Protocol of the Session on September 18, 2014

Das müssen wir auch; denn wir hatten im Juni 2012 - das möchte ich in Erinnerung rufen - im Zusammenhang mit der Beschlussfassung zu dem Gesetz zur Änderung abgeordnetenrechtlicher Vorschriften einstimmig ein Versprechen abgegeben. Wir hatten zugesagt und uns damit selbst in die Pflicht genommen, den demografischen Wandel nicht nur als Landesgesetzgeber in anderen Gefilden, sondern auch in unserem Haus gestalten und die parlamentarische Demokratie gewährleisten zu wollen und diese Maßstäbe auch für uns anzulegen.

Es ist den Vorsitzenden aller vier Fraktionen des Landtags und den parlamentarischen Geschäftsführern zu verdanken, dass in der Ältestenratskommission alle Einzelfragen im Konsens wie Dissens zügig beraten und entschieden werden konnten. Ein großes Zeitfenster hatten wir leider nicht.

Umso bemerkenswerter ist das Ergebnis, das Anerkennung verdient. Dass sich die in den Fraktionen zusammengeschlossenen Mitglieder des Landtags dem so generierten Ergebnis inhaltlich weitgehend angeschlossen haben, spricht für sich.

Nunmehr steht das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren mit drei Befassungen des Plenums sowie mit zahlreichen Ausschusssitzungen an. Die parlamentarischen Geschäftsführer haben übrigens vereinbart, in den Ausschussberatungen die vor Kurzem eingegangenen Änderungshinweise des Innenministeriums zum Wahlrecht zu berücksichtigen. Diese Hinweise beziehen sich auf Anpassungen an das zwischenzeitlich geänderte Bundeswahlrecht, auf die Erleichterung der Gewinnung von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern sowie auf rechtliche Klarstellungen.

Bereits jetzt möchte ich beantragen, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Ältestenrat sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung, in den Ausschuss für Inneres und Sport sowie - wegen der Haushaltswirksamkeit - in den Ausschuss für Finanzen zu überweisen.

Es muss unser Ehrgeiz sein, dieses Gesetzespaket in der Sitzungsperiode im November abschließend zu beraten und darüber abzustimmen, um den Gesetzesbeschluss rechtzeitig und im notwendigen Abstand zur Wahl zum siebenten Landtag von Sachsen-Anhalt ins Gesetzesblatt zu bringen.

Ich möchte nun zu einigen zentralen Elementen des Regelungspakets kommen und bitte um Verständnis, dass ich dies nicht detailverliebt, sondern eher summarisch tun werde, zumal die parlamentarischen Geschäftsführer im Anschluss sicherlich auf die Details eingehen werden.

Wir passen erstens die Landesverfassung auf der Grundlage von mehr als zwei Jahrzehnten Verfassungspraxis maßvoll an veränderte Rahmenbedingungen an. Ich gehöre zu den wenigen, die das Privileg besaßen, am 15. Juli 1992 einem Entwurf einer Verfassung, der als Folge einer hervorragenden demokratischen Kultur und weitgehend im Konsens erarbeitet wurde, zu einer Zweidrittelmehrheit zu verhelfen. Die Tatsache, dass wir die Verfassung bislang erst ein Mal, und zwar im Jahr 2005, geändert haben, zeigt doch, dass dieses Parlament sehr maßvoll mit dem Instrument der Verfassungsänderung umgeht, und dies auch zu Recht.

Man sollte nicht bei jedem schärferen Wind die Verfassung ändern. So hat es einmal Ignatz Bubis völlig zutreffend zu Protokoll gegeben. Das galt auch für uns.

Zusammengefasst möchte ich darauf hinweisen, dass wir mit der Verfassungsänderung und dem Reformpaket eine ausdrückliche Verankerung von Kinder- und Elternrechten anstreben. Vorbild sind moderne Grundrechtekataloge wie etwa die Europäische Grundrechtecharta, einige Landesverfassungen und das Übereinkommen für die Rechte des Kindes.

Wir als Gesetzgeber werden auf das Thema Volksbegehren eine Antwort geben, sodass es künftig noch einfacher möglich sein wird, erfolgreich eigene Initiativen zu starten und eine Mehrheit an Zustimmung im Volk zu bekommen. Das bedeutet, dass nicht mehr wie jetzt 219 000, sondern künftig nur noch 179 000 Unterstützerinnen und Unterstützer notwendig sind. Das Antragsquorum wird von 8 000 auf 6 000 Unterschriften abgesenkt.

Die Fraktionen werden sich sicherlich noch einmal detailliert zu ihrer Position äußern. Das ist nicht einmal so schnell dahin gesagt. Es muss abgewogen werden, was dies tatsächlich bedeutet. Ich glaube, dass damit im Land verantwortungsbewusst umgegangen wird.

Wir werden die Festlegung des Wahltermins in das Parlament holen. Ich halte es für eine demokratische Normalität, dass über den Termin, wann das

Landesparlament in einem Land gewählt wird, das Parlament entscheidet, nicht die Exekutive.

Wir werden außerdem die Entschädigung der Abgeordneten künftig auf ein Indexierungsverfahren, in der Verfassung verankert, umsteuern und sie in ihrer Systematik neu ordnen. Wir haben über viele Jahre mit einer unabhängigen Kommission gearbeitet. Deren Maßstäbe für die Eckpunkte einer Mandatsausstattung gelten weiter und werden übernommen. Es wird künftig nicht alle vier, fünf oder sechs Jahre mit größerem Abstand zu größeren Anpassungen kommen, sondern wir werden in kleinen Abständen kleinere Anpassungen erleben, die von der Entwicklung des Bruttoeinkommens der abhängig Beschäftigten in Sachsen-Anhalt abhängig sind.

Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit noch auf das Thema parlamentarische Immunität lenken, weil zu dem Thema auch ein großer Irrglaube, teilweise sogar im Parlament, vor allen Dingen aber in der Öffentlichkeit vorhanden ist, dass nämlich ein gewählter Abgeordneter, ein Mann, eine Frau des Volkes, einmal Abgeordneter, von der Strafverfolgung quasi freigestellt ist. Das ist jetzt nicht so und aufgrund von Beschlüssen des Landtages schon gar nicht, weil de facto schon jetzt die Möglichkeit besteht, ein Ermittlungsverfahren zu starten und zu Ende zu bringen, Strafverfolgung wie gegen jedermann zur Anwendung zu bringen.

Aber das vorgeschaltete Verfahren ist so, dass der Eindruck entsteht, wir seien als Abgeordnete vor Strafverfolgung geschützt. Das ist nicht so. Es geht um den Schutz der Arbeitsfähigkeit des Parlaments. Mit der nicht unstrittigen Veränderung der Systematik stellen wir jetzt einen Rechtszustand her, der de facto durch Parlamentsbeschlüsse zu Beginn einer jeden Wahlperiode schon vorherrschte.

Wir ändern das Wahlgesetz, wir machen es demografiefest und - das will ich ausdrücklich erwähnen - wir haben uns dazu durchgerungen, den Landtag, nachdem dieser bereits in der fünften Wahlperiode um acht Abgeordnetensitze verkleinert wurde, ein zweites Mal um acht Mandate zu verkleinern, so dass wir dann in der zweiten Stufe der Parlamentsreform mit fünf Mandaten weniger ausgestattet sind als unsere Nachbarn in Brandenburg und Thüringen. Das ist ein bemerkenswerter Schritt, der auch Symbolcharakter hat. Aber es bleibt abzuwägen, die Arbeitsfähigkeit des Hauses bei diesem ambitionierten Schritt immer im Auge zu behalten.

Wir haben nicht alles, was denkbar war, geregelt, weil man immer abwägen muss. Ich denke, das Ergebnis kann sich sehen lassen.

Ich darf noch die Wahlkreiseinteilung ansprechen. Darüber wird sich der Ausschuss für Inneres im Detail unterhalten.

Abschließend werden wir dann zu entscheiden haben, ob der Vorschlag so bleibt oder noch einmal verändert wird.

Ich darf außerdem auf einen ganz wichtigen Punkt, stark gekürzt und zusammengefasst, hinweisen: Wir werden künftig eine Regelung haben, die es so noch nicht gegeben hat: Wir stellen uns von einer modernen Mandatsausübung vor, dass die Tätigkeit als Abgeordneter im Mittelpunkt aller Tätigkeiten steht.

Ich sage ausdrücklich, nach dieser Mittelpunktsregelung sind und bleiben Tätigkeiten beruflicher und anderer Art ausdrücklich zulässig und möglich. Persönlich füge ich hinzu, dass es erwünscht ist, dass man neben dem Mandat einen Fuß oder ein klein wenig mehr im Beruf behält. Es ist wichtig für unser Tun als Gesetzgeber, diesen Kontakt und die Erfahrung in der Arbeitswelt immer an sich heranzulassen. Die unabdingbare Lebensbezogenheit unseres Tuns wird dadurch positiv beeinflusst.

Schließlich sei noch eine völlige Neuregelung der Transparenzregeln bei uns im Haus erwähnt. Das, was wir jetzt allen gewählten Abgeordneten, uns selbst und den künftigen, auferlegen, bedeutet, dass wir Offenlegungsverpflichtungen neu einführen, die es in dieser Form noch nicht gegeben hat.

Jede und jeder wird sich künftig hinsichtlich zentraler Mandatsausübungsbedingungen umfassend über jedes Mitglied des Landtages ins Bild setzen können. Dass das für diejenigen, welche als Freiberufler, als Landwirte, als Gewerbetreibende noch selbständig tätig sind, nicht ganz ohne ist, will ich ausdrücklich erwähnen. Ich sage ausdrücklich auch, dass ein nicht unwichtiges Argument die Fragestellung war, ob man dadurch ganze Berufsgruppen ausschließt, weil es für diese kaum möglich oder extrem uninteressant, wenn nicht sogar gefährlich ist zu kandidieren, wenn sie sich diesen Regeln unterwerfen müssen. Das Ergebnis liegt Ihnen vor. Es ist mit großer Mehrheit so zustande gekommen. Wir werden es mit großer Sicherheit so beschließen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zum Abschluss noch einmal allen herzlich danken, die das möglich gemacht haben. Mein ausdrücklicher Dank geht auch an diejenigen Abgeordneten, die besonders kritisch, immer wohlbegründet, viele Einzelaspekte aufgeworfen und gefragt haben: Wollen wir das so tun? Ist in Abwägung aller Argumente pro und kontra diese oder jene Regelung so verantwortbar? Dass sie sich dennoch mit Bauchschmerzen im Interesse eines Gesamtpaketes, das von hoher Symbolkraft ist, dazu durchgerungen haben, dieses Paket mitzutragen, dafür danke ich.

Es gab in der Schlussphase noch einmal Irritationen über Verfahren und über einen Inhalt, den ich vielleicht als 2 % des Gesamtpaketes bezeichnen

möchte. Das wäre vermeidbar gewesen, aber es war so. Es wurde richtiggestellt.

Ich bin sicher - auch wenn man es als einen Mangel ansehen kann, dass im Ergebnis nicht vier, sondern nur drei Unterschriften auf dem Gesetzentwurf stehen -, dass das Gesamtpaket nach den Beratungen - da bin ich mir ganz sicher - die Zustimmung der übergroßen Mehrheit der Abgeordneten dieses Hauses finden wird, weil es das Gesamtpaket verdient und damit ein wichtiger Schritt in unserem Haus gegangen wird. Ich werbe um die Zustimmung bei allen vier Fraktionen und ihren Mitgliedern für dieses Reformpaket. Ich bitte das Haus um eine zügige Beratung in den Ausschüssen.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei den GRÜNEN - Zustimmung von der Regie- rungsbank)

Vielen Dank, Herr Präsident Gürth. - Wir treten jetzt in die vereinbarte Zehnminutendebatte ein. Ich darf jetzt schon anmerken, dass die Fraktion DIE LINKE die zehn Minuten durch den Kollegen Henke und die Kollegin Hohmann nutzen werden. Jetzt hat für die CDU-Fraktion der Kollege Borgwardt das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Presse ist im Vorhinein viel diskutiert worden, dass der Landtag nicht reformwillig und möglicherweise kaum reformfähig sei. Der Landtag sei nicht in der Lage, in sämtlichen Politikbereichen einmal bei sich selbst Hand anzulegen.

Mit dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Parlamentsreform haben wir bewiesen, dass wir reformfähig sind. Der Landtag wird zukunftsfähig, indem er maßvoll verkleinert wird, ohne die parlamentarische Arbeit selbst zu schwächen. Die Amtsausstattung wird angemessen und aufgabengerecht angepasst und neu strukturiert. Auch die Forderungen nach mehr Transparenz werden nachhaltig und umfassend beantwortet.

Hierbei setzen die Fraktionen von CDU, SPD und die Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN neue Maßstäbe. In keinem anderen Bundesland, geschweige denn im Bund sind so weitreichende Überlegungen für eine Parlamentsreform auf den Weg gebracht worden.

Wir haben in den vergangenen Monaten über alle Fraktionen hinweg an diesem Gesetzentwurf gearbeitet. Bis zur letzten Woche sind wir davon ausgegangen, dass wir die Parlamentsreform gemeinsam und im Einvernehmen fraktionsübergreifend auf den Weg bringen. Es ist für mich daher un

verständlich, dass sich die Fraktion DIE LINKE auf der Zielgeraden von den gemeinsam erzielten Verhandlungsergebnissen und damit von der Mitwirkung am Großprojekt „Parlamentsreform“ leider entfernt hat.

Sie haben entgegen unseren parlamentarischen Verhaltensregeln ein Ausstiegsszenario gesucht. Herr Gallert, ich kann Ihnen das nicht ersparen, weil es unrichtig ist, was behauptet wurde. In der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 5. September sagten Sie bezüglich der notwendigen Neueinteilung der Wahlkreisgrenzen - ich zitiere -:

„Es ist ein Skandal, wenn der Neuzuschnitt von den Koalitionsparteien CDU und SPD festgelegt wird und nicht vom Landeswahlleiter.“

Ihre Behauptung ist absurd. Richtig ist, dass der Neuzuschnitt erst nach erfolgter Einbringung in den Ausschussberatungen festgelegt und sodann in diesem Hohen Hause beschlossen wird. Veränderungen waren in der Vergangenheit möglich - Herr Gürth ging darauf ein, im Jahr 2005 - und sind es auch jetzt noch. Warten Sie also bitte die Ausschussberatung ab. Die Koalitionsfraktionen haben lediglich einen Vorschlag auf der Grundlage der Zuarbeit des für die Wahlen zuständigen Innenministeriums vorgelegt.

Der Zeitungsartikel erweckt auch den Eindruck, dass eine Verfassungsreform nur zusammen mit den Stimmen der LINKEN umgesetzt werden kann. Dies ist schlichtweg falsch.

Herr Gallert, nun sind uns allen offensichtlich die Kommunikationsschwierigkeiten in Ihrer Fraktion nicht entgangen. Die Probleme werden gelöst - und das hat uns wirklich stark getroffen -, indem erst einmal geglaubt wird, was man selbst glauben will. Sie hätten es besser wissen können. Neben den parlamentarischen Geschäftsführern waren auch der Präsident und Vertreter des GBD dabei.

Zur vermeintlichen Erhöhung der Glaubwürdigkeit Ihrer Behauptung - das hat uns besonders stark geärgert, das sage ich so deutlich - gegenüber der Öffentlichkeit und Ihrer eigenen Fraktion muss natürlich ein Schuldiger her, nämlich die CDU. Dies ist nicht nur unredlich, es schadet auch unserer bisherigen guten Zusammenarbeit im Gremium Parlamentsreform, und dies bedauere ich außerordentlich. Das sage ich ganz ehrlich.

Nun zu dem Vorwurf in der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 11. September 2014 an meine Fraktion, wir hätten nachträglich eigenmächtig am ursprünglichen Entwurf Änderungen vorgenommen und damit die getroffenen Vereinbarungen einseitig aufgekündigt. Diese Aussage ist unhaltbar und auch unwahr.

(Zuruf von der CDU: Das ist ein Lüge!)

Kollege Henke war über den gesamten Zeitraum im Bilde und hat alle im Entwurf vorliegenden Regelungen selbst mitgetragen. Die Bürokosten- und Aufwandspauschale, meine Damen und Herren, macht nur einen geringen Bruchteil des Vorhabens der Parlamentsreform aus. Gegenüber der Öffentlichkeit wird aber von Ihnen die gesamte Reform auf die Mandatsausstattung reduziert und damit komplett infrage gestellt. Dies halten wir für keine seriöse Arbeit in einem parlamentarischen Gremium.

(Zustimmung von Herrn Schröder, CDU)

Sämtliche Neuerungen, die wir gleichzeitig beschließen - ich erwähne hier nur die Aspekte Lobbyregister, Stärkung der direkten Demokratie, Verbesserung der Kinderrechte -, werden damit in das Abseits gedrängt. Es ist der Linksfraktion geschuldet, dass nun eine Verkürzung auf Geldfragen geschieht, die vollkommen unangemessen ist und die das Ansehen des Parlaments und der Abgeordneten schädigt.

(Zustimmung bei der CDU)

Ich wollte dies nur klarstellen, bevor ich im Folgenden auf die Eckpunkte eingehen möchte, meine Damen und Herren.

Mit dem Gesetzentwurf haben wir die Aufgabe erfüllt und damit die anstehenden Weichen für die zukünftige Parlamentsarbeit gestellt. Zentrales und wohl sichtbarstes Element der Reform ist die Reduzierung der Mandate des Landtages von 91 auf 83 in zwei Stufen bei den beiden folgenden Wahlen. Dabei reduzieren sich sowohl die Wahlkreis- als auch die Listenmandate.

Die Zahl von letztendlich 83 Mandaten ist einerseits dem demografischen Wandel angemessen, andererseits aber auch notwendig, um die Arbeitsfähigkeit des Parlaments zu erhalten und die Aufgabenfülle der Abgeordneten abzusichern. Eine weitere Herabsetzung der Anzahl der Mandate würde für die Abgeordneten aller Fraktionen zu einer nicht mehr überschaubaren Mehrbelastung führen.