Der letzte Punkt, auf den ich eingehen möchte, ist die Schülerbeförderung. Bei der Schülerbeförderung ist das Land ja insofern beteiligt, als es den Kommunen im Rahmen des FAG für die Schülerbeförderung Geld gibt.
Das Land beruft sich auf entsprechende Gerichtsurteile, die besagen, dass 45 Minuten für einen Weg zumutbar sind, aber dass es nicht darüber hinausgehen darf. Wenn Sie sich einmal angucken, was bei uns im Lande bei der Schülerbeförderung los ist, und wenn Sie sich die Satzungen der Landkreise angucken, dann werden Sie feststellen, dass an ganz vielen Stellen 45 Minuten für die Schülerbeförderung überhaupt nicht vorgesehen sind.
Im Landkreis Jerichower Land sind 90 Minuten, im Landkreis Mansfeld-Südharz sind 75 Minuten, in Dessau-Roßlau und Magdeburg sind 60 Minuten usw. vorgesehen. Wenn man sich die realen Zeiten anguckt, also die Warte- und Umsteigezeiten mit berücksichtigt, dann kommt man auf Wegezeiten - es sind wieder nur ein paar Beispiele - im Saalekreis von 210 Minuten, in Stendal, Herr Kollege Güssau, von 160 Minuten oder im Landkreis Mansfeld-Südharz auf 180 Minuten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden hier von sechs- bis zehnjährigen Kindern. Was muten wir unseren Kindern zu?
Es ist heute mehrfach gesagt worden, dass das Problem im Blickfeld der Landesregierung ist. Ich bin gespannt, welche Fortschritte hierbei erzielt werden. Denn ich möchte nicht verhehlen, dass ich doch etwas irritiert war, um es vorsichtig auszudrücken, als ich in der Zeitung lesen musste, dass der Verkehrsminister Bedenken habe, weil es dann Probleme mit der Quersubventionierung des Busverkehrs gäbe. Das mag natürlich sein. Dazu sage ich noch einmal, wir reden von sechs- bis zehnjährigen Kindern.
Kurz und gut: Wir begrüßen den Antrag. Wir stellen uns hinter das Moratorium. Denn wir brauchen Zeit um umzusteuern, und zwar nicht in dem Sinne, dass man an den Zahlen dreht und schaut, ob es nicht noch einmal eine Ausnahmegenehmigung geben könnte oder ob es statt der 60 Schüler 65 und statt der 80 Schüler 85 sein könnten.
Nein, es geht darum, einen ganz anderen Weg zu beschreiten, einen Weg, der unseren Kindern Zukunftschancen gibt, einen Weg, der mehr Entwicklungsmöglichkeiten für viele Landstriche in unserem Bundesland bedeuten würde. Deswegen sagen wir, es geht um viel. Gönnen wir uns ein Moratorium, gönnen wir uns einen Neustart bei der Schulentwicklungsplanung.
Danke sehr, Frau Kollegin Professor Dr. Dalbert. - Für die SPD-Fraktion spricht die Abgeordnete Frau Reinecke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Um es gleich vorwegzuschicken, für die SPD-Fraktion ist es unmöglich, diesem Antrag der Fraktion DIE LINKE zuzustimmen.
Wir haben uns in diesem Hohen Hause schon mehrfach zum Thema Schulentwicklungsplanung ausgetauscht. Beim letzten Mal hatte ich meine Rede mit den Worten „nächste Runde Schulentwicklungsplanung“ begonnen. So könnte man heute weitermachen.
Ich denke, die Aktuelle Debatte vor vier Wochen hat den Zeitrahmen, der ursprünglich geplant war, bei weitem überschritten. Wir haben heute fünf Minuten Zeit und können nicht alle Argumente wiederholen. Wir haben einen umfänglichen Austausch der bekannten fachlichen und fiskalischen Argumente für die Festlegung von Mindestgrößen an Grundschulen vorgenommen.
Diese bleiben offenbar strittig und sollen deshalb wiederholt auf die politische Agenda gesetzt werden.
Herr Höhn, ich hatte in Ihren Ausführungen einen politischen Rundumschlag gehört, aber ich habe wenig zu Ihrem eigentlichen Antrag gehört. Sie sind auf viele Punkte eingegangen, aber die fachlichen Aspekte, zum Beispiel zu parallelen fakul
tativen Angeboten, zur Gründung von Arbeitsgemeinschaften, zu zusätzlichem Förderunterricht und insgesamt zur Weiterentwicklung von Schulqualität, habe ich in Ihren Äußerungen heute nicht gehört.
Es waren andere Argumente, die Sie hier wiederholt haben und die Sie immer wieder in Ihrer Argumentation benutzen. Aber an dieser Stelle haben Sie Ihren Antrag nicht gut vorgebracht.
Ich denke, die Verlässlichkeit des Verordnungsgebers gegenüber den kommunalen Entscheidungsträgern und der umsetzenden Verwaltung sollte an dieser Stelle nicht unterschätzt werden. Wir haben hierbei auch eine bestimmte Pflicht einzuhalten. Wenn wir Ihrem Antrag zustimmen würden, würde das bedeuten, dass wir als Parlament in einen laufenden und größtenteils abgeschlossenen Verwaltungsprozess eingreifen. Wir haben gehört, bis auf den Bördekreis
- bis auf den Burgenlandkreis - und den Landkreis Mansfeld-Südharz haben alle anderen Kreistage nach einem zeitaufwendigen Verfahren einen Beschluss gefasst.
Ich denke, so darf die Legislative nicht mit der Exekutive umgehen. Wir dürfen uns nicht anmaßen, der Mehrheit der kommunalen Planungs- und Schulträger, die gemäß dieser Verordnung ihre Planung abgeschlossen haben, ein neuerliches Beratungsverfahren mit dem Bestreben zur Änderung eben dieser Verordnung, vorzuschlagen. Denn aus meiner Sicht sieht Planungssicherheit anders aus.
Was glauben Sie, was passiert, wenn wir dieses neue Zeitfenster jetzt ins Spiel bringen vor dem Hintergrund, dass am 25. Mai die Kommunalwahlen sind? Die meisten Kreistage tagen höchstens noch ein Mal in dieser Legislaturperiode. Der neue Kreistag muss sich konstituieren und die Ausschüsse müssen eingerichtet werden. Die Schulen erwarten im April, spätestens im Mai den Organisationserlass für das neue Schuljahr. Also, wie stellen Sie sich das konkret vor?
Sie haben noch einmal darauf abgezielt, welche Diskussionen unter den Demonstranten geführt bzw. welche Modelle vorgeschlagen werden. Auch wir haben uns dieser Diskussion gestellt. Wir sind im Gespräch gewesen. Ich denke, zum Thema Schulverbünde haben wir viel gehört.
Über die Vor- und Nachteile solcher Konstruktionen wurde aus meiner Sicht immer noch zu wenig kommuniziert. Wir müssen feststellen, dass bereits
jetzt schon fast 100 Grundschullehrkräfte zwischen den verschiedenen Grundschulen pendeln. Von denen, mit denen ich gesprochen habe, glaubt niemand an die Allheilwirkung dieses Pendelkonzeptes.
Das schließt nicht aus - das möchte ich in Aussicht stellen -, dass man mittel- und langfristig in der Schulentwicklungsplanung auch andere Modelle prüfen muss. Wahrscheinlich muss es ein Mix aus besonderen Maßnahmen für den ländlichen Raum sein. Das ist eine anspruchsvolle Aufgabe für die Politik und die Verwaltung in der Zukunft in Zusammenarbeit mit Pädagogen, Wissenschaftlern, Eltern und Schülern.
Ich hatte es beim letzten Mal schon gesagt und betone es heute noch einmal: Ich sehe mich in der Pflicht, auch als Kommunalpolitikerin, die Umsetzung der neuen Schulentwicklungsplanungsverordnung kritisch zu begleiten, sie nicht nachträglich nach einer weitgehend abgeschlossenen Diskussion infrage zu stellen und so die laufenden Planungen der Schulträger zu torpedieren.
Deshalb ist die Fraktion der SPD gegen diese Forderung nach einem Moratorium für die Grund- und Förderschulplanung. Die Schulentwicklungsplanung ist regional differenziert. Darauf haben wir Wert gelegt, nachdem im Sekundarschulbereich diese Maßnahmen vorgenommen wurden, diese jetzt auch auf die Grundschulen auszudehnen. Denn sie erlaubt weiterhin bestimmte Ausnahmeregelungen für klar definierte Sonderfälle. Sie wurden schon benannt. Es geht um die befristete Unterschreitung von Einschulungszahlen bei insgesamt ausreichender Schülerzahl und unter Berücksichtigung zu großer Wegezeiten im Schülerverkehr.
Allerdings kann ich an vielen Stellen die Zahlen, die Frau Professor Dr. Dalbert zu der Schülerbeförderung genannt hat, nicht nachvollziehen. Mir liegen andere Zahlen vor. Wenn ich mir allein die Satzung zur Schülerbeförderung in der Altmark sowie die darin beschlossenen und konsequent eingehaltenen 30 Minuten anschaue, dann nötigt mir das Respekt ab.
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, es gibt in der Tat Kriterien für so genannte Ausnahmeregelungen. Es wird nicht, wie uns in der letzten Debatte vorgeworfen wurde, an den einzelnen Schulstandorten nach Parteibuch entschieden. Ich denke, diesen Vorwurf haben wir das letzte Mal auch zurückgewiesen.
Zusammenfassend ist zu sagen, ein „zurück auf Start“ macht für uns keinen Sinn und würde die weitere konstruktive Umsetzung der Schulentwicklungsplanungsverordnung gefährden. Es ist mei
nes Erachtens, wie am Anfang meiner Rede erwähnt, rechtlich fragwürdig. Deshalb werden wir diesen Antrag ablehnen. - Vielen Dank.
Danke sehr, Frau Kollegin Reinecke. - Für die Fraktion DIE LINKE hat noch einmal Herr Höhn das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegin Reinecke, ich will Ihnen ehrlich sagen, das, was ich jetzt von Ihnen gehört habe, ist ein starkes Stück.
Mir nun Vorhaltungen zu machen, es wäre überhaupt keine Zeit mehr und warum wir jetzt dauernd - - Wer verschleppt denn die Abstimmung über diese Frage seit Monaten? Das sind doch Sie!
- Ja, natürlich, Entschuldigung bitte. Stundenlang haben wir im Ausschuss über diese Frage geredet. Sie hätten die Entscheidung schon längst herbeiführen können. Also stellen Sie sich nicht hier hin und sagen, ich würde sozusagen Anträge einbringen, für die wir keine Zeit mehr haben. Wir hätten das vor Monaten beschließen können.
Dann wird hier viel über Qualität an den Zwergschulen geredet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen ganz genau, dass der Grund für die Schließungen, für den Personalabbau nicht die Qualität an unseren Schulen ist, sondern dass es allein darum geht, Haushaltsmittel zu sparen. Allein darum geht es.
Ich frage mich, welches Zeugnis wir in der letzten halben Stunde mit Ihren Redebeiträgen eigentlich für die Arbeit, die an diesen Schulen in den letzten Jahren geleistet worden ist, ausgestellt haben. Das frage ich mich wirklich.