Protocol of the Session on September 18, 2014

Neben der staatsfernen Ausgestaltung der Gremien also mahnen die Karlsruher Richter sehr deutlich auch eine Verbesserung der Transparenz an. Öffentliche Gelder bedürfen öffentlicher Darlegung interner Entscheidungsprozesse sowie der Verwendung der Mittel. Transparenz bei Gremien, Inhalten und Finanzströmen ist beim öffentlichrechtlichen Rundfunk ein wichtiger Baustein, um mehr Verständnis bei den Beitragzahlerinnen und Beitragzahlern zu erreichen. Denn sie sind es letztlich, die dieses wichtige Programm finanzieren.

Den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, meine Damen und Herren, würde es gut zu Gesicht stehen, diese Herausforderungen mit noch mehr Nachdruck selbständig anzugehen. Die Gremien sind eben noch nicht staatsfern genug. Ihre Zusammensetzung entspricht nicht dem aktuellen Bild unserer bunten und vielfältigen Gesellschaft.

Mit unserem Antrag, den gesellschaftlichen Zusammenhalt durch mehr Vielfalt in den Medien zu stärken, Integration und Partizipation sowie interkulturelle Kompetenz beim MDR auszubauen, haben wir als Fraktion die Förderung der Integration und des Ausbaus der interkulturellen Kompetenz sowie die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Migrationshintergrund im MDR in der Struktur und in den programmatischen Inhalten angemahnt.

Die moderne Integrations- und Einwanderungsgesellschaft hat auch in den Medien schon jetzt viele Gesichter. Beim MDR besteht hier aber noch ein deutlicher Nachholbedarf. Zu einem weltoffenen und modernen Sachsen-Anhalt, meine Damen und Herren, gehört eben auch ein weltoffener und moderner MDR.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Im Rahmen der Neuordnung der Gremien und der Staatsverträge muss auf diese Zukunftsaufgaben immer Rücksicht genommen werden, meine Damen und Herren. Dabei geht es nicht darum, in den Sender hineinzuregieren. Das Gegenteil ist unser Anliegen. Es geht uns um eine engagierte Begleitung der Bemühungen der Intendanz in diesem Bereich und um die positive Ausgestaltung der Bestimmungen der Rundfunkstaatsverträge, die dem Anliegen Rechnung tragen müssen.

Insofern, meine Damen und Herren, - ich habe es eingangs gesagt - tragen wir diesen Prozess mit. Aber es ist nie zu spät, zu Verbesserungen beizutragen und die Weichen für die Zukunft zu stellen.

Deshalb freuen wir uns auch auf die Beratungen im Ausschuss. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke sehr, Herr Kollege Herbst. - Für die CDUFraktion spricht der Abgeordnete Herr Kurze.

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 13. Dezember 2013 hat der Landtag von Sachsen-Anhalt auf eine Initiative der CDU-Fraktion hin eine Aktuelle Debatte zum Thema „Bürger und Unternehmen entlasten - Rundfunkbeitrag senken“ geführt.

Ausweislich des Plenarprotokolls wurde meiner Fraktion damals von der Fraktion DIE LINKE vorgeworfen, eine solche Debatte komme zu früh. Dabei gab es bereits im Oktober und November 2013 vereinzelte Berichte über sich möglicherweise abzeichnende Mehreinnahmen nach der Reform der Rundfunkfinanzierung. Anfang Dezember 2013 wurde dann vom KEF-Vorsitzenden öffentlich bestätigt, dass es diese Mehreinnahmen gibt.

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - so kann man dem Sitzungsprotokoll von damals entnehmen -, kam die Debatte nicht zu früh. Hier lautete der Vorwurf, sie komme zu spät.

(Herr Barthel, CDU, lacht)

Die Spatzen - so sagte es Kollege Herbst seinerzeit - würden eine Beitragssenkung längst von den Dächern pfeifen. Das war eine Aussage, der die LINKEN interessanterweise auch zustimmten, obwohl ihnen die Debatte ja eigentlich zu früh kam.

Ich denke, heute können wir neben der damaligen Konfusion bei der Opposition feststellen, die Aktuelle Debatte kam genau zur richtigen Zeit. Denn mit der Aktuellen Debatte im Dezember 2013 hat der Landtag deutlich gemacht, dass es ihm mit seinen Beschlüssen vom 10. November 2011 ernst ist.

Zur Erinnerung: Der erste zentrale Beschluss des Landtages bei der Ratifizierung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags lautete, dass etwaige sich im Zuge der Reform der Rundfunkfinanzierung ergebende Mehreinnahmen für eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen zu nutzen seien.

Der 16. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beabsichtigt genau das. Er sieht eine Senkung des Rundfunkbeitrages um zugegebenermaßen bescheidene 48 Cent im Monat vor.

Wir als CDU-Fraktion begrüßen die Beitragssenkung, und zwar aus mehreren Gründen. Erstens schließt die Senkung des Rundfunkbeitrages für

den ehrlichen Beitragszahler eine Gerechtigkeitslücke. Zweitens ist es die erste Absenkung in der Geschichte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

(Zustimmung von Frau Brakebusch, CDU)

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist wichtig und notwendig. Wir wissen aber auch, dass seine Akzeptanz mit der Höhe des Beitrags steht und fällt. Für uns als CDU-Fraktion bleibt es deswegen dabei: Einige der Veranlagungstatbestände des neuen Rundfunkbeitrags bleiben auf dem Prüfstand. Auch hierzu hat der Landtag entsprechende Beschlüsse gefasst, einerseits den bereits erwähnten Beschluss vom 10. November 2011. Ich will die Einzelheiten nicht noch einmal vortragen.

Änderungsbedarf besteht daher insbesondere bei den Mehrbelastungen für die gewerbliche Wirtschaft. Diese werden im 19. KEF-Bericht mit 478,2 Millionen € beziffert. Allein 106,3 Millionen € entfallen auf die Veranlagung von nichtprivaten gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen. Diese Mehrbelastung trifft den Mittelstand. Hier müssen, ohne den Ergebnissen der Evaluierung vorgreifen zu wollen, zuerst Entlastungen her, bevor über neue Formate oder über neue Regelungsziele nachgedacht wird.

(Zustimmung von Frau Take, CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei Staatsverträgen haben die Landtage nur die Wahl zwischen Zustimmung und Ablehnung. Der Artikel 1 Nr. 2 des Entwurfes regelt die Aufteilung des Beitragsaufkommens unter ARD, ZDF und Deutschlandradio. ARD und ZDF erzielten Überschüsse, wodurch das Deutschlandradio, bei dem ein ungedeckter Finanzierungsbedarf besteht, mehr Geld erhält. In Nr. 3 wird festgeschrieben, dass die kleinen Anstalten, der Saarländische Rundfunk und Radio Bremen, mehr Geld als bisher aus dem ARD-Finanzausgleich erhalten.

Eine eigene Rundfunkanstalt zu besitzen, Herr Ministerpräsident, unterscheidet die Hansestadt Bremen damit wohl auch in der nächsten Beitragsperiode von der Hansestadt Hamburg oder von Berlin. Denn beide größeren Stadtstaaten sind schon seit mehreren Jahren in Mehrländeranstalten integriert.

Auch das Saarland unterscheidet sich damit von Baden-Württemberg. Denn Baden-Württemberg ist mit Rheinland-Pfalz gemeinsam im Südwestdeutschen Rundfunk verankert.

Die Frage, ob das immer so bleiben muss, nehmen Sie bitte einmal mit in Ihre Runde. Denn wenn wir überall sparen müssen, können auch diese kleinen Anstalten einmal darüber nachdenken, Synergieeffekte zu nutzen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte namens meiner Fraktion um die Überweisung des

Gesetzentwurfes in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke sehr, Herr Kollege Kurze. - Damit ist die Debatte beendet. Wir stimmen jetzt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 6/3421 ab.

Es bestand bei allen Fraktionen Einvernehmen dahingehend, dass der Gesetzentwurf in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien überwiesen wird. Es gibt keinen Widerspruch. Dann stimmen wir jetzt ab. Wer ist für diese Ausschussüberweisung? - Das sind alle Fraktionen. Es ist so beschlossen worden. Damit haben wir den Tagesordnungspunkt 10 beendet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 17 auf:

Beratung

Geplante Verschärfung des Asylrechts im Bundesrat ablehnen

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/3404

Einbringerin ist die Abgeordnete Frau Quade. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Juli 2014 beschloss der Bundestag eine weitere Verschärfung des Asylrechtes in der Bundesrepublik, indem die Länder Bosnien-Herzegowina, Serbien und Mazedonien als sogenannte sichere Herkunftsländer eingestuft wurden.

(Zustimmung von Herrn Daldrup, CDU)

Diese Entscheidung soll nun morgen im Bundesrat ebenfalls mitgetragen werden. Genau das will meine Fraktion nicht. Ich werde im Folgenden ausführen, warum nicht.

Die Debatte über die Einstufung dieser Länder als sichere Herkunftsländer ist nicht zu trennen von Debatten um die Legitimität sogenannter Armutsmigration, von Warnungen vor angeblichen Flüchtlings- und Einwanderungswellen, von tatsächlich steigenden Zahlen von Menschen, die auch in Deutschland Schutz suchen, und tatsächlichen Herausforderungen für die Aufnahmekommunen. Sie ist auch nicht zu trennen vom effektvollen Räsonieren über angeblichen Visa-Missbrauch und die Notwendigkeit der Begrenzung der Freizügigkeit innerhalb der EU, um sogenannten unkontrollierbaren Wanderungsbewegungen zu begegnen.

Kurzum: Es ist die im Grunde alte Diskussion um die Notwendigkeit von Kontrolle, Steuerung und vor allem Begrenzung von Zuwanderung, die hier geführt wird und im Rahmen derer immer neue Instrumente gesucht werden, um die Anzahl derer, die legal nach Deutschland kommen dürfen, zu beschränken.

Ein solches Instrument kann und soll es nun also sein, die Länder Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien als sichere Herkunftsländer einzustufen und damit die Zuwanderung aus diesen Ländern zu begrenzen und die Ablehnung von Asylanträgen zu vereinfachen und zu beschleunigen.

Hier greift dasselbe Prinzip wie bei den sogenannten Dublin-Fällen. Wir erklären uns als nicht verantwortlich. Die Ablehnung wird zur Regel. Die Verwaltungsabläufe werden aus der Sicht der Verwaltung freilich beschleunigt und vereinfacht. Die Verpflichtung zur Einzelfallprüfung entfällt. Die davon betroffenen Menschen verschwinden hinter der Kategorie, die für sie geschaffen wurde und in die sie hineindefiniert werden. Die beabsichtigte Neuregelung steht damit in lupenreiner Tradition des sogenannten Asylkompromisses.

Die Debatte um Armutsmigration und Zuwanderung aus dem gesamten Gebiet des Balkans wurde und wird in Deutschland nur zu oft mit Ängsten und antiziganistischen und antiromaistischen Ressentiments und Stereotypen verknüpft. Nicht selten wird diese Verknüpfung von politischen Verantwortungsträgern befeuert.

Erst kürzlich wurde eine Studie des Zentrums für Vorurteilsforschung der TU Berlin vorgestellt, die zu einem verheerenden Befund kommt. Ein Drittel der Befragten lehnt der Studie zufolge Sinti und Roma als Nachbarn ab. Jeder dritte Deutsche hegt laut Studie eine generelle Antipathie gegenüber dieser Minderheit. Knapp 30 % der Befragten finden, Deutschland habe trotz der Verfolgung und der Ermordung von Sinti und Roma in der Zeit des Nationalsozialismus keine besondere Verantwortung für diese Menschen.

Was dies für die betroffenen Menschen im Alltag bedeutet, lässt sich ganz konkret und ganz real auch hier in Sachsen-Anhalt beobachten. Nachdem einige Familien - in diesem Fall aus Rumänien -, die der Minderheit der Roma angehören, auf die Hallesche Silberhöhe gezogen waren, wurde zunächst im Internet und in sozialen Netzwerken, schnell aber auch auf der Straße im August mit einer Demonstration in weiten Teilen offen rassistisch gegen die Menschen gehetzt und zur Gewalt aufgerufen. Ihren traurigen Höhepunkt fand die Stimmungsmache gegen die Hinzugezogenen in einem Angriff auf eine rumänische Mutter und ihr zweijähriges Kind, verübt von Kindern und Jugendlichen.

Politik steht hier ganz klar in der Pflicht, die Befunde der Studie und Situationen wie die in Halle ernst zu nehmen und nach Strategien dagegen zu suchen.

(Beifall bei der LINKEN)

Politische Kampagnen wie „Wer betrügt, der fliegt“, um nur eine zu nennen, und im Übrigen auch das Schwadronieren über eine mögliche Zusammenarbeit mit der AfD schüren aber Ängste und Vorurteile, liefern scheinbar allgemein anerkannte Rechtfertigungsmuster für die eigenen Ressentiments und befeuern damit auch rassistische Einstellungen und Diskurse.