Vernässungsprogramm aufgelegt werden konnte, um diesem Ansatz gerecht zu werden.

Über dieses Programm konnte und kann das Land schnell und unmittelbar Hilfe leisten. Schon im März 2012 konnten daraus erste Maßnahmen gegen Vernässungen gefördert werden. Bis zum

30. September 2014 lagen der Landesanstalt für Altlastenfreistellung insgesamt 150 Anträge zur Förderung von Maßnahmen gegen Vernässungen und Erosion vor. Inzwischen sind 102 Bewilligungsbescheide erteilt worden, verbunden mit einer Fördersumme von mehr als 8 Millionen €. Ein Dank gilt an dieser Stelle auch der Landesanstalt für Altlastenfreistellung für die vielfältige Beratung und für die umsichtige Administration dieses Programms.

(Zustimmung von Herrn Schwenke, CDU)

Der zeitweilige Ausschuss ist auch ein sehr gutes Beispiel für eine gelungene fraktionsübergreifende Zusammenarbeit. Die Probleme sind gemeinsam angegangen und gelöst worden. Damit wurde ein deutliches Signal an die Bürgerinnen und Bürger gegeben, dass sie in schwierigen Situationen von den Parlamentariern nicht alleingelassen werden, sondern dass Politik hilft. Auch die starke Präsenz des Ausschusses und seiner Mitglieder vor Ort und das Gespräch mit den Betroffenen haben dazu beigetragen.

Der Ausschuss ist darüber hinaus ein gutes Beispiel für die gelungene Zusammenarbeit zwischen dem Parlament und der Regierung. Auch nach dem Abschluss der Arbeit des Ausschusses werden wir uns gemeinsam weiter mit den dort besprochenen Themen beschäftigen müssen, auch auf der Basis des Endberichts des Ausschusses. Vieles wurde auf den Weg gebracht. Vieles muss noch umgesetzt und konsequent weiter verfolgt werden.

Herzlich bedanken möchte ich mich im Namen der Landesregierung bei den Mitgliedern des zeitweiligen Ausschusses und insbesondere bei der Vorsitzenden Frau Take für die jederzeit konstruktive und sehr angenehme Zusammenarbeit.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD - Zu- stimmung von Herrn Weihrich, GRÜNE)

Parteiübergreifend wurde fachlich außerordentlich konstruktiv und lösungsorientiert gearbeitet. Meine Damen und Herren! Ich bin der Überzeugung, dass die Arbeit dieses Ausschusses positiv in die parlamentarische Geschichte des Landes Sachsen-Anhalt eingehen wird. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister Dr. Aeikens. - Als nächster Redner spricht in der Aussprache zu dem Tagesordnungspunkt Herr Abgeordneter Dr. Köck für die Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Fast auf den Tag genau vor drei Jahren hat der zeitwei

lige Ausschuss Vernässungen, wie er in der Kurzform genannt wurde, seine Tätigkeit aufgenommen. Mit dem heutigen Tag stellt er offiziell seine Tätigkeit ein. Dass dies nicht sang- und klanglos geschieht, dafür gilt der Ausschussvorsitzenden Frau Take mein ausdrücklicher Dank.

(Beifall im ganzen Hause)

Ich zolle ihrem hohen persönlichen Einsatz im Vernässungsausschuss und ihrem Ringen im Ältestenrat um einen angemessenen Platz auf der Tagesordnung meinen ausdrücklichen Respekt.

Mein Respekt gilt auch dem Umweltminister Herrn Dr. Aeikens, der es sich nicht nehmen ließ, den zahlreichen Vor-Ort-Terminen von der ersten bis zur letzten Minute persönlich beizuwohnen.

Ich möchte - es ist schon viel Dank ausgesprochen worden - in meinen Dank auch die wissenschaftlichen Referenten der Fraktionen ausdrücklich einschließen. Sie haben ganz wesentlich dazu beigetragen, dass das Ergebnis so ist, wie es jetzt vorliegt. Gemeint sind Frau Dr. Becker, Frau Scheffler, Herr Dr. Schleitz und Herr Krause.

(Beifall bei der LINKEN)

Rückblickend kann man sagen, dass die Einsetzung des Vernässungsausschusses der Situation angemessen war. Meine Kollegin aus der sächsischen Landtagsfraktion der LINKEN hat sich persönlich von der Arbeit des zeitweiligen Ausschusses überzeugt und gewissermaßen hospitiert. Sie war von der Arbeit so angetan, dass Sie sofort eine Initiative zur Einsetzung eines vergleichbaren Gremiums im Sächsischen Landtag startete, die jedoch leider erfolglos blieb.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte in aller Kürze zu zwei Problemkreisen sprechen, die aufgrund ihrer Komplexität und der möglichen Rechtsfolgen zeitlich nicht übers Knie gebrochen werden können. Eine Lösungsfindung wäre möglicherweise bereits eine Aufgabe für den neu gewählten Landtag, der ab dem Jahr 2016 tätig sein wird. Es geht zum einen um das Grundwassermanagement und zum anderen um die Gewässerunterhaltung.

Wie die aktuelle Rechtsprechung aufzeigt, kann ein vom Grundwasserwiederanstieg betroffener Grundstückseigentümer außerhalb des Geltungsbereiches des Bergrechtes weder von der Gemeinde, die das Bau- oder Planungsrecht geschaffen hat, noch von den Unternehmen, die den Grundwasserspiegel abgesenkt hatten, Schadenersatz oder Schutzmaßnahmen einfordern. Die Pflicht zum Schutz gegen Vernässungen infolge eines natürlichen Grundwasserwiederanstiegs trifft den Eigentümer. Doch was bedeutet in diesem Fall „natürlich“?

Trotz der anscheinend erdrückenden Rechtslage liefen allein 200 der von den unteren Wasserbehör

den vorgeschlagenen 1 900 Maßnahmen zur Lösung von Vernässungsproblemen im Land auf ein Grundwassermanagement hinaus. Ganz offensichtlich hat sich in der Gesellschaft eine lösungsbedürftige Problemlage herausgebildet. Sollten deshalb nicht die einschlägigen Gesetze, Regeln und Normen vorbehaltlos auf den Prüfstand gestellt werden?

Gesellschaftliche Entwicklungen lassen sich nicht auf Dauer mit anscheinend überlebten Rechtsnormen beurteilen. Welche Kommune konnte es sich denn bis vor Kurzem überhaupt leisten, eine Wasserfassung stillzulegen, ohne in Versorgungsschwierigkeiten zu kommen?

Das Recht und das wahre Leben stehen mittlerweile augenscheinlich im Widerspruch. Eine Grundwasserabsenkung zum Schutz bereits bestehender Bausubstanz darf nur die Ultima Ratio darstellen. Diese muss rechtlich möglich und klar geregelt sein.

Wenn man dies wollte, dann könnte man bereits jetzt ein Hintertürchen im Wassergesetz nutzen. Davon ist meines Wissens in Sachsen-Anhalt aber bisher nicht Gebrauch gemacht worden. Denn beim Erlöschen einer Erlaubnis, einer Bewilligung oder alter Rechte und Befugnisse wird der ehemalige Nutzer verpflichtet, die nicht mehr benötigten Anlagen zu beseitigen und den früheren Zustand wiederherstellen. Er soll eigentlich auch nachteiligen Folgen vorbeugen.

In Bayern können die Inhaber der bisherigen Zulassung aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit verpflichtet werden, die Anlagen für die Benutzung des Gewässers ganz oder teilweise bestehen zu lassen. In Berlin wurde eine Gewässerabsenkung über fast ein Jahrzehnt lang sogar untergesetzlich geregelt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich komme zur zweiten Problematik. Die Auflösung der DDR-Meliorationsbetriebe hatte die fatale Nebenwirkung, dass die Fließgewässer und die bestehenden Grabensysteme binnen kürzester Zeit verkrauteten.

Deshalb sah sich die Landesregierung bereits im Juni 1991 veranlasst, noch im Vorgriff auf die Regelungen in dem kurz vor der Einbringung stehenden Landeswassergesetz die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden auf gesetzlichem Wege zu vollziehen. Doch diese waren weder Fisch noch Fleisch, sondern eine Chimäre aus Kommunalzweckverband und Wasser- und Bodenverband, was so auch vom Landesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil festgestellt wurde.

Die rechtliche Ausgestaltung allein der Verbandsversammlung ist höchst kompliziert und nimmt im Landeswassergesetz einen riesigen Umfang ein. In anderen Bundesländern reichen dafür zwei Zeilen.

Als Kardinalproblem erweist sich meines Erachtens das Gewässereigentum. Die diesbezüglichen Regelungen in Sachsen-Anhalt weichen von den in anderen Bundesländern getroffenen klaren Regelungen ab. In Sachsen-Anhalt sind die Unterhaltungsverbände Eigentümer der Gewässer. In Bayern, Hessen und Thüringen bestimmt das Gesetz, dass das Bett eines natürlich fließenden Gewässers zweiter Ordnung im Eigentum der Gemeinde steht, in der es fließt. Daraus leitet sich die Pflicht zur Unterhaltung ab. Punkt und Schluss.

Im Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt sollten klare Regelungen zum Eigentum an den Gewässern und zu den Unterhaltungspflichtigen getroffen werden, entweder strikt nach Wasser- und Bodenverbandsrecht mit den Grundstückseigentümern als den Pflichtigen oder ausschließlich kommunal. Die Unterhaltungsverbände alten

Rechts müssten dann in Zweckverbände nach dem Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit, GKG, überführt werden.

Vorstellbar wären dann sogar gemeinsame Verbände mit Abwasserzweckverbänden, die die Gewässer als Vorfluter für ihr gereinigtes Abwasser nutzen. Wer dabei die Einleitwerte überschreitet, bekommt automatisch die Kosten für eine schnellere bzw. stärkere Verkrautung präsentiert.

Dass das Thema Gewässerunterhaltung SachsenAnhalts Städte und Gemeinden wie Landnutzer gleichermaßen bewegt, belegt das riesige Interesse, das eine vom Städte- und Gemeindebund gemeinsam mit dem Waldbesitzerverband organisierte Informationsveranstaltung im Frühjahr 2014 gefunden hatte. Mit mehr als 100 Anmeldungen war diese sofort ausgebucht und musste im Sommer wiederholt werden. Beim zweiten Mal waren der Bauernverband, der Bauernbund und der Grundbesitzerverband Mitausrichter.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich komme zum Schluss. Rückblickend hat es sich als richtig erwiesen, die Form eines zeitweiligen Ausschusses zu wählen, um die Sachfragen losgelöst vom politischen Alltagsgeschäft bearbeiten zu können. Ein Beleg dafür ist, dass keine der beteiligten Fraktionen ein Minderheitenvotum abgegeben hat.

Richtig war es auch, dass sich der zeitweilige Ausschuss in jeder Sitzung über den Antragsstand und den Mittelabfluss aus dem sogenannten Vernässungsfonds berichten ließ und in Vorbereitung auf den Finanzausschuss die fachlichen Aspekte von Anträgen oberhalb einer Schwelle von 500 000 € prüfte.

Die Arbeit des zeitweiligen Ausschusses endet heute offiziell. Vernässungen gibt es aber weiterhin und wird es auch in Zukunft geben. Jeder Fall liegt dabei anders und ist in der Regel individuell zu lösen.

Zukünftig wird der Umweltausschuss sich der Probleme annehmen, wobei der Anfang bereits gemacht wurde; der Staffelstab ist schon übergeben worden. Weil aber beide Gremien nur partiell personell identisch sind, muss sich der im Vernässungsausschuss herausgebildete Konsens bei der Sacharbeit erst erneut entwickeln. Ich hoffe jedenfalls, dass das gelingt, Herr Stadelmann; denn gerade von Ihnen muss ich erwarten können, dass Sie als Wasserwirtschaftler zwischen wasserwirtschaftlichen und politischen Fragen unterscheiden können. - Ich bedanke mich recht herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)